LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
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.1
1
.2020
Datum des Originals:
20
.1
1
.2020
/Ausgegeben:
2
6
.11.2020
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
4
6
21
vom
23
.
Oktob
er
2020
des Abgeordneten Roger Beckamp
AfD
Drucksache
17
/
11
594
Strafanzeige der Jungen Union Dortmund gegen
den Polizeibeauftragten der NRW
-
Landesregierung und gegen die Patientenbeauftragte der NRW
-
Landesregierung
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mehrere Publikationsorgane berichten von bemerkenswerten Vorgängen bei der CDU
Dortmund und der Jungen Union
Dortmund.
Die Junge Union Dortmund hat inzwischen Strafanzeige gegen die beiden stellvertretenden
CDU Vorsitzenden Thorsten Hoffmann, Polizeibeauftragter der NRW
-
Landesregierung und
Claudia Middendorf, Patientenbeauftragte der NRW
-
Landesregierung, gestel
lt.
„Eine Staatsanwältin bestätigte den Eingang der Strafanzeige. ‚Der Vorgang wird jetzt geprüft‘,
so F.. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist ebenfalls im Bilde und bestätigt den Eingang der
Beschwerde. Inhaltlich könne man dazu noch keine Aussage mache
n heißt es.“
1
Und weiter: „Sie will jetzt prüfen, ob tatsächlich Verstöße gegen das Landesdatenschutzgesetz
vorliegen.“
2
Der Vorgang um den es sich hier handelt wird so dargestellt: „Die Strafanzeige richtet sich
gegen insgesamt vier CDU
-
Mitglieder. Sie
sollen auf eine Kontaktliste der Jungen Union
zugegriffen haben. Anschließend sollen sie JU
-
Mitglieder von dieser Liste angerufen haben,
um die Wahl der/des JU
-
Vorsitzenden zu beeinflussen. ... Angeblich wollten sie die
Wiederwahl der JU
-
Vorsitzenden S
.
B
.
v
erhindern, indem sie JU
-
Mitglieder aufforderten, einen
Gegenkandidaten zu wählen.“
2
Dabei handelte es sich um M
.
D
.
.
Dieser Zugriff soll so erfolgt sein: „Die JU will bei ihren Recherchen herausgefunden haben,
dass es am frühen Abend des Kommunalwahl
-
Sonn
tags (13.9.) zu einem Treffen in den
Geschäftsräumen der Kreisgeschäftsstelle am Südwall gekommen sei. Dort hätten sich
Middendorf, Hoffmann sowie D
.
und ein weiteres Parteimitglied in Abwesenheit des
Geschäftsführers der Mitgliederlisten der JU bemächtigt
und Kontaktdaten (etwa
Telefonnummern) notiert.“
1
1
vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/partei
-
zoff
-
junge
-
union
-
zeigt
-
fuehrungsspitzen
-
der
-
cdu
-
dortmund
-
an
-
plus
-
1560827.html
2
vgl.
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/ju
-
verklagt
-
cdu
-
vorstand
-
100.html
LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
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. Wahlperiode
Drucksache
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2
Wie die Junge Union davon erfahren hat, wird so beschrieben: „Dabei seien nach Darstellung
der JU auch Mitglieder angerufen worden, die gar nicht mehr aktiv seien. Offenbar ist es auf
diesem Wege zu einer
Rückkopplung in die CDU
-
Jugendorganisation gekommen.“
1
Die mit 97% als JU
-
Vorsitzende wiedergewählte S
.
B
.
kommentiert die Vorgänge so: „Sie
betonte, die JU sei eine eigenständige Organisation und wolle sich ‚nicht nach Gutsherrenart
hineinreden lassen‘.
Die Indizien, dass sich die Vorgänge so abgespielt hätten, seien
erdrückend, sagt B
.
.“
1
D
er Minister des Innern
hat die Kleine Anfrage 4
621
mit Schreiben vom
20
.
November
2020
namens der Landesregierung
im Einvernehmen mit
dem Minister für Arbeit,
Gesundheit und
Soziales
und dem Minister der Justiz
beantwortet.
1.
Welche
Erkenntnisse
haben
die
Landesregierung
und
der
Landesdatenschutzbeauftragte über diese Vorgänge bzw. den Stand der
Strafanzeige gegen die beiden Landesbeauftragten?
2.
Schätzt die
Landesregierung und der Landesdatenschutzbeauftragte die
unerlaubte Aneignung von Mitgliederlisten der Jungen Union durch die NRW
-
Landesbeauftragten als schweren Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz
ein oder lediglich als Bagatelle?
3.
Sieht die Landesr
egierung das Vorgehen der beiden NRW
-
Landesbeauftragten als
undemokratisch an oder als ein im innerparteilichen Richtungsstreit zulässiges
Verfahren?
4.
Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten des Polizeibeauftragten Thorsten
Hoffmann?
5.
Wie beurteilt
die Landesregierung das Verhalten der Patientenbeauftragten
Claudia Middendorf?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Die Antwort der befragten Landesregierung ist auf den eigenen Zuständigkeitsbereich
begrenzt.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist hingegen eine
unabhängige Aufsichtsbehörde und nicht Teil der Landesregierung.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels
konkreten Anfangs
verdachts einer Straftat abgesehen. Soweit eine Ordnungswidrigkeit nach
dem Datenschutzrecht vorliegen könnte, hat sie das Verfahren an die für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
de
s Landes Nordrhein
-
Westfalen abgegeben.
Die Landesregierung kann die in Rede stehenden Vorwürfe eines anhängigen Verfahrens
nicht bewerten. Der der Kleinen Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt soll im
Zusammenhang mit der CDU in Dortmund geschehen sein.
Er steht nicht im Zusammenhang
zum dienstlichen Handeln der Beauftragten. Da die weitere Prüfung, ob ein Verstoß gegen
Datenschutzrecht geschehen ist, von der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit als unabhängige Aufsichts
behörde für den Datenschutz erfolgt, wird
die Landesregierung von einer Bewertung absehen.