LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11881 19.11.2020 Datum des Originals: 19.11.2020/Ausgegeben: 25.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4613 vom 21. Oktober 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11582 Ausnahmevereinbarungen zur Reinigung von Verkehrsinseln. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche Verkehrsinseln in NRW liegen an Landesstraßen. Häufig sind solche Verkehrsinseln an Landesstraßen – beispielsweise rund um Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen oder zur Trennung von Fahrspuren – vermüllt oder stark bewachsen. Für die Städte und Gemeinden und insbesondere die vor Ort ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ist dies immer wieder ein unangenehmes Thema. Den Ärger und die Wut von Bürgerinnen und Bürgern empfangen nämlich in erster Linie die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, weil Zuständigkeiten häufig unklar sind und Beschwerdemöglichkeiten oder Hinweismöglichkeiten nicht bekannt sind. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4288 schildert die Landesregierung, es gäbe in Einzelfällen Vereinbarungen mit Kommunen zur Reinigung von Verkehrsinseln in Kreisverkehren, die der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit den Kommunen abgeschlossen habe. Außerdem seien seit Mitte 2017 im Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen insgesamt 20 Beschwerden über zu wenig gepflegte Flächen an Bundes-, Landesund Kreisstraßen eingegangen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4613 mit Schreiben vom 19. November 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bezüglich der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kommunen für die Reinigung von Verkehrsinseln innerhalb der Ortsdurchfahrten wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4288 vom 12. Oktober 2020 verwiesen (LT-Drs. 17/11429). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11881 2 1. Mit welchen Kommunen wurden solche Vereinbarungen zur Reinigung von Verkehrsinseln geschlossen? Siehe Anlage. 2. Aus welchem Grund wurden diese Vereinbarungen zur Reinigung von Verkehrsinseln mit den Kommunen konkret geschlossen? 3. Aus welchem Grund wird anderen Kommunen die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Übernahme der Reinigung von Verkehrsinseln vorenthalten? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vereinbarungen und Nutzungsverträge wurden mit Kommunen geschlossen, die an den Ortseingangsstraßen und im Bereich der Ortsdurchfahrten, insbesondere für Kreisverkehrsinseln im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein- Westfalen, besondere Gestaltungswünsche haben. Diese Vereinbarungen und Nutzungsverträge beinhalten die Pflege und Unterhaltung derartiger Bereiche auf Kosten der Kommune. Grundsätzlich steht es allen Kommunen frei, entsprechende Anträge bei den jeweils zuständigen Niederlassungen des Landesbetriebes zu stellen. Die Anträge der Kommunen werden vor Ort wohlwollend geprüft und in der Regel genehmigt, wenn die Art der Gestaltung keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt. 4. Welchen Inhalt hatten die 20 eingegangenen Beschwerden konkret? Nr. Straße Ort Bezug der Beschwerde 1 L 807 Volmarstein Reinigungszustand der L 807 (Zubringer zur A 1, AS Volmarstein) unzureichend. 2 Keine Angabe Raum Kerpen Pflegezustand der Leitpfosten an Bundesund Landesstraßen im Bereich RNL Ville- Eifel. Grünschnitt unzureichend. 3 L 143 Bad Honnef/Rottbitze Fehlende/ zu wenig Bankettmahd wurde bemängelt. 4 L 427 Wuppertal Reinigungszustand Fuß- und Radweg unzureichend. 