LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11984 26.11.2020 Datum des Originals: 25.11.2020/Ausgegeben: 02.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4617 vom 22. Oktober 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/11586 Zusätzliche Investitionen des Landes NRW für Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Großen Anfrage 211 erkundigte sich die AfD-Fraktion bei der Landesregierung unter den Fragen 15a – i nach getätigten (anteiligen) Investitionen für den gemäß der Fragen 4-10 definierten Personenkreis. Im Bereich Wohnungswesen (Frage 15j) konnte die Landesregierung Angaben für den Zeitraum von 2015 bis 2017 machen. Für alle anderen Bereiche (Allgemein, Bauwesen, Bildungswesen, Kultur, Gesundheitswesen, Justiz, Nachrichtendienste, Polizei, Sozialwesen und sonstige Verwaltung) lagen offensichtlich keine Angaben vor. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein konnte – im Gegensatz dazu – für zahlreiche andere Bereiche entsprechende Angaben machen,2 so zu fast allen Einzelplänen sowie speziell für die Bereiche Bauwesen, Justiz und Wohnungswesen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4617 mit Schreiben vom 25. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Investitionskosten ergeben sich, gemäß der Fragestellung zu Frage 15 der Großen Anfrage 21, für NRW für die Jahre 2014 bis 2020? 2. Welche Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023? 1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695 2 Vgl. Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 19/2126; Anlage 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11984 2 (Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 6 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW) Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Wie bereits in der Antwort zu der genannten Frage 15 in der Großen Anfrage 21 dargestellt, werden die Haushaltsmittel bei der Veranschlagung und Verausgabung mit keinen persönlichen Merkmalen versehen. Eine Differenzierung nach den in den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 bezeichneten Personenkreisen ist daher nicht möglich. Die erbetenen Daten liegen dementsprechend der Landesregierung nicht vor und können somit auch nicht mitgeteilt werden.