LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11836 16.11.2020 Datum des Originals: 16.11.2020/Ausgegeben: 20.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4526 vom 7. Oktober 2020 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11419 Virtueller Schulunterricht in Notsituationen in der kreisangehörigen Stadt Meinerzhagen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung antwortete auf die Kleine Anfrage 3457 „Virtueller Schulunterricht in Notsituationen“, dass die Bezirksregierung Arnsberg im Zusammenhang mit der Erstellung von Lehrmaterial ein konkretes Weiterbildungsangebot für den Einsatz des Lehrmanagementsystems Moodle anbietet. Zudem werden die staatlichen Lehrerfortbildungen in hohem Maße bei thematischen und regionalen Variationen in Anspruch genommen. Es wurde darüber hinaus angeführt, dass das Land NRW Angebote bereitstelle, im Folgenden jedoch an mehreren Stellen drauf verwiesen, dass die Verantwortung für das Abrufen der Angebote bei den Schulträgern bzw. Schulen läge und keine Daten vorliegen, welche Angebote bei den Schulen tatsächlich ankommen bzw. von diesen abgerufen werden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4526 mit Schreiben vom 16. November 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Fortbildungen (reine Technikschulungen oder Fortbildungen mit integrierten technischen Aspekten (Fernunterricht)) wurden von Schulen in Meinerzhagen in den vergangenen 12 Monaten (bzw. 12 Monate vor dem letzten Stichtag zur Datenerhebung) in Anspruch genommen? (Bitte nach Schule, Schulform und Maßnahme aufschlüsseln.) Reine Technikschulungen erfüllen nicht die Qualitätsstandards von Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung und werden daher nicht angeboten. Fortbildungsangebote zur allgemeinen Datenverarbeitung in der Schulverwaltung sind hiervon unberührt. Fortbildungen mit integrierten technischen Aspekten wurden von Schulen in Meinerzhagen im Schuljahr 2019/2020 (Auswertungszeitraum: vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020) nicht in Anspruch genommen. Darauf hingewiesen sei, dass schulinterne Veranstaltungen vom 13. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11836 2 März bis zum 29. Mai 2020 und schulexterne Veranstaltungen vom 13. März bis zum 29. Juni 2020 pandemiebedingt nicht stattfanden. 2. Wie viele Schulen in Meinerzhagen sind aktuell in der Lage, weitestgehend ihre gesamte Schülerschaft im Fernunterricht über digitale Plattformen, wie zum Beispiel Moodle, zu beschulen? Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit LOGINEO NRW LMS (Lernmanagementsystem) seit dem 10. Juni 2020 eine kostenlose Lernplattform für Schulen bereit. Insgesamt haben bereits 1.986 Schulen eine Instanz beantragt und erhalten, davon allerdings keine Schule in Meinerzhagen (Stand: 30. Oktober 2020). Es steht den Schulen in Meinerzhagen frei, LOGINEO NRW LMS zu beantragen. 3. In wie vielen Schulen besitzen alle Lehrkräfte des Kollegiums eine individuelle und aktive berufliche Mailadresse? (Hier bitte auch die Gesamtzahl der Schulen benennen.) Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit der Schulplattform LOGINEO NRW seit dem 26. November 2019 eine kostenlose digitale Anwendung bereit, die u. a. für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen die Kommunikation über dienstliche E-Mail-Adressen ermöglicht. Insgesamt haben 1.521 Schulen eine Instanz erhalten, davon allerdings keine Schule in Meinerzhagen (Stand: 30. Oktober 2020). Es steht den Schulen in Meinerzhagen frei, auf dieses Angebot zurückzugreifen. 4. Wie viele Schüler in Meinerzhagen verfügen nach den Erfahrungen der „Corona- Schulpause“ nicht über die notwendige technische Ausstattung, um angebotenen Fernunterricht zu Hause wahrzunehmen? (Bitte nach Schulform aufschlüsseln.) Es liegen keine Angaben zu der technischen Ausstattung einzelner Schülerinnen und Schüler in Meinerzhagen vor. Sämtliche Vorgaben und Unterstützungsmaterialien für einen Unterricht auf Distanz wurden so entwickelt, dass sie auch dann Anwendung finden können, wenn bislang noch nicht alle Schülerinnen und Schüler mit der notwendigen technischen Ausstattung ausgerüstet werden konnten. Zur Verbesserung der Ausstattung investiert das Land gemeinsam mit dem Bund in erheblichem Umfang in die Schuldigitalisierung. Beispielsweise steht den Schulträgern in Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stehen weitere Mittel bereit, um die Schuldigitalisierung zu beschleunigen. Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf stockt das Land die vom Bund zur Verfügung gestellten 105 Millionen Euro um zusätzliche 55 Millionen Euro auf. Zusammen mit einem Eigenanteil der Schulträger von 17,8 Millionen Euro stehen insgesamt rund 178 Millionen Euro für dieses Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung. Das Finanzvolumen des Sofortausstattungsprogramms ist daher so bemessen, dass in Nordrhein-Westfalen die Kinder bzw. Familien in der Mindestsicherung ausgestattet werden können. Des Weiteren fördert Nordrhein-Westfalen die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten mit 103 Millionen Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11836 3 Die Ausstattung von Schulen und auch die konkrete Umsetzung der Fördermaßnahmen vor Ort fallen gemäß § 79 SchulG in die Zuständigkeit der Schulträger, die auch die Fördermittel beantragen können. Der Schulträger Stadt Meinerzhagen hat aus dem DigitalPakt Schule, dem Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf sowie dem Förderprogramm zur Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen Endgeräten bisher 99.854,66 Euro beantragt (Stand: 02.11.2020).