LANDTAG NORDRHEIN
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Datum des Originals:
2
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.11.2020
/Ausgegeben:
0
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
46
60
vom
6
.
Novemb
er 2020
des Abgeordneten Norwich Rüße
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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729
Werden kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bei der Auszahlung von EU
-
Fördergeldern, speziell ELER
-
Mitteln, benachteiligt?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ist ein großer und wichtige
r
Bestandteil der Förderung der Landwirtschaft in NRW. Sie besteht aus zwei Säulen, den
Direktzahlungen (1. Säule) sowie den Programmen zur Förderung des Ländlichen Raums (2.
Säule). Die Auszahlung der Zweiten Säule wird von den Bundesländern jeweils selbs
t
koordiniert und kofinanziert, im Falle NRWs mit dem „NRW
-
Programm Ländlicher Raum 2014
-
2020“ (ELER).
Ziel der ELER
-
Förderung ist „der Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume
und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen
Landwirtschaft.“
1
Der strukturelle
Wandel in der Landwirtschaft zeigt allerdings, dass immer mehr kleine und mittlere Betriebe
aufgeben müssen. Im Vergleichszeitraum 2010
–
2016 ist die Anzahl der Höfe mit fünf bis 50
Hektar um durchschnittlich 12 Prozent
zurückgegangen
2
, während die Anzahl sehr großer
Betriebe ( > 100ha) hingegen in derselben Zeit um 16 Prozent angestiegen ist
3
. Die
Fortführung dieser Entwicklung steht einer bäuerlichen Landwirtschaft und somit auch einer
effektiven Entwicklung des ländlic
hen Raumes sowie lokal umgesetzten Umwelt
-
und
Naturschutzmaßnahmen entgegen. Heute gibt es laut Statistischem Bundesamt in NRW
insgesamt noch rund 32.000 Betriebe. 1999 waren es noch 56.000 Betriebe
4
.
Wenn Landwirtschaftsbetriebe, die ohnehin schon eine
m sehr hohen wirtschaftlichen Druck
ausgesetzt sind, keine ELER
-
Fördermittel erhalten, würde dies deren finanzielle Lage weiter
verschlechtern. Es wäre wünschenswert, wenn alle Betriebe, die einen Beitrag zum Umwelt
-
,
Naturschutz sowie zu einer artgerechte
n Tierhaltung leisten, entsprechend wertgeschätzt
werden und sich dies auch in der finanziellen Förderung widerspiegelt.
1
https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/foerderung/nrw
-
programm
-
laendlicher
-
raum
-
2014
-
2020
-
eler
2
https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/pdf/zahlen
-
landwirtschaft.pdf
, Seite 14
3
siehe
https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/zahlen/
und
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn05
5172.pdf
4
ebd.
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D
ie Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur
-
und Verbraucherschutz
hat die Kleine
Anfrage 46
60
mit Schreiben vom 2
6
.
November 202
0 namens der Landesregierung
beantwortet.
1.
Wie viele Förderanträge wurden im Jahr 2019 gestellt? (Bitte um Auflistung mit
Gesamtzahl der Anträge, Anteil genehmigter Anträge inkl. deren Höhe,
abgelehnter Anträge inkl. Gründe der Ablehnung)
Im Jahr 2019
sind bei ELER
-
Fördermaßnahmen, bei denen landwirtschaftliche Betriebe
antragsberechtigt sind, 43.611 Anträge gestellt worden, die zu rund 93
% bewilligt worden
sind. Insgesamt wurden damit rund 241,8 Mio. Euro Fördermittel (EU
+
national) bewilligt.
7
% de
r Anträge wurden nicht bewilligt. Hauptgründe für eine Ablehnung sind bei
Auszahlungsanträgen die fehlende oder aufgehobene Bewilligung des Grundantrags, die
Nichterreichung einer Bagatellgrenze, die Nichterfüllung von Fördervoraussetzungen oder ein
Betrie
bssitz außerhalb von NRW.
Bei den Grundanträgen sind die Hauptgründe für eine Ablehnung ein negatives
Betriebsergebnis, fehlende Baugenehmigungen, die Nichterfüllung des erforderlichen
Kriteriums eines landwirtschaftlichen Betriebes, die verfristete Einre
ichung des Antrags sowie
das Nichterreichen von Bagatellgrenzen.
2.
Wie viele der etwa 32.000 landwirtschaftlichen Betriebe in NRW haben Anträge
gestellt bzw. nicht gestellt? (Bitte um Auflistung, wenn möglich inkl. Anzahl der
Anträge pro Betrieb)
26.051 l
andwirtschaftliche Betriebe haben einen Antrag auf ELER
-
Förderung gestellt.
Die Verteilung der Anzahl der Anträge je Betrieb stellt sich wie folgt dar:
Anzahl Antragsteller
Anzahl Anträge
15.962
1
5.628
2
2.612
3
1.144
4
434
5
166
6
67
7
16
8
9
9
8
10
3
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3.
Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, einzelne Förderanträge aus
verschiedenen Fördermaßnahmen (z.B. Zucht und Haltung bedrohter Haus
-
und
Nutztierrassen mit Anbau von Zwischenfrüchten) zu bündeln, falls diese
abgelehnt
würden (u.a. wegen der Bagatellgrenzen), um kleine Betriebe gezielt zu
fördern?
Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, Förderanträge unterschiedlicher Maßnahmen zu
bündeln, um Zuwendungsvoraussetzungen wie Bagatellgrenzen über den Einzelantrag hinau
s
zu betrachten.
4.
Sind der Landesregierung zusätzliche Gründe bekannt, warum kleinere
landwirtschaftliche Betriebe auf eine Antragstellung von ELER
-
Mitteln
(insbesondere AFP
-
Förderung / Investitionsförderung: Wissen und Qualifikation
sowie einzelbetriebli
che Beratung) verzichten?
Neben einer Nichterfüllung der allgemeinen Zuwendungskriterien wie z.B. das Erreichen einer
Mindestgröße nach dem Gesetz über Alterskasse der Landwirte oder das Erreichen eines
Mindestinvestitionsvolumens sind bei der
Investitionsförderung keine zusätzlichen Gründe
bekannt, weshalb kleine landwirtschaftliche Betriebe auf eine Antragstellung verzichten.
Bei der Bildungsmaßnahme wie auch der einzelbetrieblichen Beratung erfolgt die Förderung
der landwirtschaftlichen Betr
iebe nicht unmittelbar. Zuwendungsempfänger sind in diesem Fall
die Anbieter der entsprechenden Dienstleistung.
5.
Inwieweit sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf bei der Förderung
bäuerlicher Strukturen innerhalb und außerhalb der ELER
-
Förderung?
Unabhängig von der Finanzierungsquelle setzt sich die Landesregierung für eine nachhaltige
und moderne Landw
irtschaft ein. Das Leitbild ist eine vielfältige, leistungs
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und
wettbewerbsfähige, bäuerlich verankerte Landwirtschaft, in der nach bestem Wissen und
angepasst an den jeweiligen Standort ressourcenschonend, tier
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und umweltgerecht
gearbeitet wird.
Bei de
n laufenden Verhandlungen zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) spricht sich
die Landesregierung entsprechend für eine stabile, finanziell gut ausgestattete und
vereinfachte GAP aus, die erforderlich ist, um unter anderem insbesondere für den Erhalt
kle
inerer und mittlerer Betriebe und für Junglandwirte zu sorgen.
Bei der Förderung im Rahmen der 1. Säule setzt die Landesregierung auf das bewährte
Instrument der Umverteilungsprämie, d.h. eines Zuschlags für die ersten Hektare.