LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11814 11.11.2020 Datum des Originals: 11.11.2020/Ausgegeben: 17.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4539 vom 9. Oktober 2020 des Abgeordneten Sebastian Watermeier SPD Drucksache 17/11436 Dual-Use Problematik – was unternimmt die Landesregierung gegen den Abfluss von Hochtechnologie-Entwicklungen der Start-up Szene in falsche Hände? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Bericht der Landesregierung vom 7. Juni 2018 zum Thema „Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in NRW“ heißt es: „Technologien der KI ermöglichen zahlreihe Anwendungsfälle, die heute schon vor dem Sprung in den Massenmarkt stehen und hohe wirtschaftliche Potentiale bieten“. Zahlreiche Initiativen und Programme zur Förderung der Technologie-Start-Up Szene stehen zur Verfügung. Durch Presseberichte ist nun auf die Problematik der Anwendung von technologischen Innovationen als mögliche Dual-Use Produkte aufmerksam gemacht worden, deren technische Grundlagen durch externe Beteiligungen an Unternehmen in falsche Hände geraten können. Die WirtschaftsWoche schreibt unter dem Titel: „Im Visier der Wettrüster“ vom 18. September: „ Es sind Start-Ups wie Alcan Systems aus Darmstadt, das Hochleistungsantennen aus Flüssigkeitskristallen entwickelt, Black Semiconductor aus Aachen, das an neuartigen Chips für Anwendungen der künstlichen Intelligenz tüftelt, oder Münchner Unternehmen Hyperganic, dessen Designsoftware für 3-D-Druck die Evolution nachahmt. Sie alle haben das Zeug, die Kriegstechnik zu revolutionieren.“ Kern des Problems ist es, dass Drittstaaten über strategische Investitionen durch staatliche oder halbstaatliche Unternehmen Zugriff auf technologische Entwicklungen im Bereich der KI, der Drohnentechnik und anderer Technologiebereiche zu bekommen versuchen, die auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können und bereits verwendet werden, aber durch bestehende Regelungen zu Ausfuhrbeschränkungen für Rüstungsgüter möglicherweise nicht ausreichend erfasst werden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4539 mit Schreiben vom 11. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11814 2 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob bzw. in welchem Umfang Drittstaaten direkt oder indirekt in sensible Hochtechnologieunternehmen in NRW investieren? 2. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob Hochtechnologieentwicklungen aus NRW, insbesondere KI-Innovationen, für militärische Zwecke von Drittstaaten genutzt werden? Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten zum Umfang der Investitionen von Drittstaaten in Hochtechnologieunternehmen in Nordrhein-Westfalen oder über die anschließende Verwendung von KI-Innovationen in Drittstaaten gesammelt. 3. Welche Strategie hat die Landesregierung, um den Abfluss von sensiblem Know- How, das auch für nicht-zivile Zwecke genutzt werden kann, in Drittstaaten zu verhindern? Der Verfassungsschutz des Landes ist beim Wirtschaftsschutz und der Abwehr von Wirtschaftsspionage aktiv und bietet den Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen eine vertrauliche Zusammenarbeit an. Darüber hinaus beobachtet die Spionageabwehr des Landes entsprechende Beschaffungsversuche durch Drittstaaten und verhindert immer wieder erfolgreich entsprechende Auslieferungen. 4. Welcher Austausch über die militärische Relevanz technologischer Innovationen erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene? Es findet grundsätzlich ein regelmäßiger, themenbezogener Austausch zwischen den Ministerien des Landes und des Bundes statt. Ein gesonderter Gesprächskreis allein zur militärischen Relevanz technologischer Innovationen existiert nicht.