LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11688 03.11.2020 Datum des Originals: 03.11.2020/Ausgegeben: 09.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4470 vom 30. September 2020 des Abgeordneten Andreas Becker SPD Drucksache 17/11234 Wem dient das Änderungsgesetz zur Landesbauordnung von 2019? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sozialverbände LAG Selbsthilfe NRW, Sozialverband Deutschland und Sozialverband VdK haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 30. September im Landtag Nordrhein- Westfalen ihre Bedenken hinsichtlich eines Abbaus der Standards für den barrierefreien Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen geäußert. Gegenstand dieser Kritik der drei Verbände, die zusammen über rund 600.000 Mitglieder verfügen, war das von der Landesregierung angekündigte Änderungsgesetz zur Landesbauordnung von 2019. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4470 mit Schreiben vom 3. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage 4470 bezieht sich ausdrücklich auf den mit Vorlage 17/3850 übermittelten Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“, den das Kabinett am 8. September 2020 zur Einleitung der Verbändeanhörung beschlossen hat. In der Parlamentsinformationsvereinbarung (Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung) wird unter Ziffer l. „Vorhaben der Landesrechtsetzung“ Absatz 5 ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, „dass die zur Verfügung gestellten Entwürfe nicht zum Gegenstand von Initiativen aus der Mitte des Landtags oder von Beratungen im Landtag gemacht werden." Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass der Fragesteller dessen ungeachtet die LT-Vorlage zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht hat. Der Gesetzentwurf wird nach Durchführung der Verbändeanhörung und Befassung des Kabinetts vor Landtagseinbringung in der dann beschlossenen Fassung dem Landtag zugeleitet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11688 2 1. Wann wird der Gesetzentwurf dem Parlament offiziell zugestellt? 2. Wurde im bisherigen Gesetzgebungsverfahren die Meinung der Landesbehindertenbeauftragten eingeholt? 3. Wenn ja, welche Stellungnahme hat die Landesbehindertenbeauftragte zum Entwurf des Änderungsgesetzes abgegeben (bitte um Zusendung der Stellungnahme der Landesbehindertenbeauftragten)? 4. Wurden die Sozialverbände bislang zum Entwurf des Änderungsgesetzes gehört? 5. Wann wird die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf mit welchen Fristen stattfinden? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung 2018 in diesem Jahr zur ersten Lesung beim Landtag einzubringen. Die Verbändeanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 wurde am 09. September 2020 mit einer Frist bis zum 14. Oktober 2020 eingeleitet. Im Zuge der Verbändeanhörung wurden sowohl die Landesbehindertenbeauftragte als auch die Sozialverbände zum Entwurf angehört. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Anzumerken mit Blick auf Frage 3 ist, dass das parlamentarische Interpellationsrecht kein Recht auf Aktenvorlage beinhaltet.