LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12014 01.12.2020 Datum des Originals: 01.12.2020/Ausgegeben: 07.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4611 vom 20. Oktober 2020 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/11566 Mögliche Reaktivierung des Velper Bahnhofs Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1991 ist der Bahnhof in Westerkappeln-Velpe stillgelegt worden. 2003 hat man in der Westerkappelner Kommunalpolitik den ersten Schritt mit einem Antrag zur Reaktivierung des Velper Bahnhofs unternommen, um den Ort wieder an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden und den Menschen eine umweltfreundliche Alternative zum Auto zu ermöglichen. Velpe liegt an einer Hauptverkehrsstrecke zwischen Amsterdam und Hannover. Im Personennahverkehr fahren dort die RB 61 (Bielefeld – Osnabrück – Rheine – Hengelo) und der RE 60 (Rheine – Braunschweig). Noch im Sommer 2019 haben bei einem Treffen im Gebäude des ZVM in Münster mit Vertretern des ZVM, u.a. dem Geschäftsführer Herrn Michael Geuckler, und der DB, vertreten u.a. durch den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für das Land Nordrhein-Westfalen, Herrn Werner Lübberink, alle beteiligten Seiten ihren Willen bekräftigt, den Haltepunkt in Velpe zu reaktivieren. Zuletzt hatte mir jedoch auf Nachfrage Herr Joachim Künzel, Geschäftsführer des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), am 01.09.2020 schriftlich mitgeteilt, dass auf der RB 61 im Fahrplan keine Möglichkeit für einen zusätzlichen Halt besteht. Stattdessen hat er auf das Konzept der S-Bahn Münsterland verwiesen. Bei der Möglichkeit der Qualitätsverbesserung durch Erhöhung der Streckengeschwindigkeit und den Bau zusätzlicher Gleise und Weichen sei hingegen auf den Hauptstrecken der Bund zuständig. Obwohl die Politik die CO2-neutrale Mobilität anstrebt und enorme Summen der Deutschen Bahn für die Verkehrswende zur Verfügung stellt – die Landesregierung hat am 04.10.2020 mitgeteilt, dass sie jährlich zwei Milliarden Euro in die Schiene investieren will – lautet die Frage noch immer, ob, und nicht wie ein neuer Haltepunkt in Velpe zu realisieren ist. Am 12. September 2020 hat Herr Minister Hendrik Wüst bei einem Vorort-Termin in Velpe gegenüber der Ibbenbürener Volkszeitung (IVZ) bekräftigt: "Wenn monetäre Unterstützung für die Infrastruktur nötig ist, dann werden wir das tun." Der politische Wille zur Wiederbelebung sei vorhanden, zumal NRW jährlich 1,5 Milliarden in die Schiene investieren würde. Außerdem hat der Minister die Unterstützung für einen möglichen Halt des RE 60 (Rheine – Braunschweig), der künftig stündlich statt alle zwei Stunden fahren soll, zugesagt, sofern der NWL hierfür grünes Licht gebe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12014 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4611 mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Gemeinsam mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) verfolgt das Land Nordrhein-Westfalen das Ziel einer Verbesserung der Erschließung der Region durch Reaktivierung von Schienenstrecken und die Wieder- oder Neueinrichtung von Stationen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Auch die Wiedereinrichtung einer Station in Westerkappeln-Velpe könnte grundsätzlich zu diesem Ziel beitragen. Zwar lassen die auf der heutigen Infrastruktur geplanten Fahrplankonzepte einen zusätzlichen Halt aufgrund von Zugfolgen und Anschlussbeziehungen in Knotenbahnhöfen nicht zu. Bei der Aufstellung eines neuen Nahverkehrsplans durch den NWL als zuständigen SPNV-Aufgabenträger wird aber auch das Errichten neuer Stationen, das zu erreichende Fahrgastpotential, die Integration in ein zukunftsorientiertes Fahrplankonzept und auch die infrastrukturelle Umsetzbarkeit berücksichtigt. 1. Welche finanziellen und baulichen Möglichkeiten bestehen vom Land NRW und Bund, die Qualität der angesprochenen Strecke durch Baumaßnahmen an der Infrastruktur zu verbessern, um so einen Halt zu ermöglichen? Für die Integration eines zusätzlichen Haltes in Velpe in die Fahrplankonzepte müsste Fahrplanzeit entlang der Strecke eingespart werden. Durch Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von heute max. 140 km/h auf 160 km/h kann ausreichend Zeit für einen zusätzlichen stündlichen Halt der Regionalbahn oder der S-Bahn gewonnen werden. Für die Finanzierung eines auf 160 km/h begrenzten Ausbaus, mit dem die Kapazität und die Qualität auch für den Fern- und Güterverkehr erhöht wird, ist der Bund zuständig. Die Landesregierung ist gerne bereit, sich hierfür beim Bund einzusetzen. 2. Mit welchen Kosten wären mögliche konkrete bauliche Maßnahmen verbunden, um einen Halt in Velpe zu realisieren? Für eine Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h sind insbesondere Anpassungen der Bahnübergänge und der Leit- und Sicherungstechnik erforderlich, was zu hohen, derzeit noch nicht abschätzbaren Kosten führt. Die Grobkostenschätzung für die Einrichtung der Verkehrsstation mit zwei Außenbahnsteigen liegt bei ca. 4 Mio. €. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12014 3 3. Wird sich das Land NRW in dem von Minister Wüst zugesagten Umfang finanziell am Bau einer Station in Velpe beteiligen? Das Ministerium für Verkehr unterstützt die SPNV-Aufgabenträger beim dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur. Sofern der NWL den Bau einer Station in Velpe beschließt und hierfür eine Förderung beantragt, wird das Ministerium für Verkehr bei Vorliegen der Förderbedingungen gerne fördern.. Hierbei sind die Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen maßgeblich. 4. Ab wann wird der RE 60 (Rheine – Brauschweig) stündlich fahren, um so einen Halt in Velpe zu ermöglichen? Die aktuelle Planung des NWL sieht vor, den zweistündlichen RE 60 ab 2024 im Zusammenhang mit Umstellungen im Fernverkehr und zusätzlichen zweistündlichen Verbindungen zwischen Rheine und Löhne zu einem angenäherten Stundentakt zu verdichten. Aufgrund der herzustellenden Anschlussverbindungen zwischen dem Emsland und Hannover können laut NWL voraussichtlich nicht alle Stationen des RE 60 mit diesem zusätzlichen Angebot bedient werden, dies könnte auch einen potentiellen Halt in Velpe betreffen. 5. Welche Voraussetzungen müssen im Fahrplan der RE 60 und auf der Strecke geschaffen werden, damit nach Einführung des Stundentaktes ein Halt in Velpe möglich wird? Um einen Halt des RE 60 in Velpe zu ermöglichen, bei gleichzeitiger Gewährung der Anschlussverbindungen, müssten andere aktuell bediente Halte mit mehr Fahrgästen ausgelassen werden (siehe auch Antwort auf Frage 4). Eine RegionalExpress-Linie kann aufgrund der höheren Reisegeschwindigkeit in der Regel nicht alle Stationen bedienen.