LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11720 09.11.2020 Datum des Originals: 06.11.2020/Ausgegeben: 13.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4602 vom 14. Oktober 2020 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/11508 Die Folgen der E-Mobilität Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen betont immer wieder, dass NRW das Elektromobilitätsland Nr. 1 werden solle.1 Wenn der Plan der Bundesregierung, die Anzahl von Elektro-PKWs auf zehn Millionen Stück bis zum Jahre 2030 zu erhöhen, umgesetzt wird, muss das Land Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Infrastruktur und insbesondere mit einer neuen Ladeinfrastruktur reagieren. Bundesweit sollen noch 500.000 Elektronutzfahrzeuge hinzukommen. Insgesamt rechnet die Bundesregierung im Bundesgebiet zu deren Versorgung mit dem nötigen Strom mit einem Bedarf von 300.000 Ladepunkten.2 Die Realisierung dieser Planungen wird enorme Auswirkungen auf die Infrastruktur mit sich bringen – besonders auch im Hiblick auf die Parkraumbewirtschaftung, dort vor allem in den Städten mit hoher Bauverdichtung beim Wohnungsbestand (mehrgeschossige Wohnbauten, Hochhäuser) und in den Stadtkernen. Zudem werden für Messen, Feste, Festivals und für Traditionsmärkte, welche z.B. nur einmal im Jahr unter Beteiligung von überregional angereisten Gästen stattfinden, Lösungen für Ladekapazitäten benötigt. Weiterhin muss die vorhandene Kapazität für die Verwertung von Alt-Akkumulatoren aus den Elektrofahrzeugen zwingend ausgebaut werden.3 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4602 mit Schreiben vom 6. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1 https://www.wirtschaft.nrw/elektromobilitaet 2 https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/verkehrsministerium-will-zehn-millionen-e-autos-bis-2030- a-1274272.html 3 https://www.automobil-produktion.de/hersteller/wirtschaft/umweltbundesamt-fordert-mehr-recyclingkapazitaeten -116.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11720 2 1. Inwieweit gibt es in Nordrhein-Westfalen ausreichend Deponien für gefährliche Abfälle bzw. entsprechende Untertagedeponien zur Lagerung von entstandenen Reststoffen bei der (Wieder)Verwertung von Alt-Akkumulatoren? 2. Inwiefern wird die bereits vorhandene Restkapazität in Deponien für gefährliche Abfälle bzw. in Untertagedeponien für die neu geplanten E-Autos ausreichen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. In Nordrhein-Westfalen ist nur ein Unternehmen ansässig, das Lithium-Ionen-Batterien, darunter auch Batterien aus Elektrofahrzeugen, verwertet. Bei dem verwendeten Prozess fallen keine Abfälle an, die deponiert werden. Insofern hat die Verwertung von Batterien aus Elektrofahrzeugen keine Auswirkungen auf die Kapazitäten von Untertagedeponien oder Deponien für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen. 3. Welchen Bedarf an Ladepunkten hat die Landesregierung für das Land Nordrhein- Westfalen ermittelt bzw. zukünftig vorgesehen? 4. Wie viele Einzelanschlüsse an Ladestationen werden nach Kenntnis der Landesregierung bis zum Jahre 2030 für alle künftigen E-PKW und E- Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen benötigt? 5. Welche Voraussetzungen müssen in Städten mit verdichteten Bebauungsgebieten geschaffen werden, damit genügend Ladekapazitäten vorhanden sind? Die Fragen 3, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist es ein Anliegen sich der Herausforderung des Hochlaufs der Elektromobilität zu stellen. Um geeignete Prognosen und damit Aussagen zu den in den Fragen aufgeworfenen Aspekten treffen zu können, hat die die Landesregierung im April 2020 eine Verteilnetzstudie beauftragt. Das „Gutachten zur Weiterentwicklung der Strom- Verteilnetze in Nordrhein-Westfalen auf Grund einer fortschreitenden Sektorenkopplung und neuer Verbraucher“ wurde an ef.ruhr/TU Dortmund mit EVT/Bergische Universität Wuppertal und IAEW/RWTH Aachen vergeben. Sobald im Jahr 2021 die Ergebnisse vorliegen, wird der Landtag über diese informiert.