LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 20.11.2020 Datum des Originals: 20.11.2020/Ausgegeben: 26.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4629 vom 23. Oktober 2020 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/11602 Wie viele Personen mussten in Krankenhäusern weiterarbeiten, obwohl sie unmittelbaren COVID-19-Kontakt (Kategorie I) gehabt hatten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gilt es, sowohl das Risiko von Übertragungen von COVID-19 zu minimieren als auch die Funktionstüchtigkeit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. Um der COVID-19-Pandemie entsprechend flexibel und wirkmächtig entgegenzutreten, wurden im März 2020 seitens des Robert-Koch-Instituts (RKI) Empfehlungen ausgesprochen, die das Personalmanagement kritischer Infrastrukturen regulieren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen medizinisches Personal in Kontakt mit nachweislich Corona-Infizierten gekommen ist und dort direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten oder insgesamt mindestens 15-minütigen direkten Kontakt hatte.1 Unter der Prämisse der Aufrechterhaltung der Infrastruktur von systemrelevanten Einrichtungen sieht das RKI vor, dass auch jenes Personal, das o.g. Kontaktsituationen hatte, unter Berufung auf Personalmangel in Ausnahmefällen ohne vierzehntägige Quarantänezeit weiterhin eingesetzt werden kann: „Medizinisches Personal muss künftig nach engem ungeschützten Kontakt zu COVID-19-Erkrankten nicht mehr so lange in Quarantäne und darf bei dringendem Bedarf in Klinik oder Praxis arbeiten, solange keine Symptome auftreten“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler.2 Von dieser Regelung soll jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn es einen dringenden Bedarf an Krankenhauspersonal gibt und alle Möglichkeiten zur Deckung des Personalbedarfs ausgeschöpft sind, etwa durch Absagen elektiver Eingriffe, Einsetzen externer Arbeitskräfte usw. 1 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_KritIs.html 2 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111250/RKI-lockert-Quarantaene-Empfehlungenfuer -medizinisches-Personal LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4629 mit Schreiben vom 20. November 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie konkurrieren beim Umgang mit Kontaktpersonen unter medizinischem Personal unterschiedliche Ziele miteinander. Ein Ziel ist die Absonderung beziehungsweise die Quarantäne des medizinischen Personals, das Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatte, um bei einer eventuellen Infektion das Risiko von Übertragungen zu minimieren. Das zweite Ziel ist die Gewährleistung der akutmedizinischen Versorgung und die Aufrechterhaltung der Kapazitäten.3 Die Empfehlung des Robert Koch-Institutes zu „Optionen zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei relevantem Personalmangel“ erläutert, unter welchen Umständen und mit welchen Voraussetzungen Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in der Krankenversorgung bei Vorliegen eines relevanten Personalmangels eingesetzt werden können. Die Empfehlung ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/HCW.html;jsessionid=CEF8 0794CFD13490968971E504287A9F.internet102?nn=13490888 zu finden. 1. Wie viele Personen, die als medizinisches Personal in Krankenhäusern tätig sind/waren und COVID-19-Kontakt (Kategorie I) hatten, wurden den Gesundheitsämtern im Zeitraum von April 2020 bis dato gemeldet (aufgeschlüsselt nach Kreis und kreisfreien Städten)? 2. Wie oft wurde von April 2020 bis dato medizinisches Personal, das COVID-19- Kontakt (Kategorie I) hatte, in häusliche Quarantäne geschickt (aufgeschlüsselt nach Kreis und kreisfreien Städten)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen dem Land keine Erkenntnisse vor, weil dazu regelhaft keine Daten erhoben werden. Eine gesonderte Abfrage bei den Kommunen ist im Rahmen der Kleinen Anfrage aufgrund der Kürze der Zeit, aber auch angesichts des unverhältnismäßig hohen Aufwands für die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter derzeit nicht möglich. Aus diesem Grund wurden die Bezirksregierungen gebeten, auf die Krankenhäuser in den entsprechenden Kreisen und kreisfreien Städten zuzugehen und die Fragen für den Zeitraum von April 2020 bis zum 27. Oktober 2020 zu beantworten. Die von den Krankenhäusern auf diese Weise den Bezirksregierungen gemeldeten Fallzahlen wurden einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt nach dem Standort des jeweiligen Krankenhauses zugeordnet. 