LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11888 20.11.2020 Datum des Originals: 20.11.2020/Ausgegeben: 26.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4630 vom 22. Oktober 2020 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11604 Mögliche Sperrstunden bereits bei einer 7-Tages-Inzidenz von 0,035 Prozent – Verliert die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit aus dem Blick? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß der von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse sieht die Coronaschutzverordnung ab dem 17. Oktober 2020 verstärkte Schutzmaßnahmen in einem zweistufigen Prozess vor. Bereits bei einer 7-Tages-Inzidenz von 0,035 Prozent kann eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen angeordnet werden. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis oder der kreisfreien Stadt 0,05 Prozent wird der Betrieb gastronomischer Einrichtungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.1 Da bei einem Besuch von gastronomischen Einrichtungen Kontaktdaten und Zeitpunkt des Aufenthalts festgehalten werden, lässt sich feststellen, ob eine Infektion ihren wahrscheinlichen Ursprung in einer gastronomischen Einrichtung hatte. Beim OVG Münster sind bereits mehrere Eilanträge gegen die Sperrstunde eingegangen.2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4630 mit Schreiben vom 20. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Wie viele SARS-CoV-2 Infektionen wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 01. Juli 2020 registriert? Mit Stand 15. November 2020 wurden bislang für den Zeitraum 1. Juli bis 15. November 2020 insgesamt 156.503 neue Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an die Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein- Westfalen gemeldet. Weitere Informationen sind tagesaktuell der Internetseite des Landeszentrums Gesundheit zu entnehmen. 1 Vgl. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigendeninfektionszahlen -verstaerkt-nordrhein (abgerufen am 19.10.2020) 2 Vgl. https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/Weitere-Eilantraege-gegen-Sperrstunde-in- NRW-article22114541.html (abgerufen am 21.10.2020) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11888 2 2. Wie viele der Infektionen aus Frage 1 hatten nach Kenntnis der Landesregierung ihren Ursprung in einer gastronomischen Einrichtung? Die genaue Anzahl von Infektionen in der Gastronomie ist unbekannt, da hinsichtlich des Expositionsortes verschiedene Kategorien (Arbeitsplatz, im Wesentlichen private Lebensgestaltung) betroffen sind. Nähere Informationen sind entsprechenden Veröffentlichungen des Robert Koch-Institutes zu entnehmen. 3. Wie viele der Infektionen aus Frage 2 hatten ihren Ursprung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.