LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11632 29.10.2020 Datum des Originals: 29.10.2020/Ausgegeben: 04.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4371 vom 16. September 2020 des Abgeordneten Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/11033 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW): Warum ignoriert die Landesregierung den Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bürgers Markus Herbert Weske? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Schreiben vom 18.Mai 2020, eingegangen im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am selbigen Tag, hat der im Düsseldorfer Norden wohnende Bürger Markus Herbert Weske einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen an die Landesregierung gerichtet. Es geht um den in der Vorlage 17/1117 für den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Seite 2 erwähnten Evaluationsbericht zur Umsetzung der Reform des BLB NRW, der im Sommer 2019 fertig gestellt wurde und danach dem Parlament zur Verfügung gestellt werden sollte. Entgegen der Absprachen im „Unterausschuss BLB, Landesbetriebe und Sondervermögen“ des Landtags weigerte sich plötzlich die Landesregierung, diesen Bericht dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Spontan erklärte sich der Bürger Markus Herbert Weske bereit, einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu stellen, um diesen Bericht dann per Zuschrift an den Landtag für die Beratung im Parlament zur Verfügung zu stellen. Damit dort die Abgeordneten fundiert über die Zukunft des BLB beraten können, ist der Evaluationsbericht natürlich notwendig. Obwohl nach § 5 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen die beantragten Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden sollen, tat sich wochenlang nichts. Auf Nachfrage mailte das Ministerium der Finanzen am 18. Juni 2020, dass es aufgrund eines Büroversehens unterblieben sei, wenigstens die erbetene Eingangsbestätigung zu übersenden. Bis zum heutigen Tag ist seitdem nichts passiert. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 4371 mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11632 2 1. Trifft es zu, dass nach § 5 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen die beantragten Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden sollen? 2. Warum hat es auf den Antrag vom 18. Mai 2020 bis zum heutigen Tag keine Entscheidung gegeben, die dem Antragsteller zugänglich gemacht wurde? 3. Bis wann plant die Landesregierung den Antrag des Bürgers Markus Herbert Weske zu bescheiden? 4. Welche Strafe hat die Landeregierung zu erwarten? 5. Warum eigentlich weigert sich die Landesregierung, dem Parlament den Evaluationsbericht zur Umsetzung der Reform des BLB NRW „freiwillig“ zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der IFG-Antrag des Bürgers Markus Herbert Weske ist zwischenzeitlich beschieden. Der Abgeordnete Markus Herbert Weske mag beim Bürger Markus Herbert Weske nachfragen, wie das Ergebnis war.