3 Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/HCW.html;jsessionid=CEF80794CFD 13490968971E504287A9F.internet102?nn=13490888 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 3 3. In wie vielen Fällen haben Krankenhäuser von April 2020 bis dato von der RKI- Empfehlung Gebrauch gemacht und anschließend medizinisches Personal, das COVID- 19-Kontakt (Kategorie I) hatte, (ggf. nach verkürzter Quarantäne) wiedereingesetzt (aufgeschlüsselt nach Kreis und kreisfreien Städten)? Zur Beantwortung der Fragen 3 bis 5 wurden bisher regelhaft durch das Land keine Daten erhoben. Gemäß vorliegender Rückmeldungen der Krankenhäuser an die Bezirksregierungen haben Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen insgesamt von April 2020 bis zum 27.10.2020 in rund 3.560 Fällen von der RKI-Empfehlung Gebrauch gemacht und anschließend medizinisches Personal, das COVID- 19-Kontakt (Kategorie I) hatte, (ggf. nach verkürzter Quarantäne), wiedereingesetzt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der fünf Regierungsbezirke aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten dargestellt. Regierungsbezirk Arnsberg Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Kreis Unna 8 Kreis Soest 32 Hochsauerlandkreis Ca. 110 Kreis Siegen- Wittgenstein 37 Kreis Olpe 26 Märkischer Kreis 30 Ennepe-Ruhr-Kreis 46 Dortmund Ca. 30 Bochum 85 Hamm Ca. 282 Krankenhausgruppe, die Häuser in mehreren Kreisen/kreisfreien Städten hat (Meldung erfolgte zusammengefasst) 70 Gesamt Ca. 755 Für die kreisfreien Städten Herne und Hagen wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 4 Regierungsbezirk Detmold Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Bielefeld 124 Gütersloh 37 Höxter 33 Lippe 24 Paderborn 57 Gesamt 275 Für die Kreise Herford und Minden-Lübbecke wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Die Bezirksregierung Detmold berichtete, dass seitens einzelner Krankenhäuser keine Rückmeldung erfolgte oder auch von Rückmeldungen der Krankenhäuser, dass dort keine valide Datenerhebung möglich war. Regierungsbezirk Düsseldorf Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Düsseldorf 17 Essen Ca. 32 Mönchengladbach 181 Oberhausen 184 Solingen 188 Wuppertal 25 Mettmann 45 Rhein-Kreis Neuss 76 Viersen Zwischen 14 und 24 Gesamt Zwischen 762-772 Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte Duisburg, Krefeld, Mülheim a. d. R., Remscheid, Kleve und Wesel wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Die Bezirksregierung Düsseldorf berichtete, dass nicht alle Krankenhäuser Angaben getätigt haben, da aufgrund der hohen Beanspruchung des Personals in dem gesetzten Zeitraum keine verlässlichen Zahlen geliefert werden konnten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 5 Regierungsbezirk Köln Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Köln 524 Leverkusen 9 Oberbergischer Kreis 24 Rheinisch-Bergischer Kreis 24 Rhein-Erft-Kreis 164 Bonn 312 Kreis Euskirchen 70 Rhein-Sieg-Kreis 18 Städteregion Aachen 17 Kreis Düren 29 Gesamt 1191 Für den Kreis Heinsberg wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Regierungsbezirk Münster Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Borken 97 Bottrop 75 Coesfeld 19 Gelsenkirchen 98 Münster 5 Recklinghausen 222 Steinfurt 47 Warendorf 3 Gesamt 566 *k.g.A. – Keine gesonderte Angabe Die Bezirksregierung Münster berichtete, dass teilweise keine Rückmeldungen seitens der Krankenhäuser erfolgt sind, die Zahlen in den Krankenhäusern nicht dokumentiert werden oder mit vertretbarem Aufwand nicht zu recherchieren seien. 