LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11650 03.11.2020 Datum des Originals: 03.11.2020/Ausgegeben: 09.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4435 vom 24. September 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11127 Nutzung von bit.ly durch die Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 17/10544 des Verfassers dieser Kleinen Anfrage gibt die Landesregierung an, datenschutzrechtliche Bedenken gegen die behördliche Nutzung von bit.ly nicht ausschließen zu können. Die Landesverwaltung nutze den Kurz-URL-Dienstleister bit.ly zum Zeitpunkt ihrer Antwort auf die Drs. 17/10544 nicht mehr. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4435 mit Schreiben vom 3. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Durch wen ist nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 eine datenschutzrechtliche Prüfung über die Nutzung des Kurz-URL- Dienstleisters bit.ly durch die Landesregierung erfolgt? (Bitte prüfende Stelle sowie Ergebnis der Untersuchung angeben) 2. Warum hat sich die Landesregierung gegen die Nutzung des Kurz-URL- Dienstleisters bit.ly entschieden? 3. Welche Teile der Landesregierung haben beschlossen, den Kurz-URL- Dienstleister bit.ly nicht mehr für die Arbeit der Landesregierung einzusetzen? 4. Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Landesregierung gegen die Nutzung von bit.ly entschlossen? (Bitte genaues Datum angeben) Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine datenschutzrechtliche Prüfung der Nutzung des URL-Verkürzers bit.ly ist nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung durch den Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) vorgenommen worden. Die Prüfung ergab, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11650 2 dass gegen die Nutzung von bit.ly datenschutzrechtliche Bedenken bestehen und die Behörden stattdessen den landeseigenen URL-Verkürzer nutzen sollen. Aufgrund der Ergebnisse der datenschutzrechtlichen Prüfung sowie des vorhandenen Angebots des landeseigenen URL-Verkürzers hat sich die Landesverwaltung mit allen Ressorts am 9. September 2020 gegen die Nutzung des Kurz-URL-Dienstleisters bit.ly entschieden. 5. Ist die Landesregierung rechtlich dazu verpflichtet, mit Kurz-URL-Dienstleistern wie bit.ly einen Auftragsverarbeitungsvertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schließen? Falls, was vom Einzelfall abhängt, Kurz-URL-Dienstleister personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter für eine Behörde verarbeiten, müssten nutzende Behörden mit den Dienstleistern eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen oder auf ein anderes zulässiges Rechtsinstrument zurückgreifen. Der landeseigene URL-Verkürzer verarbeitet keine personenbezogenen Daten.