LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 02.12.2020 Datum des Originals: 02.12.2020/Ausgegeben: 08.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 26 der Fraktion der SPD Drucksache 17/9453 Wie ist die Lage bei Polizei und innerer Sicherheit in Nordrhein-Westfalen? Der Minister des Innern hat die Große Anfrage 26 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates, für die Sicherheit der Bevölkerung Sorge zu tragen und diese vor Übergriffen und Kriminalität zu schützen. Nur sehr reiche Menschen können sich einen schwachen Staat leisten und gegebenenfalls selber für ihre Sicherheit sorgen. Die Allgemeinheit ist jedoch – wie auch in zahlreichen anderen Lebensbereichen – auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen. Auch hier gilt somit: Erforderlich ist eine Politik für die Vielen, nicht die Wenigen! Dabei wird niemand einen absoluten Schutz vor kriminellen Handlungen garantieren können. Es besteht jedoch die Verpflichtung, alle rechtsstaatlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Kriminalität und ihre Ursachen zu bekämpfen. Der wehrhafte, demokratische Rechtsstaat hat dabei vor dem Hintergrund seines Gewaltmonopols sowohl ein Garant für die Aufrechterhaltung und Verteidigung der inneren Sicherheit als auch für die Wahrung der Freiheitsrechte zu sein. Sicherheit steht immer im Dienst der Freiheit. Der Staat muss für eine vernünftige Balance zwischen beiden Polen einstehen und eine Politik betreiben, die gegen Kriminalität und ihre Ursachen konsequent und entschlossen vorgeht, dabei aber Augenmaß wahrt. Sicherheit ist eine Voraussetzung für ein freies, selbstbestimmtes Leben. Umgekehrt dürfen Freiheitsrechte nicht durch eine einseitige und ausschließliche Fixierung des Staates auf Sicherheitsbedürfnisse erstickt werden. Denn sämtliche Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit müssen letztendlich das Ziel verfolgen, unser Leben in Freiheit zu schützen und zu bewahren. In den letzten Jahren ist in der Gesellschaft die Sorge vor Kriminalität gestiegen. Viele Menschen fühlen sich nicht mehr ausreichend geschützt und ihre Erwartungen an die Politik, für mehr Sicherheit zu sorgen, sind hoch. Damit korrespondierend ist oftmals ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Institutionen gesunken. Dies ist auf den ersten Blick erstaunlich, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik grundsätzlich in den letzten Jahren in sehr vielen Bereichen sinkende Fallzahlen zu verzeichnen waren. Tatsächlich scheinen die reale Sicherheitslage und die „gefühlte Sicherheitslage“ zumindest in einigen Bereichen jedoch zunehmend auseinanderzuklaffen. Es ist jedenfalls unübersehbar, dass sich die Frage der inneren Sicherheit zu einem zentralen politischen Thema in Deutschland und Europa entwickelt hat. Diese Stimmungslage ist ernst zu nehmen und die Politik hat deshalb die Aufgabe, diejenigen Bereiche, in denen tatsächliche Defizite bei der inneren Sicherheit bestehen, zu benennen und hier konsequent durch geeignete und gezielte Maßnahmen gegenzusteuern. Dazu benötigen wir insbesondere eine personell und sachlich gut ausgestattete Polizei, eine entsprechend ausgestatte Justiz und auch eine Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste. Was indes nicht weiterhilft, ist ein populistischer Wettlauf um scheinbare Lösungen und um Maßnahmen, die vordergründig ein „Mehr“ an Sicherheit suggerieren sollen, sich aber am Ende als wirkungslos herausstellen. Denn hierdurch werden Erwartungen geweckt, die zwangsläufig enttäuscht werden müssen und damit mittelfristig zu einer weiteren Erosion des Vertrauens in die Handlungsfähigkeit unseres Staates beitragen. Um dem Anspruch der Menschen auf ein sicheres Umfeld und einen sicheren Lebensalltag gerecht werden zu können, sind deshalb neben gezielten Verbesserungen bei der Sicherheitsarchitektur auch umfassendere, gesamtgesellschaftliche Aspekte in das Blickfeld zu nehmen. Ein faires und gerecht ausgestaltetes Gesellschaftsmodell, in dem auf sozialen Fortschritt und allgemeinen Wohlstand für sämtliche Bevölkerungsschichten geachtet wird, ist unstreitig eine wesentliche Grundbedingung für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung. Die Aufrechterhaltung funktionierender Strukturen in den Kommunen, die Stärkung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 3 Wirtschaft und Beschäftigung, die Gewährleistung von sozialer Sicherheit sowie Investitionen in Bildung und in Freizeitmöglichkeiten tragen zur inneren Stabilität unserer Gesellschaft bei und sind somit genauso wichtig wie Verbesserungen bei den sicherheitspolitischen Kernaufgaben. Zudem muss die Kriminalprävention weiter gestärkt werden. Hier wurden mit Projekten wie „Kurve kriegen“ oder „Riegel vor! Sicher ist sicherer“ in der Vergangenheit viele Maßnahmen entwickelt, die sich zur Bekämpfung von Kriminalität als großer Erfolg erwiesen haben. Sie müssen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Denn auch bei der Kriminalitätsbekämpfung gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Die „beste Kriminalität“ ist nach wie vor diejenige, die niemals stattfindet! Konsequentes Vorgehen gegen Kriminelle, eine wirkungsvolle Präventionsarbeit sowie Investitionen in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zur Bekämpfung der Ursachen für Kriminalität sind der Kernbereich einer erfolgreichen Sicherheitspolitik. Und um diese betreiben zu können, sind sowohl eine genaue Analyse der Sicherheitslage als auch die Kenntnis sämtlicher gesamtgesellschaftlich relevanter Daten und Fakten erforderlich. Der in der Polizeilichen Kriminalstatistik in den letzten Jahren in vielen Bereichen zu verzeichnende Rückgang der Straftaten ist insgesamt zwar erfreulich, die dort erfassten Daten zeigen allerdings noch kein vollständiges Bild über die innere Sicherheit im Land auf. Denn viele Straftaten sind nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst und die Statistik trifft auch keine Aussage zum geschätzten „Dunkelfeld“ bei den verschiedenen Deliktsarten. In vielen Bereichen fehlen somit verlässliches Zahlen- und Datenmaterial sowie belastbare Erkenntnisse. Dies gilt in verstärktem Maße bei Kriminalitätsphänomenen wie Wirtschaftskriminalität oder Umweltkriminalität. Zudem werden innenpolitische Maßnahmen und Gesetze verhältnismäßig selten evaluiert. Ihre tatsächliche Wirksamkeit bleibt dadurch häufig unklar. Diese Große Anfrage soll deshalb der Klarstellung dienen und Daten und Fakten ermitteln, die für das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Kriminalität in Nordrhein- Westfalen von Bedeutung sein können. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Beantwortung des anschließenden Fragenkatalogs. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit und die Durchsetzung von Recht und Gesetz gehören zu den Kernaufgaben des Staates. Sie bilden die Grundvoraussetzung für die Entfaltung individueller Freiheit, die für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gewährleistet sein muss. Die Landesregierung hat daher in den letzten drei Jahren viel Zeit, Kraft und Geld in die Sicherheit Nordrhein-Westfalens investiert. Die ersten Erfolge werden jetzt sichtbar. Innere Sicherheit ist ohne leistungsstarke Sicherheitsbehörden nicht möglich. Dazu bedarf es nach Ansicht der Landesregierung sowohl zeitgemäßer Eingriffsbefugnisse als auch einer adäquaten personellen und technischen Ausstattung. Aus diesem Grund wurde der Sachhaushalt der Polizei seit dem Regierungswechsel um mehr als 100 Millionen Euro erhöht, sodass umfangreiche Investitionen in eine zeitgemäße und sichere Ausstattung - insbesondere auch die IT-Ausstattung - der Polizei getätigt werden konnten. Zudem werden den Polizeibehörden in dieser Legislaturperiode insgesamt 2.500 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung gestellt, von denen bereits 1.500 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 4 zugewiesen wurden. Diese sollen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte von administrativen und verwaltenden Aufgaben entlasten und unterstützen, um eine deutliche operative Aufgabenwahrnehmung der Polizei in ihren originären Aufgabenbereichen - Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung, Kriminalitätskontrolle und polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit - zu erreichen. Damit werden die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten als Expertinnen und Experten für Sicherheit dort tätig, wo sie gebraucht werden und wo sie ihr Wissen anwenden können: sichtbar und ansprechbar für die Bürgerinnen und Bürger auf der Straße und in den Ermittlungskommissariaten. Dieser Zuwachs von Stellen für Regierungsbeschäftigte geht mit einer Erhöhung der Einstellungszahlen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter einher. Hierdurch wird prognostisch auch die Personalstärke der Polizei von 39.827 im Jahr 2021 bis auf 41.465 im Jahr 2025 ansteigen. Des Weiteren wurden der Polizei NRW mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2018 für die bereits bestehenden Aufgaben der Terrorabwehr und der Bekämpfung der Alltagskriminalität wichtige neue Befugnisse eingeräumt. Mit der Strategischen Fahndung, Videobeobachtung, Quellen- Telekommunikationsüberwachung sowie Aufenthaltsvorgaben, elektronischer Fußfessel und längerfristiger Ingewahrsamnahme ist eine effiziente Polizeiarbeit gewährleistet. Neben diesen Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit, wurde zur Stärkung der objektiven Sicherheit sowie des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger eine Null-Toleranz-Strategie implementiert, die mit einem maximalen Kontroll- und Verfolgungsdruck durch die Polizei einhergeht. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Rechtsstaat in Nordrhein-Westfalen ausnahmslos gilt und vollumfänglich handlungsfähig ist. Insbesondere Kriminellen, die versuchen das staatliche Gewaltmonopol zu unterlaufen und rechtsfreie Räume zu schaffen, wird auf diese Weise konsequent entgegengetreten. Um den Sicherheitsbelangen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen war es ferner geboten, die Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Kriminalitätskontrolle auch auf Deliktsbereiche zu fokussieren, die in der Vergangenheit zu wenig Aufmerksamkeit erfahren haben. Dies gilt insbesondere für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sowie Kinderpornografie. Bereits vor Bekanntwerden der Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern in Lügde, hat sich die Landesregierung dieser Themen angenommen. So erfolgte bereits im Oktober 2018 die Einführung eines landesweiten Standards für die erforderliche IT-Arbeitsplatzausstattung für die Bearbeitung von Kinderpornografie, die mit der Beschaffung spezieller Computer einherging. Zudem wurde im Dezember 2018 die Landesarbeitsgruppe „Auswertungs- und Ermittlungsbedarfe im Phänomenbereich Kinderpornografie“ eingerichtet, um einheitliche Standards im Hinblick auf personelle und sächliche Ressourcen, Prozessabläufe und Fortbildung im Kontext der Bearbeitung von Kinderpornografie zu entwickeln. Ausgehend von den Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren „Lügde“ wurde im April 2019 zudem die Stabsstelle „Revision der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie“ eingerichtet und beauftragt, die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in diesem Deliktsfeld zu optimieren. Nach der Vorlage eines umfassenden Abschlussberichts und der Auflösung der Stabsstelle wurde das Thema Kindesmissbrauch im Mai 2020 mit der Einrichtung des neuen Referats 426 „Kindesmissbrauch/Besondere Kriminalitätsangelegenheiten“ dauerhaft im Ministerium des Innern (IM) verankert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 5 Im Bereich des Ministeriums der Justiz (JM) haben Erkenntnisse aus dem Ermittlungskomplex „Bergisch Gladbach“ Anlass gegeben, bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) eine landesweit zuständige Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien einzurichten. Wegen der näheren Einzelheiten hierzu wird auf die Antwort auf die Frage III. 23 Bezug genommen. Darüber hinaus werden Straftaten des sexuellen Missbrauchs und vergleichbarer Delikte (§§ 174 bis 180, § 182 StGB) seit dem 01.09.2020 bei den 16 besonders leistungsfähigen Kriminalhauptstellen konzentriert bearbeitet, so dass die Bearbeitung dieser Taten ähnlich gewichtet wird wie die Bearbeitung von Tötungsdelikten. Hierdurch erfolgt eine Teilzentralisierung und damit Bündelung der Fachkompetenzen und Kapazitäten für die Bearbeitung dieses kriminalstrategischen Schwerpunktes. Einen weiteren Schwerpunkt der Landesregierung bildet der Kampf gegen Clankriminalität. Auch die hieraus resultierenden Probleme fanden in der Vergangenheit in Nordrhein- Westfalen keine ausreichende Beachtung. Clankriminalität ist kein in Statistiken punktgenau darstellbares Phänomen. Denn es umfasst Taten der Alltagskriminalität ebenso wie solche der Schwerst- und Organisierten Kriminalität. Um einen Überblick über Clankriminalität zu erhalten, entwickelte das LKA NRW eine Begriffsbestimmung, anhand der die Lagebilder Clankriminalität erstellt wurden, die nunmehr eine tragfähige Arbeitsgrundlage für weitere Maßnahmen im Sinne des erforderlichen ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes bilden. Die Bekämpfung der Clankriminalität erfordert eine ganzheitliche Strategie und basiert dabei auf drei Säulen: die konsequente und fortlaufende Durchführung polizeilicher Einsatzmaßnahmen mit anderen Behörden im Sinnes eines administrativen Ansatzes, die Entwicklung von Präventionsmöglichkeiten sowie die intensivierte Bekämpfung der Banden- und Organisierten Kriminalität mittels stärkerer Vernetzung der Polizei mit anderen Behörden und damit einhergehende forcierte Finanzermittlungen. Hierzu wurde Ende 2018 die gemeinsame Task- Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus“ vom Ministerium der Finanzen (FM), IM und Ministerium der Justiz (JM) eingerichtet, die unter anderem die verwobenen illegalen Geschäfte krimineller Clanmitglieder aufdeckt und deren kriminellen Netzwerken mittels erfolgreicher Vermögensabschöpfung die Möglichkeit zur Geldwäsche, zur Realisierung von Gewinnen und zur Reinvestition in neue, zum Teil legale Aktivitäten, entzieht. Dieser Gedanke war einer der Leitlinien, der dem JM im September 2020 Anlass gegeben hat, im Bereich der Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen Schwerpunkte für die strafrechtliche Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und für Vermögensabschöpfung sowie zusätzlich am Standort in Düsseldorf eine Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Organisierten Straftaten in Nordrhein- Westfalen (ZeOS NRW) einzurichten. Zur Austrocknung der Finanzierungsquellen der Organisierten Kriminalität - einem wesentlichen wirtschaftlichen Standbein krimineller Clanmitglieder - und für eine verstärkte Anwendung des Grundsatzes „Follow the money“ sind dort neue Ressourcen geschaffen und Expertise gebündelt worden. Die Schwerpunkte arbeiten eng mit der Task Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus“ zusammen. Ressortübergreifende Vernetzung als Schlüssel für eine erfolgreiche Bekämpfung lokal verfestigter kriminogener Clanstrukturen ist zudem im Geschäftsbereich des JM Handlungsmaxime der an besonderen Brennpunkten der Clankriminalität in Duisburg und Essen seit 2018 bzw. 2019 tätigen Staatsanwälte vor Ort. Zugleich bietet die Landesregierung Aussteigerprogramme an, um jungen Menschen Brücken aus dem kriminellen Milieu zu bauen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 6 Auch jeglicher Form des Extremismus sowie insbesondere der Hasskriminalität ist entschieden entgegen zu treten. Rassismus, Antisemitismus, Homo-, Trans*feindlichkeit und Fremdenfeindlichkeit dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Im Zusammenhang mit Hasskriminalität setzt die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Hassreden im Internet. Auf Grundlage einer Kooperation der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW mit der Landesanstalt für Medien NRW wurde das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ initiiert. Ziel des Projekts ist - schon vor der Implementierung einer künftigen Meldepflicht der Netzbetreiber - ein koordiniertes und effizientes Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden, Medienhäusern und Medienaufsicht gegen strafrechtlich relevante Hassreden im Internet. Nordrhein-Westfalen nimmt mit diesem Projekt eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Mehrere andere Bundesländer haben inzwischen vergleichbare Projekte gestartet oder befinden sich in der Planungsphase. Nordrhein-Westfalen liegt in der Mitte Europas. Die Idee, durch die Verbesserung der Inneren Sicherheit den Zusammenhalt in Europa zu fördern und die Einigung Europas voranzubringen, gehört zu den festen Überzeugungen der Landesregierung. Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die weit über die Regionen unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden und Belgien hinausgeht, bildet einen Schwerpunkt des Engagements der Polizei NRW. Neben der polizeilich erfassten Kriminalität („Hellfeld“) existiert in jedem Deliktsbereich auch ein Dunkelfeld. Im Sinne einer möglichst zielgerichteten Kriminalitätskontrolle ist die Aufhellung solcher Dunkelfelder geboten. Daher haben das IM sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) die Kriminalistisch-Kriminologische- Forschungsstelle des LKA NRW mit der Durchführung der Studie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Studie, die das Dunkelfeld im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität beleuchten, wurden am 2. November 2020 veröffentlicht. Für die Landesregierung hat der Bereich der Kriminalprävention eine herausragende Bedeutung. Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vernetzt, interdisziplinär, als ressort- und institutionenübergreifende Kooperation auf mehreren Ebenen umgesetzt werden muss. Die Schwerpunktsetzung im Bereich der Kriminalprävention in NRW richtet sich explizit an strategischen Schwerpunktsetzungen auf Landesebene aus und umfasst dabei unter anderem die Bereiche Clankriminalität, die Extremismusprävention sowie die Prävention des sexuellen Missbrauchs von Kindern. So setzte die Landesregierung beispielsweise die Interministerielle Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ ein, als im Jahr 2019 das Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Kindern nach den Fällen in Lügde bekannt wurde. Ein entsprechendes Handlungs- und Maßnahmenkonzept wird Ende 2020 finalisiert werden, wodurch Prävention gestärkt, Interventionen weiterentwickelt und individuelle Hilfen für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung gestellt werden. Extremismusprävention zielt darauf, jeder Form demokratiefeindlicher Aktivitäten vorzubeugen. Hierzu ergreift der Verfassungsschutz NRW umfangreiche Maßnahmen, die über die Kriminalprävention hinausgehen. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Islamismus, Rechts- sowie Linksextremismus und sollen vornehmlich junge Menschen vor einem Abdriften in die jeweilige Szene bewahren. Die Landesregierung hat durch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und den beschriebenen kriminalpolitischen Schwerpunktsetzungen die Weichen für eine nachhaltige Verbesserung der Inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen gestellt. Unser Bundesland leistet damit einen gewichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland und Europa. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 7 I. Allgemeine statistische Daten 1. Wie stellt sich die Entwicklung der folgenden Vergleichszahlen im Zeitraum von 2000 bis 2019 dar: a) Gesamtzahl aller von der nordrhein-westfälischen Polizei bearbeiteten Straftaten? b) Gesamtzahl der von der nordrhein-westfälischen Polizei bearbeiteten Fallzahlen in den Deliktsfeldern aa) Gewaltdelikte? - Straftaten gegen das Leben? - Körperverletzungsdelikte? - Raubdelikte? bb) Eigentums- und Vermögensdelikte? cc) Sexualdelikte? dd) Staatsschutzdelikte? ee) Computerdelikte? c) Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen? Die jeweiligen Jahresangaben sollen unter Berücksichtigung der Nennung der jeweiligen Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens angegeben werden. Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 8 a) Gesamtzahl aller von der nordrhein-westfälischen Polizei bearbeiteten Straftaten? Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 1 327 855 88 781 6,69 2001 1 376 286 + 3,65 90 214 6,55 2002 1 462 015 + 6,23 93 985 6,43 2003 1 497 948 + 2,46 93 724 6,26 2004 1 531 647 + 2,25 95 370 6,23 2005 1 503 451 - 1,84 92 896 6,18 2006 1 491 897 - 0,77 95 234 6,38 2007 1 495 333 + 0,23 97 798 6,54 2008 1 453 203 - 2,82 110 444 7,60 2009 1 458 438 + 0,36 113 149 7,76 2010 1 442 801 - 1,07 115 373 8,00 2011 1 511 469 + 4,76 122 511 8,11 2012 1 518 363 + 0,46 131 047 8,63 2013 1 484 943 - 2,20 133 132 8,97 2014 1 501 125 + 1,09 132 333 8,82 2015 1 517 448 + 1,09 139 356 9,18 2016 1 469 426 - 3,16 134 051 9,12 2017 1 373 390 - 6,54 119 757 8,72 2018 1 282 441 - 6,62 99 532 7,76 2019 1 227 929 - 4,25 91 938 7,49 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 9 b) Gesamtzahl der von der nordrhein-westfälischen Polizei bearbeiteten Fallzahlen in den Deliktsfeldern aa) Gewaltdelikte? - Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 582 306 52,58 2001 545 - 6,36 264 48,44 2002 513 - 5,87 255 49,71 2003 514 + 0,19 251 48,83 2004 519 + 0,97 255 49,13 2005 487 - 6,17 226 46,41 2006 514 + 5,54 276 53,70 2007 495 - 3,70 244 49,29 2008 531 + 7,27 270 50,85 2009 479 - 9,79 265 55,32 2010 501 + 4,59 254 50,70 2011 500 - 0,20 262 52,40 2012 425 - 15,00 237 55,76 2013 452 + 6,35 241 53,32 2014 450 - 0,44 253 56,22 2015 422 - 6,22 243 57,58 2016 461 + 9,24 268 58,13 2017 472 + 2,39 285 60,38 2018 461 - 2,33 304 65,94 2019 483 + 4,77 311 64,39 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 10 - Körperverletzungsdelikte? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 75 697 1 547 2,04 2001 80 085 + 5,80 1 579 1,97 2002 87 579 + 9,36 1 584 1,81 2003 101 518 + 15,92 1 643 1,62 2004 108 028 + 6,41 1 807 1,67 2005 114 118 + 5,64 2 237 1,96 2006 119 467 + 4,69 2 443 2,04 2007 124 009 + 3,80 2 634 2,12 2008 120 600 - 2,75 5 454 4,52 2009 123 167 + 2,13 5 843 4,74 Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2010 123 306 + 0,11 6 037 4,90 2011 123 204 - 0,08 5 911 4,80 2012 123 184 - 0,02 6 532 5,30 2013 119 703 - 2,83 6 213 5,19 2014 118 171 - 1,28 6 795 5,75 2015 119 164 + 0,84 7 307 6,13 2016 129 429 + 8,61 8 100 6,26 2017 125 412 - 3,10 7 700 6,14 2018 124 128 - 1,02 8 022 6,46 2019 120 456 - 2,96 7 456 6,19 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 11 - Raubdelikte? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 12 840 2 500 19,47 2001 12 935 + 0,74 2 307 17,84 2002 13 938 + 7,75 2 394 17,18 2003 15 279 + 9,62 2 688 17,59 2004 15 614 + 2,19 2 923 18,72 2005 14 386 - 7,86 2 648 18,41 2006 14 645 + 1,80 2 673 18,25 2007 14 432 - 1,45 2 832 19,62 2008 14 157 - 1,91 2 906 20,53 2009 14 330 + 1,22 2 940 20,52 2010 14 500 + 1,19 3 092 21,32 2011 14 319 - 1,25 3 003 20,97 2012 14 567 + 1,73 2 976 20,43 2013 14 678 + 0,76 2 717 18,51 2014 13 836 - 5,74 2 699 19,51 2015 13 614 - 1,60 2 638 19,38 2016 12 647 - 7,10 2 727 21,56 2017 11 405 - 9,82 2 382 20,89 2018 10 531 - 7,66 2 328 22,11 2019 10 125 - 3,86 2 101 20,75 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 12 bb) Eigentums- und Vermögensdelikte? Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 696 411 70 479 10,12 2001 717 379 + 3,01 71 736 10,00 2002 786 796 + 9,68 76 584 9,73 2003 779 456 - 0,93 75 070 9,63 2004 774 698 - 0,61 76 808 9,91 2005 722 464 - 6,74 69 999 9,69 2006 698 499 - 3,32 70 547 10,10 2007 700 503 + 0,29 75 411 10,77 2008 661 982 - 5,50 81 564 12,32 2009 637 148 - 3,75 79 247 12,44 2010 638 996 + 0,29 80 723 12,63 2011 689 114 + 7,84 86 103 12,49 2012 669 343 - 2,87 89 155 13,32 2013 656 558 - 1,91 87 812 13,37 2014 667 315 + 1,64 87 819 13,16 2015 691 801 + 3,67 96 759 13,99 2016 636 007 - 8,07 89 806 14,12 2017 549 916 - 13,54 73 100 13,29 2018 499 101 - 9,24 62 977 12,62 2019 462 574 - 7,32 56 856 12,29 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 203 504 8 783 4,32 2001 206 858 + 1,65 9 420 4,55 2002 212 424 + 2,69 8 541 4,02 2003 238 530 + 12,29 10 449 4,38 2004 262 000 + 9,84 10 534 4,02 2005 274 765 + 4,87 14 549 5,30 2006 273 514 - 0,46 15 649 5,72 2007 251 693 - 7,98 12 600 5,01 2008 244 959 - 2,68 13 663 5,58 2009 268 570 + 9,64 17 692 6,59 2010 262 547 - 2,24 18 309 6,97 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 13 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2011 284 343 + 8,30 19 528 6,87 2012 309 548 + 8,86 22 912 7,40 2013 294 403 - 4,89 24 667 8,38 2014 301 029 + 2,25 25 419 8,44 2015 293 748 - 2,42 24 218 8,24 2016 275 889 - 6,08 25 068 9,09 2017 276 432 + 0,20 28 486 10,30 2018 241 512 - 12,63 17 954 7,43 2019 229 534 - 4,96 16 777 7,31 cc) Sexualdelikte? Die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Sexualdelikte für die Jahre 2000 bis 2019 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Die Daten sind über die gesamten Jahre allerdings nur eingeschränkt vergleichbar, da es wiederkehrend zu Änderungen des Sexualstrafrechts mit Folgen für die PKS-Erfassung kam. Insbesondere ist auf das 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 10.11.2016 hinzuweisen. Dadurch wurden unter anderem Beleidigungen auf sexueller Grundlage, sexuelle Übergriffe oder Straftaten aus Gruppen ab 2017 entsprechend erfasst. Dies erklärt auch den deutlichen Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2017. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 13 116 1 108 8,45 2001 13 619 + 3,84 1 035 7,60 2002 12 750 - 6,38 915 7,18 2003 12 328 - 3,31 803 6,51 2004 12 503 + 1,42 730 5,84 2005 12 097 - 3,25 638 5,27 2006 11 474 - 5,15 619 5,39 2007 12 634 + 10,11 623 4,93 2008 11 861 - 6,12 808 6,81 2009 10 435 - 12,02 862 8,26 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 14 Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2010 10 723 + 2,76 891 8,31 2011 10 957 + 2,18 932 8,51 2012 10 498 - 4,19 912 8,69 2013 10 484 - 0,13 847 8,08 2014 10 138 - 3,30 832 8,21 2015 9 845 - 2,89 779 7,91 2016 10 376 + 5,39 790 7,61 2017 12 886 + 24,19 818 6,35 2018 14 076 + 9,23 781 5,55 2019 15 174 + 7,80 683 4,50 dd) Staatsschutzdelikte? Staatsschutzdelikte werden in der PKS nicht erfasst. Es handelt sich dabei sowohl um die Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB, als auch Straftatbestände gemäß der §§ 129a, 129b, 234a und 241a StGB sowie die im Völkerstrafgesetzbuch normierten Straftaten (Stand: 01.01.2020). Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität (PMK) zuzuordnen sind („unechte Staatsschutzdelikte“), sind jedoch auch in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen. Die Darstellung der Staatsschutzdelikte erfolgt auf Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). Daten zu Tatverdächtigen (TV) werden im Rahmen des KPMD-PMK erst seit 2007 statistisch erhoben. Hierbei wird ein TV pro Jahr nur einmal statistisch erfasst, auch wenn er in einem Jahr mehrfach politisch motivierte Straftaten begangen hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 15 Politisch motivierte Kriminalität 2000 bis 2019 Jahr insgesamt 2000 3 527 2001 3 619 2002 2 902 2003 2 838 2004 2 988 2005 3 456 2006 4 012 2007 4 300 2008 4 668 2009 5 637 2010 4 650 2011 4 888 2012 4 624 2013 4 670 2014 5 883 2015 7 532 2016 7 445 2017 6 599 2018 6 238 2019 6 032 Echte Staatsschutzdelikte 2006 bis 2019 Jahr insgesamt 2006 2 359 2007 2 374 2008 2 527 2009 2 407 2010 2 155 2011 2 160 2012 2 203 2013 2 207 2014 2 161 2015 2 509 2016 2 468 2017 2 328 2018 2 451 2019 2 799 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 16 ee) Computerdelikte? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche Versuche in % 2000 13 323 1 222 9,17 2001 20 736 + 55,64 1 256 6,06 2002 14 059 - 32,20 1 595 11,35 2003 14 098 + 0,28 1 440 10,21 2004 17 026 + 20,77 1 814 10,65 2005 16 806 - 1,29 2 403 14,30 2006 15 068 - 10,34 1 515 10,05 2007 15 467 + 2,65 2 206 14,26 2008 13 604 - 12,04 1 487 10,93 2009 15 541 + 14,24 1 514 9,74 2010 19 775 + 27,24 1 895 9,58 2011 20 036 + 1,32 2 140 10,68 2012 22 228 + 10,94 3 098 13,94 2013 27 016 + 21,54 5 235 19,38 2014 20 715 - 23,32 3 006 14,51 2015 16 645 - 19,65 1 979 11,89 2016 22 708 + 36,43 3 256 14,34 2017 22 913 + 0,90 3 107 13,56 2018 19 693 - 14,05 2 144 10,89 2019 20 118 + 2,16 2 264 11,25 c) Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen? Tatverdächtige und Bevölkerung 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige Bevölkerung* 2000 454 614 17 999 800 2001 453 602 18 009 865 2002 462 213 18 052 092 2003 478 407 18 076 355 2004 485 859 18 079 686 2005 472 941 18 075 352 2006 468 681 18 058 105 2007 479 357 18 028 745 2008 496 172 17 996 621 2009 496 379 17 933 064 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 17 Tatverdächtige und Bevölkerung 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige Bevölkerung* 2010 494 955 17 872 763 2011 494 013 17 845 154 2012 481 260 17 841 956 2013 477 961 17 848 113 2014 484 528 17 571 856 2015 492 245 17 638 098 2016 494 885 17 865 516 2017 475 452 17 890 100 2018 457 275 17 912 134 2019 447 847 17 932 651 * Quelle IT.NRW, Stand 31.12. des Vorjahres Echte Staatsschutzdelikte 2007 bis 2019 Jahr Tatverdächtige 2007 1 187 2008 1 115 2009 989 2010 853 2011 1 023 2012 973 2013 1 216 2014 1 040 2015 1 041 2016 1 046 2017 1 011 2018 1 145 2019 1 262 2. Wie entwickelte sich die Gesamtzahl aller Straftaten im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 im Vergleich zwischen Nordrhein-Westfalen und den jeweiligen anderen Bundesländern? Die Entwicklung der Straftaten insgesamt in den Ländern sind in Anlage 1 dargestellt. 3. Wie viele Sterbefälle bzw. Todesermittlungsverfahren hat die Polizei in Nordrhein- Westfalen insgesamt in den Jahren 2000 bis 2019 bearbeitet? Die nachgefragten Daten liegen an zentraler Stelle nicht vor. Zur Beantwortung der Frage haben die Kreispolizeibehörden (KPB) die Anzahl der gemäß § 159 StPO geführten Todesermittlungsverfahren für den genannten Zeitraum erhoben. Davon sind neben Kapitaldelikten auch solche Sachverhalte umfasst, bei denen zunächst Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Person eines nicht natürlichen Todes oder bei denen der Leichnam einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 18 unbekannten Person gefunden wird. Diese Todesfälle führen im Rahmen der polizeilichen Prüfung oftmals nicht zu der Einleitung eines Strafverfahrens. Entsprechend werden diese Sachverhalte nicht in der PKS berücksichtigt. Manuelle Erhebungen über den genannten Zeitraum sind daher nur eingeschränkt möglich, da hierfür keine Erfassungspflichten bestehen. Ausweislich der vorliegenden Daten hat die Polizei NRW insgesamt 391.430 Sterbefälle und Todesermittlungsverfahren in den Jahren 2000 bis 2019 bearbeitet. 4. Wie viele Brandorte hat die Polizei in den Jahren 2000 bis 2019 bearbeitet? Die Beantwortung beschränkt sich auf Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr nach den §§ 306-306d und 306f StGB. Eine darüberhinausgehende Beantwortung zu Bränden ohne strafrechtliche Relevanz ist nicht möglich. Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle 2000 5 037 2001 4 697 2002 4 595 2003 5 019 2004 4 298 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle 2005 4 655 2006 5 544 2007 5 442 2008 4 480 2009 4 252 2010 4 046 2011 4 364 2012 3 980 2013 3 951 2014 3 653 2015 3 691 2016 3 663 2017 3 538 2018 4 084 2019 3 614 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 19 5. Wie viele Vermisstenfälle hat die Polizei in den Jahren 2000 bis 2019 bearbeitet? Im Zeitraum 01.01.2000 bis 31.12.2019 wurden durch die Polizei NRW insgesamt 296.383 Vermisstenfälle bearbeitet. 6. Wie viele Vermisste gab es in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31.12.2019? Zum Stichtag 31.12.2019 galten 1.224 Personen als vermisst. 7. Wie viele Haftsachen hat die Polizei NRW in den Jahren 2000 bis 2019 bearbeitet? Wir bitten um Aufgliederung nach den jeweiligen Polizeibehörden. Zur Beantwortung der Frage ist es erforderlich, „Haftsache“ näher zu bestimmen. Aus polizeilicher Sicht wird unter dem Begriff eine freiheitsentziehende Maßnahme verstanden, die unter anderem auf einem/r • Vollstreckungs-, Sicherungs-, Vorführ-, Untersuchungshaftbefehl • Unterbringungsbefehl • europäischen bzw. internationalen Haftbefehl • vorläufigen Festnahme mit dem Ziel der Erwirkung eines Untersuchungshaftbefehls beruht. Grundsätzlich werden die angefragten Daten bei der Polizei NRW statistisch nicht erhoben. Um die Frage annäherungsweise zu beantworten, wurde eine Auswertung auf Basis der polizeilichen Vorgangsbearbeitungssysteme vorgenommen. Da die Löschfrist von Daten zu Beschuldigten fünf bis zehn Jahre beträgt, wurden Vorgänge ab 01.01.2010 erhoben. Im Ergebnis hat die Polizei NRW in den Jahren 2010 bis 2019 mindestens 184.743 Haftsachen im Sinne der obigen Definition bearbeitet. Die Aufgliederung nach den Polizeibehörden ist der Anlage 2 zu entnehmen. 8. Wie viele offene Haftbefehle gab es zum Stichtag 31.12.2019? Eine Erhebung offener Haftbefehle, konkret für den Stichtag 31.12.2019, ist retrograd nicht möglich. Haftbefehle, die dem Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) zur bundesweiten Ausschreibung übersandt werden, werden ausschließlich im Fahndungssystem erfasst. Nach Erledigung einer Ausschreibung im polizeilichen Fahndungssystem, zum Beispiel nach Festnahme, Fristablauf oder Rückforderung, werden diese Daten gelöscht. Insofern sind nur tagesaktuelle Erhebungen möglich. Fragestellungen zur Anzahl an Haftbefehlen waren mehrfach Gegenstand verschiedener Anfragen. Der Rechtsausschuss des Landtags NRW erfragte im Jahr 2019, wie viele Haftbefehle und rechtskräftige Urteile mit Haftstrafen in NRW nicht vollstreckt sind. Zum Stichtag 01.02.2019 waren im Fahndungsbestand für NRW insgesamt 33.017 nicht vollstreckte Haftbefehle erfasst, davon 8.839 zur Strafvollstreckung. Anlässlich einer Anfrage des JM wurde zum 23.09.2019 ebenfalls eine tagesaktuelle Recherche durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt bestanden anhand des für NRW erfassten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 20 Personenfahndungsbestands 32.255 nicht vollstreckte Haftbefehle, darunter 8.425 Strafvollstreckungshaftbefehle, 4.413 Untersuchungshaftbefehle und 19.417 zu Ersatzfreiheitsstrafen. Eine zur Bearbeitung der Großen Anfrage 26 durchgeführte Recherche im polizeilichen Fahndungsbestand am 01.06.2020 ergab 31.488 offene Haftbefehle. Eine erneute Abfrage zum 01.10.2020 ergab 28.811 offene Haftbefehle. 9. Wie viele Haftbefehle betrafen in den Jahren von 2000 bis 2019 Ersatzfreiheitsstrafen? Das LKA NRW erhebt seit 2016 Controllingdaten zur Bearbeitung und Vollstreckung von Haftbefehlen in den KPB, Daten von 2000 bis 2015 liegen nicht vor. Diese enthalten auch Daten zur Bearbeitung von Haftbefehlen, die sich auf Ersatzfreiheitsstrafen beziehen und aus den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen resultieren. Jahr Vorgänge zu Ersatzfreiheitsstrafen 2016 28 786 2017 33 013 2018 31 332 Für das Jahr 2019 konnten aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit einer Systemumstellung eines Vorgangsbearbeitungssystems keine validen Daten zu Ersatzfreiheitsstrafen erhoben werden. 10. Wie hoch war zum Stichtag 31.12.2019 die Zahl von Straftaten ohne Ermittlungsansatz in Nordrhein-Westfalen? Eine Statistik zu Straftaten ohne Ermittlungsansatz liegt bei der Polizei NRW nicht vor. Soweit im Vorgangsbearbeitungssystem zu Straftaten kein Tatverdächtiger erfasst wurde, ist der Rückschluss, dass analog dazu kein Ermittlungsansatz vorhanden ist, unzutreffend. Auch komplexe Ermittlungsverfahren mit zahlreichen Hinweisen, Indizien und vielversprechenden Ermittlungsansätzen werden in Einzelfällen ohne die Ermittlung eines Tatverdächtigen abgeschlossen. Die Anzahl der Straftaten ohne Ermittlungsansatz wird in justiziellen Statistiken ebenfalls nicht erfasst. Ihre Ermittlung hätte die Sichtung aller zum Stichtag 31.12.2019 gegen Unbekannt erfassten Verfahren erfordert. Diese ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und für die Staatsanwaltschaften des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Allein im Jahr 2019 sind 880.672 Anzeigen gegen unbekannte Täter bei den Staatsanwaltschaften in NRW eingegangen. In 59.563 Verfahren ist im Laufe des Jahres 2019 ein Beschuldigter ermittelt worden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und 12 Minuten und einem geschätzten Ermittlungsaufwand von jeweils 30 Minuten pro Akte hätte ein Bediensteter insgesamt 24.633.270 Minuten (410.555 Stunden beziehungsweise 17.106 volle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 21 Tage), mithin 50.068 Arbeitstage, hierfür aufwenden müssen, um die restlichen 821.109 Verfahrensakten zu sichten. 11. In wie vielen Fällen hat eine Kriminalhauptstelle in den Jahren 2000 bis 2019 das Ersuchen auf Übernahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt? Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil statistische Daten über Ersuchen, die sich beispielsweise von Staatsanwaltschaften oder Gerichten an die Kriminalhauptstellen (KHSt) richten, nicht systematisch erfasst werden. Gemäß § 2 Kriminalhauptstellenverordnung (KHSt- VO) sind definierte KPB für die Bearbeitung bestimmter Delikte zuständig. Einer ausdrücklichen Übernahme bedarf es nicht. Bedarf es zur Aufklärung der definierten Straftaten nicht des Einsatzes der Kräfte und Mittel des zur KHSt bestimmten Polizeipräsidiums (PP), kann es gemäß § 2 Absatz 5 KHSt-VO der örtlich zuständigen KPB mit deren Zustimmung die Verfolgung der Straftat überlassen. Über die Anzahl der Rückübertragungen liegen keine statistischen Daten vor. 12. Wie viele eingehende und ausgehende Rechtshilfeersuchen gab es in den Jahren von 2000 bis 2019, die Nordrhein-Westfalen betreffen? Im Zeitraum 2012 bis 2019 gab es insgesamt 108.259 polizeiliche Rechtshilfeersuchen (einund ausgehend). Eine differenzierte Darstellung ist hierbei nicht möglich. Die Zahlen zu den Rechtshilfeersuchen vor 2012 liegen nicht mehr vor. Für die Erledigung eingehender und die Stellung ausgehender Rechtshilfeersuchen sind in der Regel – insbesondere im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und die Leitenden Oberstaatsanwälte zuständig. Diese haben dem JM berichtet, für den Zeitraum von 2000 bis 2019 hätten knapp 90.000 eingehende und ausgehende Rechtshilfeersuchen festgestellt werden können. Die tatsächliche Anzahl der bearbeiteten Rechtshilfeersuchen in diesem Zeitraum dürfte jedoch wesentlich höher sein. Alle Behördenleiterinnen und Behördenleiter haben darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die verbindlichen Löschungs- und Vernichtungsfristen Zahlen beziehungsweise Vorgänge für den Zeitraum vor 2015 überwiegend bereits gelöscht beziehungsweise vernichtet worden seien. Die mitgeteilten Zahlen bilden daher weitgehend den Zeitraum 2015 bis 2019 ab. Drei von 19 Behördenleitungen haben sich darüber hinaus außerstande gesehen, Angaben zu machen. Diese Behördenleitungen haben berichtet, belastbare Daten könnten mangels entsprechender Auswertetools allein durch eine händische Auswertung gewonnen werden. Diese ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und für die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich gewesen. Ausgehend von circa 5.500 noch vorhandenen Ersuchen in dem betreffenden Zeitraum je Behörde und einem geschätzten Ermittlungsaufwand von jeweils 30 Minuten pro Akte, hätte ein Bediensteter insgesamt 419.500 Minuten (8.250 Stunden beziehungsweise 344 volle Tage), mithin 1.006 Arbeitstage, hierfür aufwenden müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 22 13. Wie viele Fälle von „Erschleichen von Leistungen“ gemäß § 265a StGB hat die Polizei in den Jahren von 2000 bis 2019 bearbeitet und wie viele Fälle beruhten dabei auf einer Tatbegehung durch Schwarzfahren? Die Beförderungserschleichung als Teilphänomen des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB wird in der PKS erst seit dem 01.01.2008 erfasst. Eine Darstellung des Zeitraumes von 2000 bis 2007 ist daher nicht möglich. Erschleichen von Leistungen und Beförderungserschleichung 2000 bis 2019 Jahr Erschleichen von Leistungen davon: davon Beförderungserschleichung Anteil in % 2008 46 398 46 096 99,35 2009 49 205 48 988 99,56 2010 50 346 50 199 99,71 2011 77 532 77 019 99,34 2012 88 964 87 915 98,82 Erschleichen von Leistungen und Beförderungserschleichung 2000 bis 2019 Jahr Erschleichen von Leistungen davon: davon Beförderungserschleichung Anteil in % 2013 79 748 78 270 98,15 2014 84 116 82 519 98,10 2015 83 657 81 970 97,98 2016 74 633 72 939 97,73 2017 74 805 73 281 97,96 2018 64 170 62 810 97,88 2019 56 538 54 958 97,21 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 23 II. Profil der Tatverdächtigen 1. Wie viele Tatverdächtige in Nordrhein-Westfalen waren in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 männlichen und wie viele weiblichen Geschlechts, aufgeschlüsselt nach a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 24 a) Gesamtkriminalität? In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Tatverdächtigen hinsichtlich der Gesamtkriminalität ohne Staatsschutzdelikte dargestellt. Letztere werden unter e) thematisiert. Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 454 614 347 128 107 486 2001 453 602 347 296 106 306 2002 462 213 353 329 108 884 2003 478 407 365 546 112 861 2004 485 859 369 800 116 059 2005 472 941 361 278 111 663 2006 468 681 356 334 112 347 2007 479 357 364 365 114 992 2008 496 172 375 454 120 718 2009 496 379 373 733 122 646 2010 494 955 370 306 124 649 2011 494 013 369 327 124 686 2012 481 260 360 520 120 740 2013 477 961 356 784 121 177 2014 484 528 362 311 122 217 2015 492 245 369 475 122 770 2016 494 885 374 680 120 205 2017 475 452 358 237 117 215 2018 457 275 343 847 113 428 2019 447 847 335 546 112 301 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 25 b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 621 530 91 2001 654 565 89 2002 581 503 78 2003 575 490 85 2004 570 492 78 2005 553 439 114 2006 547 470 77 Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2007 544 454 90 2008 641 540 101 2009 583 494 89 2010 622 511 111 2011 626 516 110 2012 480 405 75 2013 592 509 83 2014 504 416 88 2015 563 489 74 2016 528 450 78 2017 593 500 93 2018 560 487 73 2019 623 542 81 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 26 bb) Körperverletzungsdelikten? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 72 765 62 747 10 018 2001 75 917 65 214 10 703 2002 81 951 70 126 11 825 2003 92 487 78 336 14 151 2004 97 018 82 299 14 719 2005 101 524 85 656 15 868 2006 105 241 88 690 16 551 2007 108 652 90 987 17 665 2008 112 270 93 393 18 877 2009 115 793 95 591 20 202 2010 114 517 94 066 20 451 2011 114 519 93 498 21 021 2012 112 893 92 318 20 575 2013 111 151 89 929 21 222 2014 109 828 88 505 21 323 2015 110 146 89 176 20 970 Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2016 120 665 97 675 22 990 2017 116 809 94 013 22 796 2018 115 555 92 440 23 115 2019 112 220 89 029 23 191 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 27 cc) Raubdelikten? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 8 447 7 687 760 2001 8 229 7 539 690 2002 8 273 7 537 736 2003 8 653 7 846 807 2004 8 804 8 038 766 2005 8 348 7 666 682 2006 8 331 7 557 774 2007 8 561 7 796 765 2008 8 945 8 127 818 2009 9 122 8 387 735 2010 8 835 8 117 718 2011 8 733 7 921 812 2012 8 605 7 810 795 2013 8 637 7 685 952 2014 8 049 7 299 750 2015 7 864 7 074 790 2016 7 636 6 887 749 2017 7 145 6 486 659 2018 6 981 6 304 677 2019 7 015 6 371 644 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 28 c) Eigentums- und Vermögensdelikten? Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 156 835 106 611 50 224 2001 151 195 103 440 47 755 2002 153 652 105 669 47 983 2003 148 579 103 774 44 805 2004 143 070 98 979 44 091 2005 133 726 93 514 40 212 2006 129 491 89 791 39 700 2007 128 123 89 698 38 425 2008 128 236 89 039 39 197 2009 124 386 85 154 39 232 2010 121 519 82 833 38 686 2011 121 748 82 567 39 181 2012 114 385 78 941 35 444 2013 110 949 76 898 34 051 2014 111 888 78 467 33 421 2015 115 589 82 164 33 425 2016 111 875 80 068 31 807 2017 102 899 72 143 30 756 2018 95 406 65 795 29 611 2019 90 051 61 574 28 477 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 104 976 77 441 27 535 2001 106 478 78 399 28 079 2002 106 338 78 163 28 175 2003 115 900 83 828 32 072 2004 126 132 90 407 35 725 2005 124 674 89 651 35 023 2006 121 716 86 420 35 296 2007 122 280 86 224 36 056 2008 130 454 91 367 39 087 2009 132 734 93 447 39 287 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 29 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2010 136 224 95 091 41 133 2011 137 236 96 991 40 245 2012 134 464 94 620 39 844 2013 132 063 91 748 40 315 2014 135 557 94 682 40 875 2015 134 338 94 077 40 261 2016 127 036 90 766 36 270 2017 121 740 86 882 34 858 2018 111 322 79 605 31 717 2019 102 730 73 297 29 433 d) Sexualdelikten? Die Entwicklung der Tatverdächtigen im Bereich der Sexualdelikte für die Jahre 2000 bis 2019 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Die Daten sind über die gesamten Jahre nur eingeschränkt vergleichbar, da es wiederkehrend zu Änderungen des Sexualstrafrechts mit Folgen für die PKS-Erfassung kam. Insbesondere ist auf das 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 10.11.2016 hinzuweisen. Dadurch wurden unter anderem Beleidigungen auf sexueller Grundlage, sexuelle Übergriffe oder Straftaten aus Gruppen ab 2017 entsprechend erfasst. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 7 452 6 783 669 2001 7 390 6 927 463 2002 7 763 7 319 444 2003 7 966 7 517 449 2004 8 372 7 981 391 2005 8 026 7 664 362 2006 7 728 7 412 316 2007 8 441 8 047 394 2008 8 682 8 242 440 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 30 Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2009 7 377 7 072 305 2010 7 564 7 224 340 2011 7 609 7 204 405 2012 6 842 6 500 342 2013 7 088 6 717 371 2014 7 046 6 674 372 2015 6 749 6 391 358 2016 7 084 6 743 341 2017 8 940 8 495 445 2018 10 087 9 599 488 2019 11 372 10 600 772 e) Staatsschutzdelikten? Zur statistischen Erfassung von Delikten der PMK wird auf die Erläuterungen im Fragenkomplex I., Frage 1 b) dd verwiesen. Politisch motivierte Kriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2007 2 700 2 384 316 2008 2 996 2 535 461 2009 3 627 3 086 541 2010 2 361 2 068 293 2011 2 838 2 394 444 2012 2 811 2 407 404 2013 2 735 2 326 409 2014 3 008 2 593 415 2015 3 485 3 020 465 2016 4 081 3 439 642 2017 3 141 2 618 523 2018 3 059 2 644 415 2019 2 592 2 199 393 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 31 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2007 1 187 1 092 95 2008 1 115 1 042 73 2009 989 937 52 2010 853 801 52 2011 1 023 948 75 2012 973 902 71 2013 1 216 1 109 107 2014 1 040 965 75 2015 1 041 952 89 2016 1 046 960 86 2017 1 011 924 87 2018 1 145 1 079 66 2019 1 262 1 156 106 f) Computerdelikten? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2000 3 226 2 466 760 2001 4 169 3 269 900 2002 3 306 2 488 818 2003 3 431 2 615 816 2004 3 655 2 817 838 2005 3 591 2 780 811 2006 3 451 2 601 850 2007 3 991 2 974 1 017 2008 3 750 2 783 967 2009 4 520 3 413 1 107 2010 4 866 3 740 1 126 2011 4 202 3 159 1 043 2012 3 753 2 832 921 2013 3 492 2 593 899 2014 3 462 2 595 867 2015 3 519 2 657 862 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 32 Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2016 5 790 4 028 1 762 2017 5 565 3 686 1 879 2018 5 068 3 366 1 702 2019 4 628 3 125 1 503 2. Wie war die Altersstruktur bei den Tatverdächtigen in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019, aufgeschlüsselt nach a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 33 a) Gesamtkriminalität? Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 454 614 33 573 60 234 50 107 143 914 310 700 2001 453 602 32 069 62 484 50 740 145 293 308 309 2002 462 213 31 082 62 706 49 313 143 101 319 112 2003 478 407 27 069 62 282 50 854 140 205 338 202 2004 485 859 26 499 62 736 50 784 140 019 345 840 2005 472 941 24 269 61 043 50 612 135 924 337 017 2006 468 681 23 329 60 907 50 053 134 289 334 392 2007 479 357 23 638 62 678 51 063 137 379 341 978 2008 496 172 24 425 63 432 52 281 140 138 356 034 2009 496 379 22 828 61 847 52 798 137 473 358 906 2010 494 955 21 186 58 816 52 392 132 394 362 561 2011 494 013 19 751 53 887 51 315 124 953 369 060 2012 481 260 16 609 49 086 49 304 114 999 366 261 2013 477 961 15 210 46 301 46 500 108 011 369 950 2014 484 528 14 369 45 299 46 247 105 915 378 613 2015 492 245 13 889 45 361 47 247 106 497 385 748 2016 494 885 14 916 44 859 47 463 107 238 387 647 2017 475 452 16 869 44 968 44 447 106 284 369 168 2018 457 275 15 356 41 997 42 039 99 389 357 886 2019 447 847 16 673 41 877 40 128 98 678 349 169 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 34 b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 621 2 24 34 60 561 2001 654 0 20 52 72 582 2002 581 2 29 58 89 492 2003 575 0 19 40 59 516 2004 570 0 30 43 73 497 2005 553 2 24 36 62 491 2006 547 1 22 47 70 477 2007 544 1 33 42 76 468 2008 641 2 35 52 89 552 2009 583 3 44 55 102 481 2010 622 1 34 60 95 527 2011 626 2 33 38 73 553 2012 480 2 18 39 59 421 2013 592 4 31 47 82 510 2014 504 0 18 33 51 453 2015 563 2 32 48 82 481 2016 528 1 24 45 70 458 2017 593 9 49 52 110 483 2018 560 3 35 59 97 463 2019 623 1 28 58 87 536 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 35 bb) Körperverletzungsdelikten? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 72 765 4 258 11 230 7 825 23 313 49 452 2001 75 917 4 524 11 871 8 274 24 669 51 248 2002 81 951 4 350 12 480 8 631 25 461 56 490 2003 92 487 4 172 13 432 9 474 27 078 65 409 2004 97 018 4 488 14 203 10 365 29 056 67 962 2005 101 524 4 517 15 086 11 420 31 023 70 501 2006 105 241 4 341 16 007 12 226 32 574 72 667 2007 108 652 5 017 17 188 12 925 35 130 73 522 2008 112 270 5 190 16 860 13 586 35 636 76 634 2009 115 793 4 968 16 051 14 149 35 168 80 625 2010 114 517 4 645 15 184 13 723 33 552 80 965 2011 114 519 4 643 13 943 13 280 31 866 82 653 2012 112 893 4 017 12 387 12 706 29 110 83 783 2013 111 151 3 870 11 295 11 500 26 665 84 486 2014 109 828 3 747 10 391 10 677 24 815 85 013 2015 110 146 3 525 9 833 10 647 24 005 86 141 2016 120 665 3 654 10 881 11 344 25 879 94 786 2017 116 809 4 048 11 094 10 811 25 953 90 856 2018 115 555 3 946 10 734 10 695 25 375 90 180 2019 112 220 4 517 10 955 9 980 25 452 86 768 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 36 cc) Raubdelikten? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 8 447 1 060 2 500 1 368 4 928 3 519 2001 8 229 865 2 554 1 402 4 821 3 408 2002 8 273 774 2 604 1 415 4 793 3 480 2003 8 653 718 2 747 1 520 4 985 3 668 2004 8 804 638 2 779 1 611 5 028 3 776 2005 8 348 588 2 717 1 608 4 913 3 435 2006 8 331 524 2 752 1 601 4 877 3 454 2007 8 561 555 2 878 1 696 5 129 3 432 2008 8 945 475 2 734 1 809 5 018 3 927 2009 9 122 484 2 684 1 881 5 049 4 073 2010 8 835 459 2 579 1 716 4 754 4 081 2011 8 733 434 2 336 1 681 4 451 4 282 2012 8 605 389 2 225 1 665 4 279 4 326 2013 8 637 348 2 129 1 651 4 128 4 509 2014 8 049 322 1 834 1 455 3 611 4 438 2015 7 864 238 1 549 1 356 3 143 4 721 2016 7 636 223 1 513 1 277 3 013 4 623 2017 7 145 276 1 567 1 134 2 977 4 168 2018 6 981 324 1 663 1 111 3 098 3 883 2019 7 015 359 1 805 1 135 3 299 3 716 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 37 c) Eigentums- und Vermögensdelikten? Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 156 835 22 864 28 815 14 947 66 626 90 209 2001 151 195 20 851 28 382 14 232 63 465 87 730 2002 153 652 20 040 29 017 14 397 63 454 90 198 2003 148 579 17 379 27 857 14 042 59 278 89 301 2004 143 070 16 103 27 303 13 403 56 809 86 261 2005 133 726 14 420 26 743 12 888 54 051 79 675 2006 129 491 13 852 26 562 12 381 52 795 76 696 2007 128 123 13 102 26 390 12 736 52 228 75 895 2008 128 236 13 305 27 289 13 093 53 687 74 549 2009 124 386 12 006 26 219 13 055 51 280 73 106 2010 121 519 11 375 24 357 12 568 48 300 73 219 2011 121 748 10 148 22 784 12 439 45 371 76 377 2012 114 385 8 436 19 819 11 554 39 809 74 576 2013 110 949 7 190 17 797 10 866 35 853 75 096 2014 111 888 6 744 16 545 10 501 33 790 78 098 2015 115 589 6 419 16 067 11 228 33 714 81 875 2016 111 875 6 377 15 403 10 715 32 495 79 380 2017 102 899 7 476 16 456 9 256 33 188 69 711 2018 95 388 7 268 15 820 8 414 31 502 63 886 2019 90 051 7 264 15 047 7 659 29 970 60 081 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 38 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 104 976 871 8 342 11 915 21 128 83 848 2001 106 478 879 8 922 12 848 22 649 83 829 2002 106 338 1 005 8 564 12 073 21 642 84 696 2003 115 900 1 016 8 560 13 150 22 726 93 174 2004 126 132 891 9 438 13 783 24 112 102 020 2005 124 674 872 9 105 14 166 24 143 100 531 2006 121 716 765 8 714 13 469 22 948 98 768 2007 122 280 784 8 803 13 305 22 892 99 388 2008 130 454 799 9 284 13 906 23 989 106 465 2009 132 734 809 9 455 14 470 24 734 108 000 2010 136 224 764 10 439 14 951 26 154 110 070 2011 137 236 738 8 847 14 761 24 346 112 890 2012 134 464 617 8 217 14 639 23 473 110 991 2013 132 063 728 7 900 13 440 22 068 109 995 2014 135 557 649 8 096 13 728 22 473 113 084 2015 134 338 537 7 628 13 472 21 637 112 701 2016 127 036 599 7 486 12 669 20 754 106 282 2017 121 740 589 6 988 11 883 19 460 102 280 2018 111 322 503 6 228 10 379 17 110 94 212 2019 102 730 532 5 628 9 946 16 106 86 624 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 39 d) Sexualdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex II., Frage 1 d) wird verwiesen. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 7 452 268 673 477 1 418 6 034 2001 7 390 284 731 543 1 558 5 832 2002 7 763 270 807 545 1 622 6 141 2003 7 966 247 886 558 1 691 6 275 2004 8 372 252 874 545 1 671 6 701 2005 8 026 222 870 540 1 632 6 394 2006 7 728 244 924 561 1 729 5 999 2007 8 441 262 974 597 1 833 6 608 2008 8 682 250 877 598 1 725 6 957 2009 7 377 266 825 549 1 640 5 737 2010 7 564 294 964 593 1 851 5 713 2011 7 609 332 924 630 1 886 5 723 2012 6 842 227 808 630 1 665 5 177 2013 7 088 269 922 576 1 767 5 321 2014 7 046 276 986 634 1 896 5 150 2015 6 749 232 868 586 1 686 5 063 2016 7 084 261 1 005 655 1 921 5 163 2017 8 940 382 1 243 802 2 427 6 513 2018 10 087 450 1 437 945 2 832 7 255 2019 11 372 676 2 032 935 3 643 7 729 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 40 e) Staatsschutzdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex I., Frage 1 b) dd) wird verwiesen. Politisch motivierte Kriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2007 2 700 55 690 634 1 379 1 321 2008 2 996 58 661 666 1 385 1 611 2009 3 627 51 643 869 1 563 2 064 2010 2 361 30 474 514 1 018 1 343 2011 2 838 28 532 645 1 205 1 633 2012 2 811 45 366 464 875 1 936 2013 2 735 56 369 429 854 1 881 2014 3 008 44 348 427 819 2 189 2015 3 485 40 407 528 975 2 510 2016 4 081 33 454 656 1 143 2 938 2017 3 141 45 377 315 737 2 404 2018 3 059 36 325 255 616 2 443 2019 2 592 67 520 244 831 1 761 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2007 1 187 49 315 210 574 613 2008 1 115 46 276 209 531 584 2009 989 38 225 180 443 546 2010 853 15 177 152 344 509 2011 1 023 25 206 200 431 592 2012 973 38 184 143 365 608 2013 1 216 55 256 173 484 732 2014 1 040 39 162 126 327 713 2015 1 041 28 187 136 351 690 2016 1 046 23 188 138 349 697 2017 1 011 39 219 87 345 666 2018 1 145 33 210 94 337 808 2019 1 262 62 365 105 532 730 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 41 f) Computerdelikten? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2000 3 226 93 491 492 1 076 2 150 2001 4 169 115 798 710 1 623 2 546 2002 3 306 96 473 497 1 066 2 240 2003 3 431 87 382 482 951 2 480 2004 3 655 68 375 473 916 2 739 2005 3 591 75 350 425 850 2 741 2006 3 451 46 396 420 862 2 589 2007 3 991 68 453 485 1 006 2 985 2008 3 750 61 383 457 901 2 849 2009 4 520 65 412 544 1 021 3 499 2010 4 866 87 472 636 1 195 3 671 2011 4 202 50 379 447 876 3 326 2012 3 753 64 298 410 772 2 981 2013 3 492 49 262 380 691 2 801 2014 3 462 40 201 341 582 2 880 2015 3 519 27 218 332 577 2 942 2016 5 790 23 263 557 843 4 947 2017 5 565 35 252 453 740 4 825 2018 5 068 31 217 409 657 4 411 2019 4 628 40 204 367 611 4 017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 42 3. Wie hoch war die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen, aufgeschlüsselt nach a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 43 a) Gesamtkriminalität? Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 454 614 120 314 26,47 2001 453 602 113 899 25,11 2002 462 213 114 714 24,82 2003 478 407 116 569 24,37 2004 485 859 115 778 23,83 2005 472 941 110 111 23,28 2006 468 681 105 070 22,42 2007 479 357 103 608 21,61 2008 496 172 108 762 21,92 2009 496 379 110 801 22,32 2010 494 955 114 013 23,04 2011 494 013 120 080 24,31 2012 481 260 121 807 25,31 2013 477 961 127 244 26,62 2014 484 528 140 367 28,97 2015 492 245 166 760 33,88 2016 494 885 177 779 35,92 2017 475 452 163 603 34,41 2018 457 275 155 141 33,93 2019 447 847 154 389 34,47 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 44 b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 621 183 29,47 2001 654 178 27,22 2002 581 172 29,60 2003 575 162 28,17 2004 570 171 30,00 2005 553 152 27,49 2006 547 154 28,15 2007 544 156 28,68 2008 641 182 28,39 2009 583 149 25,56 2010 622 171 27,49 2011 626 155 24,76 2012 480 143 29,79 2013 592 169 28,55 2014 504 142 28,17 2015 563 183 32,50 2016 528 176 33,33 2017 593 220 37,10 2018 560 218 38,93 2019 623 232 37,24 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 45 bb) Körperverletzungsdelikten? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 72 765 18 875 25,94 2001 75 917 18 748 24,70 2002 81 951 19 602 23,92 2003 92 487 22 725 24,57 2004 97 018 24 186 24,93 2005 101 524 24 518 24,15 2006 105 241 24 695 23,47 2007 108 652 24 931 22,95 2008 112 270 25 986 23,15 2009 115 793 26 424 22,82 2010 114 517 25 753 22,49 2011 114 519 26 176 22,86 2012 112 893 25 867 22,91 2013 111 151 26 721 24,04 2014 109 828 27 590 25,12 2015 110 146 31 308 28,42 2016 120 665 39 477 32,72 2017 116 809 36 551 31,29 2018 115 555 36 648 31,71 2019 112 220 35 306 31,46 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 46 cc) Raubdelikten? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 8 447 3 183 37,68 2001 8 229 2 925 35,55 2002 8 273 2 869 34,68 2003 8 653 3 126 36,13 2004 8 804 3 116 35,39 2005 8 348 2 811 33,67 2006 8 331 2 815 33,79 2007 8 561 2 792 32,61 2008 8 945 2 805 31,36 2009 9 122 2 851 31,25 2010 8 835 2 940 33,28 2011 8 733 2 762 31,63 2012 8 605 2 936 34,12 2013 8 637 3 077 35,63 2014 8 049 3 080 38,27 2015 7 864 3 253 41,37 2016 7 636 3 316 43,43 2017 7 145 2 868 40,14 2018 6 981 2 734 39,16 2019 7 015 2 668 38,03 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 47 c) Eigentums- und Vermögensdelikten? Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 156 835 39 433 25,14 2001 151 195 35 919 23,76 2002 153 652 35 572 23,15 2003 148 579 34 986 23,55 2004 143 070 33 768 23,60 2005 133 726 31 261 23,38 2006 129 491 28 682 22,15 2007 128 123 28 126 21,95 2008 128 236 28 341 22,10 2009 124 386 28 564 22,96 2010 121 519 30 285 24,92 2011 121 748 32 574 26,76 2012 114 385 32 874 28,74 2013 110 949 35 957 32,41 2014 111 888 41 017 36,66 2015 115 589 49 536 42,86 2016 111 875 50 313 44,97 2017 102 899 42 190 41,00 2018 95 388 38 191 40,04 2019 90 051 35 705 39,65 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 48 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 104 976 25 444 24,24 2001 106 478 24 330 22,85 2002 106 338 23 827 22,41 2003 115 900 25 542 22,04 2004 126 132 27 718 21,98 2005 124 674 27 477 22,04 2006 121 716 25 252 20,75 2007 122 280 25 107 20,53 2008 130 454 28 116 21,55 2009 132 734 29 105 21,93 2010 136 224 31 609 23,20 2011 137 236 33 733 24,58 2012 134 464 34 210 25,44 2013 132 063 35 118 26,59 2014 135 557 39 419 29,08 2015 134 338 44 306 32,98 2016 127 036 47 235 37,18 2017 121 740 44 308 36,40 2018 111 322 39 970 35,90 2019 102 730 36 657 35,68 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 49 d) Sexualdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex II., Frage 1 d) wird verwiesen. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 7 452 1 674 22,46 2001 7 390 1 531 20,72 2002 7 763 1 714 22,08 2003 7 966 1 613 20,25 2004 8 372 1 680 20,07 2005 8 026 1 611 20,07 2006 7 728 1 463 18,93 2007 8 441 1 435 17,00 2008 8 682 1 450 16,70 2009 7 377 1 380 18,71 2010 7 564 1 468 19,41 2011 7 609 1 506 19,79 2012 6 842 1 312 19,18 2013 7 088 1 302 18,37 2014 7 046 1 390 19,73 2015 6 749 1 481 21,94 2016 7 084 2 039 28,78 2017 8 940 2 693 30,12 2018 10 087 3 101 30,74 2019 11 372 3 235 28,45 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 50 e) Staatsschutzdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex I., Frage 1 b) dd wird verwiesen. Politisch motivierte Kriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2007 2 700 287 10,6 2008 2 996 239 8,0 2009 3 627 465 12,8 2010 2 361 314 13,3 2011 2 838 372 13,1 2012 2 811 577 20,5 2013 2 735 309 11,3 2014 3 008 500 16,6 2015 3 485 416 11,9 2016 4 081 681 16,7 2017 3 141 395 12,6 2018 3 059 521 17,0 2019 2 592 314 12,1 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2007 1 187 105 8,8 2008 1 115 82 7,4 2009 989 134 13,5 2010 853 84 9,8 2011 1 023 121 11,8 2012 973 81 8,3 2013 1 216 124 10,2 2014 1 040 123 11,8 2015 1 041 101 9,7 2016 1 046 153 14,6 2017 1 011 130 12,9 2018 1 145 141 12,3 2019 1 262 143 11,3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 51 f) Computerdelikten? