LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11926 23.11.2020 Datum des Originals: 23.11.2020/Ausgegeben: 27.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4659 vom 5. November 2020 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11712 Elektromobilität in NRW – Recycling und Entsorgung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Elektromobilität wird derzeit in NRW, sowie bundesweit, durch zahlreiche Förderprogramme vorangetrieben und soll somit als einer von mehreren Bausteinen zur Energiewende beitragen. Mit einem politisch forcierten Ausbau der Elektromobilität steigen jedoch auch weitere Herausforderungen, die über den Bau und die Subventionierung von Elektrokraftfahrzeugen selbst hinausgehen. Hierzu gehört insbesondere die Frage nach dem Recycling und der Entsorgung von „verbrauchten“ oder beschädigten Lithium-Ionen-Akkus. Neben dem Ausbau von fairen und nachhaltigen Lieferketten für die Akku-Rohstoffe ist es im Sinne des Klimaschutzes von großer Bedeutung, vorhandene Akkus einem effektiven Recyclingprozess zuzuführen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4659 mit Schreiben vom 23. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Wie viele Abschleppunternehmen in NRW sind technisch in der Lage bzw. berechtigt, Elektrofahrzeuge (inkl. Busse und LKW) nach einem Brand zu transportieren und zu lagern? (Falls die Beantwortung der Frage den zeitlichen Umfang für eine kleine Anfrage übersteigt, bitte für die Städte Düsseldorf, Köln und Dortmund beantworten.) Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auch dem Verband der Bergungsund Abschleppunternehmen e.V. und dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V. liegen hierzu keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11926 2 2. Wie hoch ist derzeit die Recyclingquote von Lithium-Ionen-Akkus aus Elektrofahrzeugen in NRW? Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene sind derzeit Sammel- oder Recyclingquoten für Lithium-Ionen-Batterien1 festgelegt. Diese zählen derzeit zu den sonstigen Batterien, für die ein Mindestziel von 50 Prozent stofflicher Verwertung vorgegeben ist. Nach Aussagen einer in Nordrhein-Westfalen tätigen Recycling-Firma ist eine Recyclingeffizienz von 50% bei der Verwertung von Lithium-Ionen-Batterien üblich. Diese Angabe bezieht sich auf die Verwertung aller Lithium-Ionen-Batterien, nicht nur auf Lithium- Ionen-Batterien aus Elektrofahrzeugen. Da die Batterien jedoch gleichartig aufgebaut sind, sind hinsichtlich der Recyclingeffizienz keine relevanten Unterschiede zu erwarten. 3. Wie hoch ist derzeit die Recyclingkapazität von Lithium-Ionen-Akkus aus Elektrofahrzeugen in NRW? 4. Wie viele Recyclingunternehmen in NRW sind technisch in der Lage bzw. berechtigt, Lithium-Ionen-Akkus zu verarbeiten? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. In Nordrhein-Westfalen ist nur eine einzige Verwertungsanlage für Lithium-Ionen-Batterien in Betrieb. Die Kapazität zur Verwertung aller Typen von Lithium-Ionen-Batterien, darunter auch aus Elektrofahrzeugen, beträgt 3.000 t/Jahr. 5. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Entwicklung der oben genannten, qualifizierten und berechtigten Unternehmen mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen Schritt halten kann? Die Landesregierung geht davon aus, dass auch zukünftig ausreichende Verwertungskapazitäten zur Verfügung stehen werden. Für die in Nordrhein-Westfalen tätige Recycling-Firma ist beispielsweise bekannt, dass voraussichtlich im nächsten Jahr eine Kapazitätserweiterung erfolgen wird. Neben dieser Recycling-Firma gibt es in Deutschland und Europa weitere Unternehmen, die Lithium-Ionen-Batterien verwerten. Die Verwertung dieser Abfälle erfolgt aufgrund der hohen Spezialisierung und der bisher vergleichsweise geringen Mengen nicht auf regionaler, sondern auf überregionaler Ebene. 1 Der Begriff Batterie umfasst sowohl die nicht wieder aufladbaren Primärbatterien als auch die wieder aufladbaren Sekundärbatterien, die auch als Akkumulatoren bezeichnet werden.