LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11718 06.11.2020 Datum des Originals: 05.11.2020/Ausgegeben: 12.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4534 vom 8. Oktober 2020 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11431 Überlebenskampf im Schienenpersonennahverkehr Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Abellio GmbH hat in den Jahren 2018 und 2019 ein Ergebnis von -38,7 Mio. Euro erwirtschaftet1; trotz gestiegener Umsätze entstanden in beiden Jahren negative Konzerngesamtergebnisse. Durch eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft Nederlandse Spoorwegen ist die Abellio GmbH noch bis Jahresende geschützt. Gemäß Berichterstattung des „Handelsblatts“ weise Abellio zwar angefragte Spekulationen zurück, kurz vor der Pleite zu stehen, jedoch bestreite das Unternehmen nicht die Dramatik der Situation und führe intensive Gespräche mit Vertretern der Bundesländer.2 Das ruinöse Vergabesystem sei Grund für die finanzielle Schieflage. Die Abellio GmbH betreibt im nordrhein-westfälischen Schienennetz 15 Linien, unter anderem den NRW-Express (RE1) und den Rhein-Hellweg-Express (RE11). Hinzu kommen die Linien der WestfalenBahn, ein Tochterunternehmen der Abellio GmbH. Bundesweit hat die Abellio GmbH einen Marktanteil von 5,3 Prozent am Personennahverkehr auf der Schiene.3 Auch das aktuelle Jahr dürfte für die Betreiber von Regionalbahnen kein gutes Jahr werden, denn pandemiebedingt brechen die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf ein – Berufspendler arbeiten im Homeoffice, monatelang gab es keinen Schülerverkehr und Ausflüge an Wochenenden und in Ferienzeiten wurden auch signifikant reduziert. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4534 mit Schreiben vom 5. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/eisenbahnverkehr-deutscheregionalbahnen -stehen-vor-der-pleite/26209134.html (abgerufen am 07.10.2020) 2 Ebd. 3 Vgl. https://www.handelsblatt.com/technik/thespark/coronakrise-die-konkurrenz-der-deutschen-bahngeraet -in-existenznot/25705396.html (abgerufen am 07.10.2020) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11718 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Verkehrsverträgen der in Nordrhein-Westfalen tätigen Verkehrsunternehmen keine Zuständigkeit. Die Zuständigkeit für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegt vielmehr bei den Zweckverbänden. Dazu gehören auch die Vertragsabschlüsse sowie die Kommunikation mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Vor diesem Hintergrund verfügt die Landesregierung im Hinblick auf die Fragen 1, 2 und 4 über keine näheren Erkenntnisse. 1. Zu welchen Zeitpunkten fanden seit Januar 2019 Gespräche unter Beteiligung der Landesregierung mit dem Ziel der Nachverhandlung von Verkehrsverträgen statt? Aufgabenträger des SPNV und damit Vertragspartner der EVU sind die kommunalen Zweckverbände. Nach Kenntnis der Landesregierung finden seit 2019 Gespräche hinsichtlich möglicher Vertragsanpassungen statt. Da die Landesregierung nicht Vertragspartner ist, ist sie an diesen Gesprächen nicht beteiligt. 2. Fanden seit Januar 2019 Gespräche zwischen der Landesregierung und der Abellio GmbH hinsichtlich finanzieller Schwierigkeiten statt? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11718 3 3. Welche SPNV-Strecken in Nordrhein-Westfalen werden von der Abellio GmbH betrieben? Bitte die jeweiligen Vertragslaufzeiten und jährlichen Fahrleistungen an Zugkilometern angeben. Linie Linienverlauf Laufzeit von Laufzeit bis Zkm (mio/a) in NRW RE 1 (RRX) Aachen - Köln - Düsseldorf - Essen - Dortmund - Hamm Juni 2020 Dezember 2033 3,6 S 9 Recklinghausen / Haltern am See - Essen - Wuppertal - Hagen Dezember 2019 Dezember 2034 2,8 RE 11 (RRX) Düsseldorf - Essen - Dortmund - Hamm - Paderborn - Kassel Dezember 2018 Dezember 2033 2,4 RE 16 Essen - Hagen - Siegen / Iserlohn Dezember 2019 Dezember 2034 1,7 RE 19 Düsseldorf - Oberhausen - Emmerich - Arnheim Dezember 2016 Dezember 2028 1,6 S 7 Wuppertal - Remscheid - Solingen Dezember 2013 Dezember 2028 1,5 RB 91 Hagen - Siegen / Iserlohn Dezember 2019 Dezember 2034 1,4 S 2 Essen / Recklinghausen - Herne - Dortmund Dezember 2019 Dezember 2034 1,3 S 3 Oberhausen - Essen - Hattingen Dezember 2019 Dezember 2034 0,9 RB 32 Dortmund - Gelsenkirchen - Duisburg Dezember 2019 Dezember 2034 0,9 RB 40 Essen - Bochum - Witten - Hagen Dezember 2019 Dezember 2034 0,7 RE 15 Münster - Rheine - Emden Dezember 2015 Dezember 2030 0,6 RE 60 Rheine - Minden - Hannover - Braunschweig Dezember 2015 Dezember 2030 0,6 RE 49 Wuppertal - Essen - Oberhausen - Wesel Dezember 2019 Dezember 2034 0,6 RB 35 Gelsenkirchen - Duisburg - Mönchengladbach Dezember 2016 Dezember 2028 0,5 RE 70 Bielefeld - Minden - Hannover - Braunschweig Dezember 2015 Dezember 2030 0,4 RB 46 Gelsenkirchen - Wanne-Eickel - Bochum Dezember 2019 Dezember 2034 0,4 RE 19a Bocholt - Wesel Dezember 2016 Dezember 2028 0,3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11718 4 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich drohender Insolvenzen von Betreibern von Regionalbahnen, die SPNV-Strecken in NRW betreiben? Der Landesregierung liegen aktuell keine konkreten Erkenntnisse über drohende Insolvenzen einzelner EVU vor. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits eingeleitet oder plant die Landesregierung kurzfristig einzuleiten, um den SPNV während der Pandemie zu unterstützen? Bund und Länder haben sich bereits im Juni 2020 auf einen ÖPNV-Rettungsschirm verständigt, an dem sich der Bund und die Länder jeweils mit 2,5 Milliarden Euro beteiligen. Insgesamt 700 Millionen Euro stehen in Nordrhein-Westfalen für den Ausgleich pandemiebedingter Schäden bereit. Das Land beteiligt sich in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro, der Bund mit 500 Millionen Euro, um einen Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf gewährleisten zu können. Die entsprechenden Förderrichtlinien lagen bereits im August vor, eine Antragsstellung durch die betroffenen Verkehrsunternehmen war seit diesem Zeitpunkt möglich.