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % 2000 3 226 642 19,90 2001 4 169 698 16,74 2002 3 306 648 19,60 2003 3 431 686 19,99 2004 3 655 703 19,23 2005 3 591 660 18,38 2006 3 451 661 19,15 2007 3 991 698 17,49 2008 3 750 745 19,87 2009 4 520 880 19,47 2010 4 866 1 098 22,56 2011 4 202 1 057 25,15 2012 3 753 783 20,86 2013 3 492 743 21,28 2014 3 462 807 23,31 2015 3 519 906 25,75 2016 5 790 1 662 28,70 2017 5 565 1 415 25,43 2018 5 068 1 258 24,82 2019 4 628 1 081 23,36 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 52 4. Wie hoch war die Anzahl der Zuwanderer in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 und wie hoch war jeweils ihr Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen, aufgeschlüsselt nach a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? Der Begriff der „Zuwanderer“ wurde im Jahr 2015 bundeseinheitlich unter Verwendung der in der PKS aufgeführten Aufenthaltsanlässe • „Asylbewerber“, • „Duldung“ und • „Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge“ definiert. Für die Jahre 2000 bis 2014, in denen der Begriff der Zuwanderer nicht definiert war, wird die Definition aus 2015 zugrunde gelegt. Am 01.01.2016 wurde der Katalog der Aufenthaltsanlässe angepasst. Die Definition des „Zuwanderers“ umfasst die Katalogwerte • „Asylbewerber“, • „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, • „Duldung“ und • „Kontingentflüchtlinge“. Entsprechend sind die Daten nur eingeschränkt vergleichbar. Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 53 a) Gesamtkriminalität? Gesamtkriminalität (ohne Staatsschutzdelikte) 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 454 614 37 559 8,26 2001 453 602 33 561 7,40 2002 462 213 32 507 7,03 2003 478 407 29 540 6,17 2004 485 859 25 449 5,24 2005 472 941 20 060 4,24 2006 468 681 17 558 3,75 2007 479 357 14 480 3,02 2008 496 172 13 999 2,82 2009 496 379 14 400 2,90 2010 494 955 14 444 2,92 2011 494 013 15 397 3,12 2012 481 260 17 348 3,60 2013 477 961 19 653 4,11 2014 484 528 27 752 5,73 2015 492 245 51 388 10,44 2016 494 885 66 382 13,41 2017 475 452 56 118 11,80 2018 457 275 52 675 11,52 2019 447 847 54 818 12,24 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 54 b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 621 52 8,37 2001 654 55 8,41 2002 581 47 8,09 2003 575 38 6,61 2004 570 44 7,72 2005 553 36 6,51 2006 547 34 6,22 2007 544 23 4,23 2008 641 34 5,30 2009 583 28 4,80 2010 622 18 2,89 2011 626 19 3,04 2012 480 18 3,75 2013 592 20 3,38 2014 504 21 4,17 2015 563 59 10,48 2016 528 67 12,69 2017 593 80 13,49 2018 560 92 16,43 2019 623 74 11,88 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 55 bb) Körperverletzungsdelikten? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 72 765 2 721 3,74 2001 75 917 2 531 3,33 2002 81 951 2 563 3,13 2003 92 487 2 806 3,03 2004 97 018 2 826 2,91 2005 101 524 2 554 2,52 2006 105 241 2 284 2,17 2007 108 652 2 004 1,84 2008 112 270 1 732 1,54 2009 115 793 1 450 1,25 2010 114 517 1 278 1,12 2011 114 519 1 121 0,98 2012 112 893 1 334 1,18 2013 111 151 1 662 1,50 2014 109 828 2 503 2,28 2015 110 146 5 773 5,24 2016 120 665 12 906 10,70 2017 116 809 10 395 8,90 2018 115 555 11 222 9,71 2019 112 220 10 971 9,78 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 56 cc) Raubdelikten? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 8 447 683 8,09 2001 8 229 615 7,47 2002 8 273 555 6,71 2003 8 653 575 6,65 2004 8 804 547 6,21 2005 8 348 420 5,03 2006 8 331 351 4,21 2007 8 561 309 3,61 2008 8 945 327 3,66 2009 9 122 327 3,58 2010 8 835 328 3,71 2011 8 733 252 2,89 2012 8 605 299 3,47 2013 8 637 390 4,52 2014 8 049 549 6,82 2015 7 864 936 11,90 2016 7 636 1 210 15,85 2017 7 145 1 051 14,71 2018 6 981 995 14,25 2019 7 015 949 13,53 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 57 c) Eigentums- und Vermögensdelikten? Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 156 835 11 402 7,27 2001 151 195 9 010 5,96 2002 153 652 8 627 5,61 2003 148 579 8 180 5,51 2004 143 070 6 955 4,86 2005 133 726 5 347 4,00 2006 129 491 4 276 3,30 2007 128 123 3 468 2,71 2008 128 236 3 025 2,36 2009 124 386 3 054 2,46 2010 121 519 3 252 2,68 2011 121 748 3 142 2,58 2012 114 385 3 424 2,99 2013 110 949 4 449 4,01 2014 111 888 7 193 6,43 2015 115 589 14 023 12,13 2016 111 875 18 851 16,85 2017 102 899 13 600 13,22 2018 95 388 11 594 12,15 2019 90 051 9 594 10,65 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 58 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 104 976 7 000 6,67 2001 106 478 6 315 5,93 2002 106 338 5 681 5,34 2003 115 900 5 646 4,87 2004 126 132 5 542 4,39 2005 124 674 4 474 3,59 2006 121 716 3 294 2,71 2007 122 280 2 838 2,32 2008 130 454 2 778 2,13 2009 132 734 2 991 2,25 2010 136 224 2 836 2,08 2011 137 236 2 978 2,17 2012 134 464 3 247 2,41 2013 132 063 3 814 2,89 2014 135 557 5 374 3,96 2015 134 338 8 692 6,47 2016 127 036 15 115 11,90 2017 121 740 13 104 10,76 2018 111 322 11 560 10,38 2019 102 730 10 266 9,99 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 59 d) Sexualdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex II., Frage 1 d) wird verwiesen. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 7 452 330 4,43 2001 7 390 316 4,28 2002 7 763 317 4,08 2003 7 966 313 3,93 2004 8 372 275 3,28 2005 8 026 256 3,19 2006 7 728 177 2,29 2007 8 441 167 1,98 2008 8 682 150 1,73 2009 7 377 131 1,78 2010 7 564 132 1,75 2011 7 609 141 1,85 2012 6 842 113 1,65 2013 7 088 123 1,74 2014 7 046 182 2,58 2015 6 749 309 4,58 2016 7 084 823 11,62 2017 8 940 1 017 11,38 2018 10 087 1 194 11,84 2019 11 372 1 196 10,52 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 60 e) Staatsschutzdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex I., Frage 1 b) dd) wird verwiesen. Grundlage für die Erhebung der PMK-Fallzahlen sind insbesondere die Vorgangsbearbeitungssysteme der Polizei NRW. Der Eintrag des Schlagwortes „Zuwanderer“ erfolgte regelmäßig erst im Jahre 2016. Mit der statistischen Erhebung wurde daher ab dem Jahre 2017 begonnen. Politisch motivierte Kriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2017 3 141 116 3,7 2018 3 059 135 4,4 2019 2 592 74 2,9 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2017 1 011 34 3,4 2018 1 145 20 1,7 2019 1 262 21 1,7 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 61 f) Computerdelikten? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2000 3 226 151 4,68 2001 4 169 147 3,53 2002 3 306 129 3,90 2003 3 431 121 3,53 2004 3 655 114 3,12 2005 3 591 111 3,09 2006 3 451 90 2,61 2007 3 991 60 1,50 2008 3 750 87 2,32 2009 4 520 96 2,12 2010 4 866 107 2,20 2011 4 202 92 2,19 2012 3 753 79 2,10 2013 3 492 78 2,23 2014 3 462 90 2,60 2015 3 519 112 3,18 Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: Zuwanderer Anteil in % 2016 5 790 326 5,63 2017 5 565 298 5,35 2018 5 068 315 6,22 2019 4 628 183 3,95 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 62 5. Wie hoch war die Anzahl der Mehrfach- und der Intensivstraftäter in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019, aufgeschlüsselt nach a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? Der Begriff des Intensivstraftäters ist in der PKS und für die Erhebung der PMK-Daten nicht definiert. Gleichwohl werden seit 2005 Mehrfachtatverdächtige (MTV), also Tatverdächtige, die im Berichtsjahr in fünf oder mehr Fällen gemeldet wurden, erfasst. MTV unter 21 Jahre werden erst ab dem Alter von 8 Jahren als Altersgruppe gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine Aufschlüsselung nach Deliktsgruppen erst ab dem Jahr 2008. Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. a) Gesamtkriminalität? Gesamtkriminalität (ohne Staatsschutzdelikte) 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2005 472 941 25 173 5,32 2006 468 681 24 927 5,32 2007 479 357 24 190 5,05 2008 496 172 22 433 4,52 2009 496 379 23 152 4,66 2010 494 955 22 560 4,56 2011 494 013 24 486 4,96 2012 481 260 25 216 5,24 2013 477 961 24 504 5,13 2014 484 528 25 678 5,30 2015 492 245 25 783 5,24 2016 494 885 24 860 5,02 2017 475 452 23 853 5,02 2018 457 275 22 824 4,99 2019 447 847 20 758 4,64 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 63 b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 642 0 0,00 2009 583 0 0,00 2010 622 0 0,00 2011 626 0 0,00 2012 480 0 0,00 2013 592 1 0,17 Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2014 504 2 0,40 2015 563 0 0,00 2016 528 0 0,00 2017 593 0 0,00 2018 560 1 0,18 2019 623 0 0,00 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 64 bb) Körperverletzungsdelikten? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 112 270 455 0,41 2009 115 793 517 0,45 2010 114 517 480 0,42 2011 114 519 587 0,51 2012 112 893 512 0,45 2013 111 151 495 0,45 2014 109 828 522 0,48 2015 110 146 561 0,51 2016 120 665 640 0,53 2017 116 809 627 0,54 2018 115 555 687 0,59 2019 112 220 677 0,60 cc) Raubdelikten? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 8 945 123 1,38 2009 9 122 149 1,63 2010 8 835 128 1,45 2011 8 733 124 1,42 2012 8 605 135 1,57 2013 8 637 132 1,53 2014 8 049 99 1,23 2015 7 864 95 1,21 2016 7 636 51 0,67 2017 7 145 51 0,71 2018 6 981 73 1,05 2019 7 015 66 0,94 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 65 c) Eigentums- und Vermögensdelikten? Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 128 236 5 692 4,44 2009 124 386 5 839 4,69 2010 121 519 5 587 4,60 2011 121 748 5 771 4,74 2012 114 385 5 481 4,79 2013 110 949 5 448 4,91 2014 111 888 5 830 5,21 2015 115 589 6 345 5,49 2016 111 875 5 796 5,18 2017 102 899 4 996 4,86 2018 95 388 4 647 4,87 2019 90 051 4 068 4,52 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 130 454 3 915 3,00 2009 132 734 4 230 3,19 2010 136 224 4 180 3,07 2011 137 236 5 846 4,26 2012 134 464 7 132 5,30 2013 132 063 6 322 4,79 2014 135 557 6 644 4,90 2015 134 338 6 351 4,73 2016 127 036 5 459 4,30 2017 121 740 5 325 4,37 2018 111 322 4 651 4,18 2019 102 730 4 001 3,89 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 66 d) Sexualdelikten? Auf die Ausführungen im Fragenkomplex II., Frage 1 d) wird verwiesen. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 8 682 37 0,43 2009 7 377 34 0,46 2010 7 564 44 0,58 2011 7 609 49 0,64 2012 6 842 52 0,76 2013 7 088 54 0,76 2014 7 046 42 0,60 2015 6 749 47 0,70 2016 7 084 49 0,69 2017 8 940 51 0,57 2018 10 087 65 0,64 2019 11 372 70 0,62 e) Staatsschutzdelikten? Eine statistische Individualisierung der Tatverdächtigen im Bereich der PMK erfolgt nicht. Daher liegen für den Bereich PMK keine Daten zu MTV vor. f) Computerdelikten? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: MTV Anteil in % 2008 3 750 101 2,69 2009 4 520 81 1,79 2010 4 866 133 2,73 2011 4 202 98 2,33 2012 3 753 97 2,58 2013 3 492 101 2,89 2014 3 462 72 2,08 2015 3 519 82 2,33 2016 5 790 147 2,54 2017 5 565 176 3,16 2018 5 068 177 3,49 2019 4 628 127 2,74 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 67 III. Gesamtstärke und Verteilung der Polizeikräfte 1. In welchem Umfang haben sich die Planstellen der Polizei im Soll-und im Ist- Bereich im Zeitraum von 2000 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen entwickelt (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr angeben!)? Die Planstellenentwicklung für Beamtinnen und Beamte der Polizei NRW kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Da die im Kapitel 03 110 zum Titel 42201 veranschlagten Planstellen im jeweiligen Haushaltsjahr zum Stichtag der Übernahme der geprüften Anwärter/-innen (aktuell 01.09. jeden Jahres) auch benötigt werden, entfällt auf der hier gegenständlichen Betrachtungsebene die Unterscheidung zwischen Soll- und Ist-Bereich. Jahr Planstellen (Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte und Verwaltungsbeamtinnen/-beamte) 2000 40 689 2001 40 390 2002 40 160 2003 39 994 2004 39 762 2005 39 457 2006 39 111 2007 38 887 2008 38 789 2009 38 603 2010 39 593 2011 39 715 2012 39 994 2013 40 032 2014 40 150 2015 40 202 2016 40 587 2017 40 830 2018 41 186 2019 40 893 2. Wie hoch war der Anteil der krankheitsbedingt dienstunfähigen Polizeibeamten im Zeitraum von 2000 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Direktionen? Mit Veröffentlichung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 21.12.2010 - 43.1 - 58.08.01 - „Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein- Westfalen“ wurde die Direktionsstruktur für die KPB ab dem 01.11.2011 verbindlich vorgegeben. Aus diesem Grunde kann die erbetene Darstellung erst ab dem Jahr 2012 erfolgen. Auf Basis der vorhandenen Strukturdaten und in Bezug auf die Fragestellung kann für den angefragten Zeitraum für die Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) keine Unterscheidung zwischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 68 Polizeivollzugs- (PVB) und Verwaltungsbeamtinnen/-beamten (VB) getroffen werden. In den Übrigen Direktionen werden VB üblicherweise nicht eingesetzt. Die nachfolgende Übersicht weist den Anteil der Beamtinnen und Beamten mit einer zum Stichtag 01.10. des jeweiligen Jahres vorliegenden Erkrankungsdauer von mehr als 30 Tagen aus. Anteil der krankheitsbedingt dienstunfähigen PVB Jahr GE K V ZA 2012 3,4% 3,2% 4,7% 4,2% 2013 1,6% 1,9% 2,9% 2,9% 2014 1,9% 1,8% 2,5% 2,9% 2015 3,0% 2,8% 4,6% 4,3% 2016 2,7% 2,8% 4,6% 4,1% 2017 2,6% 2,9% 4,6% 4,3% 2018 2,3% 2,8% 4,2% 4,1% 2019 2,2% 3,0% 4,4% 4,9% 3. Wie hoch war der Anteil der verwendungseingeschränkten Polizeibeamten im Zeitraum von 2000 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Direktionen? Auf die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die nachfolgende Übersicht weist den Anteil der PVB mit einer zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhebung vorliegenden Verwendungseinschränkung aus. Anteil verwendungsbeschränkte PVB Jahr GE K V ZA 2012 5,8% 9,6% 19,5% 12,5% 2013 7,3% 10,7% 21,0% 14,7% 2014 6,1% 9,7% 16,4% 17,5% 2015 6,0% 9,7% 16,1% 17,5% 2016 5,8% 9,2% 16,6% 19,0% 2017 5,5% 8,6% 16,5% 19,7% 2018 5,5% 8,5% 16,3% 20,2% 2019 5,4% 8,2% 16,0% 17,2% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 69 4. Wie hoch war der Anteil der sich jeweils in Teilzeit, Mutterschutz sowie Erziehungs-/ Elternzeit befindlichen Polizeibeamten von 2000 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Direktionen? Auf die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die nachfolgende Übersicht weist den Anteil der PVB mit einer zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhebung vorliegenden Teilzeitbeschäftigung aus. Anteil der in Teilzeit, Mutterschutz sowie Erziehungs-/ Elternzeit befindlichen PVB nach Direktionen Jahr GE K V ZA 2012 7,4% 7,7% 5,3% 4,6% 2013 6,3% 6,3% 4,9% 4,2% 2014 6,9% 8,5% 6,5% 6,4% 2015 7,1% 8,6% 6,8% 6,3% 2016 7,1% 10,3% 7,7% 7,8% 2017 7,1% 11,0% 8,2% 7,7% 2018 7,0% 11,2% 8,2% 7,5% 2019 6,9% 12,1% 9,1% 7,6% Die nachfolgende Übersicht weist den Anteil der Polizeivollzugsbeamtinnen aus, die sich zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhebung im Mutterschutz befanden. Anteil der PVBinnen in Mutterschutz Jahr GE K V ZA 2012 0,3% 0,2% 0,1% 0,2% 2013 0,5% 0,3% 0,4% 0,4% 2014 0,2% 0,3% 0,3% 0,3% 2015 0,2% 0,3% 0,1% 0,3% 2016 0,2% 0,4% 0,1% 0,1% 2017 0,2% 0,4% 0,1% 0,4% 2018 0,2% 0,3% 0,2% 0,1% 2019 0,2% 0,4% 0,1% 0,3% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 70 Die nachfolgende Übersicht weist den Anteil der PVB aus, die sich zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhebung in Elternzeit befanden. Anteil der PVB in Elternzeit Jahr GE K V ZA 2012 1,9% 1,4% 0,6% 1,1% 2013 2,5% 1,4% 0,7% 2,0% 2014 1,6% 1,4% 0,9% 1,0% 2015 1,5% 1,4% 1,0% 1,2% 2016 1,5% 1,7% 0,8% 1,3% 2017 1,4% 2,1% 0,7% 1,4% 2018 1,4% 2,0% 0,8% 1,4% 2019 1,4% 2,1% 0,7% 1,4% 5. Wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Direktionen waren im Verlauf des Jahres 2019 durchschnittlich pro Arbeitstag auf internen und externen Fortbildungsmaßnahmen? Die Fortbildung der Polizei NRW gliedert sich in die zentrale Fortbildung beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW), die dezentrale Fortbildung, welche in den KPB unter Qualitätssicherung durch das LAFP NRW durchgeführt wird sowie die externe Fortbildung, die bei vielen weiteren Bildungsträgern (zum Beispiel Bildungszentrum Schloss Gimborn, Deutsche Hochschule der Polizei) stattfindet. Die Entsendung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Fortbildungsmaßnahmen der Polizei NRW erfolgt direktionsübergreifend auf Grundlage des individuellen Fortbildungsbedarfes. Im Rahmen der zentralen Fortbildung wurden 2019 insgesamt 110.661 Teilnahmetage absolviert. Das entspricht im Durchschnitt der Arbeitsleistung von 442 PVB je Fortbildungstag. Zur dezentralen Fortbildung können rückwirkend keine aussagekräftigen Daten erhoben werden. Ein grundsätzliches Erhebungsverfahren befindet sich aktuell in der Entwicklung, sodass perspektivisch auch statistische Auswertungen zur dezentralen Fortbildung gemacht werden können. Dies gilt gleichermaßen für externe Fortbildungsmaßnahmen. 6. Wie viele Polizeibeamte waren jeweils im Zeitraum von 2000 bis 2019 in ihrem letzten Dienstjahr tatsächlich nicht mehr im Dienst? Hierzu liegen keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 71 7. Welche Entwicklung ist hinsichtlich der Polizeidichte im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 festzustellen (d.h. auf wie viele Einwohner in Nordrhein-Westfalen kam in diesem Zeitraum jeweils ein Polizeibeamter)? 8. Wie schneidet Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Polizeidichte im Vergleich mit den anderen Bundesländern ab? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die sogenannte Polizeidichte, häufig dargestellt als Verhältniszahl der personellen Ressourcen der Polizei, zum Beispiel die Planstellenzahl je Einwohner, ist lediglich das Ergebnis einer rein mathematischen Betrachtung quantitativer Werte ohne die notwendige Berücksichtigung qualitativer Elemente. Die Betrachtung schließt zudem für gewöhnlich andere verbeamtete und tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei nicht ein, obwohl diese ebenfalls maßgeblich zu dem Gesamtergebnis der Organisation Polizei beitragen. Sie ist insofern auch beliebig, da nicht definiert ist, welche Werte in Relation zu setzen sind. Zuletzt hat die Landesarbeitsgruppe Belastungsbezogene Kräfteverteilung (LAG BKV) im Februar 2018 in ihrem Abschlussbericht auch aufgrund durchgeführter Korrelationsuntersuchungen festgestellt, dass unter anderem die Polizeidichte als ein nicht zielführender Belastungsparameter zu bewerten ist. Das Ministerium des Innern (IM) betrachtet die Polizeidichte insgesamt als ungeeigneten Maßstab und hält aus diesem Grund zu den angefragten Informationen keine eigenen Auswertungen vor. Das Statistische Bundesamt DESTATIS stellt jedoch diesbezüglich benötigte Informationen öffentlich zugänglich bereit. Die Entwicklung des Vollzeitäquivalents der Beschäftigten in den Kernhaushalten des Bundes und der Länder im Aufgabenbereich Polizei nach Beschäftigungsverhältnis und Ländern ist in der Publikation „Personal des öffentlichen Dienstes - Fachserie 14 Reihe 6“ veröffentlicht. Eine Übersicht für die Jahre 1998 und 2013 bis 2019 ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 79 verfügbar. Die aktuelle sowie auch ältere Ausgaben mit den Ergebnissen der Personalstatistik jeweils zum 30.06. eines Jahres können unter „www.destatis.de“ runtergeladen werden. Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes der Bundesländer bis einschließlich 2018 kann der Publikation „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit - Fachserie 1 Reihe 1.3“ ab Seite 22 ff. sowie für das Jahr 2019 der Veröffentlichung auf „www.destatis.de“ entnommen werden. Eine Bewertung der von DESTATIS veröffentlichten Zahlen erfolgt aus vorgenannten Gründen von hier aus nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 72 9. Wie sah in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 die prozentuale Verteilung der Polizeikräfte auf Großstädte und Ballungsgebiete einerseits und dem ländlichen Raum andererseits aus? Die nachfolgende Übersicht zeigt für die Landräte (LR) und PP den jeweiligen prozentualen Anteil gemäß der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) des jeweiligen Jahres. Anteil der Planstellen gemäß BKV Jahr LR PP 2000 36,1% 63,9% 2001 36,3% 63,7% 2002 36,0% 64,0% 2003 36,0% 64,0% 2004 36,0% 64,0% 2005 36,0% 64,0% 2006 36,0% 64,0% 2007 34,3% 65,7% 2008 34,3% 65,7% 2009 34,2% 65,8% 2010 34,1% 65,9% 2011 34,0% 66,0% 2012 34,0% 66,0% 2013 33,9% 66,1% 2014 33,7% 66,3% 2015 33,5% 66,5% 2016 33,4% 66,6% 2017 33,3% 66,7% 2018 33,2% 66,8% 2019 33,2% 66,8% Innerhalb des Betrachtungszeitraums haben mehrere Faktoren die Verteilung der Personalressourcen innerhalb der Polizei NRW, einzelner KPB und damit auch im Vergleich der PP und LR beeinflusst. Mit dem Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei vom 23.05.2006 (POG I) wurde unter anderem das Präsidium der Wasserschutzpolizei (WSP) an das PP Duisburg und die Autobahnpolizei innerhalb der Bezirksregierungen an die PP Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster angegliedert. In der BKV 2007 wurden hierdurch circa 1.800 Planstellen neu bei den genannten PP ausgewiesen. Des Weiteren haben in den Folgejahren insbesondere die Verstärkung von Landeseinheiten (zum Beispiel Bereitschaftspolizei) und die Erhöhung von Sockelstellen für die zentrale Bearbeitung in den KHSt zu Veränderungen geführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 73 10. Wie ist die aktuelle Anzahl der Polizeibeamten pro Einwohner in den jeweiligen nordrhein-westfälischen Kommunen? Wir bitten um eine kommunalscharfe Darstellung. 11. Wie ist die aktuelle Anzahl der Kriminalbeamten pro Einwohner in den jeweiligen nordrhein-westfälischen Kommunen? Wir bitten um eine kommunalscharfe Darstellung. Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die KPB sind innerhalb ihres Bezirks für die dort lebende Bevölkerung zuständig. Die Polizeibezirke umfassen hierbei auch regelmäßig mehrere Kommunen. Die gewünschte kommunalscharfe Darstellung ist daher nicht möglich. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einwohnerzahlen, denen die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des „Zensus 2011“ vom 09.05.2011 in der Fortschreibung vom 30.06.2019 zugrunde liegt sowie die Anzahl der PVB Gesamt und PVB im Tätigkeitsbereich der Kriminalitätsbekämpfung mit Stand vom 01.01.2020. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 74 Anzahl PVB pro Einwohner in NRW-Kommunen KPB Einwohnerzahl PVB gesamt PVB Kriminalitätsbekämpfung Bochum 616 921 1 653 382 Dortmund 672 939 2 451 573 Hagen 188 501 457 175 Hamm 179 435 314 80 Märkischer Kreis 411 373 630 143 Hochsauerlandkreis 260 046 381 83 Olpe 134 449 199 40 Ennepe-Ruhr-Kreis 227 500 324 69 Siegen-Wittgenstein 277 186 407 108 Soest 302 007 434 103 Unna 308 858 458 111 Bielefeld 334 009 1 133 289 Lippe 347 995 416 96 Gütersloh 365 058 508 122 Herford 250 820 326 60 Höxter 140 260 200 40 Minden-Lübbecke 310 645 421 101 Paderborn 307 371 458 102 Düsseldorf 620 475 2 601 573 Duisburg 498 182 1 521 346 Essen 752 898 1 836 398 Krefeld 227 017 508 160 Mönchengladbach 261 152 667 172 Oberhausen 211 006 408 121 Wuppertal 624 150 1 567 357 Kleve 312 217 467 105 Mettmann 485 383 716 181 Rhein-Kreis Neuss 451 324 658 171 Viersen 299 059 460 114 Wesel 459 715 707 197 Aachen 554 363 1 279 399 Bonn 557 495 1 183 339 Köln 1 249 877 4 135 1 015 Rhein-Erft-Kreis 469 728 726 190 Rheinisch-Berg.-Kreis 283 457 377 90 Düren 263 879 413 114 Euskirchen 192 977 265 56 Oberbergischer Kreis 272 320 350 82 Heinsberg 254 290 382 100 Rhein-Sieg-Kreis 370 193 470 118 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 75 Anzahl PVB pro Einwohner in NRW-Kommunen KPB Einwohnerzahl PVB gesamt PVB Kriminalitätsbekämpfung Gelsenkirchen 259 718 683 170 Münster 313 996 1 253 306 Recklinghausen 732 158 1 396 395 Borken 371 225 552 147 Coesfeld 220 309 316 81 Steinfurt 447 823 619 158 Warendorf 278 010 370 98 12. Wie viele Planstellen (Beamte und Angestellte) sind aktuell in den Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz (GE) der nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden mit a) Führungsaufgaben b) Stabsaufgaben c) operativen Aufgaben d) Verwaltungsaufgaben betraut? 13. Wie viele Planstellen (Beamte und Angestellte) sind aktuell in den Direktionen Kriminalität (K) der nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden mit a) Führungsaufgaben b) Stabsaufgaben c) operativen Aufgaben d) Verwaltungsaufgaben betraut? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetene Differenzierung in die Kategorien Führungsaufgaben, Stabsaufgaben, operative Aufgaben und Verwaltungsaufgaben und die sich hierdurch ergebende Darstellung impliziert eine Eindeutig- und Abgrenzbarkeit, welche der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung in den verschiedenen Organisationseinheiten der Polizei NRW nicht entspricht. So kann die Aufgabenwahrnehmung einer Funktion sowohl Führungs- als auch Stabsaufgaben beinhalten und zudem auch der operativen Aufgabenwahrnehmung zuzuordnen sein. In der nachfolgenden Darstellung werden bei den Stabsaufgaben die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 76 Führungsfunktionen zwar nicht erneut ausgewiesen, dennoch sind Mehrfachzählungen aus vorgenannten Gründen unvermeidlich. Öffentliches Verwaltungshandeln im engeren Sinn schließt lediglich die Regierungsgewalt aus, wodurch grundsätzlich alle Beamten und Regierungsbeschäftigten (RB) in der Polizei auch Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Jede Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Polizei NRW erfordert zumindest auch anteilig administrative Tätigkeiten. Organisationseinheiten mit einem gegebenenfalls höheren Anteil an administrativen Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Führungsstellen der kernaufgabenorientierten Direktionen, sind bereits in den Funktionen mit Stabsaufgaben enthalten. Vorgenanntes gilt grundsätzlich auch für die Direktion ZA, deren Leistungen vorrangig, aber nicht ausschließlich für interne Bedarfsträger erbracht werden und so die Wahrnehmung der Kernaufgaben in den KPB unterstützen beziehungsweise diese erst ermöglichen. In diesem Sinne werden hier unter „Verwaltungsaufgaben“ für die Direktion ZA die Planstellen und Stellen dargelegt, welche dort, mit Ausnahme für den Bereich der Aus- und Fortbildung, zugeordnet sind. Planstellen und Stellen in den Direktionen der KPB Differenzierung GE K V ZA WSP Führungsaufgabe 2 770,5 858,7 493,6 346,3 62,8 Stabsaufgaben 1 141,6 355,7 302,6 7,0 Operative Aufgaben 20 808,0 9 839,2 4 478,2 243,4 Verwaltungsaufgaben 4 390,2 14. Wie viele Kriminalkommissariate sind aktuell in den Kriminaldirektionen mit welcher durchschnittlichen Stärke vorhanden? Zum Stichtag 30.09.2020 sind in den Direktionen Kriminalität (K) der KPB 498 Kriminalkommissariate vorhanden. Kriminalinspektionen Staatsschutz werden nicht einbezogen. Die durchschnittliche Stärke eines Kommissariats betrug danach zum 30.09.2020 20 PVB/RB. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 77 15. Wie viele Beamte sind aktuell in den Direktionen K der nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden originär der Sachbearbeitung zugeordnet und wie hoch ist der Anteil der Beamten, die in der Sachbearbeitung im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeiter in den Direktionen K eingesetzt sind? Die beigefügte Übersicht enthält die Anzahl der Beamtinnen und Beamten im Verhältnis zur Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dargestellt werden die Kopfzahlen der Direktionen K der KPB. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jedwede Aufgabenwahrnehmung in den Direktionen K zumindest auch anteilig Sachbearbeitung umfasst. Gleichwohl erfolgt die Darstellung für den Bereich der Direktion K ohne Berücksichtigung der Funktionen für Führung, Stabsaufgaben und Einsatztrupps. Anzahl / Anteil Sachbearbeitung Direktionen K Direktion Anzahl Beamte Anteil in der Direktion K 8 027 71,4% 16. Wie viele Planstellen (Beamte und Angestellte) sind aktuell in den Direktionen Verkehr (V) der nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden mit a) Führungsaufgaben b) Stabsaufgaben c) operativen Aufgaben d) Verwaltungsaufgaben betraut? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 17. Wie viele Beamte sind aktuell in den Direktionen V der nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden originär der Sachbearbeitung zugeordnet und wie hoch ist der Anteil der Beamten, die in der Sachbearbeitung im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeiter in den Direktionen V eingesetzt sind? Für den Bereich der Direktion V erfolgt die Darstellung ausschließlich für Funktionen ohne Führung in den Verkehrskommissariaten und Leitstellen (Leitstellen nur soweit diese für den Bereich der Autobahnpolizei zuständig sind). Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 15 verwiesen. Anzahl /Anteil Sachbearbeitung Direktionen V Direktion Anzahl Beamte Anteil in der Direktion V 1.546 30,7% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 78 18. Wie viele Planstellen (Beamte und Angestellte) der nordrhein-westfälischen Polizei sind aktuell in der Direktion Wasserschutzpolizei (WSP) im Polizeipräsidium Duisburg mit a) Führungsaufgaben b) Stabsaufgaben c) operativen Aufgaben d) Verwaltungsaufgaben betraut? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 19. Wie viele Planstellen (Beamte und Angestellte) der nordrhein-westfälischen Polizei sind aktuell in der Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) mit a) Führungsaufgaben b) Verwaltungsaufgaben betraut? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 20. Wie viele Planstellen sind aktuell in den Direktionen GE der nordrheinwestfälischen Kreispolizeibehörden dem a) Wachdienst b) Bezirksdienst c) Schwerpunktdienst zugeordnet? Die nachfolgende Übersicht zeigt zum Erhebungszeitpunkt 01.10.2020 die Planstellen in den Direktionen GE der KPB in der erbetenen Differenzierung. Aufgaben des Wachdienstes werden durch eine Vielzahl von Organisationseinheiten wahrgenommen. Neben den Dienstgruppen der Polizeiwachen sind hier insbesondere Kradgruppen, Einsatztrupps, Bezirksdienste, Schwerpunktdienste und Diensthundeführerstaffeln zu nennen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 79 Planstellen Direktionen GE Differenzierung Planstellen Wachdienst 16687,3 davon Bezirksdienst 1919,4 davon Schwerpunktdienst 812,9 21. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung und die zukünftige personelle Stärke im a) Wachdienst? b) Bezirksdienst? c) Schwerpunktdienst? Im Rahmen der dezentralen Verantwortung setzen die Behördenleitungen der KPB die zur Verfügung stehenden Ressourcen nach vorangegangener örtlicher Sicherheitsanalyse sowie unter Einbeziehung behördlicher und landesweiter Zielsetzungen zur fach- und sachgerechten Aufgabenwahrnehmung ein. Das umfasst grundsätzlich auch organisatorische Entscheidungen. Um diesen Prozess zu gewährleisten, nutzen die KPB die etablierten Instrumente der Sicherheitsprogramme und -bilanzen, welche einerseits landesstrategische und andererseits örtliche Schwerpunkte beinhalten. Die selbstständige, aufgabenkritische Betrachtung der Aufbau- und Ablauforganisation der KPB ist ein permanenter Prozess. Im Rahmen dessen überprüfen sie ihre Organisationsstrukturen regelmäßig, wobei auch Fragestellungen zum Ressourceneinsatz behandelt werden. Wesentliches Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Für einige Kriminalitätsschwerpunkte wurden themenspezifische Lagebilder erstellt und umfangreiche Präsenzkonzeptionen entwickelt, die ebenfalls lageangepasst fortgeschrieben werden. Soweit die KPB im Einzelfall zusätzliche Personalressourcen benötigen, wird hierüber gesondert entschieden. Die Landesregierung hat derzeit keine konkreten Planungen, landesweite Vorgaben in Bezug auf den Wachdienst, Bezirksdienst oder den Schwerpunktdienst zu verändern. Gleichwohl wird das Erfordernis gesehen, Organisationsanpassungen auch zukünftig regelmäßig einer landesweiten Betrachtung und Prüfung zu unterziehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 80 22. Wie viele Planstellen sind in den Landesoberbehörden (LKA, LAFP, LZPD) betraut mit a) Verwaltungsaufgaben? b) Aufgaben der Aus- und Fortbildung? c) Vollzugsaufgaben, wie aa) Gefahrenabwehr? bb) Strafverfolgung? Die nachfolgende Übersicht zeigt die Planstellen in den Landesoberbehörden, welche den entsprechenden Tätigkeitsbereichen und Funktionen zugeordnet sind. Planstellen in den Landesoberbehörden Tätigkeitsbereiche Planstellen Verwaltungsaufgaben 210,9 Aus- und Fortbildung 777,7 Gefahrenabwehr 163,0 Strafverfolgung 797,9 Im Hinblick auf Vollzugsaufgaben konzentriert sich die Zuständigkeit der Landesoberbehörden im Wesentlichen auf die Strafverfolgung in Kriminalitätsangelegenheiten beim LKA NRW, beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) vorrangig auf Einsatzangelegenheiten im Bereich Gefahrenabwehr/Einsatz (Landesleitstelle und Polizeifliegerstaffel) und beim LAFP NRW schließlich auf Teilaufgaben im Bereich des Diensthundewesens. 23. Mit welchen personellen Mitteln bzw. durch welche personellen Umstrukturierungen will die Landesregierung zukünftig besondere Aufgabenschwerpunkte wie die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder von Delikten im Bereich Staatsschutz bewältigen? Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Mit Erlass vom 03.12.2018 beauftragte das IM das LKA NRW mit der Einrichtung der Landesarbeitsgruppe „Auswertungs- und Ermittlungsbedarfe im Phänomenbereich Kinderpornographie“ (LAG KiPo). Diese erarbeitete Standards im Hinblick auf personelle und sachliche Ressourcen, Prozessabläufe und Fortbildung. Bereits mit dem Zwischenbericht vom 15.02.2019 hat die LAG KiPo dem IM Handlungsempfehlungen unterbreitet, deren Schwerpunkt die Umstellung der Bearbeitungsprozesse darstellt. Zur Umsetzung nachfolgender Aspekte wurden unmittelbar Haushaltsmittel bereitgestellt und infrastrukturelle IT-Maßnahmen umgesetzt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 81 • Die Datenaufbereitung und Bewertung des sichergestellten Bild- und Videomaterials wird im LKA NRW zentralisiert. • Die weitere Auswertung erfolgt durch die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung in den KPB. Hierbei werden geeignete Auswertetools eingesetzt, die allen Polizeibehörden über den sogenannten „Forensik Desktop“ zur Verfügung stehen. Der „Forensik Desktop“ wird landeszentral durch das LKA NRW administriert und mit erforderlichen Updates versehen. Mithilfe des „Forensik Desktop“ können sich die Ermittlerinnen und Ermittler bei Bedarf aus verschiedenen Behörden verbinden und gemeinsam an demselben Vorgang arbeiten („virtuelles Großraumbüro“). Der Abschlussbericht der LAG KiPo wurde unmittelbar vor Ablauf der Frist zur Beantwortung der Großen Anfrage vorgelegt und wird aktuell ausgewertet. Ausgehend von den Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren „Lügde“ wurde im April 2019 die Stabsstelle „Revision der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie“ (Stabsstelle KiPo) eingerichtet und beauftragt, die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in diesem Deliktsfeld umfassend zu überprüfen, Handlungsbedarfe zu identifizieren, Handlungsempfehlungen für eine optimierte Befassung zu geben und die Einleitung von Umsetzungsschritten zu veranlassen. Im April 2020 legte die Stabsstelle KiPo einen umfassenden Abschlussbericht vor. Die Aufgaben der Stabsstelle wurde übergangslos in die Polizeiabteilung des IM durch Schaffung eines neuen Referats 426 (Kindesmissbrauch, besondere Kriminalitätsangelegenheiten) überführt. Die Bearbeitungszuständigkeit von Straftaten des sexuellen Missbrauchs und vergleichbarer Delikte (§§ 174 bis 180, § 182 StGB) wurde den KHSt übertragen. Damit wurde die Bearbeitung dieser Delikte mit der Bearbeitung von Kapitaldelikten auf eine Stufe gestellt. Die Anzahl der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den KPB für Verfahren in Zusammenhang mit Kinderpornographie wurde seit März 2019 (104,76 Stellenanteile) kontinuierlich erhöht. Im Juli 2020 betrug der Stellenanteil 288,27. Weitere Erhöhungen der Stellenanteile in den KPB erfolgen bedarfsabhängig. Ergänzend wurden dem LKA NRW und den KPB zusätzliche Stellen für die IT- Ermittlungsunterstützung zugewiesen, um unter anderem die Bekämpfung der Kinderpornografie zu unterstützen. In die BKV wurde für das Nachersatzverfahren zum 01.09.2020 zudem ein neuer Stellensockel „Sexueller Missbrauch von Kindern“ für die zu KHSt bestimmten PP aufgenommen. Hierdurch erfolgt eine Teilzentralisierung und damit Bündelung der Fachkompetenzen und Kapazitäten für die Bearbeitung dieses kriminalstrategischen Schwerpunktes. Die 2003 beim LKA NRW eingerichtete Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornographie (ZASt) bestand im Jahr 2018 aus neun PVB sowie 2,5 Stellenanteilen für RB. Mit Stand September 2020 ist die ZASt mit 18 Planstellen für PVB und 61,5 Stellenanteilen für Tarifbeschäftigte (RB) personell deutlich gestärkt worden. Die jüngste Stellenzuweisung an die ZASt mit 28 Stellenanteile für RB erfolgte im Juli 2020. Die Stellenbesetzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Staatsschutz Im November 2019 wurden die Phänomenbereiche der PMK innerhalb des LKA NRW in zwei neuen Abteilungen organisiert: • Abteilung 2 „Terrorismusbekämpfung“ (Islamistischer Terrorismus und Völkerstrafrecht) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 82 • Abteilung 6 „Staatsschutz und Ermittlungsunterstützung“ - alle Formen der politisch motivierten Kriminalität (ohne Islamismus), Spionage, Proliferation. Durch die Neuorganisation wird der weiterhin hohen abstrakten Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus, aber auch einer konzentrierteren Bekämpfung des Rechtsextremismus Rechnung getragen. Zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus wurde die Personalstärke des LKA NRW bereits ab dem Jahr 2015 um circa 200 Bedienstete, davon größtenteils PVB, erhöht. Um den aktuellen Gefahren aus dem rechtsextremistischen Spektrum verstärkt entgegenzutreten, hat das IM im Februar des laufenden Jahres 60 zusätzliche Planstellen in den Bereich des polizeilichen Staatsschutzes verlagert. Allein das LKA NRW erhielt davon 30 Stellen, weitere 30 Stellen werden in den Kriminalinspektionen Staatsschutz der KHSt verwendet. Darüber hinaus wurden dem LKA NRW 30 Tarifstellen, insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, zugewiesen. Zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet wurden beziehungsweise werden Experten/Analysten eingestellt. Die Stellenzuweisungen ermöglichen sowohl eine verstärkte Auswertung und Analyse, als auch die Intensivierung der Ermittlungen, so dass insbesondere der Druck auf die rechte Szene erhöht und mehr Straftaten verhindert beziehungsweise aufgeklärt werden können. Soweit durch die Fragestellung auch der Geschäftsbereich des JM berührt wird, ist im Ermittlungskomplex „Bergisch Gladbach“ (BAO Berg) die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) aufgrund der dortigen Expertise im Zusammenhang mit Ermittlungen im Internet mit den Ermittlungen betraut worden. Nach den Erkenntnissen der ZAC NRW aus diesen Verfahren stehen die dort verfolgten Delikte des Kindesmissbrauchs und des Verbreitens kinderpornographischer Schriften nicht singulär. Vielmehr deuten die digitalen Spuren auf ein weit verzweigtes Netzwerk Pädophiler hin, die teilweise selbst unter Begehung schwerer Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern verbreitetes Bildmaterial produzieren. Vor diesem Hintergrund ist zum 1. Juli 2020 bei der ZAC NRW mit Unterstützung aller generalstaatsanwaltschaftlichen Bezirke zunächst für die Dauer von anderthalb Jahren eine mit sechs Arbeitskraftanteilen ausgestattete, landesweit zuständige Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien eingerichtet worden. Ziel der Arbeit der Task Force ist es, Täterstrukturen aufzudecken und Täter zu identifizieren, die in vermeintlich sicherer Umgebung miteinander über Kindesmissbrauch und Kinderpornographie kommunizieren und solche Taten fördern, ermöglichen oder online vorbereiten – sei es im öffentlich zugänglichen Internet („Clearnet“) oder im Darknet. Gemeinsam ist diesen Fällen, dass der Großteil der Täter sich hinter digitalen Identitäten verbirgt, die nur mit technischer Expertise und modernen Ermittlungsmethoden aufgedeckt werden können. Durch die Angliederung der Task Force an die ZAC NRW sollen insbesondere neue technische Ermittlungsstandards implementiert werden, die zur Identifizierung von unbekannten Tätern führen. Zugleich ermöglicht die zentralisierte landesweite Zuständigkeit, dass Querverbindungen zu weiteren Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des Kindesmissbrauchs im Zusammenhang mit dem Internet schnell erkannt und überprüft werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 83 24. In wie vielen Fällen hat die nordrhein-westfälische Polizei seit dem Jahr 2017 Amts- und Vollzugshilfe geleistet? Amts- und Vollzugshilfeersuchen können grundsätzlich mündlich und schriftlich gestellt werden. Mit Ausnahme von Amts- und Vollzugshilfeersuchen von Ausländerbehörden bei Abschiebemaßnahmen, die aufgrund eines Einzelerlasses ausgewertet werden, werden durch die Polizei NRW diesbezüglich keine systematischen Datenerfassungen durchgeführt. Vollumfängliche valide Daten liegen daher nicht vor. Annäherungsweise erfolgten Auswertungen der Datenbestände im Einsatzleitsystem der Polizei NRW (eCebius). Hier werden Amts- und Vollzugshilfeersuchen erfasst, soweit sie zu polizeilichen Einsätzen geführt haben und diese unter dem Einsatzanlass „Amtshilfe/Vollzugshilfe“ angelegt wurden. Einsätze der Amts- und Vollzugshilfe können aber auch mit anderen Einsatzanlässen, zum Beispiel „Hilfeersuchen, „Ruhestörung“ oder „Verkehrsbehinderung“, registriert worden sein und dadurch bei Auswertungen nicht ausgewiesen werden. Diese Auswertung aus dem Einsatzleitsystem kann damit kein vollständiges Bild zur Amts- /Vollzugshilfe durch die Polizei NRW ergeben. Eine Auswertung der Jahre 2017 bis 2020 mit Stichtag 30.06.2020 ergab, dass dort insgesamt 79.335 Einsätze mit dem Einsatzanlass „Amtshilfe/Vollzugshilfe“ verzeichnet sind. In diesen Einsätzen sind 3.830 Fälle von Amts-/Vollzugshilfe enthalten, die im Zusammenhang mit Abschiebungen für Ausländerbehörden geleistet wurden. 