LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11889 23.11.2020 Datum des Originals: 23.11.2020/Ausgegeben: 27.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4634 vom 27. Oktober 2020 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11618 Rauchen und Kauen hinter der Maske: Neue Corona-Regeln für Düsseldorfer Stadtteile Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Geraucht wird nicht – und gekaut nur hinter der Maske“1: So der apodiktische Wortlaut von „Rheinische Post“, die in einem Online-Beitrag die neuen Maskenregeln für Düsseldorf zusammenfasst. Am 16.10.2020 teilte das städtische Presseamt mit, dass die coronabedingte Maskenpflicht fortan teils auch im Freien gelte. Auf die neuen Regeln würden demnächst mehr als 500 Schilder hinweisen.2 Betroffen von den neuen Verordnungen sind 13 Bereiche rund um Altstadt und Hauptbahnhof sowie ferner stark frequentierte Stadtteilzentren in: Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath.3 Wer gegen die Pflicht verstößt, müsse mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.4 Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gilt die Maskenpflicht in den obengenannten Stadtbereichen auch für folgende Aktivitäten: - Für das Joggen5, - für das Radfahren, - für das Kauen von Speisen, - für den Konsum von Tabakwaren. „Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden“6, zitiert „RP ONLINE“ eine Erklärung der Stadt. Für den Verzehr von Speisen dürfe die Maske kurzzeitig abgenommen werden – für das Kauen müsse sie indes wieder aufgesetzt werden.7 Diese Ausnahme sei deshalb gestattet, da der Verzehr von Lebensmitteln – wer hätte das 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/maskenpflicht-soll-in-duesseldorf-die-raucherstoppen _aid-54101177 (abgerufen am 23.10.2020) 2 Vgl. RP ONLINE (ebd.) 3 Vgl. RP ONLINE (ebd.) 4 Vgl. RP ONLINE (ebd.) 5 Vgl. https://www.rtl.de/cms/maskenpflicht-im-freien-diese-regeln-gelten-in-den-staedten- 4635805.html (abgerufen am 23.10.2020) 6 RP ONLINE (ebd.) 7 Vgl. RP ONLINE (ebd.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11889 2 gedacht? [Anm. d. Verf.] – eine „Versorgungsfunktion“8 habe. Beim Rauchen sei Letzteres hingegen nicht gegeben. Ob Mitarbeiter des Ordnungsamts die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren würden, sei laut „RP ONLINE“-Bericht allerdings noch unklar (Stand: 18.10.2020)9. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4634 mit Schreiben vom 23. November 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Tragen einer Alltagsmaske auf öffentlichen Straßen und Wegen in Düsseldorf bezog sich auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die den Gehweg benutzen. Bei der Anwendung dieser Norm auf essende oder rauchende Personen bestand aus Sicht der Stadt Düsseldorf keine Veranlassung, diese Personen mit einem Bußgeld zu belegen, wenn etwa eine Person mit einem ausreichenden Abstand zu anderen rauchte oder aß. Anders sei es zu werten, wenn sich jemand ohne Maske essend oder rauchend durch volle Straßen zwänge. 1. Wie viele Ordnungskräfte sind zurzeit mit der Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht-Regeln in den obengenannten Stadtbereichen beauftragt? Hierbei bitte gesondert auch ggf. eingesetzte private Ordnungskräfte angeben. Zum Berichtszeitpunkt waren in der Stadt Düsseldorf keine Außendienstkräfte des Ordnungsund Servicedienstes (OSD) oder „private Ordnungskräfte“ mit der speziellen Kontrolle der Einhaltung der genannten Regeln beauftragt. Während der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung wurde die Erinnerung an die Einhaltung der Vorgaben routinemäßig im Rahmen ihres Streifendienstes von allen Außendienstkräften des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Düsseldorf überwacht. Eine personenscharfe Zuordnung ist daher nicht möglich. 2. Wie hoch ist der personelle, zeitliche und monetäre Aufwand, um die Einhaltung der Maskenpflicht-Regeln in den obengenannten Stadtbereichen zu kontrollieren? Falls diesbezüglich momentan keine Ordnungskräfte im Einsatz sind: Bitte den zu erwartenden Aufwand für eine (ggf. zukünftig geplante) Durchführung der Kontrollen darlegen. Der personelle, zeitliche und monetäre Aufwand wird nicht nach einzelnen Vorschriften erfasst und dokumentiert und kann deshalb nicht beziffert werden. Im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung wurden insgesamt rund 5.000 Personen per direkter Ansprache durch Außendienstkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes an die Einhaltung erinnert. Fragestellungen zu den in der Vorbemerkung angesprochenen Themenkomplexen Essen, Rauchen und Radfahren sind in diesem Zeitraum nicht bekannt geworden. 8 https://www.antenneduesseldorf.de/artikel/infos-zur-maskenpflicht-in-duesseldorf-753957.html (abgerufen am 23.10.2020) 9 Vgl. RP ONLINE (ebd.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11889 3 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich eines erhöhten Risikos für in der Öffentlichkeit rauchende Bürger vor, sich oder andere mit SARS- CoV-2 zu infizieren? 4. Wie bewertet die Landesregierung das Rauchen von Tabak-waren mit aufgesetztem Mund-Nasen-Schutz nach gesundheitlichen, hygienischen und brandschutzrelevanten Gesichts-punkten? Bitte für die folgenden Maskentypen jeweils einzeln bewerten: Handelsüblicher Mund-Nasen-Schutz, FFP2/FFP3 mit Ventil, FFP2/FFP3 ohne Ventil, Halstuch/Schal, selbstgenähte Maske aus Baumwolle. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich eines erhöhten Risikos für in der Öffentlichkeit Lebensmittel kauende Bürger vor, sich oder andere mit SARS-CoV-2 zu infizieren? Die Fragen 3, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine differenzierten Erkenntnisse bzw. Bewertungen vor.