LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11830 13.11.2020 Datum des Originals: 13.11.2020/Ausgegeben: 19.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4521 vom 7. Oktober 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/11414 Corona-Gebäudecheck der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsident Laschet hat am Freitag, den 4. September 2020 in einer Pressekonferenz angekündigt, dass jedes Schulgebäude in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines sogenannten „Corona-Checks“ überprüft werden soll.1 Dabei soll systematisch abgefragt werden, an welchen Schulen Mängel und Probleme mit Lüftungssystemen auftreten. Unter Lüftungssystem wird generell jedwede Art von baulicher Einrichtung verstanden, die dazu geeignet ist, die Frischluftzufuhr in den Unterrichtsräumen sicherzustellen. Hintergrund ist, dass ab dem 1. September die allgemeine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ausgesetzt wurde. Stattdessen soll durch konsequentes Lüften die Virenlast verringert werden und ein sicherer Unterricht stattfinden. Die Landesregierung gibt als Ergebnis ihrer Umfragen an, dass „knapp 1 Prozent der Unterrichtsräume an den Schulen aufgrund baulicher Mängeln an den Fenstern nicht hinreichend belüftet werden“ können und deswegen von einem „flächendeckenden Missstand nicht die Rede sein“ könne. 2 Eine Umfrage des WDR Anfang März 2020 lässt allerdings Zweifel an der Statistik des Schulministeriums aufkommen. In dieser hatten ca. 80% aller Schulleitungen von rund 1200 befragten Schulen den baulichen Zustand an ihren Schulen als schlecht bezeichnet. Der Städte- und Gemeindebund ging damals von einem Investitionsstau von ca. 10 Milliarden Euro aus.3 Es bleibt weiterhin unklar, wie belastbar und aussagekräftig die Umfrageergebnisse der Landesregierung sind. 1 https://rp-online.de/nrw/panorama/corona-checks-an-allen-schulen-ankuendigung-von-arminlaschet _aid-53149151 2 Vorlage 17/3946 vom 29.09.2020, abrufbar unter: http:/www./landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3946.pdf 3 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/marode-schulen-sanierung-100.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11830 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4521 mit Schreiben vom 13. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie viele Schulen weisen Probleme und Mängel an den Lüftungssystemen im Bereich des jeweiligen Schulträgers auf? (Bitte auflisten nach Schulform sowie nach Anzahl und Prozent bezogenen auf die Gesamtanzahl der Schulen im Bereich des jeweiligen Schulträgers) 3. Wie viele Räume in den Schulen in der jeweiligen Kommune können aufgrund der festgestellten baulichen Mängel an den Lüftungssystemen nicht benutzt werden? (Bitte auflisten nach Schulen sowie nach Anzahl und Prozent bezogenen auf die Gesamtanzahl der Unterrichtsräume an den Schulen im Bereich des jeweiligen Schulträgers) 2. Welche baulichen Mängel bezogen auf die Lüftungssysteme wurden in den Schulen in der jeweiligen Kommune bisher gemeldet? (Bitte auflisten nach Schulen im Bereich des jeweiligen Schulträgers) 4. Bis wann werden die festgestellten Mängel an den Lüftungssystemen an den Schulen behoben, um die Unterrichtsräumlichkeiten wieder nutzbar zu machen? (Bitte auflisten nach Schulen im Bereich des jeweiligen Schulträgers) 5. Welche Kosten werden zur Behebung der Mängel veranschlagt? (Bitte auflisten nach Schulen im Bereich des jeweiligen Schulträgers) Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen haben sowohl die Schulträger als auch die Schulleitungen hinsichtlich der Belüftungssituation in Unterrichtsräumen befragt. Die Abfrage bei den Schulleitungen hat ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der teilnehmenden Schulen (89,3 Prozent) alle Unterrichtsräume ausreichend belüften kann. An den übrigen 10,7 Prozent der Schulen sind 22,5 Prozent der Unterrichtsräume nach den Angaben der Schulen nicht hinreichend zu belüften. Hochgerechnet auf alle teilnehmenden Schulen bedeutet dies überschlägig, dass rund 2,4 Prozent aller Unterrichtsräume an allen öffentlichen Schulen nicht ausreichend belüftet werden können. Bei 34,9 Prozent dieser Unterrichtsräume sind nach den Angaben der Schulen bauliche Mängel an den Fenstern ursächlich. Damit können überschlägig gerechnet knapp 1 Prozent der Unterrichtsräume an den Schulen aufgrund baulicher Mängel an den Fenstern nicht hinreichend belüftet werden. Zu weiteren Details wird auf den Bericht zum Thema „Lüften von Unterrichtsräumen“ für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 30. September 2020 verwiesen (Landtagsvorlage 17/3946). Sofern die Landesregierung seitens der Schulleitungen Hinweise auf Unterrichtsräume mit Herausforderungen in der Belüftung erhalten hat, haben die genannten Ministerien mit Schreiben vom 23. September 2020 den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten als Schulträger diese Hinweise zukommen lassen, damit diesen vor Ort nachgegangen werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11830 3 Jeder betroffenen Kommune wurde eine Aufstellung über die von Seiten der Schulleitung gemeldeten Schulen, die Anzahl der Unterrichtsräume insgesamt, die Anzahl der Unterrichtsräume die nach Auffassung der Schulen nicht ausreichend belüftet werden können sowie eine erste Einschätzung, welche Gründe hierfür bestehen, übermittelt. Die Kommunen, die nicht betroffen waren, wurden ebenfalls angeschrieben und über das für sie positive Abfrageergebnis in Kenntnis gesetzt. Aus den bislang vorliegenden die obigen Abfrageergebnisse konkretisierenden Rückmeldungen der Schulträger hat sich inzwischen ergeben, dass sämtliche Unterrichtsräume in 303 Kommunen gelüftet werden. 39 Städte melden in 533 Unterrichtsräumen Herausforderungen in puncto Belüftung. Zwischenzeitlich darüber hinaus bestandene Herausforderungen wurden bereits kommunalseitig behoben oder geklärt. 85 Städte haben sich noch nicht zurückgemeldet (Stand: 21. Oktober 2020). Diese Städte hat das Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung erneut um eine Rückmeldung gebeten. Da die Rückmeldungen aus den betroffenen Kommunen derzeit noch nicht vollständig vorliegen, kann noch keine abschließende Auswertung erfolgen. Für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, kann das Lüften durch technische Hilfsmittel unterstützt werden: Hierfür wird die Landesregierung Nordrhein- Westfalen die Schulträger mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Millionen Euro bei der Umsetzung technischer Maßnahmen finanziell unterstützen. Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können. Hierunter fallen auch Sport- und Mehrzweckhallen, die auch für den Schulsport genutzt werden, und nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT- Anlage) gelüftet werden können. Die Schulträger haben einen qualifizierten Eindruck über die im Einzelfall vorliegenden Herausforderungen. Eine Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen wird derzeit erarbeitet und zeitnah veröffentlicht.