25. Welche Aufgaben hat die Polizei im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe seit dem Jahr 2017 jeweils übernommen? Der Umfang der Amtshilfe und damit auch die Frage, durch welche Maßnahmen die originär zuständige Behörde unterstützt werden muss, richtet sich nach dem Ersuchen der jeweiligen Behörde im Einzelfall. Aufgrund der Vielzahl von Fallgestaltungen und der nicht validen Datenlage (siehe Antwort zu Frage 24) ist lediglich eine exemplarische Darstellung möglich. Bei summarischer Betrachtung kommen regelmäßig folgende Maßnahmen in Betracht: • Identitätsfeststellungen • erkennungsdienstliche Behandlungen • Transporte/Begleitung von Personen/Zuführungen • Durchsuchungsmaßnahmen • Sicherungsmaßnahmen/Präsenz/Raumschutz • Sicherstellungen/Beschlagnahmen. 26. Wie viele Einsatzstunden der nordrhein-westfälischen Polizei sind seit 2017 jährlich aufgrund von Amts- und Vollzugshilfeleistungen zu Gunsten anderer Behörden angefallen und wie viele Bedienstete der nordrhein-westfälischen Polizei waren seit 2017 jährlich in Amts- und Vollzugshilfeleistungen zu Gunsten anderer Behörden eingebunden? Eine Darstellung der Einsatzstunden sowie der Anzahl von PVB ist nicht möglich, da keine systematische und vollständige Erfassung von Daten zur Amts- und Vollzugshilfe der Polizei NRW erfolgt (siehe Antwort zu Frage 24). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 84 27. An wie vielen „Joint Investigation Teams“ war die nordrhein-westfälische Polizei in den Jahren von 2000 bis 2019 beteiligt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Delikten. Die Bildung eines „Joint Investigation Teams“ (JIT) ist eine besondere Form der justiziellen internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten. Grundlage für die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsteams ist Artikel 13 des Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.05.2000 und des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 13.06.2002. Die Einrichtung eines JIT erfordert eine für den Einzelfall abgeschlossene Vereinbarung der beteiligten Länder, bei der die Justiz federführend ist. Die Einrichtung von JIT ist bereits seit den Jahren 2000 beziehungsweise 2002 möglich. Hiervon wurde allerdings in NRW erst ab dem Jahr 2011 Gebrauch gemacht. Laut noch verfügbaren Unterlagen beteiligten sich nordrhein-westfälische Polizeibehörden von 2011 bis 2019 an insgesamt elf JIT. Im Einzelnen handelte es sich dabei um • zwei JIT wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Diebstahls (2012 und 2018), • ein JIT wegen des gewerbsmäßigen Warenbetrugs mit Baumaschinen (2015), • zwei JIT wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und Bildung einer kriminellen Vereinigung (2012 und 2014), • ein JIT wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, Raubdelikten und Menschenhandel (2017), • vier JIT wegen Handels mit Betäubungsmitteln (2015, 2018 und 2019) und • einem JIT wegen Geldautomatensprengungen (2018). 28. Wie viele Polizeikräfte sind in Nordrhein-Westfalen operativ mit Ermittlungen betraut? Unabhängig von der konkreten Verwendung stellt die Wahrnehmung von Ermittlungstätigkeiten einen wesentlichen Bestandteil der operativen polizeilichen Aufgabenwahrnehmung aller PVB dar. In Funktionen der operativen Aufgabenwahrnehmung ohne Stabsaufgaben werden derzeit in den Polizeibehörden 35.304 PVB verwendet. 29. Wie viele Mordkommissionen gab es in Nordrhein-Westfalen in den Jahren von 2000 bis 2019? Wir bitten um Auflistung nach den jeweiligen Polizeibehörden. Für Ermittlungen bei vorsätzlichen Tötungsdelikten sind in NRW gemäß § 2 der KHSt-VO grundsätzlich die 16 zu KHSt bestimmten PP zuständig. Die in der organisatorischen Form einer Mordkommission bearbeiteten Ermittlungsverfahren werden dort nicht einheitlich statistisch erfasst. Aus den noch recherchierbaren Daten für den nachgefragten Zeitraum meldeten die KHSt insgesamt 7.745 Ermittlungsverfahren, die im Rahmen einer Mordkommission bearbeitet wurden. Einzelheiten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 85 KPB (§ 2 KHSt-VO) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Aachen 8 6 8 15 24 19 16 31 25 19 Bielefeld 19 33 26 35 25 21 23 20 20 24 Bochum 15 26 18 28 31 30 24 30 28 23 Bonn 20 27 27 12 14 24 15 16 17 24 Dortmund 57 41 45 39 30 34 33 41 44 23 Duisburg 19 21 24 13 23 15 23 14 18 25 Düsseldorf 23 32 26 27 26 20 30 30 27 22 Essen 31 23 27 21 21 22 28 26 15 21 Gelsenkirchen Hagen 40 19 26 17 17 24 16 13 16 9 Krefeld 16 9 14 10 17 15 14 12 9 13 Köln 37 34 50 63 59 60 71 57 66 63 Mönchengladbach 3 3 1 3 3 2 Münster 23 20 15 14 13 11 21 9 13 18 Recklinghausen 20 18 18 16 25 17 20 13 23 16 Wuppertal 34 19 21 26 25 27 24 Gesamt 328 309 324 344 347 336 361 340 351 326 KPB (§ 2 KHSt-VO) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Aachen 12 13 20 30 22 31 20 24 17 31 Bielefeld 23 47 33 40 35 37 37 51 42 36 Bochum 15 27 13 28 16 29 30 26 45 28 Bonn 26 25 34 13 33 26 31 24 25 39 Dortmund 48 48 49 50 56 65 55 59 51 60 Duisburg 25 29 28 24 35 21 37 54 45 68 Düsseldorf 23 24 22 24 31 32 26 41 54 56 Essen 16 23 15 22 29 27 32 35 40 52 Gelsenkirchen 3 5 7 11 8 6 13 Hagen 14 14 24 20 19 24 23 37 42 32 Krefeld 8 12 10 6 18 11 17 11 12 11 Köln 65 65 65 51 50 56 55 48 71 66 Mönchengladbach 2 3 1 3 5 2 7 9 12 16 Münster 11 14 9 14 21 17 25 31 24 31 Recklinghausen 20 17 15 17 18 26 16 26 30 25 Wuppertal 25 19 12 21 20 22 30 28 30 30 Gesamt 333 380 350 366 413 433 452 512 546 594 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 86 30. Wie viele Ermittlungskommissionen außerhalb des Bereichs der Mordkommissionen gab es in den nordrhein-westfälischen Polizeibehörden in den Jahren von 2000 bis 2019? Der Begriff Ermittlungskommission ist nicht definiert, wird aber regelmäßig mit den Organisationsformen Sonderkommission und Ermittlungsgruppe gleichgesetzt. Soweit Daten noch recherchierbar vorlagen, haben die KPB die Anzahl dieser drei Organisationsformen erhoben. Im nachgefragten Zeitraum konnten noch insgesamt 4.607 Ermittlungskommissionen, Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen recherchiert werden. 31. Wie viele Besondere Aufbauorganisationen gab es in den Jahren von 2000 bis 2019 in den jeweiligen nordrhein-westfälischen Polizeibehörden? Die Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) erfolgt grundsätzlich dann, wenn eine Einsatzlage auf Grund des Umfangs, der Komplexität oder eines hohen Kräfteansatzes nicht im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) bewältigt werden kann. Hierzu zählen nicht nur große Versammlungslagen oder Großveranstaltungen, sondern unter anderem auch Mordkommissionen, Ermittlungskommissionen oder Ermittlungsgruppen. Auf Grund verschiedener Polizeidienstvorschriften und anderer ergänzender Regelungen ist die Einrichtung einer BAO bei ausgewählten Einsatzlagen, zum Beispiel bei solchen der Schwerkriminalität (Entführung, Geiselnahme, Amoktaten, Anschläge, Bedrohungslage) vorgeschrieben. Insbesondere zu erwähnen sind allerdings zahlreiche Einsatzlagen, die in Folge ihres dynamischen und komplexen Geschehens einen kurzzeitigen Aufbau einer BAO erfordern. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Sofortlagen, die nach relativ kurzer Zeit zurück in AAO überführt werden. Hierzu zählen beispielsweise schwere Verkehrsunfälle, Verfolgungsfahrten sowie Einsatzanlässe, bei denen anfangs Hinweise auf das Vorliegen von Delikten der Schwerkriminalität vorlagen. Innerhalb der Polizei NRW existieren keine Regelungen, die ein Erfassen und Vorhalten der erbetenen Informationen über den erfragten Zeitraum vorschreiben bzw. ermöglichen würden (Speicher- und Archivierungsfristen). Eine valide Datenbasis ist aufgrund der oben genannten Charakteristika nicht vorhanden. Die „Koordinierungsstelle Kräfte“ beim LZPD NRW hat allein im Jahr 2019 in 3.360 Fällen Kräfte für herausragende BAO-Lagen koordiniert, bei denen die Unterstützung einer KPB durch Kräfte anderer KPB erforderlich wurde. Diese Zahl stellt jedoch nur einen kleinen Anteil an der Gesamtzahl dar. 32. Wie viele Personenstunden sind in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt in Besonderen Aufbauorganisationen angefallen? Auf die Beantwortung der Frage 31 wird verwiesen. 33. Wie viele Personenstunden sind in den Jahren 2018 und 2019 insbesondere im Bereich der Kriminalpolizei in den Besonderen Aufbauorganisationen angefallen? Auf die Beantwortung der Frage 31 wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 87 34. Wie bewerten die Staatsanwaltschaften die Kommissionsfähigkeit im Bereich der Kriminalpolizei? Die Generalstaatsanwältin und die Generalstaatsanwälte haben dem JM berichtet, die Zusammenarbeit mit den Ermittlungskommissionen der Polizei sei in sämtlichen Kriminalitätsbereichen im Grundsatz als gut, vertrauensvoll und reibungslos zu bewerten. Auch die Fachkompetenz der Kommissionsleitung werde positiv bewertet. Die Einrichtung von Ermittlungskommissionen sei eine wirkungsvolle Maßnahme, um strafrechtliche Ermittlungen nachhaltig zu fördern. Der damit verbundene Personalbedarf an erfahrenen Ermittlungspersonen stelle aber - soweit dies von Seiten der Staatsanwaltschaften beurteilt werden könne - für die Polizei eine besondere Herausforderung dar. Bei Ermittlungskommissionen, die bei einer Landes- oder Bundesbehörde angesiedelt seien, sei in der Regel eine ausreichende Kontinuität der Besetzung sowie die erforderliche Sachund Fachkunde der Kommissionsmitglieder gewährleistet. Gleiches gelte auch für die Ermittlungskommissionen, die mit der Bearbeitung von Kapitaldelikten befasst seien. Auch seien im Bereich der Wohnungseinbruchskriminalität und der sonstigen schwereren Kriminalität („Planenschlitzer“ und Raubüberfälle) zum Teil dauerhaft eingerichtete Ermittlungskommissionen mit großem Erfolg und überregionaler Bedeutung eingesetzt worden. Die Möglichkeiten der örtlichen Polizeidienststellen, Ermittlungskommissionen einzurichten, seien aus Sicht der Staatsanwaltschaften angesichts limitierter Ressourcen dem gegenüber häufig begrenzt. Die Polizei sei dabei grundsätzlich bestrebt, die Mitglieder der Kommissionen mit Fachkräften aus den jeweiligen Fachkommissariaten zu besetzen, die personelle Besetzung innerhalb der Kommission beizubehalten und eine starke Fluktuation sowie damit einhergehende Wissensverluste zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaften halten Personalkontinuität insbesondere in den Bereichen Kommissionsleitung, Aktenführung und Auswertung verfahrensrelevanter Datenträger für die gesamte Dauer einer Ermittlungskommission für wünschenswert. Die Polizeiführung sei aber in Einzelfällen durch aktuelle Sachverhalte gezwungen, Beamte aus verschiedenen Fachkommissariaten oder aus bereits laufenden Ermittlungskommissionen zusammenzuziehen – was zwangsläufig Auswirkungen auf die dortige Arbeit habe. IM und JM prüfen vor diesem Hintergrund, ob und wie die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei auch vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen insbesondere bei der Bearbeitung der besonders zeit- und personalintensiven Umfangsverfahren weiter optimiert werden kann. 35. Durch die Novellierung des Polizeigesetzes im Jahr 2018 wurden der Polizei zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen. Wann und in welcher Höhe wird die Landesregierung den dadurch erforderlich werdenden weiteren Personalbedarf decken? Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2018 (GV. NRW. S. 684), welches seit dem 20.12.2018 in Kraft ist, wurden der Polizei für die bereits bestehenden Aufgaben der Terrorabwehr und der Bekämpfung der Alltagskriminalität wichtige neue Eingriffsbefugnisse geschaffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 88 Die wesentlichen Änderungen sind: • Einführung der Maßnahme der strategischen Fahndung (§ 12a PolG NRW). • Einführung der Maßnahme der Telekommunikationsüberwachung (§ 20c PolG NRW) • Einführung der Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sogenannte „elektronische Fußfessel“) samt den Begleitmaßnahmen der Aufenthaltsvorgabe und des Kontaktverbots (§§ 34b, c PolG NRW) • Ausweitung der Videobeobachtung (§ 15a PolG NRW) • Ausweitung des polizeilichen Gewahrsams, unter anderem durch Anpassung der zulässigen Höchstdauer (§§ 35, 38 PolG NRW) Durch die Gesetzesänderung wurden neue Befugnisse, keine zusätzlichen Aufgaben, geschaffen. Diesbezüglich resultiert speziell hieraus kein weiterer Personalbedarf. Gleichwohl ist auf Folgendes hinzuweisen: Den Polizeibehörden werden in dieser Legislaturperiode insgesamt 2.500 zusätzliche Stellen für RB zur Verfügung gestellt, von denen bereits 1.500 zugewiesen wurden. Diese sollen PVB von administrativen und verwaltenden Aufgaben entlasten und unterstützen, um eine deutliche Stärkung der operativen Aufgabenwahrnehmung der Polizei in ihren originären Aufgabenbereichen zu erreichen. Hieraus resultieren zukünftig auch Einsatzmöglichkeiten für RB im Polizeigewahrsamsdienst. Ein unterstützender Einsatz von RB ist zudem bei vielen weiteren polizeilichen Aufgaben, zum Beispiel der Videobeobachtung, möglich. Es liegt dabei in der Verantwortung der Behördenleitungen, die zur Verfügung stehenden Ressourcen nach vorangegangener örtlicher Sicherheitsanalyse sowie unter Einbeziehung behördlicher und landesweiter Zielsetzungen zur fach- und sachgerechten Aufgabenwahrnehmung einzusetzen. 36. Welche Prognose hat die Landesregierung für die Personalstärke der nordrheinwestfälischen Polizei bis 2025 unter Berücksichtigung der aktuellen Einstellungsbzw . Übernahmezahlen und der zu erwartenden Abgänge? Wir bitten um eine Aufschlüsselung auf die jeweils einzelnen Jahre bis 2025. Das vorliegende Prognosemodell trifft ausschließlich Aussagen zur Entwicklung der Kopfzahlen der ausgebildeten PVB. Unveränderte Rahmenbedingungen voraussetzend, zeigt die folgende Übersicht die zu erwartende Anzahl der PVB zum 01.01. des jeweiligen Jahres. Prognose Personalstärke Jahr PVB 2021 39 827 2022 40 052 2023 40 474 2024 40 982 2025 41 465 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 89 IV. Aufklärungsquote 1. Wie hoch war die absolute Zahl der aufgeklärten Fälle in Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 und wie hoch war in diesem Zeitraum die jeweilige Aufklärungsquote, aufgeschlüsselt nach a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? Die Beantwortung der Fragen erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 90 a) Gesamtkriminalität? Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamtaufgeklärte Fälle Aufklärungsquote (AQ) in % 2000 1 327 855 652 379 49,13 2001 1 376 286 663 316 48,20 2002 1 462 015 681 323 46,60 2003 1 497 948 711 270 47,48 2004 1 531 647 732 866 47,85 2005 1 503 451 741 607 49,33 2006 1 491 897 744 543 49,91 2007 1 495 333 736 035 49,22 2008 1 453 203 716 494 49,30 2009 1 458 438 740 165 50,75 2010 1 442 801 720 199 49,92 2011 1 511 469 741 453 49,06 2012 1 518 363 745 335 49,09 2013 1 484 943 726 170 48,90 2014 1 501 125 747 038 49,77 2015 1 517 448 753 023 49,62 2016 1 469 426 744 639 50,68 2017 1 373 390 718 884 52,34 2018 1 282 441 688 053 53,65 2019 1 227 929 654 798 53,33 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 91 b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Straftaten gegen das Leben 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamtaufgeklärte Fälle AQ in % 2000 582 569 97,77 2001 545 535 98,17 2002 513 503 98,05 2003 514 495 96,30 2004 519 495 95,38 2005 487 473 97,13 2006 514 485 94,36 2007 495 476 96,16 2008 531 492 92,66 2009 479 450 93,95 2010 501 475 94,81 2011 500 480 96,00 2012 425 390 91,76 2013 452 425 94,03 2014 450 433 96,22 2015 422 399 94,55 2016 461 438 95,01 2017 472 446 94,49 2018 461 445 96,53 2019 483 458 94,82 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 92 bb) Körperverletzungsdelikten? Körperverletzungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 75 697 66 552 87,92 2001 80 085 70 201 87,66 2002 87 579 77 471 88,46 2003 101 518 89 249 87,91 2004 108 028 94 821 87,77 2005 114 118 99 413 87,11 2006 119 467 104 327 87,33 2007 124 009 107 961 87,06 2008 120 600 104 483 86,64 2009 123 167 107 163 87,01 2010 123 306 107 226 86,96 2011 123 204 107 554 87,30 2012 123 184 106 088 86,12 2013 119 703 104 208 87,06 2014 118 171 103 398 87,50 2015 119 164 104 225 87,46 2016 129 429 112 921 87,25 2017 125 412 109 437 87,26 2018 124 128 108 265 87,22 2019 120 456 104 809 87,01 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 93 cc) Raubdelikten? Raubdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 12 840 6 478 50,45 2001 12 935 6 458 49,93 2002 13 938 6 772 48,59 2003 15 279 7 251 47,46 2004 15 614 7 331 46,95 2005 14 386 6 855 47,65 2006 14 645 7 086 48,39 2007 14 432 6 930 48,02 2008 14 157 6 962 49,18 2009 14 330 7 107 49,60 2010 14 500 6 999 48,27 2011 14 319 7 106 49,63 2012 14 567 6 942 47,66 2013 14 678 6 997 47,67 2014 13 836 6 543 47,29 2015 13 614 6 477 47,58 2016 12 647 6 065 47,96 2017 11 405 5 781 50,69 2018 10 531 5 707 54,19 2019 10 125 5 470 54,02 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 94 Diebstahlsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 696 411 200 735 28,82 2001 717 379 196 834 27,44 2002 786 796 203 933 25,92 2003 779 456 199 364 25,58 2004 774 698 192 797 24,89 2005 722 464 179 015 24,78 2006 698 499 174 712 25,01 2007 700 503 173 590 24,78 2008 661 982 167 662 25,33 2009 637 148 165 406 25,96 2010 638 996 161 440 25,26 2011 689 114 165 392 24,00 2012 669 343 155 718 23,26 2013 656 558 151 705 23,11 2014 667 315 159 664 23,93 2015 691 801 164 151 23,73 2016 636 007 155 696 24,48 2017 549 916 139 790 25,42 2018 499 101 131 001 26,25 2019 462 574 120 769 26,12 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 95 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 203 504 162 587 79,89 2001 206 858 165 974 80,24 2002 212 424 165 953 78,12 2003 238 530 185 102 77,60 2004 262 000 205 756 78,53 2005 274 765 221 154 80,49 2006 273 514 223 980 81,89 2007 251 693 202 437 80,43 2008 244 959 191 637 78,23 2009 268 570 212 962 79,29 2010 262 547 198 248 75,51 2011 284 343 215 760 75,88 2012 309 548 235 014 75,92 2013 294 403 213 396 72,48 2014 301 029 216 884 72,05 2015 293 748 213 653 72,73 2016 275 889 197 171 71,47 2017 276 432 192 489 69,63 2018 241 512 169 241 70,08 2019 229 534 151 450 65,98 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 96 d) Sexualdelikten? Auf die Ausführung im Komplex I., Frage 1 b) cc) wird verwiesen. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 13 116 9 816 74,84 2001 13 619 9 209 67,62 2002 12 750 9 575 75,10 2003 12 328 9 020 73,17 2004 12 503 9 447 75,56 2005 12 097 8 930 73,82 2006 11 474 8 611 75,05 2007 12 634 9 994 79,10 2008 11 861 9 222 77,75 2009 10 435 7 778 74,54 2010 10 723 7 961 74,24 2011 10 957 8 121 74,12 2012 10 498 7 577 72,18 2013 10 484 7 697 73,42 2014 10 138 7 523 74,21 2015 9 845 7 310 74,25 2016 10 376 7 597 73,22 2017 12 886 9 728 75,49 2018 14 076 10 828 76,93 2019 15 174 12 089 79,67 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 97 e) Staatsschutzdelikten? Politisch motivierte Kriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamtaufgeklärte Fälle AQ in % 2006 4 012 1 751 43,6 2007 4 300 1 749 40,7 2008 4 668 1 716 36,8 2009 5 637 1 854 32,9 2010 4 650 1 623 34,9 2011 4 888 1 796 36,7 2012 4 624 1 711 37,0 2013 4 670 1 977 42,3 2014 5 883 2 350 39,9 2015 7 532 2 792 37,1 2016 7 445 2 972 39,9 2017 6 599 2 435 36,9 2018 6 238 2 689 43,1 2019 6 032 2 235 37,1 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamtaufgeklärte Fälle AQ in % 2006 2 359 917 38,9 2007 2 374 833 35,1 2008 2 527 778 30,8 2009 2 407 705 29,3 2010 2 155 596 27,7 2011 2 160 691 32,0 2012 2 203 710 32,2 2013 2 207 811 36,7 2014 2 161 758 35,1 2015 2 509 833 33,2 2016 2 468 834 33,8 2017 2 328 824 35,4 2018 2 451 934 38,1 2019 2 799 973 34,8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 98 f) Computerdelikten? Computerkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamtaufgeklärte Fälle AQ in % 2000 13 323 5 858 43,97 2001 20 736 12 104 58,37 2002 14 059 5 927 42,16 2003 14 098 5 803 41,16 2004 17 026 7 133 41,89 2005 16 806 6 553 38,99 2006 15 068 6 331 42,02 2007 15 467 6 151 39,77 2008 13 604 4 717 34,67 2009 15 541 4 989 32,10 2010 19 775 5 710 28,87 2011 20 036 4 877 24,34 2012 22 228 4 704 21,16 2013 27 016 4 518 16,72 2014 20 715 4 302 20,77 2015 16 645 4 393 26,39 2016 22 708 7 297 32,13 2017 22 913 8 210 35,83 2018 19 693 6 994 35,52 2019 20 118 5 911 29,38 2. Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer bei Delikten in folgenden Bereichen a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 99 Zu den geschätzten Dunkelziffern liegen folgende Erkenntnisse vor: a) Gesamtkriminalität? Straftaten werden zumeist über Anzeigen polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt geworden sind. Über Erkenntnisse zu Anzeigequoten kann das Dunkelfeld aufgehellt werden. Fragen zu den Dunkelziffern der verschiedenen Deliktsbereiche werden daher teilweise auf dieser Grundlage beantwortet. Zu einzelnen Aspekten sind Aussagen zur Dunkelziffer jedoch nicht möglich, da valide Studien nicht vorliegen. b) Gewaltdelikten? aa) Straftaten gegen das Leben? Erkenntnisse über das Dunkelfeld von Straftaten gegen das Leben liegen nicht vor. bb) Körperverletzungsdelikten? Von 2007 bis 2011 hat die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKF) des LKA NRW die Studie „Kriminalitätsmonitor NRW“ durchgeführt. Jeweils 12.000 bis 24.000 zufällig ausgewählte nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger wurden im Zwei-Jahres-Turnus unter anderem nach ihren Erfahrungen mit Körperverletzungsdelikten befragt. Im Ergebnis berichteten rund vier Prozent der Befragten, in den vorausgegangenen 18 Monaten Opfer eines leichten tätlichen Angriffes geworden zu sein; ein bis zwei Prozent von Erfahrungen mit schweren tätlichen Angriffen. Leichte tätliche Angriffe wurden von rund jeder fünften Person angezeigt, schwere tätliche Angriffe von rund jeder zweiten bis dritten Person. Das vom Bundeskriminalamt (BKA) initiierte Forschungsprojekt „Deutscher Viktimisierungssurvey 2017“ kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte, insbesondere in leichten Formen, ist entsprechend von einer relativ hohen Dunkelziffer auszugehen. Das IM und das MHKBG haben die KKF mit der Durchführung der Studie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ beauftragt. Im Rahmen dieser Studie wurden 2019 rund 60 000 zufällig ausgewählte nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger unter anderem nach ihren Erfahrungen mit Gewaltkriminalität gefragt. Erkenntnisse aus dieser Studie, die sich auch auf Körperverletzungsdelikte bezieht, wurden am 2. November 2020 veröffentlicht (www.mhkbg.nrw/themen/gleichstellung/schutz-unterstuetzung/dunkelfeldstudie-zu-gewalt und www.polizei.nrw/artikel/sicherheit-und-gewalt-in-nrw). cc) Raubdelikten? Im Kontext des „Kriminalitätsmonitors NRW“ berichteten jeweils rund zwei Prozent der Befragten, in den vorausgegangenen 18 Monaten Opfer eines Raubdeliktes geworden zu sein. Die Anzeigequote liegt dieser Studie zufolge bei rund 40 Prozent. Ähnliche Anzeigequoten werden auch im Rahmen des „Deutschen Viktimisierungssurvey 2017“ berichtet. Entsprechend ist auch hier von einer relativ hohen Dunkelziffer auszugehen. Aktuelle Erkenntnisse zum Dunkelfeld von Raubdelikten in Nordrhein-Westfalen wurden in der Studie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ erhoben (siehe 2. b) bb)). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 100 c) Eigentums- und Vermögensdelikten? Die Dunkelziffer bei Eigentums- und Vermögensdelikten ist grundsätzlich geringer als bei Gewaltdelikten. Die Anzeigequote bei diesen Delikten ist regelmäßig höher, da Anzeigen als Nachweis für Versicherungen benötigt werden. Rund drei Prozent der Befragten des „Kriminalitätsmonitors NRW“ berichteten, dass sie in den vorausgegangenen 18 Monaten Opfer eines versuchten oder vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahls geworden sind. Die Anzeigequote variiert in den Jahren 2007, 2009 und 2011 zwischen rund 50 und rund 70 Prozent. Vollendete Wohnungseinbruchdiebstähle werden deutlich häufiger angezeigt. Der „Deutsche Viktimisierungssurvey 2017“ zeigt diesbezüglich Anzeigequoten von rund 70 bis 90 Prozent. Die Studie weist darauf hin, dass rund drei Prozent der Befragten im Jahr vor den jeweiligen Erhebungszeitpunkten Opfer von Diebstählen im Allgemeinen geworden sind. Rund drei bis sieben Prozent der Befragten berichteten von Erfahrungen mit Fahrraddiebstahl, rund 0,1 bis 0,4 Prozent von Erfahrungen mit Kfz-Diebstahl und rund zwei Prozent von Kfz- Aufbrüchen. Bei Diebstahl im Allgemeinen liegen die Anzeigequoten bei rund 30 bis 40 Prozent. Rund jeder zweite Fahrraddiebstahl wird den Erkenntnissen der Studie zufolge angezeigt. Kfz-Diebstähle werden zu rund 90 Prozent angezeigt, Kfz-Aufbrüche zu rund 75 Prozent. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der über den Fonds für die innere Sicherheit der Europäischen Union kofinanzierten Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ des BKA, im Rahmen derer Ende des Jahres 2020 rund 40.000 nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger nach ihren Erfahrungen mit Eigentums- und Vermögensdelikten gefragt werden. Diesbezügliche Erkenntnisse werden im Jahr 2021 erwartet. d) Sexualdelikten? Das Anzeigeverhalten bei Sexualstraftaten, das Hinweise auf das Ausmaß des Dunkelfeldes geben kann, wird von der Polizei NRW statistisch nicht erfasst. Aufgrund der politischen und medialen Thematisierung von Strafverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den vergangenen Jahren ist grundsätzlich von einer weiteren Enttabuisierung dieser Delikte auszugehen. Dennoch ist bei Sexualstraftaten von einem großen Dunkelfeld auszugehen, da weiterhin eine unbestimmte Anzahl von Fällen nicht polizeilich angezeigt wird. Zur Dunkelfelderhellung wird in Nordrhein-Westfalen in einer Bürgerbefragung über das Anzeigeverhalten von sexueller Gewalt geforscht. In diesem Zusammenhang führt die KKF des LKA NRW aktuell die Studie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ in Kooperation mit dem MHKBG durch. Im Rahmen dieser Studie wurden im Jahr 2019 rund 60.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen unter anderem nach ihren Erfahrungen mit sexueller Gewaltkriminalität gefragt. Erkenntnisse des Forschungsprojektes wurden am 2. November 2020 veröffentlicht (siehe 2. b) bb)). Weiterhin startete die KKF im Jahr 2018 das Forschungsprojekt „Sexuelle Gewalt gegen Frauen“. Dieses ist auf drei Jahre angelegt und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fällen sexueller Gewalt gegen Frauen durch männliche Einzeltäter sowie Gruppen, bei denen zum Tatzeitpunkt keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer bestand. Im Fokus stehen dabei Fälle sexueller Nötigung und Vergewaltigung gemäß § 177 StGB. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 101 e) Staatsschutzdelikten? Straftaten mit Bezug zur PMK werden nicht immer als solche erkannt. Dies hängt häufig damit zusammen, dass die Motivlagen der Tatverdächtigen im Rahmen der Ermittlungen nicht eindeutig verifiziert werden. Beispielsweise können eine Vielzahl potenzieller Tatverdächtiger nicht ermittelt werden. Bei identifizierten Tatverdächtigen ist erschwerend zu berücksichtigen, dass diese zu ihren Tatmotiven nur unzureichende Angaben machen. Aufgrund der genannten Ausführungen besteht im Bereich der PMK ein anzunehmendes hohes Dunkelfeld. f) Computerdelikten? Im Bereich der Internetkriminalität ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Das Forschungsprojekt „Deutscher Viktimisierungssurvey 2017“ des BKA thematisiert unter anderem die Schädigung durch Schadsoftware sowie die Internetbetrugsmethoden Phishing und Pharming. Die Anzeigequote liegt bei Schädigungen mit Schadsoftware lediglich bei circa fünf Prozent und im Bereich der Delikte Phishing und Pharming bei circa zehn Prozent. Untersucht wurden die Gründe, aus denen auf eine Anzeigenerstattung verzichtet wurde. Signifikant ist die Einschätzung der Opfer von der geringen Schwere des Delikts und der Annahme geringer Erfolgsaussichten polizeilicher Ermittlungen. Bei Unternehmen ist häufig die Angst vor einem Imageschaden oder einer möglichen Veröffentlichung ursächlich, weshalb Computerkriminalität nicht den staatlichen Behörden gemeldet wird. Nach Schätzungen entsteht Unternehmen durch Cyberangriffe jährlich ein Schaden von über 50 Milliarden Euro. Bei einer Vielzahl von Unternehmen fehlt es an angemessenen Schutzmaßnahmen, da IT- Sicherheit nur eine untergeordnete Rolle spielt und eine Sensibilisierung für Cyberangriffe fehlt. In einer Studie des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden Behörden und Unternehmen zur IT-Sicherheit befragt. 70 Prozent aller Befragten gaben an, in den Jahren 2016 und 2017 Opfer eines Cyberangriffes geworden zu sein. Nur jedes dritte Unternehmen meldete den Vorfall einer staatlichen Behörde. Eine weitere Dunkelfeldstudie, die 2018 im Rahmen des Projekts „Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in Deutschland und Europa (WISKOS)“ der Max-Planck-Gesellschaft durchgeführt wurde, zeigt, dass 44 Prozent der befragten Unternehmen in den vorausgegangenen fünf Jahren Opfer eines Computerdelikts wurden oder dies zumindest vermuten. Weitere Erkenntnisse zum Dunkelfeld im Zusammenhang mit Computerkriminalität werden im Rahmen der Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ erwartet. 3. Wie viele „Cold Case-Fälle“ liegen zum aktuellen Zeitpunkt in den jeweiligen nordrhein-westfälischen Polizeibehörden vor? Wir bitten diesbezüglich um Aufschlüsselung nach den entsprechenden Behörden. Mit Abschluss einer eingesetzten Mordkommission wird ein ungeklärtes vorsätzliches, versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt als Cold Case bezeichnet. Diese Taten werden seit November 2017 retrograd landesweit in einer Cold Cases-Datenbank erfasst. In einer ersten Erfassungsphase wurden zunächst potentielle Cold Cases aus den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 102 Jahren 1990-2015 überprüft. Für diesen Zeitraum wurden mit Stand Oktober 2020 bislang 360 Fälle identifiziert und in die Datenbank eingestellt, wo sie auf mögliche Ermittlungsansätze geprüft, kategorisiert und priorisiert werden. Seit dem 01.01.2020 werden in einer zweiten Erhebungsphase potentielle Cold Cases aus den Jahren 1970-1989 sowie die potentiellen Fälle ab 2015 überprüft. Diese Zahlen liegen nicht vor. Die Anzahl der Cold Cases, sortiert nach den entsprechenden KHSt, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: KPB (§ 2 KHSt-VO) Erfassungszeitraum: 1990-2015 Aachen 27 Bielefeld 42 Bonn 24 Bochum 23 Düsseldorf 29 Dortmund 38 Duisburg 10 Essen 33 Gelsenkirchen 1 Hagen 16 Köln 58 Krefeld 10 Mönchengladbach 7 Münster 17 Recklinghausen 12 Wuppertal 13 Gesamt 360 4. Wie war die nordrhein-westfälische Aufklärungsquote im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Vergleich mit den Aufklärungsquoten in den jeweiligen anderen Bundesländern? Siehe Anlage 3 5. In welchem Zusammenhang stand die Aufklärungsquote im Zeitraum 2000 bis 2019 mit der Polizeidichte und welche Entwicklung war diesbezüglich im Einzelnen festzustellen? Die Entwicklung der Gesamtkriminalität in NRW für die Jahre 2000 bis 2019 ist der Antwort zu Frage 1 a) zu entnehmen. Die Entwicklung dieser Zahlen wird nicht im Zusammenhang mit der sogenannten Polizeidichte betrachtet. Wie im Rahmen der Beantwortung der Fragen Nummern 7 und 8 unter III. Gesamtstärke und Verteilung der Polizeikräfte ausgeführt, betrachtet das IM die Polizeidichte insgesamt als ungeeigneten Maßstab und hält aus diesem Grund hierzu keine eigenen Auswertungen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 103 6. Wie viele sichergestellte Mobilfunkgeräte befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt bei der nordrhein-westfälischen Polizei? Wir bitten um Aufschlüsselung nach den jeweiligen Polizeibehörden (inkl. LKA NRW). Unter dem Begriff des „Mobilfunkgerätes“ wurden Handys und Smartphones subsumiert. Die KPB sowie das LKA NRW haben alle Handys beziehungsweise Smartphones erfasst, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen sichergestellt wurden und sich zum 30.09.2020 im polizeilichen Gewahrsam befunden haben. Durch die KPB sichergestellte Mobilfunkgeräte, die sich zum Stichtag zur Auswertung beim LKA NRW befunden haben, wurden durch das LKA NRW erfasst. Zum Stichtag 30.06.2020 befanden sich insgesamt 18.436 Mobilfunkgeräte im Gewahrsam der KPB und des LKA NRW. Sichergestellte Mobilfunkgeräte Polizeibehörde Anzahl Aachen 920 Bielefeld 456 Bochum 301 Bonn 391 Borken 134 Coesfeld 173 Dortmund 594 Duisburg 431 Düren 329 Düsseldorf 547 Ennepe-Ruhr-Kreis 203 Essen 1 291 Euskirchen 170 Gelsenkirchen 148 Gütersloh 92 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 104 Sichergestellte Mobilfunkgeräte Polizeibehörde Anzahl Hagen 89 Hamm 251 Heinsberg 230 Herford 181 Hochsauerlandkreis 219 Höxter 181 Kleve 208 Krefeld 234 Köln 2 447 Lippe 248 Mettmann 636 Minden-Lübbecke 341 Märkischer Kreis 309 Mönchengladbach 168 Münster 247 Oberbergischer Kreis 217 Oberhausen 394 Olpe 116 Paderborn 353 Recklinghausen 708 Rhein-Erft-Kreis 197 Rhein-Kreis-Neuss 60 Rhein-Sieg-Kreis 146 Rheinisch-Bergischer-Kreis 365 Siegen-Wittgenstein 221 Soest 120 Steinfurt 137 Unna 130 Viersen 140 Warendorf 115 Wesel 362 Wuppertal 1 077 LKA NRW 1 409 7. Wie viele DNS-Spuren hat die Polizei NRW zum aktuellen Zeitpunkt als Beweismittel in Strafverfahren noch nicht ausgewertet? In den letzten Jahren wurden dem Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut (KTI) des LKA NRW rund 34.700 (2017), 35.700 (2018), 36.600 (2019) beziehungsweise 18.000 (Stichtag: 30.06.2020) Anträge auf DNS-Untersuchungen mit 158.000 (2017), 155.000 (2018), 160.000 (2019) beziehungsweise 71.500 (Stichtag: 30.06.2020) Asservaten übersandt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 105 Die Bearbeitungsreihenfolge orientiert sich an der Schwere des Delikts und der Eilbedürftigkeit der Anträge. Die Bearbeitungsdauer differiert in Abhängigkeit von Art, Umfang und Komplexität der Untersuchungen sowie der Anzahl der Asservate und Einzelspuren. Untersuchungsanträge zu Vergehenstatbeständen und Wohnungseinbruchdiebstählen werden im Rahmen der Fremdvergabe durch vertraglich gebundene externe Institute bearbeitet. Diesbezüglich befinden sich aktuell circa 2.500 Untersuchungsanträge (circa 7.500 Asservate) in der Bearbeitung bei einem vertraglich gebundenen externen Institut. Weitere rund 5.000 Vorgänge mit rund 15.000 Asservaten sind bereits für einen Versand an ein externes Institut vorbereitet. Priorisierte Vorgänge (Wohnungseinbruchdiebstähle und Vorgänge mit Beschuldigten) werden unmittelbar zur Bearbeitung weitergegeben. Verbrechenstatbestände werden durch das KTI selbst bearbeitet. Aktuell sind rund 920 Untersuchungsanträge mit rund 7.000 Asservaten noch nicht abschließend bearbeitet. Etwa 90 % dieser Untersuchungsanträge befinden sich bereits in Bearbeitung, entweder im Labor oder bei einem Sachverständigen. Die übrigen Untersuchungsanträge wurden noch keinem Sachbearbeiter zugeteilt. Neben den genannten Verfahrensweisen wurden zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2020 insgesamt 287 Anträge zu DNS-Untersuchungen mit insgesamt 3.111 Asservaten unmittelbar (das heißt ohne Beteiligung des KTI beim LKA NRW) an externe Institute vergeben. Davon standen zu 76 Anträgen (circa 26,5 %) und 543 Asservaten (circa 17,5 %) die Ergebnisse am 20.07.2020 noch aus. 8. Wie groß ist zum aktuellen Zeitpunkt das als Beweismittel in Strafverfahren sichergestellte, aber noch nicht forensisch gesicherte bzw. ausgewertete Datenvolumen in den nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden sowie beim LKA NRW? Wir bitten um Aufgliederung nach den jeweiligen Behörden. IT-Asservate verfügen regelmäßig über unterschiedliche Speicherkapazitäten. Gelegentlich kann anhand von Modellbezeichnungen und technischen Informationen auf die maximale Speicherkapazität des IT-Asservats geschlossen werden. Diese ist jedoch nicht mit den tatsächlich gespeicherten Daten gleichzusetzten. Beispielsweise ist einer Festplatte nicht anzusehen, ob sie unbeschrieben ist. Insoweit ist vor einer forensischen Sicherung regelmäßig nicht erkennbar, welches Datenvolumen sich auf dem IT-Asservat befindet. Eine Aussage zum forensisch noch nicht gesicherten Datenvolumen ist insoweit statistisch valide nicht möglich. 9. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung im Hinblick auf Polizeidichte und Aufklärungsquote weiteren Verbesserungsbedarf bzw. welche Pläne hat sie, um weitere Verbesserungen zu erreichen? Die Polizeidichte ist als Belastungsparameter für Korrelationsuntersuchungen nicht geeignet. Insofern lassen sich steigende oder sinkenden Aufklärungsquoten (AQ) statistisch nicht mit der Polizeidichte vergleichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 106 V. Verfolgung der Straftaten durch die Justiz / Haftplatzsituation 1. Wie hoch war die Zahl der zur Anklage gekommenen Fälle in Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 in den Bereichen: a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikte? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikte? d) Sexualdelikte? e) Staatsschutzdelikte? f) Computerdelikte? g) Erschleichen von Leistungen, insbesondere in der Tatbegehung durch Schwarzfahren?“ Die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) ist allein in Sachgebiete unterteilt. Deliktspezifische Daten zu der Anzahl der Anklagen lassen sich ihr nicht entnehmen. Die Frage wird anhand der in der Strafverfolgungsstatistik enthaltenen Daten zu Abgeurteilten beantwortet. Abgeurteilte sind Personen, gegen die Strafbefehle erlassen wurden beziehungsweise Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Die in der Antwort enthaltenen Daten beziehen sich folglich nicht auf Verfahren, sondern auf Personen. Zudem sind die Fälle, in denen das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten abgelehnt hat, nicht enthalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 107 a) Gesamtkriminalität? Daten zu der Gesamtanzahl der Abgeurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Abgeurteilten insgesamt 2000 231 781 2001 216 661 2002 215 492 2003 212 637 2004 243155 2005 254 178 2006 246 179 2007 239 657 2008 234 587 2009 232 153 2010 226 926 2011 227 548 2012 220 361 2013 208 760 2014 205 747 2015 206 942 2016 204 295 2017 195 674 2018 195 454 2019 196.628 n b) Gewaltdelikte? Zur Gewaltkriminalität gehören nach bundesweit abgestimmter Definition • Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen), • Sexualdelikte (Vergewaltigung und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung), • Körperverletzung (Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien), • Straftaten gegen die Freiheit (erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme), • Raub und Erpressung (Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer) sowie • der Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. Nicht dazu zählen einfache Körperverletzungen. Diese Definition entspricht derjenigen der PKS. