LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11886 20.11.2020 Datum des Originals: 20.11.2020/Ausgegeben: 26.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4554 vom 12. Oktober 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/11451 Unterbringungssituation von Asylsuchenden in Landeseinrichtungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung informierte am 18. August 2020 im Integrationsausschuss im Rahmen eines Berichts über das Infektionsgeschehen in den Unterbringungseinrichtungen des Landes.1 Nach dieser Darstellung gab es am 29. Juli 2020 insgesamt noch acht festgestellte Infektionen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, verfolgt die Landesregierung das Ziel, „alle Landeseinrichtungen zu maximal 65 Prozent ihrer Gesamtkapazität zu belegen und in den Einrichtungen gesonderte Bereiche für gesunde Personen, Infizierte sowie für Kontakt- und Verdachtsfälle vorzuhalten“. Die aktiven Plätze in den EAE und ZUE waren zum damaligen Zeitpunkt zu 36 Prozent belegt. Durch eine Aktivierung von Stand-by-Einrichtungen, durch temporäre Neuanmietungen und durch die zeitweise Nutzung von Jugendherbergen (bis zum 31. Dezember 2020) wurde die Belegungssituation weiter entspannt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4554 mit Schreiben vom 20. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie hat sich das Infektionsgeschehen in den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW seit dem 29. Juli 2020 entwickelt? (Bitte auflisten analog zur Aufstellung in der Vorlage 17/3745) 2. Wie viele der seit dem 01. Mai 2020 als infiziert registrierten Personen waren bzw. sind erkrankt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/3745 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11886 2 Eine differenzierte Erfassung zwischen asymptomatischer und symptomatischer Infektion erfolgt nicht. Bei den täglichen Meldungen der Bezirksregierungen an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) über das aktuelle Infektionsgeschehen in den Aufnahmeeinrichtungen handelt es sich um sich dynamisch verändernde Zahlen, die immer lediglich die Situation zum jeweiligen Stichtag abbilden. Die Gesamtanzahl der Infizierten kann nicht kumuliert ausgewiesen werden, da die Dauer der Infektion der einzelnen Bewohner, der Genesungszeitpunkt oder Transfers statistisch nicht erfasst wurden. Im Folgenden ist die Infektionslage für jeden Mittwoch seit dem 05. August 2020 aufgeführt: 5. August: 4 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Essen 3 ZUE Neuss 1 12. August: 3 Bewohnerinnen/Bewohner ZUE Ibbenbüren 1 ZUE Neuss 1 EAE Unna 1 19. August: 4 Bewohnerinnen/Bewohner ZUE Weeze 1 EAE Unna 1 ZUE Neuss 1 ZUE Ibbenbüren 1 26. August: 2 Bewohnerinnen/Bewohner ZUE Weeze 1 ZUE Ibbenbüren 1 02. September: 7 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Bielefeld 6 EAE Bonn 1 09. September: 7 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Bielefeld 6 ZUE Viersen 1 16. September: 9 Bewohnerinnen/Bewohner ZUE Viersen 1 EAE Unna 2 EAE Bielefeld 6 23. September: 6 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Mönchengladbach 1 EAE Unna 2 EAE Bielefeld 1 ZUE Borgentreich 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11886 3 30. September: 9 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Bielefeld 2 ZUE Borgentreich 3 EAE Bonn 3 ZUE Sankt Augustin 1 07. Oktober: 10 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Bielefeld 1 EAE Essen 3 EAE Bonn 6 14. Oktober: 17 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Bielefeld 1 ZUE Rüthen 1 EAE Unna 3 DJH Bad Honnef 3 ZUE Düren 1 EAE Bonn 6 EAE Mönchengladbach 2 21. Oktober: 21 Bewohnerinnen/Bewohner EAE Mönchengladbach 2 ZUE Rüthen 1 ZUE Wegberg 1 ZUE Düren 1 EAE Bonn 3 EAE Unna 5 ZUE Borgentreich 2 EAE Bielefeld 6 3. Wie sind Einzelpersonen aktuell in Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht? (Bitte Anzahl/Anteil der Unterbringungen in Einzel- bzw. Mehrbettzimmern, aufgeschlüsselt nach Standort, nennen) Im Landessystem befinden sich aktuell 4.979 alleinreisende Personen (Stand 26.10.2020). Grundsätzliche Vorgabe ist aufgrund der aktuellen Lage -sofern möglich- eine Belegung mit max. 4 Personen pro Zimmer. Durchschnittlich stellt sich die Zimmerbelegung für Einzelpersonen in den Unterbringungseinrichtungen wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11886 4 I. Regierungsbezirk Düsseldorf Anteil der Unterbringung im Einzelzimmer Anteil der Unterbringung im Mehrbettzimmer Verhältnis im Regierungsbezirk Einzelzimmer Mehrbettzimmer 1 EAE Essen 0% 100% 2 EAE Mönchengladbach 7% 93% 3 ZUE Neuss 0% 100% 4 ZUE Ratingen 0% 100% 5 ZUE Rees I 4% 96% 6 ZUE Rees II 0% 100% 7 ZUE Rheinberg 6% 94% 8 ZUE Viersen 0% 100% 9 ZUE Weeze 40% 60% 10 ZUE Wuppertal 100% 0% 16% 84% II. Regierungsbezirk Münster 11 ZUE Dorsten 0% 100% 12 ZUE Ibbenbüren 8% 92% 13 ZUE Marl 0% 100% 14 ZUE Münster 22% 78% 15 ZUE Rheine 12,5% 87,5% 16 ZUE Schöppingen 0% 100% 7% 93% III. Regierungsbezirk Detmold 17 EAE Bielefeld (OTH) 77% 23% 18 EAE Bielefeld (SR) 38% 62% 19 DJH Bielefeld 50% 50% 20 ZUE Bad Salzuflen 70% 30% 21 ZUE Bad Driburg 39% 61% 22 ZUE Borgentreich 28% 72% 23 ZUE Herford 17% 83% 46% 54% IV. Regierungsbezirk Arnsberg 24 EAE Unna 21% 79% 25 ZUE Hamm 13% 87% 26 ZUE Möhnesee 12% 88% 27 ZUE Olpe mit DJH 5% 95% 28 ZUE Rüthen 10% 90% 29 ZUE Wickede 86% 14% 24,50% 75,50% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11886 5 4. In welchem Umfang gibt es aktuell Überlegungen, die Belegungssituation in den Unterbringungseinrichtungen des Landes wieder zu verändern? Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemielage und den stets dynamischen Veränderungen wird das bislang bewährte System in der Asylsteuerung fortgeführt. Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, alle Landeseinrichtungen nur zu maximal 65 Prozent ihrer Gesamtkapazität zu belegen und in den Einrichtungen gesonderte Bereiche für gesunde Personen, Infizierte sowie für Kontakt- und Verdachtsfälle vorzuhalten. Die Einhaltung der vorgenannten Standards werden bei der Festlegung der zur Verfügung stehenden aktiven Platzkapazität in jeder einzelnen Einrichtung bereits berücksichtigt. Ebenfalls wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Unterbringung von Angehörigen zu einer Risikogruppe gelegt und soweit möglich und notwendig eine gesonderte Unterbringung sichergestellt. Über die Vielzahl an getroffenen Maßnahmen und Konzepte der Landesregierung wird auf die Berichte an den Landtag (Vorlagen: 17/3272, 17/3328, 17/3345, 17/3417, 17/3418, 17/3419, 17/3477, 17/3478, 17/3745) sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 3732 (Drucksache 17/9905) und 3680 (Drucksache 17/9621) verwiesen. 5. Inwiefern gilt weiterhin die Planung einer Wiederfreigabe der temporär genutzten Jugendherbergen für ihre originäre Nutzung zum 01. Januar 2021? Die Landesregierung beobachtet die Entwicklung der Zugänge, des Infektionsgeschehens sowie die damit verbundenen Maßnahmen sehr genau, um darauf schnell und angemessen reagieren zu können. Das gilt auch für die Frage des Bedarfs weiterer Unterbringungskapazitäten. Die Jugendherbergen Biggesee (Olpe), Ratingen, Hellenthal, Bad Honnef und Tecklenburg werden nur noch bis Ende des Jahres 2020 für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Der Mietvertrag der Jugendherberge in Bielefeld läuft zum 28.02.2021 und der in Bonn zum 31.03.2021 aus. V. Regierungsbezirk Köln 30 EAE Köln 11% 89% 31 EAE Bonn 18% 82% 32 DJH Bad Honnef 32% 68% 33 DJH Bonn 26% 74% 34 DJH Hellenthal 60% 40% 35 ZUE Bonn 27% 73% 36 ZUE Düren 9% 91% 37 ZUE Schleiden 27% 73% 38 ZUE Wegberg 53% 47% 29% 71% NRW insgesamt 24% 76%