LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12011 01.12.2020 Datum des Originals: 01.12.2020/Ausgegeben: 07.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4654 vom 4. November 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11707 Führungsschwäche überwinden – Wie steht es um den Schutz der Beschäftigten in den Ministerien vor dem Coronavirus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Viele Arbeitgeber kommen ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Prävention mit hohem Verantwortungsbewusstsein nach. Das gilt insbesondere auch in dieser Zeit der Pandemie. Damit übernehmen sie nicht nur Verantwortung für die Gesundheit ihrer eigenen Mitarbeiter, sondern leisten auch einen unschätzbaren Beitrag zur Eindämmung des Virus. Wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sind in diesen Zeiten Hygienekonzepte, flexible Homeoffice- Regelungen, Regelungen zur Maskenpflicht in Diensträumen sowie zu Dienstreisen und der Durchführung von Besprechungen. Viele Unternehmen, bei denen eine großzügige Homeoffice-Regelung nicht möglich ist, setzen auf Rotationspläne oder alternierendes Homeoffice. Auch bauliche Investitionen und Investitionen in weitere Hygienemaßnahmen werden vielfältig getätigt. All diese Maßnahmen erfolgen flächendeckend innerhalb der entsprechenden Unternehmen und Konzerne. Anders stellt sich die Situation in den nordrhein-westfälischen Ministerien dar. Für die in den Ministerien über 5.800 Beschäftigten scheint ein anderer Maßstab zu gelten. Es gibt keinerlei einheitliches Vorgehen im Bereich der Pandemieprävention sowie des Beschäftigtenschutzes. Jedes Ministerium wurschtelt weiter für sich selbst rum. Dabei begegnen Beschäftigte vielfach einer ausgeprägten Misstrauenskultur durch die jeweilige Ministeriumsspitze. Homeoffice wird dabei als effektives Mittel der Kontaktreduktion verhindert. Es fehlt an einem abgestimmten Vorgehen zur Gesundheitsvorsorge der Beschäftigten in den obersten Landesbehörden. Die Landesregierung kommt damit ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten nicht nach. Die Fürsorgepflicht wird auf diesem Wege mit Füßen getreten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4654 mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12011 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung kommt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten sowie ihrer Pflicht zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung während der anhaltenden Corona-Pandemie zu jedem Zeitpunkt nach. Bereits seit Anfang März wird die Möglichkeit zum Homeoffice bzw. zur mobilen Arbeit lageangepasst organisiert. 1. Welche Regelungen (Dienstanweisungen, Hauserlasse, Betriebsvereinbarungen, Mitteilungen, Verhaltensempfehlungen, Handreichungen oder Vergleichbares) haben die Ministerien jeweils zum Beschäftigtenschutz und zur Eindämmung der Virusverbreitung getroffen? (bitte konkret nach Ministerien – ggf. auch nach Arbeitseinheiten differenziert – aufschlüsseln) Unter den in der Vorbemerkung dargelegten Prämissen haben die Ressorts dezentral die erforderlichen Regelungen zur Sicherstellung des Beschäftigtenschutzes und zur Eindämmung der Virusverbreitung getroffen. Zu diesem Zweck sind Hygienekonzepte und Corona-Gefährdungsbeurteilungen erstellt und entsprechende Maßnahmen (räumlich, organisatorisch, personell) ergriffen worden. Darüber hinaus standen und stehen den Beschäftigten Beratungsangebote (i.d.R. sowohl online, als auch durch die jeweiligen Arbeitsschutzmediziner) sowie speziell eingerichtete Kontaktstellen in den zuständigen Zentralabteilungen zur Verfügung. Die Beschäftigten werden fortwährend weitenteils im Wege von Hausmitteilungen und/ oder FAQ-Katalogen über die aktuell im Allgemeinen und hausspezifisch geltenden Regelungen und Bestimmungen informiert. 2. Welche Regelungen kommen in den Ministerien jeweils zur Arbeit im Homeoffice im Rahmen der Pandemieprävention zur Anwendung? (bitte konkret nach Ministerien – ggf. auch nach Arbeitseinheiten differenziert – aufschlüsseln) 3. Mit welcher Begründung werden Regelungen zur Arbeit im Homeoffice zur Pandemieprävention durch die jeweiligen Ministerien abgelehnt? (bitte nach Ministerien aufschlüsseln) Die Fragen 2 und 3 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die jeweils ressortspezifisch geltenden Regelungen zum dienstortunabhängigen bzw. mobilen Arbeiten sind an die jeweilige Pandemielage angepasst worden. So soll auch weiterhin verfahren werden. Im Ergebnis sehen die Regelungen vor, eine Abwägung zwischen dienstlichen Belangen, die ggf. eine Präsenz vorsehen, den persönlichen Belangen der Beschäftigten bzw. des Beschäftigten sowie allgemeinen Belangen der Pandemiebekämpfung und des Arbeitsschutzes vorzunehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12011 3 4. Auf welcher Ebene bzw. durch welche Arbeitseinheit wird ein einheitliches Vorgehen der Landesregierung zum Beschäftigtenschutz mit Blick auf das Coronavirus und zur Pandemieprävention innerhalb der Landesregierung gesteuert? Die Landesregierung gewährleistet ein abgestimmtes Vorgehen durch Entscheidungen des Kabinetts, des Krisenkoordinatiosnsrates der Landesregierung auf der Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie durch die Besprechungen der Zentralabteilungsleitungen der Ministerien sowie der Staatskanzlei. Identische Regelungen lassen sich mit Rücksicht auf spezifische Anforderungen an die Ressorts bzw. die Staatskanzlei , die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen der Unterbringung sowie heterogene Pflichten, die Vermieter auferlegen, nicht treffen und werden daher nicht angestrebt. 5. Wie viele positive COVID-19 Testungen hat es bei Beschäftigten der Ministerien bisher gegeben? (bitte nach Ministerien aufschlüsseln) Bisher sind in der Staatskanzlei und den Ressorts insgesamt 50 Fälle einer positiven Testung von Beschäftigten bekannt. Konkret sind im Zeitraum vom 01.02. bis 10.11.2020 jeweils überwiegend zwischen 1 und 5 Fälle erfasst worden.