5 B 51 Köln Grünschnitt auf Grünflächen unzureichend. 6 L 450 Mülheim Grünschnitt und Pflege der Radwege zu wenig. 7 L 108 Leverkusen Zu wenig Müllsammlung und ein Abfluss funktioniert nicht ordnungsgemäß. 8 L 150 Godorf Sand und Staub an der Betonleitwand führen zu Pflanzenbewuchs. 9 Keine Angabe Krefeld Müll an Straßenbegleitgrün und entlang der Straßen. 10 B 66 Bielefeld Grünschnitt neben Fußwegen und Radwegen unzureichend. 11 Keine Angabe Solingen Grünschnitt und Pflege der Radwege werden bemängelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11881 3 12 L 684 Dortmund Grünschnitt und Pflege Radwege. 13 A42 Keine genaue Ortsangabe Allgemeine Beschwerde, dass Müll und Parkplätzen zu selten eingesammelt wird. 14 Keine Angabe Keine genaue Ortsangabe Beschwerde darüber, dass auf Rastanlagen und an Straßen nicht oft genug Müllsammlungen stattfinden und zu geringe Strafen für das entsorgen von Müll an Straßen vorhanden sind. 15 L 140 Duisburg/Mülheim Grünschnitt und Pflege der Fuß- und Radwege wird vernachlässigt. 16 L 64, L 442, L 441, L 450 Essen Grünschnitt an Radwegen ist unzureichend. 17 K 31, L 300 Wesseling Grünschnitt und Pflege von Radwegen werden bemängelt. 18 B 8 Dinslaken Belastung des Grünstreifens durch Gartenabfälle von Anwohnern. 19 L 602 Hamminkeln Grünschnitt und Pflege eines Grünstreifens unzureichend. 20 L 712 Bielefeld/Lemgo Grünschnitt an Straßenrändern ist unzureichend. 5. Warum gibt es keine zentrale Hotline, über die die Bürgerinnen und Bürger auf Missstände aller Art an Landesstraßen hinweisen können? Auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen werden unter der Rubrik „Kontakte“ sowohl eine zentrale Rufnummer /E-Mail-Adresse angegeben als auch die Kontaktdaten der Niederlassungen genannt, unter denen die Verkehrsteilnehmenden Anregungen, Kritik und Fragen kommunizieren können. Anlage zur kleinen Anfrage 4613 Ostwestfalen- Lippe: Südwestfalen: Ville-Eifel: Niederrhein: Sauerland- Hochstift: Bad Oeynhausen Sprockhövel Alfter Tönisforst Stadt Salzkotten Barntrup Altena Alsdorf Kaarst Stadt Delbrück Bielefeld Iserlohn Bad Münstereifel Haan Gemeinde Hövelhof Blomberg Meinerzhagen Baesweiler Jüchen Stadt Paderborn Borgholzhausen Breckerfeld Bedburg Hückelhoven Stadt Lichtenau Bünde Herdecke Bergheim Selfkant Stadt Warburg Harsewinkel Schalksmühle Blankenheim Erkelenz Stadt Brakel Herford Schwelm Bonn Ratingen Stadt Bad Driburg Hiddenhausen Wetter Bornheim Wülfrath Stadt Brilon Hille Wilnsdorf Düren Nettetal Stadt Marsberg Horn-Bad Meinberg Lennestadt Elsdorf Emmerich Stadt Büren Greffen Finnentrop Erftstadt Kleve Stadt Olsberg Gütersloh Hilchenbach Erftverband Kranenburg Stadt Soest Kirchlengern Olpe Eschweiler Kalkar Stadt Werl Lemgo Freudenberg Euskirchen Bedburg-Hau Gemeinde Ense Leopoldshöhe Wenden Frechen Rees Gemeinde Wickede Löhne Attendorn Heimbach Weeze Stadt Sundern Lübbecke Bad Laaspe Herzogenrath Uedem Stadt Erwitte Lügde Hürtgenwald Goch Stadt Geseke Marienfeld Hürth Xanten Gemeinde Lippetal Porta Westfalica Inden Straelen Stadt Lippstadt Preußisch Oldenburg Jülich Neukirchen- Vluyn Gemeinde Eslohe Rheda-Wiedenbrück Kall Grefrath Stadt Warstein Rietberg Karsten/Sauren Geldern Gemeinde Möhnesee Schieder- Schwalenberg Kerpen Gangelt Stadt Arnsberg Schloß Holte- Stukenbrock Köln Geilenkirchen Stadt Sundern Spenge Linnich Wassenberg Stadt Meschede Steinhagen Mechernich Übach-Palenberg Gemeinde Bestwig Verl Meckenheim Stadt Winterberg Versmold Monschau Stadt Schmallenberg Vlotho Niedeggen Stadt Hallenberg Werther Niederzier Nörvenich Pulheim Rheinbach Roetgen Stolberg Swistal Titz Vettweiß Wüselen Zülpich Leere Seite