LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11645 02.11.2020 Datum des Originals: 02.11.2020/Ausgegeben: 06.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4516 vom 6. Oktober 2020 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/11310 Die Kostenprognose für die Individualverfassungsbeschwerde des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gleichermaßen Gericht wie auch Verfassungsorgan. Die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes sind sowohl in der Landesverfassung als auch in dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof festgelegt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof war lange Zeit hindurch vor allem als sogenannter Staatsgerichtshof organisiert und behandelte vorrangig staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten. Seit dem 01. Januar 2019 können die Bürger in Nordrhein-Westfalen ihre Grundrechte und ihre grundrechtsgleichen Rechte durch die Individualverfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen geltend machen. Zeitgleich mit den Beratungen über die Individualverfassungsbeschwerde wurde über die Erhöhung des Personal- und des Sachmittelkostenansatzes entschieden, um die, durch die Individualverfassungsbeschwerde erhöhten Verfahrenseingänge zu kompensieren. Am 03. Juli 2019 berichtete die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Brandts, dem Rechtsausschuss über bisherige Erkenntnisse im Hinblick auf die Verfahren der Individualverfassungsbeschwerde und auf die zukünftig beabsichtigten Entwicklungen des Verfassungsgerichtshofs NRW Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4516 mit Schreiben vom 2. November 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein eigenständiges Verfassungsorgan und nicht Teil der Landesregierung. Seine personelle und finanzielle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11645 2 Ausstattung ist im Einzelplan 16 etatisiert. Seine Statistiken führt der Verfassungsgerichtshof in vollständiger Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Gleichwohl hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs der Landesregierung die nachfolgenden Informationen ausnahmsweise zur Verfügung gestellt. 1. Wie viele Verfahren sind seit dem 01.01.2019 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig bzw. erledigt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, jeweiliger Zuständigkeit - wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde etc., Art der Erledigung, bspw. Urteil, Klagerücknahme etc.) Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hat der Landesregierung zur Beantwortung der Frage das anliegende Dokument zur Verfügung gestellt. 2. Wie hoch werden die Personalmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt 2021 eingeschätzt? (Bitte aufschlüsseln nach etwaigen Abordnungen, Planstellen und deren jeweiliger Wertigkeit) Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hat der Landesregierung folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Der Haushaltsentwurf 2021 sieht folgende Personalmittelansätze vor: Titel 427 10: Entschädigung der Mitglieder 150.000 € Titel 428 10: Entgelte für Arbeitnehmer/innen (2 Stellen Laufbahngruppe 1.2) 86.000 € Titel 422 01: Bezüge u. Nebenleistungen der Beamten/innen und Richter/innen 439.000 € Vorgesehen ist die Besoldung einer Beamtin/eines Beamten der Bes.Gr. B 3 (Ministerialrätin/rat) sowie die Besoldung wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Besoldungsgruppe R2, soweit deren Abordnungen überhälftig erfolgen. Derzeit sind 8 Personen mit 2,7 Arbeitskraftanteilen an den VGH abgeordnet. 3. Hat sich der geplante Personalansatz nach Einführung der Individualverfassungsbeschwerde als ausreichend erwiesen? Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hat der Landesregierung folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Der Personalansatz war bei Einführung der Individualverfassungsbeschwerde im Einführungsjahr gerade auskömmlich, hielt aber der weiteren Entwicklung nicht stand, so dass es der vorgesehenen B 3 Planstelle (siehe Frage 2) zur Unterstützung der Mitglieder und der wissenschaftlichen Mitglieder bedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11645 3 4. Wie hoch werden die Sachmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen für den kommenden Haushalt eingeschätzt? (Bitte aufschlüsseln nach Sachmittelansätzen für Geschäftsbedarf, Kommunikationseinrichtungen, Ausstattungsgegenstände, Miete und Pacht, Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, Gebühren und Auslagen, etc.) Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hat der Landesregierung folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Hier darf auf den bereits allen Abgeordneten vorliegenden Erläuterungsband zum Haushaltsentwurf 2021 des VGH verwiesen werden. Leere Seite