LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11691 04.11.2020 Datum des Originals: 04.11.2020/Ausgegeben: 10.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4304 vom 9. September 2020 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11929 Lückenschluss Radwegeverbindung entlang der Häger Straße (L 733) in Löhne Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der nicht als Fuß- und Radweg ausgebaute Abschnitt der L773 (Häger Straße) zwischen den Löhner Ortsteilen Bischofshagen und Wittel beträgt etwa 950 Meter. Die Stadt Löhne möchte hier einen Lückenschluss, denn die L773 ist Teil des städtischen Radverkehrsnetzes und des Radverkehrsnetzes des Kreises Herford. Der Verkehr auf der L733 hat in den letzten Jahren durch mehrere Neubauvorhaben, u.a. eines Logistikzentrums, stark zugenommen, eine entsprechend sichere Radwegeverbindungen ist deshalb dringend notwendig. Gespräche der Stadt mit Straßen.nrw haben ergeben, dass dieser Lückenschluss im Radwegenetz im Land keine Priorität genieße und deshalb eine Planung und Fertigstellung nicht absehbar sei. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4304 mit Schreiben vom 4. November 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Pedelecs und E-Bikes führen heute dazu, dass Radverkehr zum Pendlerverkehr wird, weil auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Deshalb ist das Rad inzwischen fester Bestandteil von Mobilitätsketten und aus einem modernen Mobilitätssystem nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt – insbesondere auch an Landesstraßen – sinnvoll auszubauen und bedarfsgerecht zu erhalten sowie verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsketten zu stärken. 1. Innerhalb welchen Zeitraums kann mit einer Fertigstellung des Radwegs entlang der L733 zwischen Bischofshagen und Wittel gerechnet werden? Der Bau eines Radweges an der L773 zwischen Bischofshagen und Wittel ist sowohl als eigenständiges Projekt im Radwegeprogramm als auch im Rahmen einer Kurvenstreckung der L773 mit Radwegeneubau im Ausbauprogramm für Landesstraßenmaßnahmen kleiner LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11691 2 3,0 Mio. € in der Zuständigkeit des Regionalrates Detmold enthalten. In beiden Fällen besitzen die Maßnahmen eine vom Regionalrat nachrangig bewertete Priorität. Für einen zeitnahen Baubeginn müsste der Regionalrat Detmold die Dringlichkeitsstufe anheben. Da die Landesregierung auf Entscheidungen des Regionalrats keinen Einfluss nimmt, können von hier aus keine belastbaren Angaben zur Fertigstellung gemacht werden. Darüber hinaus besteht für den Bau – unabhängig von der Priorisierung des Regionalrats – auch die Möglichkeit der Umsetzung als Bürgerradweg. Auf Anregung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen untersucht derzeit die Stadt Löhne, ob der für den Radwegebau erforderliche Grunderwerb nunmehr getätigt werden kann. Im Erfolgsfall entscheidet die Stadt darüber, ob diese eine Realisierung als Bürgerradweg weiterverfolgen wird. 2. Nach welchen Kriterien werden Radwege entlang Landesstraßen neu geplant und gebaut? Die von dem jeweils zuständigen Regionalrat festzulegende Dringlichkeitsreihung erfolgt auf Vorschlag des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Bei der Aufstellung dieser Vorschlagslisten sind für den Bau eines neuen Radweges verschiedene Faktoren wie z.B. der vorhandene Straßenzustand, Verkehrssicherheitsbelange, die Verkehrsbelastung und die Gegebenheit von Baurecht maßgebend. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Prioritätenliste mit verbindlichen zeitlichen Planungs- und Fertigstellungszielen für die fehlenden Radwege entlang von Landesstraßen zu erstellen? Zurzeit wird eine Zustandserfassung der Radwege in der Zuständigkeit des Landes durchgeführt sowie ein Landesverkehrsmodell erstellt, das Basis einer Potentialanalyse ist. Anschließend können umfassende Prioritäten für den Radwegebau festgelegt werden. Die Landesregierung wird auch eine Untersuchung zur Netzanalyse des Radnetzes (Lückenschlussgutachten) in Auftrag geben. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Straßen.nrw, dass dieser Lückenschluss in Löhne keine Priorität genieße vor dem Hintergrund, dass gerade im Straßenbau Engpassbeseitigungen bzw. Lückenschlüsse in der Regel mit der höchsten Priorität (VB-E) eingestuft werden? Der Radwegelückenschluss der L773 bei Löhne besitzt für die Landesregierung und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen unverändert Dringlichkeit. Gleichwohl entscheidet der Regionalrat über die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der in seiner Zuständigkeit liegenden Programme. 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die vom Landtag angenommene Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit dem Ziel, bis 2025 einen Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modal Split zu erreichen, auch in das operative Geschäft und die Priorisierung von Maßnahmen bei Straßen.nrw Eingang findet? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11691 3 Die Landesregierung setzt sich auf unterschiedliche Art und Weise mit großem Engagement für die Erreichung des Ziels von 25 Prozent Radverkehrsanteil ein. Dazu gehört eine deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel für den Radverkehr seit 2017 genauso wie die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes zur Vereinfachung der Planung von Radschnellwegen und eine Initiative in der Verkehrsministerkonferenz zur Verstetigung der Fördermittel des Bundes für den Radverkehr. Im Übrigen hängt die Zielerreichung von vielen Faktoren ab, die die Landesregierung nicht allein beeinflussen kann: Um es zu erreichen, müssen unter anderem Planungen reibungslos ablaufen, Bauvorhaben dürfen nicht durch Widerstände gebremst werden – und die Menschen müssen bereit sein, das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel zu nutzen. 2020 wurden beim Landesbetrieb Straßenbau 10 zusätzliche Stellen für den Radverkehr geschaffen und in allen Niederlassungen Ansprechpartner für den Radverkehr benannt. Weitere Schritte sind in Planung und werden im zukünftigen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz und dem das Gesetz flankierenden Aktionsplan manifestiert.