4. In wie vielen Fällen haben Krankenhäuser von April 2020 bis dato nicht zwingende Eingriffe mit verfügbarem Personal vorgenommen, gleichzeitig von der RKI- Empfehlung Gebrauch gemacht und anschließend medizinisches Personal, das COVID-19-Kontakt (Kategorie I) hatte, (ggf. nach verkürzter Quarantäne) wiedereingesetzt (aufgeschlüsselt nach Kreis und kreisfreien Städten)? Gemäß vorliegender Rückmeldungen der Krankenhäuser an die Bezirksregierungen haben Krankenhäuser in NRW insgesamt von April 2020 bis zum 27.10.2020 in 84 Fällen nicht zwingende Eingriffe mit verfügbarem Personal vorgenommen, gleichzeitig von der RKI- Empfehlung Gebrauch gemacht und anschließend medizinisches Personal, das COVID-19- Kontakt (Kategorie I) hatte, wiedereingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 6 Nachfolgend werden die Ergebnisse der fünf Regierungsbezirke aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten dargestellt. Regierungsbezirk Arnsberg Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Krankenhausgruppe, die Häuser in mehreren Kreisen/kreisfreien Städten hat (Meldung erfolgte zusammengefasst) 70 Gesamt 70 Regierungsbezirk Detmold Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Bielefeld 12 Gesamt 12 Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Die Bezirksregierung Detmold berichtete, dass nicht von allen Krankenhäusern eine Rückmeldung erfolgte oder und dass bei einigen Krankenhäusern keine valide Datenerhebung möglich war. Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln Für die gesamten Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Regierungsbezirk Münster Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Borken 2 Gesamt 2 *k.g.A.- keine gesonderte Angabe Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte Bottrop, Coesfeld, Gelsenkirchen, Münster, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Die Bezirksregierung Münster berichtete, dass teilweise keine Rückmeldungen seitens der Krankenhäuser erfolgt sind, die Zahlen in den Krankenhäusern nicht dokumentiert werden oder mit vertretbarem Aufwand nicht zu recherchieren seien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 7 5. In wie vielen Fällen haben Krankenhäuser von April 2020 bis dato hauseigenes medizinisches Personal, das COVID-19-Kontakt (Kategorie I) hatte, weiterhin eingesetzt, obwohl konkrete Personalbeschaffungsmöglichkeiten seitens Drittanbieter, etwa von Zeitarbeitsfirmen, zur Verfügung standen (aufgeschlüsselt nach Kreis und kreisfreien Städten)? Gemäß vorliegender Rückmeldungen der Krankenhäuser an die Bezirksregierungen haben Krankenhäuser in NRW insgesamt von April 2020 bis zum 27.10.2020 in bis zu 145 Fällen hauseigenes medizinisches Personal, das COVID-19-Kontakt (Kategorie I) hatte, weiterhin eingesetzt, obwohl konkrete Personalbeschaffungs-möglichkeiten seitens Drittanbieter, etwa von Zeitarbeitsfirmen, zur Verfügung standen. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Abfrage der fünf Regierungsbezirke aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten dargestellt. Regierungsbezirk Arnsberg Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Bochum 49-55 Krankenhausgruppe, die Häuser in mehreren Kreisen/kreisfreien Städten hat (Meldung erfolgte zusammengefasst) 70 Gesamt 119-125 Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte Unna, Soest, Hochsauerlandkreis, Siegen-Wittgenstein, Olpe, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Dortmund, Herne, Hamm und Hagen wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Regierungsbezirk Detmold Für den gesamten Regierungsbezirk Detmold wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Die Bezirksregierung Detmold berichtete, dass nicht von allen Krankenhäusern eine Rückmeldung erfolgte oder und dass bei einigen Krankenhäusern keine valide Datenerhebung möglich war. Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln Für die gesamten Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11887 8 Regierungsbezirk Münster Kreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle gemäß der Fragestellung gesamt Steinfurt 20 Gesamt 20 Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte Borken, Bottrop, Coesfeld, Gelsenkirchen, Münster, Recklinghausen und Warendorf wurden „0“ Fälle gemäß der Fragestellung gemeldet. Die Bezirksregierung Münster berichtete, dass teilweise keine Rückmeldungen seitens der Krankenhäuser getätigt wurden, die Zahlen in den Krankenhäusern nicht dokumentiert werden oder mit vertretbarem Aufwand nicht zu recherchieren seien.