LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11634 30.10.2020 Datum des Originals: 29.10.2020/Ausgegeben: 05.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4363 vom 16. September 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/11022 Zwei Jahre GigabitGipfel.NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressemitteilung vom 11. September 2020 berichtet die Landesregierung über den Ausbau schneller Internet-Infrastruktur. Auch auf den Internetseiten des MWIDE wird erklärt, dass mittlerweile 96 Prozent der nordrhein-westfälischen Schulen mit gigabitfähigen Netzen erschlossen seien. Die Landesregierung erklärt, dies bei den Schulträgern abgefragt zu haben.1 Bei nur noch vier Prozent der Schulen sei der Gigabit-Anschluss noch nicht geplant oder nicht gesichert. Immer wieder wird allerdings berichtet, dass schnelles Internet an der Straße liegt, die Schulgebäude aber nicht angeschlossen seien. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4363 mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2025 mit gigabitfähigen Netzen zu versorgen, wobei Gewerbegebiete und Schulen bis Ende 2022 prioritär angeschlossen sein sollen. Zur Zielerreichung wurde der Aktionsplan Schulen erarbeitet. Dieser wird laufend aktualisiert und ist zu finden unter: https://www.wirtschaft.nrw/breitband-nordrhein-westfalen. Mit Stand August 2020 sind 96 Prozent der 5.436 Schulen mit gigabitfähigen Netzen erschlossen oder dafür vorgesehen. 1 https://www.wirtschaft.nrw/breitband-nordrhein-westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11634 2 1. Wie verteilen sich die verbleibenden vier Prozent der Schulen, für die der Ausbau noch nicht geplant/ gesichert ist? (bitte auflisten nach Schulämtern und Schulformen) Die 206 von insgesamt 5436 Schulen, für die uns noch keine Planungen zum Anschluss an gigabitfähige Netze bekannt sind, verteilen sich auf Grundschulen (116), Berufskollegs (23) Förderschulen (21), Gymnasien (12) und sonstige Schulformen (34). Von den 206 ungeplanten Standorten liegen 44 in der Verantwortlichkeit von Ersatzschulträgern. Dies ist überproportional, denn nur etwa 10 Prozent aller Schulen sind in Ersatzschulträgerschaft. Eine Auflistung nach Schulträgern ist nicht möglich. Mit den Schulträgern ist vereinbart worden, dass die zur Verfügung gestellten Daten nur für verwaltungsinterne Zwecke verwendet werden dürfen und lediglich anonymisiert und in Summe veröffentlicht werden. 2. Geht die Landesregierung angesichts des jetzigen Ausbau-/ Planungsstands davon aus, dass bis Ende 2022 jede Schule in NRW einen Gigabit-Anschluss hat? Seit dem ersten GigabitGipfel im Jahr 2018 konnte die Quote der Schulen ohne Gigabitplanung von 41 auf vier Prozent gesenkt werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass die geplanten Projekte zur Gigabitanbindung umgesetzt werden können. Die Geschäftsstellen Gigabit.NRW stehen in engem Kontakt mit den entsprechenden Schulträgern und beraten sie intensiv, damit auch die restlichen 4 Prozent der Schulen ohne Gigabitplanungen die Anschlussplanung in Kürze in Angriff nehmen und umsetzen können. 3. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, ob es eine Differenz gibt zwischen den Schulen, die aufgrund des Infrastrukturausbaus an der nächsten Straße einen Gigabit-Anschluss haben können und solchen, die diesen tatsächlich haben und nutzen können? 4. Falls ja: Um wie viele Schulen handelt es sich? (bitte ggf. auflisten nach Schulämtern und Schulformen) Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Kommunen, Schulträger und Netzbetreiber liefern der Landesregierung die Schuldaten nicht differenziert nach homes passed und homes connected. Im Aktionsplan Schulen gelten Schulstandorte als gigabitfähig erschlossen, wenn sie mindestens über eine homes passed Erschließung verfügen. Den Schulen, die homes passed erschlossen sind, fehlt der letzte Ausbauschritt, um Gigabitraten am Schulgebäude zu ermöglichen. Diesen letzten Ausbauschritt (Hausstich) verantwortet der Schulträger, sofern zum Zeitpunkt der Erschließung der Straße kein Gebäudeanschluss veranlasst oder geduldet wurde. Zur Realisierung werden die Schulträger von den Geschäftsstellen Gigabit.NRW fachkundig beraten, den Hausstich in Eigenregie vorzunehmen oder Fördermittel dafür zu beantragen. So werden die Schulen sukzessive an das Gigabit-Netz angeschlossen.