LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11652 03.11.2020 Datum des Originals: 03.11.2020/Ausgegeben: 09.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4498 vom 1. Oktober 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11279 Karnevalssession 2020/2021 abgesagt: Welche Umsatzeinbrüche sind für die nordrhein-westfälische Wirtschaft zu erwarten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Kleinen Anfrage Drucksache 17/10772 hat der Verfasser dieser Kleinen Anfrage die Landesregierung um Antwort auf die folgende Frage gebeten: „Wie hoch beziffert die Landesregierung zu befürchtende Umsatzeinbrüche für die nordrhein-westfälische Wirtschaft, würde die Karnevalssession 2020/2021 nicht stattfinden?“1 Die Antwort der Landesregierung, es lägen ihr keine belastbaren Informationen vor, „um diese sehr global gefasste Frage zu beantworten“,2 nimmt der Verfasser dieser Kleinen Anfrage zum Anlass, die Landesregierung punktueller nach den Folgen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft bedingt durch die abgesagte Karnevalssession 2020/2021 zu befragen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4498 mit Schreiben vom 3. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die nordrhein-westfälische Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich am 18. September 2020 auf einen Fahrplan für die Session 2020/2021 verständigt. So werden auch für karnevalistische Aktivitäten die bereits in der Coronaschutzverordnung festgeschriebenen Vorgaben des Infektionsschutzes gelten, denen zufolge insbesondere Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes nicht in Betracht kommen. Kleinere karnevalistische Veranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung und den Hygieneauflagen entsprechen, können allerdings stattfinden. 1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-10772.pdf 2 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-10772.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11652 2 Besonders das Beherbergungs- und Gaststättengewerbe, aber auch die Karnevalsausstatter werden von den Einschränkungen in der anstehenden Karnevalsaison betroffen sein. 1. Mit welchen Umsatzeinbrüchen hat die nordrhein-westfälische Textilindustrie aufgrund der abgesagten Karnevalssession 2020/2021 zu rechnen? Durch die Corona-bedingten Einschränkungen im Karnevalsgeschehen werden voraussichtlich deutlich weniger Kostüme und Accessoires verkauft werden als in den Vorjahren. Signifikante Daten darüber, wie hoch der Umsatzverlust tatsächlich sein wird, liegen weder der Landesregierung noch dem Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. Münster vor. 2. Mit welchen Umsatzeinbrüchen haben die nordrhein-westfälischen Hotelbetreiber aufgrund der abgesagten Karnevalssession 2020/2021 zu rechnen? Die zu erwartenden Umsatzeinbrüche lassen sich nicht allgemeingültig für ganz Nordrhein- Westfalen schätzen, da das Karnevalsgeschehen regional sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Nach einer Studie der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) und der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) hat das Hotelgewerbe etwa in der Stadt Köln während der Session 2017/2018 einen Umsatz von 63 Millionen Euro erwirtschaftet. Nach Angaben des Dehoga NRW liegt in der Hotellerie der Umsatzanteil der wesentlichen fünf Karnevalstage in den Karnevalshochburgen bei rd. 10% des Jahresumsatzes. 3. Mit welchen Umsatzeinbrüchen haben die nordrhein-westfälischen Betreiber von Gaststätten und Schankwirtschaften aufgrund der abgesagten Karnevalssession 2020/2021 zu rechnen? Allgemeingültige Aussagen zu den erwarteten Umsatzeinbrüchen können auch zu dieser Frage nicht getroffen werden. Aus der o.g. Studie der BCG und der RFH Köln lässt sich ableiten, dass alleine die Umsätze im Kölner Kneipenkarneval in der Session 2017/2018 182 Millionen Euro betrugen. Nach Angaben des Dehoga NRW werden bei den großen Traditionsbetrieben an den wesentlichen fünf Karnevalstagen bis zu 20% des Jahresumsatzes erzielt. Für Betriebe, die weniger im Fokus der Karnevalsgesellschaften stehen, beläuft sich der Anteil auf 10% bis 15%. 4. Mit welchen Umsatzeinbrüchen haben die nordrhein-westfälischen Künstler, die sich auf Auftritte in der Karnevalszeit spezialisiert haben, aufgrund der abgesagten Karnevalssession 2020/2021 zu rechnen? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, die eine belastbare Vorhersage von etwaigen Umsatzeinbrüchen für Künstlerinnen und Künstler aufgrund der abgesagten Karnevalssession zulassen würde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11652 3 5. Welche Auswirkungen hat die Absage der Karnevalssession 2020/2021 auf den gesamten nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt? Zu den arbeitsmarktbezogenen Auswirkungen des Fahrplans für die Karnevalssession 2020/2021 kann die Landesregierung keine belastbaren Aussagen für ganz Nordrhein- Westfalen treffen. Nach der o.g. Studie der BCG und der RFH Köln konnten in Köln in der Session 2017/2018 6.500 Arbeitsplätze dem Karneval zugeordnet werden.