LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11646 03.11.2020 Datum des Originals: 30.10.2020/Ausgegeben: 09.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4428 vom 23. September 2020 der Abgeordneten Ina Spanier-Oppermann SPD Drucksache 17/11109 Baustopp an der A 57. Wie und wann geht es jetzt weiter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der Presse zu entnehmen isti, kommt es zu einem Stopp der Arbeiten zum sechsspurigen Ausbau der A 57. Die erst vor kurzem montierten silberfarbenen Lärmschutzelemente weisen neben mehreren Graffitis auch große Beulen auf, die sich über die gesamte bisher montierte Fläche zwischen der Anschlussstelle Oppum und der Tank- und Raststätte Geismühle ziehen. Laut dem Zeitungsbericht, gab es seitens Straßen.NRW bereits Anfang August 2020 Zweifel an der Optik der Lärmschutzwände, von denen ein Teilstück probelhalber bereits im Vorfeld montiert wurde. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4428 mit Schreiben vom 30. Oktober 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Auswirkungen hat der jetzige Baustopp auf den Zeitplan des Ausbaus der A57? Die Verzögerungen beim Bau der Lärmschutzwand bei Oppum haben auf den weiteren Zeitplan des Ausbaus der A 57 in diesem Streckenabschnitt keine Auswirkungen. 2. Wer ist für die mangelhaften Lärmschutzelemente verantwortlich? Für den mangelhaften Zustand der Lärmschutzelemente ist der Auftragnehmer in der Verantwortung. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat diese Mängel als Auftraggeber unverzüglich gerügt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11646 2 3. Waren die nun entstandenen Beulen an den Lärmschutzelementen vorhersehbar? Die sichtbaren Mängel (Beulen) an den Lärmschutzelementen waren nicht vorhersehbar. Das beauftrage Fachunternehmen hatte weder bei Angebotsabgabe noch im Zuge der Bauvorbereitung auf das nun sichtbare Erscheinungsbild hingewiesen bzw. Bedenken bezüglich der vertraglich beschriebenen und geforderten Gestaltung der Lärmschutzelemente angemeldet. 4. Müssen die bereits montierten Elemente ersetzt werden bzw. welche Kosten entstehen hierdurch? Der Auftragnehmer ist mit Fristsetzung aufgefordert, ein schriftliches Mängelbeseitigungskonzept vorzulegen und die Mängel zu beseitigen. Die Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. i Westdeutsche Zeitung, 21.9.2020: Baustopp an der A 57: Lärmschutz mit Beulen