LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11723 09.11.2020 Datum des Originals: 09.11.2020/Ausgegeben: 13.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4601 vom 13. Oktober 2020 der Abgeordneten Josefine Paul und Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11507 „Stadionallianzen gegen Gewalt“ in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausweislich des Jahresberichtes der Zentralstelle für Sporteinsätze (ZIS-Jahresbericht), wurden während der Saison 2018/19 in den ersten vier Ligen 264 Menschen am Rande von Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen verletzt. In der Saison 2017/18 betrug die Zahl der Verletzten 247 und 2016/17 265. Vereine der 1. und 2. Bundesliga in NRW und die Polizei in Nordrhein-Westfalen wollen bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt in Stadien enger kooperieren. Hierzu kamen am 14. September 2020 Innenminister Herbert Reul mit Vertretern von neun Profiklubs (Borussia Dortmund, Borussia Mönchengladbach, FC Schalke 04, 1. FC Köln, Bayer Leverkusen, Arminia Bielefeld, SC Paderborn, VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf) zusammen und es wurde eine Kooperationsvereinbarung „Stadionallianzen gegen Gewalt“ unterzeichnet. Fanorganisationen, Fanbeauftragte sowie Vertreterinnen und Vertreter der 15 landesgeförderten Fanprojekte sind nicht Teil der Kooperationsvereinbarung. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4601 mit Schreiben vom 9. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Welchen genauen Inhalt hat die Kooperationsvereinbarung „Stadionallianzen gegen Gewalt“? Die „Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung und Erhaltung von Stadionallianzen“ ist zu den einzelnen Inhalten mit den nachfolgenden Überschriften versehen: • Informationsaustausch und Lagebeurteilung • Öffentlichkeitsarbeit • Distanzierung im Zusammenhang mit diffamierenden Meinungsäußerungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11723 2 • Gemeinsame Übungen, Aufgabenverständnis und Zuordnung von Kräften der Bereitschaftspolizei • Qualifizierung von Sicherheits- und Ordnungsdiensten (QuaSoD) und Zuverlässigkeitsüberprüfungen • Neuralgische Punkte in den Stadien • Unterstützungsmaßnahmen durch die Polizei sowie • Durchführung von gemeinsamen Vorbesprechungen zu Stadionverbotsverfahren und präventiv polizeiliche Maßnahmen. Die konkret ausformulierten Inhalte können auf der Internetseite der Polizei Nordrhein- Westfalen (https://polizei.nrw/sites/default/files/2020- 09/200907_1_Final%20Kooperationsvereinbarung%20Stadionallianzen.pdf) eingesehen werden. 2. Wieso wurden Vertreterinnen bzw. Vertreter der (organisierten) Fanszene sowie Fanbeauftragte und sozialpädagogische Fanprojekte nicht in die Kooperation eingebunden? Die Kooperationsvereinbarung basiert auf dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) und konkretisiert die administrative und ablauforganisatorische Aufgabenwahrnehmung ausschließlich zwischen den Vereinen und der Polizei, um die Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen durch ein abgestimmtes Vorgehen zu erhöhen. Im gleichen Kontext wurden Regelungen zu Zusammenarbeitsfragestellungen bereits im Jahr 2011 durch die „Initiative für mehr Sicherheit bei Fußballspielen in Nordrhein- Westfalen“ (sog. NRW-Initiative) (auch in diesem Fall) ohne die Beteiligung von Fanvertretungen etabliert. Die ebenfalls auf Grundlage des NKSS eingerichteten Örtlichen Ausschüsse Sport und Sicherheit (ÖASS) mit intensiver Beteiligung von Vertretern der (organisierten) Fanszenen und -projekten haben weiterhin Bestand. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit aller Beteiligten (Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Vereine, Fanorganisationen, Fanprojekte, etc.) in den kommunalen Ausschüssen Sport und Sicherheit (ÖASS), wie sie nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) vorgesehen sind? Die ÖASS leisten einen wichtigen Beitrag im Zusammenhang mit der Sicherheit von Sportveranstaltungen, weshalb ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung des NKSS weiterhin eine besondere Bedeutung zukommt. Hierbei ist das Zusammenwirken aller Beteiligten auf lokaler Ebene ein wesentlicher Erfolgsgarant, um die Sicherheit in den Fußballstadien und deren Umfeld zu gewährleisten und stetig zu verbessern. 4. Wieso beschränkt sich die Kooperationsvereinbarung auf Vereine der ersten beiden Ligen und lässt Vereine unterer Spielklassen mit ebenfalls hohem Fanzuspruch außen vor? Die „Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung und Erhaltung von Stadionallianzen“ wurde zunächst ausschließlich mit den Vereinen der ersten beiden Ligen geschlossen, um gezielt die Anwendung und Wirkung an einzelnen Standorten überprüfen sowie Erfahrungswerte sammeln zu können. Eine Ausweitung der Kooperationsvereinbarung auf weitere nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11723 3 westfälische Vereine bspw. der 3. Liga oder der Regionalliga West ist bei positiven Erkenntnissen dabei jederzeit möglich. 5. Wie soll aus Sicht der Landesregierung die Stadionallianz im Sinne eines ganzeinheitlichen Ansatzes weiterentwickelt werden, die über rein ordnungspolitische Elemente hinaus geht, unter Einbeziehung von (organisierter) Fanszene und sozialpädagogischen Fanprojekten? Die Stadionallianzen werden einer regelmäßigen Anwendungs- und Wirkungsanalyse unterzogen. Über den Inhalt der Stadionallianzen hinausgehende Erfahrungswerte werden ebenfalls ausgewertet. Zu der Einbeziehung von Fanszenen und -projekten verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.