LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11986 26.11.2020 Datum des Originals: 25.11.2020/Ausgegeben: 02.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4619 vom 22. Oktober 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/11588 Bildung von Rücklagen bzw. Sondervermögen für Menschen, die in NRW aus humanitären Gründen aufgenommen wurden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Großen Anfrage 211 erkundigte sich die AfD-Fraktion bei der Landesregierung unter den Fragen 17a - d nach gebildeten Rücklagen und Sondervermögen für den gemäß der Fragen 4-10 definierten Personenkreis. Die Landesregierung konnte diese Frage nicht beantworten. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein konnte – im Gegensatz dazu – Sondervermögen in Höhe von 24,5 Mio. Euro benennen.2 Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4619 mit Schreiben vom 25. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. In welchem Umfang wurden Rücklagen und Sondervermögen, gemäß der Fragestellung zu Frage 17 der Großen Anfrage 21, für die Jahre von 2014 bis 2020 in NRW gebildet? 2. Welche entsprechenden Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023? (Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 8 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW) Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. 1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695 2 Vgl. Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 19/2126; Anlage 8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11986 2 Wie bereits in der Antwort zu der genannten Frage 17 in der Großen Anfrage 21 dargestellt, werden die Haushaltsmittel bei der Veranschlagung und Verausgabung mit keinen persönlichen Merkmalen versehen. Eine Differenzierung nach den in den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 bezeichneten Personenkreisen ist daher nicht möglich. Die erbetenen Daten liegen dementsprechend der Landesregierung nicht vor und können somit auch nicht mitgeteilt werden.