LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11633 29.10.2020 Datum des Originals: 29.10.2020/Ausgegeben: 04.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4505 vom 7. Oktober 2020 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/11289 Neues Krankenhaus-Zentrum am Evangelischen Klinikum Niederrhein im Duisburger Norden! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Evangelische Klinikum Niederrhein ist gerade mit viel Engagement dabei, ein hochmodernes Klinik-Zentrum am Standort Fahrner Straße im Duisburger Norden zu errichten. Hierzu gehört die Aufgabe des Standortes „Herzzentrum Duisburg“ in Duisburg Meiderich und damit die Konzentration der Zentren für die kardiologisch-kardiochirurgische Versorgung und der „Kopfkliniken“ (Kopfzentrum) an dem Standort Fahrner Straße. Diese Integration am neuen Standort wird die medizinische Versorgungsqualität und die Wirtschaftlichkeit verbessern. Insgesamt wurden für diese ehrgeizigen Pläne bereits rund 111 Mio. € am Standort Duisburg- Nord (zum großen Teil aus Eigenmitteln des Evangelischen Klinikums Niederrhein) investiert. Die anstehenden einzelnen Bauabschnitte dieses Projektes wurden seit Beginn der Maßnahmen nach der Realisierung jedes einzelnen der Teilprojekte auf die modernen medizinischen und wirtschaftlichen Anforderungen angepasst. So stimmen die Planungsziele des Projekts mit den Anforderungen einer Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds überein. Um die Realisierung dieser Ziele voran zu bringen, hat das Evangelische Klinikum Niederrhein einen Antrag zur Unterstützung des Vorhabens aus dem Krankenhausstrukturfonds gestellt. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4505 mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11633 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne zur Entwicklung eines Klinik- Zentrums mit Aufnahme des Herzzentrums Duisburg am Standort Fahrner Straße des Evangelischen Klinikums Niederrhein aus medizinischer Sicht? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne zur Entwicklung eines Klinik- Zentrums mit Aufnahme des Herzzentrums Duisburg am Standort Fahrner Straße des Evangelischen Klinikums Niederrhein aus wirtschaftlicher Sicht? Die Frage 1 und 2 werden aufgrund eines ähnlichen Sachverhaltes gemeinsam wie folgt beantwortet: Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung die Zusammenlegung medizinischer Fachgebiete und damit einhergehend den Abbau von Doppelstrukturen. Bereits im Koalitionsvertrag haben CDU und FDP gemeinsam festgelegt, dass Nordrhein- Westfalen eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung mit besonders leistungsfähigen Krankenhausstrukturen braucht. Die Krankenhauslandschaft ist effizient zu gestalten und die Versorgungsqualität durch strukturelle Verbesserungen zu steigern. Es sollen sinnvolle und ressourcenschonende Strukturen durch Zentralisierung und Spezialisierung geschaffen werden, die sowohl den Patientinnen und Patienten, als auch dem Personal der Krankenhäuser zu Gute kommen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Pläne im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen zur Krankenhausplanung in NRW? Die Rahmenplanung aus dem Krankenhausplan 2015 ist zu unspezifisch. Es bedarf einer genaueren Planung. Der neue Krankenhausplan wird derzeit in zahlreichen Sitzungen gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung diskutiert. Der Landesausschuss besteht aus Interessensvertretern der Krankenhäuser, der Ärzte, Kostenträger, der Patienten und weiteren Verbänden. Die Fertigstellung des Entwurfs des Krankenhausplans ist bis Jahresende 2020 geplant. Die regionalen Planungsverfahren sollen 2021 starten. Da die Rahmenvorgaben für den neuen Krankenhausplan derzeit erarbeitet werden, kann aktuell noch keine Bewertung zu einzelnen Vorhaben vorgenommen werden. Dies obliegt den darauffolgenden regionalen Planungsverfahren. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen auf Förderung dieses Projektes aus dem Krankenhausstrukturfonds? 5. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Die Frage 4 und 5 werden aufgrund eines ähnlichen Sachverhaltes gemeinsam wie folgt beantwortet: Bis zum 31. Mai 2020 sind insgesamt 27 Anträge auf Förderung aus dem neuen Bundesstrukturfonds nach § 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz sowohl beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als auch der Bezirksregierung Münster als LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11633 3 Bewilligungsbehörde eingegangen. Derzeit werden die eingegangenen Anträge vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen als auch von der Bezirksregierung Münster als Bewilligungsbehörde geprüft. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bewertung und Auswahl der Projekte im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen. Ziel ist, dass die geförderten Projekte mit den Vorgaben des neuen Krankenhausplans übereinstimmen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Bewertung zu einzelnen Förderanträgen und etwaigen Entscheidungen zur Förderung bzw. zum Sachstand einzelner Krankenhäuser gegeben werden.