LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11648 03.11.2020 Datum des Originals: 03.11.2020/Ausgegeben: 09.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4533 vom 8. Oktober 2020 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter, Sigrid Beer und Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11426 Polizei lässt kleine Radfahrende im Stich – was tut die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizei Bielefeld hat kürzlich alle Angebote der Verkehrserziehung für Kindergartenkinder und Grundschülerinnen und Grundschüler gestoppt. Das bedeutet etwa, dass Kinder in der vierten Klasse nicht mehr die Fahrradprüfung ablegen dürfen. Betroffen sind laut aktueller Berichterstattung auch die Angebote im „Crashkurs“ Programm für Jugendliche und junge Erwachsene rund um die Führerscheinprüfung. Nicht zuletzt stellt die Verkehrserziehung eine wichtige Maßnahme dar, um bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Vertrauen in und Respekt für die Polizei zu werben. Die Bielefelder Polizei begründet den vorläufigen Stopp der Verkehrserziehung „aus Verantwortung für die öffentliche Sicherheit“, wie es in einem Schreiben des Polizeipräsidiums Bielefeld vom August an die Bielefelder Schulen heißt. Bemerkenswert ist, dass die sechs Kreispolizeibehörden in Ostwestfalen-Lippe ebenso die Verkehrserziehung weiterführen wie viele Kreispolizeibehörden in anderen Kreisen und kreisfreien Städten. In mehreren aktuellen Zeitungsberichten wird jedoch angenommen, dass der eigentliche Grund für den Stopp der Verkehrserziehung in Bielefeld nicht in der Corona-Lage begründet sei, sondern vielmehr in „der anhaltend reduzierten Personallage im Bereich Verkehrsunfallprävention/Opferschutz“, wie es in einem behördeninternen Schreiben vom Juli 2020 heißt, aus dem in Bielefelder Medien zitiert wird. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4533 mit Schreiben vom 3. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministern für Schule und Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11648 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Stopp der Verkehrserziehung durch die Polizei in Bielefeld? Die Verkehrserziehung genießt in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert. Dazu leistet die Polizei Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag, indem sie Schulen und andere Bildungseinrichtungen bei ihrem verkehrserzieherischen Lehrauftrag unterstützt. Im Zusammenhang mit der Pandemie „Corona Virus SARS-CoV-2“ ist in den Kreispolizeibehörden ein Zurückfahren polizeilicher Aktivitäten im Rahmen schulischer oder sonstiger Verkehrssicherheitsberatung unter Berücksichtigung behördenspezifischer Besonderheiten, mit Blick auf die Notwendigkeit der Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und nach Bewertung lokaler Rahmenbedingungen sorgfältig abzuwägen und fortlaufend bei geänderten Rahmenbedingungen neu zu bewerten. Die Aussetzung der Verkehrserziehung in der Kreispolizeibehörde Bielefeld wurde durch die Behörde nach örtlicher Bewertung der zuvor beschriebenen Kriterien getroffen. Die beschriebenen Rahmenbedingungen werden durch die Kreispolizeibehörde Bielefeld ständig geprüft. Ein Konzept für die Wiederaufnahme der Verkehrserziehung an Schulen, unter Beachtung der Hygiene-Schutzmaßnahmen, wird durch die Kreispolizeibehörde Bielefeld aktuell erarbeitet. 2. Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung der „anhaltend reduzierten Personallage im Bereich Verkehrsunfallprävention/Opferschutz“ im PP Bielefeld abhelfen? Die in der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) vorgegebenen Planstellen(-anteile) für bestimmte Aufgaben - wie auch für den Bereich der Verkehrsunfallprävention/Opferschutz - geben die Planstellen(-anteile) an, die mindestens in diesen Aufgabenbereichen einzusetzen sind („Sockelstellen“). Die für diese Aufgabe zugewiesenen Sockelstellen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden. Für den Bereich Verkehrsunfallprävention/Opferschutz erfolgt die Zuweisung von Sockelstellen auf Grundlage der Einwohnerzahlen des Zuständigkeitsbereichs, für die Kreispolizeibehörde Bielefeld sind dies 6,7 Planstellen. Darüber hinaus liegt es grundsätzlich in der Entscheidung der Behörden, mit wieviel Planstellen einzelne Organisationseinheiten ausgestattet werden sollen. 3. Ist geplant, die jetzt ausgefallenen Verkehrserziehungsangebote noch im laufenden Schuljahr nachzuholen? Unter Beachtung der zu Frage 1 beschriebenen Kriterien erstellt die Kreispolizeibehörde Bielefeld derzeit ein Konzept zur Wiederaufnahme der Verkehrserziehung und Kompensierung der bereits ausgesetzten Angebote für das laufende Schuljahr 2020/2021. 4. Wie sollen die Angebote in den Kreispolizeibehörden, in denen Angebote zur Verkehrserziehung ausfallen, noch im laufenden Schuljahr nachgeholt werden? Ausgefallene Angebote sind in den Kreispolizeibehörden bereits als Nachholtermine vorgeplant oder konnten durch Sondertermine in den Sommer - und Herbstferien nachgeholt werden. Die Kreispolizeibehörden stehen hier in einem engen Austausch mit den örtlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11648 3 Bildungseinrichtungen. Zusätzlich werden Unterrichtseinheiten theoretisch vermittelt oder besondere Aktionstage vorgeplant. Des Weiteren wurden Videos, Filme und Internetangebote zu den wichtigsten Themen der Verkehrserziehung erstellt und den Bildungseinrichtungen ergänzend zur Verfügung gestellt. 5. In wie vielen weiteren Kreispolizeibehörden wurde die Verkehrserziehung in diesem Schuljahr ausgesetzt? In keiner weiteren Kreispolizeibehörde wurden alle polizeilichen Angebote oder Maßnahmen zur Verkehrserziehung ausgesetzt. In fünf weiteren Kreispolizeibehörden wurden einzelne Veranstaltungen durch Bildungsträger abgesagt und in einer weiteren Kreispolizeibehörde wurde die Verkehrserziehung, aufgrund einer lokalen Bewertung im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen vorübergehend ausgesetzt. Die Wiederaufnahme ist geplant und unterliegt der aktuellen Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens.