LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11884 20.11.2020 Datum des Originals: 20.11.2020/Ausgegeben: 26.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4621 vom 23. Oktober 2020 des Abgeordneten Roger Beckamp AfD Drucksache 17/11594 Strafanzeige der Jungen Union Dortmund gegen den Polizeibeauftragten der NRW- Landesregierung und gegen die Patientenbeauftragte der NRW-Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehrere Publikationsorgane berichten von bemerkenswerten Vorgängen bei der CDU Dortmund und der Jungen Union Dortmund. Die Junge Union Dortmund hat inzwischen Strafanzeige gegen die beiden stellvertretenden CDU Vorsitzenden Thorsten Hoffmann, Polizeibeauftragter der NRW-Landesregierung und Claudia Middendorf, Patientenbeauftragte der NRW-Landesregierung, gestellt. „Eine Staatsanwältin bestätigte den Eingang der Strafanzeige. ‚Der Vorgang wird jetzt geprüft‘, so F.. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist ebenfalls im Bilde und bestätigt den Eingang der Beschwerde. Inhaltlich könne man dazu noch keine Aussage machen heißt es.“1 Und weiter: „Sie will jetzt prüfen, ob tatsächlich Verstöße gegen das Landesdatenschutzgesetz vorliegen.“2 Der Vorgang um den es sich hier handelt wird so dargestellt: „Die Strafanzeige richtet sich gegen insgesamt vier CDU-Mitglieder. Sie sollen auf eine Kontaktliste der Jungen Union zugegriffen haben. Anschließend sollen sie JU-Mitglieder von dieser Liste angerufen haben, um die Wahl der/des JU-Vorsitzenden zu beeinflussen. … Angeblich wollten sie die Wiederwahl der JU-Vorsitzenden S. B. verhindern, indem sie JU-Mitglieder aufforderten, einen Gegenkandidaten zu wählen.“2 Dabei handelte es sich um M. D.. Dieser Zugriff soll so erfolgt sein: „Die JU will bei ihren Recherchen herausgefunden haben, dass es am frühen Abend des Kommunalwahl-Sonntags (13.9.) zu einem Treffen in den Geschäftsräumen der Kreisgeschäftsstelle am Südwall gekommen sei. Dort hätten sich Middendorf, Hoffmann sowie D. und ein weiteres Parteimitglied in Abwesenheit des Geschäftsführers der Mitgliederlisten der JU bemächtigt und Kontaktdaten (etwa Telefonnummern) notiert.“1 1 vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/partei-zoff-junge-union-zeigt-fuehrungsspitzen-dercdu -dortmund-an-plus-1560827.html 2 vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/ju-verklagt-cdu-vorstand-100.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11884 2 Wie die Junge Union davon erfahren hat, wird so beschrieben: „Dabei seien nach Darstellung der JU auch Mitglieder angerufen worden, die gar nicht mehr aktiv seien. Offenbar ist es auf diesem Wege zu einer Rückkopplung in die CDU-Jugendorganisation gekommen.“1 Die mit 97% als JU-Vorsitzende wiedergewählte S. B. kommentiert die Vorgänge so: „Sie betonte, die JU sei eine eigenständige Organisation und wolle sich ‚nicht nach Gutsherrenart hineinreden lassen‘. Die Indizien, dass sich die Vorgänge so abgespielt hätten, seien erdrückend, sagt B..“1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4621 mit Schreiben vom 20. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse haben die Landesregierung und der Landesdatenschutzbeauftragte über diese Vorgänge bzw. den Stand der Strafanzeige gegen die beiden Landesbeauftragten? 2. Schätzt die Landesregierung und der Landesdatenschutzbeauftragte die unerlaubte Aneignung von Mitgliederlisten der Jungen Union durch die NRW- Landesbeauftragten als schweren Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz ein oder lediglich als Bagatelle? 3. Sieht die Landesregierung das Vorgehen der beiden NRW-Landesbeauftragten als undemokratisch an oder als ein im innerparteilichen Richtungsstreit zulässiges Verfahren? 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten des Polizeibeauftragten Thorsten Hoffmann? 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten der Patientenbeauftragten Claudia Middendorf? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Antwort der befragten Landesregierung ist auf den eigenen Zuständigkeitsbereich begrenzt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist hingegen eine unabhängige Aufsichtsbehörde und nicht Teil der Landesregierung. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels konkreten Anfangsverdachts einer Straftat abgesehen. Soweit eine Ordnungswidrigkeit nach dem Datenschutzrecht vorliegen könnte, hat sie das Verfahren an die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben. Die Landesregierung kann die in Rede stehenden Vorwürfe eines anhängigen Verfahrens nicht bewerten. Der der Kleinen Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt soll im Zusammenhang mit der CDU in Dortmund geschehen sein. Er steht nicht im Zusammenhang zum dienstlichen Handeln der Beauftragten. Da die weitere Prüfung, ob ein Verstoß gegen Datenschutzrecht geschehen ist, von der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz erfolgt, wird die Landesregierung von einer Bewertung absehen.