LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11805 11.11.2020 Datum des Originals: 11.11.2020/Ausgegeben: 17.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4604 vom 14. Oktober 2020 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/11512 Es ist fünf vor zwölf – Was tut die Landesregierung bei der Grundsteuer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die notwendige Reform der Grundsteuer im letzten Jahr wurde eine Länderöffnungsklausel in das Grundgesetz geschrieben, die es erlaubt, dass die Länder eigene Modelle für die Grundsteuer verabschieden. Von dieser Regelung haben inzwischen auch viele Länder Gebrauch gemacht bzw. Eckpunkte vorgestellt. Während Baden-Württemberg ein reines Bodenwertmodell einführen will, setzt Bayern auf ein Flächenmodell. Auch Hessen und Niedersachsen haben inzwischen Landesmodelle vorgestellt. Abseits der Frage des Pro und Contras für einzelne Modelle, muss das neue Gesetz bis 2025 umgesetzt sein. Egal welches Modell dafür genutzt wird, die Vorarbeiten dafür sind enorm. Die Neubewertung der entsprechenden Grundstücke bzw. Gebäude wird personell ein Kraftakt für die Finanzverwaltung. Daher ist es umso wichtiger, dass die Landesregierung endlich eine Aussage darüber trifft, nach welchen Kriterien die Grundsteuer in Zukunft erhoben werden soll. Auch die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 4604 mit Schreiben vom 11. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11805 2 1. Bis wann plant die Landesregierung eine Aussage darüber, ob sie ein eigenes Modell vorlegt oder auf das Bundesmodell zurückgreift? Ob und – falls ja – in welcher Form in Nordrhein-Westfalen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht wird und von den Bundesregelungen zur Grundsteuer abgewichen werden soll, wird derzeit sorgfältig geprüft. Eine Entscheidung wird die Landesregierung nach Abschluss der Prüfung treffen. 2. Wie viel Personalstellen sind in der Finanzverwaltung des Landes bis 2025 vorgesehen, um die notwendigen administrativen Vorarbeiten zu leisten? Der länderspezifische Personalbedarf ist abhängig von den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen. Hierzu gehören Festlegungen zur informationstechnischen Unterstützung des Verfahrens, Form der Aktenführung sowie der Umfang der von den Grundstückseigentümern zu erklärenden Berechnungsgrundlagen. Um den Personalbedarf für die modellunabhängigen Arbeiten (z.B. Auskunftserteilung, Annahme von Feststellungserklärungen, Erfassungsaufwand) abzudecken, wurden bereits in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 100 Einstellungen von Regierungsbeschäftigten in der Laufbahngruppe 1.2 vorgenommen. Für das Jahr 2021 sind weitere 100 Einstellungen vorgesehen; das Ausschreibungsverfahren hat hierzu bereits begonnen. Für die einmalig durchzuführende Adressprüfung und –aktualisierung wurden zusätzlich Aushilfskräfte befristet eingestellt. Diese Arbeiten sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. 3. Welche Länder haben sich bereits öffentlich geäußert, in welcher Form sie die Grundsteuer ab 2025 erheben wollen (bitte nach Ländern mit entsprechendem Modell auflisten)? Für die Erhebung der Grundsteuer nach den bundesgesetzlichen Regelungen haben sich bislang folgende Länder entschieden: • Berlin • Bremen • Rheinland-Pfalz • Sachsen (mit abweichenden Steuermesszahlen) • Thüringen Bei folgenden Ländern ist bekannt, dass sie im Bereich des Grundvermögens vom Bundesgesetz abweichen wollen: • Baden-Württemberg: Bodenwertmodell • Bayern: Flächenmodell • Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren • Hamburg: Wohnlagemodell Das Niedersächsische Finanzministerium hat als Diskussionsgrundlage im Juli dieses Jahres ein Lagefaktor-Modell vorgestellt; eine finale Entscheidung hierzu ist jedoch noch nicht getroffen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11805 3 In den übrigen Ländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) steht die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel – wie auch in Nordrhein-Westfalen – derzeit noch aus. 4. Steht der Minister der Finanzen in Austausch mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen in den anderen Bundesländern, ob ggf. ein gemeinsames Modell länderübergreifend vorgelegt wird? Es findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen Bundesländern statt.