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 108 aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikte? cc) Raubdelikte? Daten zu der Anzahl der in den gefragten Deliktsgruppen Abgeurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Abgeurteilten wegen Jahr Straftaten gegen das Leben Körperverletzung Raub & Erpressung 2000 168 Differenzierte Daten liegen nicht vor 3 399 2001 175 3 055 2002 146 3 241 2003 165 3 297 2004 181 10 232 3 988 2005 191 11 322 4 141 2006 170 11 807 3 945 2007 157 11 881 3 850 2008 156 10 769 3 505 2009 142 11 181 3 505 2010 147 10 630 3 513 2011 143 9 917 3 368 Anzahl der Abgeurteilten wegen Jahr Straftaten gegen das Leben Körperverletzung Raub & Erpressung 2012 136 9 412 3 174 2013 118 8 175 3 112 2014 123 7 444 2 787 2015 131 7 075 2 453 2016 119 7 085 2 440 2017 133 6 980 2 285 2018 130 7 031 2 339 2019 156 6 930 2 351 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 109 c) Eigentums- und Vermögensdelikte Daten zu der Anzahl der wegen Eigentums- und Vermögensdelikten Abgeurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zu den Eigentums- und Vermögensdelikten zählen: • Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242-248c StGB), • Raub und Erpressung (§§ 249-256 StGB), • Begünstigung und Hehlerei (§§ 257-262 StGB) sowie • Betrug und Untreue (§§ 263-266b StGB). Anzahl der wegen Eigentums- und Vermögensdelikten Abgeurteilten 2000 95 926 2001 87 812 2002 87 027 2003 86 346 2004 103 786 2005 111 863 2006 107 449 2007 103 072 2008 97 888 2009 99 161 der wegen Anzahl der wegen Eigentums- und Vermögensdelikten Abgeurteilten 2010 98 484 2011 101 582 2012 99 605 2013 95 545 2014 94 077 2015 96 267 2016 93 572 2017 84 216 2018 80 444 2019 77 496 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 110 d) Sexualdelikte Daten zu der Anzahl der wegen Sexualdelikten Abgeurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der wegen Sexualdelikten Abgeurteilten 2000 2 322 2001 2 003 2002 2 104 2003 2 146 2004 2 463 2005 2 568 2006 2 313 2007 2 310 2008 2 341 2009 1 957 2010 1 933 2011 1 899 2012 1 915 2013 1 838 2014 1 906 2015 1 916 2016 1 837 2017 2 053 2018 2 300 2019 2 544 e) Staatsschutzdelikte Daten zu der wegen Staatsschutzdelikten Abgeurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vollständig differenzierbare Daten zu den oben aufgeführten Delikten liegen erst ab dem Jahr 2004 vor, so dass die Summen der Anklagen wegen Staatsschutzdelikten für die Jahre 2000 - 2003 unvollständig sind. Zu den Staatsschutzdelikten zählen: • Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, • Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, • Straftaten gegen ausländische Staaten, • Nötigung von Verfassungsorganen, • Störpropaganda gegen die Bundeswehr, • Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln, • Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 111 • Sicherheitsgefährdendes Abbilden, • Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland, • Verschleppung, • Politische Verdächtigung, • Straftaten gegen das Völkerstrafgesetzbuch und • Zuwiderhandlungen gegen Verbote des Vereinsgesetzes. Anzahl der wegen Staatsschutzdelikten Abgeurteilten 2000 226 2001 349 2002 356 2003 291 2004 284 2005 370 2006 400 2007 342 2008 328 2009 332 2010 317 Anzahl der wegen Staatsschutzdelikten Abgeurteilten 2011 281 2012 275 2013 265 2014 240 2015 324 2016 373 2017 325 2018 320 2019 377 f) Computerdelikte Daten zu der Anzahl wegen Computerkriminalität Abgeurteilter sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zur Computerkriminalität zählen: • das Abfangen und Ausspähen von Daten, • das Vorbereiten des Abfangens und Ausspähen von Daten, • Datenhehlerei, • Computerbetrug, • Fälschung beweiserheblicher Daten, • Datenveränderung und • Computersabotage. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 112 Anzahl der wegen Computerkriminalität Abgeurteilter 2000 Differenzierte Daten liegen nicht vor 2001 2002 2003 2004 852 2005 877 2006 841 2007 886 2008 864 2009 870 2010 920 Anzahl der wegen Computerkriminalität Abgeurteilter 2011 911 2012 917 2013 853 2014 792 2015 894 2016 907 2017 978 2018 991 2019 973 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 113 g) Erschleichen von Leistungen, insbesondere in der Tatbegehung durch Schwarzfahren Daten zu der Anzahl der wegen Erschleichung von Leistungen Abgeurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. In der Statistik wird nicht zwischen Begehungsformen unterschieden. Daten zum „Schwarzfahren“ liegen nicht vor. Anzahl der wegen Erschleichen von Leistungen Abgeurteilten 2000 Differenzierte Daten liegen nicht vor 2001 2002 2003 2004 15 336 2005 16 935 2006 15 993 2007 13 941 2008 13 483 2009 14 618 2010 14 972 2011 19 118 2012 22 061 2013 21 318 2014 21 076 2015 21 017 2016 18 604 2017 16 926 2018 16 026 2019 16 031 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren zwischen 2000 und 2019 von einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 153 Abs. 1 StPO abgesehen? Wir bitten um Aufzählung nach Deliktsgruppen. Nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) wird die Anzahl der durch Einstellungen nach § 153 Absatz 1 StPO erledigten Ermittlungsverfahren nach Sachgebieten erfasst. Eine Differenzierung nach Deliktsgruppen ist somit nicht möglich. Daher sind die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verfahren, bei denen gemäß § 153 Absatz 1 StPO von der Verfolgung abgesehen wurde, nach diesen Sachgebieten und nicht nach Deliktsgruppen strukturiert. Daten für die Sachgebiete 44, 52 und 53 werden erst seit dem Jahr 2009 erfasst. Für die Berichtsjahre vor 2004 liegen keine Daten in Form von elektronischen Standartauswertungstabellen vor. Aus diesem Grunde wird hinsichtlich des Zeitraums von 2000 bis 2003 nur die Gesamtzahl der Einstellungen nach § 153 Absatz 1 StPO - ohne Unterteilung in Sachgebietsgruppen - in der Übersicht aufgeführt. Um die detaillierte Übersicht für den Zeitraum von 2000 bis 2003 zu erweitern, wäre eine Einzelauswertung aller 3.923.302 erledigten Ermittlungsverfahren in NRW erforderlich. Diese ist in der zur Beantwortung einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 114 Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für die Staatsanwaltschaften des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich gewesen. Die Daten können der Anlage 4 entnommen werden. 3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren zwischen 2000 und 2019 ein strafrechtliches Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt? Wir bitten um Aufzählung nach Deliktsgruppen. Nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) wird die Anzahl der durch Einstellungen nach § 153 Absatz 2 StPO erledigten gerichtlichen Verfahren erfasst. Eine Differenzierung nach Deliktsgruppen ist somit nicht möglich. Daher sind die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verfahren, die gemäß § 153 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, nach Sachgebieten strukturiert. Eine Auswertung der vorhandenen Daten nach Sachgebieten ist erst ab dem Jahr 2009 möglich. Aus diesem Grunde wird hinsichtlich des Zeitraums von 2000 bis 2008 nur die Gesamtzahl der Einstellungen nach § 153 Absatz 2 StPO - ohne Unterteilung in Sachgebietsgruppen - in der Übersicht aufgeführt. Um die detaillierte Übersicht für den Zeitraum von 2000 bis 2008 zu erweitern, wäre eine Einzelauswertung aller 2.030.823 von den Gerichten erledigten Verfahren in NRW erforderlich. Diese ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für die Gerichte des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand nicht möglich gewesen. Die Daten können der Anlage 5 entnommen werden. 4. Wie hoch war die Zahl der zur Verurteilung gekommenen Fälle in Nordrhein- Westfalen in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019 in den Bereichen: a) Gesamtkriminalität? b) Gewaltdelikte? aa) Straftaten gegen das Leben? bb) Körperverletzungsdelikten? cc) Raubdelikten? c) Eigentums- und Vermögensdelikten? d) Sexualdelikten? e) Staatsschutzdelikten? f) Computerdelikten? g) Erschleichen von Leistungen, insbesondere in der Tatbegehung durch Schwarzfahren? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 115 Die Frage wurde anhand der in der Strafverfolgungsstatistik enthaltenen Daten zu Verurteilten beantwortet. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Hinsichtlich der Definition von Gewaltdelikten wird auf die Beantwortung von Frage V.1. a) verwiesen. a) Gesamtkriminalität Daten zu der Gesamtanzahl der Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Verurteilten insgesamt 2000 178 665 2001 168 024 2002 165 584 2003 162 698 2004 187 579 2005 195 050 2006 189 192 2007 184 770 2008 182 491 2009 178 967 2010 174 656 2011 177 782 2012 172 554 2013 162 973 2014 161 334 2015 161 940 2016 162 111 Anzahl der Verurteilten insgesamt 2017 153 960 2018 153 600 2019 153 098 (1) Differenzierbare Daten zu Gewaltdelikten werden erst ab dem Jahr 2004 statistisch erfasst. Die Daten zu 2000-2003 beziehen sich allein auf Sexual- und Raubdelikte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 116 b) Gewaltdelikte aa) Straftaten gegen das Leben bb) Körperverletzungsdelikten cc) Raubdelikten Daten zu der Anzahl der wegen der angefragten Deliktsgruppen Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Verurteilten wegen Jahr Tötung(1) Körperverletzung(2) Raub & Erpressung(3) 2000 162 Differenzierte Daten liegen nicht vor 2 611 2001 167 2 354 2002 141 2 781 2003 129 2 573 2004 145 5 958 2 948 2005 142 6 357 2 792 2006 128 6 998 2 934 2007 110 7 021 2 833 2008 112 6 442 2 530 2009 115 6 533 2 551 2010 116 6 122 2 611 2011 104 5 782 2 515 2012 106 5 456 2 334 2013 89 4 629 2 247 2014 89 4 035 1 935 2015 89 3 764 1 684 2016 83 3 765 1 663 2017 95 3 828 1 674 2018 87 3 810 1 690 2019 111 3 771 1 658 (1) § 211, § 211 i.V.m. §§ 22, 23, § 212, § 213, § 216 StGB (2) § 224 Abs. 1 Nr. 1, §224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5, § 226 Abs. 1, § 226 Abs. 2, § 227, § 231 StGB (3) § 249, § 250, § 251, § 252, § 253 Abs. 1, § 255 StGB LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 117 c) Eigentums- und Vermögensdelikten Die Daten zu der Anzahl der wegen Eigentums- und Vermögensdelikten Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zu den Eigentums- und Vermögensdelikten zählen: • Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242-248c StGB), • Raub und Erpressung (§§249-256 StGB), • Begünstigung und Hehlerei (§§ 257-262 StGB) sowie • Betrug und Untreue (§§ 263-266b StGB). Anzahl der wegen Eigentum- und Vermögensdelikten Verurteilten 2000 74 231 2001 68 999 2002 67 912 2003 66 944 2004 81 757 2005 86 995 2006 83 648 2007 80 041 2008 76 464 2009 77 374 2010 77 199 2011 80 911 2012 79 806 2013 76 308 2014 75 605 2015 77 332 2016 76 229 2017 67 905 2018 64 459 2019 61 457 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 118 d) Sexualdelikte Daten zu der Anzahl der wegen Sexualdelikten Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verurteilten 2000 1 719 2001 1 558 2002 1 583 2003 1 631 2004 1 862 2005 1 995 2006 1 785 2007 1 791 2008 1 871 2009 1 511 2010 1 550 2011 1 495 2012 1 451 2013 1 450 2014 1 464 2015 1 399 2016 1 361 2017 1 535 2018 1 728 2019 1 804 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 119 e) Staatsschutzdelikte Daten zu der Anzahl der wegen Staatsschutzdelikten Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage V.1. e) verwiesen. Anzahl der wegen Staatsschutzdelikten Verurteilten 2000 156 2001 258 2002 235 2003 199 2004 186 2005 235 2006 274 2007 225 2008 234 2009 235 2010 233 2011 200 2012 191 2013 198 2014 204 2015 217 2016 282 2017 240 2018 244 2019 263 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 120 f) Computerdelikte Daten zu der Anzahl der wegen Computerkriminalität Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage V. 1. f) verwiesen. Anzahl der wegen Computerkriminalität Verurteilten 2000 Differenzierte Daten liegen nicht vor 2001 2002 2003 2004 664 2005 685 2006 639 2007 671 2008 652 2009 664 2010 704 2011 680 2012 690 2013 635 2014 591 2015 652 2016 661 2017 731 2018 694 2019 684 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 121 g) Erschleichen von Leistungen, insbesondere in der Tatbegehung durch Schwarzfahren Daten zu der Anzahl der wegen Erschleichung von Leistungen Verurteilten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage V. 1. g) verwiesen. Anzahl der wegen Erschleichen von Leistungen Verurteilten 2000 Differenzierte Daten liegen nicht vor 2001 2002 2003 2004 13 038 2005 14 406 2006 13 562 2007 11 724 2008 11 381 2009 12 406 2010 12 716 2011 16 483 2012 18 806 2013 18 051 2014 17 912 2015 17 916 2016 16 043 2017 14 553 2018 13 660 2019 13 698 5. Wie hoch war die Zahl der inhaftierten Personen in Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Jahren zwischen 2000 und 2019? 6. Wie hoch war in den Jahren zwischen 2000 und 2019 die jeweilige Anzahl der Personen im geschlossenen und im offenen Haftvollzug? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 122 Die Fragestellung nach der „Zahl der inhaftierten Personen“ ist den Kategorien „Durchschnittsbelegung“, „Stichtagserhebungen“, „Eintritte in Justizvollzugsanstalten“ nicht eindeutig zuzuordnen. Der - anzunehmenden - Intention der Überschrift des Abschnittes V. der Großen Anfrage 26 (Verfolgung der Straftaten durch die Justiz / Haftplatzsituation) folgend, verhält sich jedoch zu den Fragen 5 und 6 am aussagekräftigsten die Angabe der Durchschnittsbelegungswerte der Justizvollzugsanstalten. Die Durchschnittsbelegungen (insgesamt, davon offener und geschlossener Vollzug) sind daher in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Jahr Anzahl durchschnittlich inhaftierter Personen davon: geschlossener Vollzug offener Vollzug 2000 18 135,70 14 380,60 3 755,10 2001 17 648,30 13 900,10 3 748,20 2002 17 755,90 13 955,70 3 800,20 2003 17 575,70 13 870,60 3 705,10 2004 17 497,70 13 870,00 3 627,70 2005 17 579,20 13 902,30 3 676,90 2006 17 711,20 14 007,20 3 704,00 2007 17 466,70 13 742,70 3 724,00 2008 17 300,70 13 643,30 3 657,40 2009 17 124,03 13 607,09 3 516,95 2010 16 827,52 13 356,24 3 471,28 2011 16 696,74 13 257,39 3 439,35 2012 16 644,45 13 254,64 3 389,81 2013 16 250,32 12 906,82 3 343,50 2014 15 755,85 12 390,09 3 365,76 2015 15 309,70 12 112,82 3 196,89 2016 15 597,23 12 348,48 3 248,75 2017 15 669,26 12 452,87 3 216,39 2018 15 645,72 12 517,22 3 128,50 2019 15 683,00 12 310,50 3 372,50 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 123 7. Wie viele zivilrechtliche Haftbefehle wurden seit dem 01.01.2018 erlassen? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Fällen der Zwangshaft und der Ordnungshaft. 8. Wie viele zivilrechtliche Haftbefehle haben sich seit dem 01.01.2018 erledigt und aus welchen Gründen – z.B. durch Erfüllung, Vollstreckung etc. – haben sie sich jeweils erledigt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Fällen der Zwangshaft und der Ordnungshaft. Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Eine statistische Erfassung der zivilrechtlichen Haftbefehle findet nicht statt. Für eine Erhebung über die Anzahl der erlassenen und erledigten zivilrechtlichen Haftbefehle seit dem 01.01.2018 bedürfte es einer händischen Auswertung sämtlicher betroffener Einzelvorgänge der Gerichte in NRW. Für den genannten Zeitraum würde dies alleine für die erstinstanzlichen Zivilverfahren vor den Amtsgerichten eine Durchsicht von 542.205 Verfahrensakten bedeuten. Diese ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für die Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen mit vertretbarem Aufwand nicht möglich gewesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 124 VI. Arbeitsbelastung der Polizei 1. Wie viele Ermittlungsvorgänge hatte ein tatsächlich anwesender Sachbearbeiter bzw. eine Sachbearbeiterin (d.h. ohne Abwesende aufgrund von Krankheit, Elternzeit, Fortbildung etc.) im Durchschnitt im Monat November 2019 in Bearbeitung a) in Regionalkommissariaten? b) in den Kommissariaten, in denen Wirtschaftskriminalität bearbeitet wird? c) in Kommissariaten, in denen Jugendkriminalität bearbeitet wird? d) in Verkehrskommissariaten? e) in Kommissariaten, in denen Kapitaldelikte bearbeitet werden? f) in Kommissariaten, in denen Cyberkriminalität bearbeitet wird? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Behörden und Angabe in Stellenäquivalenten. Der Organisationserlass (RdErl. IM NRW vom 26.11.2018 – 401 – 58.08.01) regelt die Aufbauorganisation der KPB. Um den geografischen Besonderheiten und der damit verknüpften Aufgabenbewältigung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht optimal gerecht werden zu können, sind den KPB in organisatorischer Hinsicht maßgebliche Gestaltungsfreiräume eingeräumt. Daher legen die KPB Organisation und konkrete Aufgaben für die Kommissariate im Wesentlichen eigenverantwortlich fest. Eine landesweite zentrale Erfassung sämtlicher An- und Abwesenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt ebenfalls nicht kommissariatsscharf. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche KPB des Landes mit der Fragestellung befasst worden. Trotz intensiver Bemühungen sämtlicher Polizeibehörden des Landes NRW konnten jedoch wegen der heterogenen Organisations- und Aufgabenstruktur und der insoweit nicht einheitlichen Geschäftsverteilung automatisiert und händisch keine valide berechenbaren Durchschnittsergebnisse erzielt werden, die eine vertretbare Beantwortung im Sinne und in der Differenziertheit der Fragestellung ermöglichen würden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 125 2. Wie hoch war im Zeitraum seit 2010 die Gesamtzahl der bei der nordrheinwestfälischen Polizei pro Jahr geleisteten Mehrarbeit gem. § 61 LBG bzw. auf VLAZ, GLAZ- und Differenzkonten? Der nachfolgenden Tabelle können die pro Jahr geleisteten Mehrarbeitsstunden von Beamtinnen und Beamten der Polizei NRW entnommen werden: Mehrarbeit gemäß § 61 LBG Jahr Stunden 2010 1 974 049 2011 2 011 380 2012 1 793 044 2013 1 679 989 2014 1 634 498 2015 1 964 249 2016 1 760 108 2017 1 288 595 2018 953 251 2019 774 224 Für die Jahre 2014 und 2015 erfolgte die Erfassung der Mehrarbeitsstunden für PVB sowie VB gemeinsam. Ab 2016 betrachtet der Mehrarbeitsbericht ausschließlich die Stunden von PVB. Für die Jahre 2010 bis 2013 kann dies nicht mehr nachvollzogen werden. Im Gegensatz zur Mehrarbeit gemäß § 61 LBG, bei der es sich um eine überobligatorische Inanspruchnahme der Arbeitsleistung der einzelnen Beamtinnen und Beamten handelt, ermöglichen die Stunden der Arbeitszeitsysteme beziehungsweise die Differenzstunden den Bediensteten, ihre Arbeitszeit individuell und flexibel zu gestalten. Daraus resultiert, dass aufgebaute Stunden innerhalb des jeweiligen Jahres auch wieder abgebaut werden sollen. Zum Ende eines jeden Jahres erfolgt analog zum Mehrarbeitsbericht eine Abfrage. Diese Zahl gibt jedoch nicht die Gesamtzahl der geleisteten Überstunden im jeweiligen Jahr wieder, weil die abgebauten Stunden bereits in Abzug gebracht worden sind. 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Abbau der Mehrarbeit gem. § 61 LBG bzw. der VLAZ, GLAZ und Differenzkonten? Um auch zukünftig den zu erwartenden Anforderungen gerecht zu werden, hat die Landesregierung beschlossen, die Anzahl von PVB zu erhöhen. Deshalb wurde mit Übernahme der Regierungsverantwortung die Anzahl der Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter auf 2.300 und ab dem Einstellungsjahrgang 2019 auf 2.500 erhöht. Für 2020 wurde diese Anzahl erneut auf 2.560 erhöht. Dieses Niveau von Einstellungen soll bis 2022 konstant bleiben, mit der Folge, dass sich die Anzahl der PVB voraussichtlich bis 2024 von etwa 40.000 PVB auf über 41.000 PVB erhöhen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 126 Darüber hinaus werden in den KPB bis zum Jahr 2022 jährlich 500, insgesamt 2.500 Stellen, für RB geschaffen. Durch die Entlastung von administrativen Aufgaben und allgemeinen Verwaltungstätigkeiten können sich PVB verstärkt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Im Koalitionsvertrag (2017-2022) wurde vereinbart, notwendige dienstrechtliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes zu ergreifen. Ziel ist es, modernere und flexiblere Angebote zu entwickeln. Zur Umsetzung erarbeitet die Landesregierung derzeit einen Entwurf zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Einführung von Langzeitarbeitskonten auf freiwilliger Basis. Ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten, sich vorübergehend unter bestimmten Voraussetzungen von der Dienstleistungspflicht freistellen zu lassen, soll mit der Einführung von Langzeitarbeitskonten die Möglichkeit bestehen, den Beamtinnen und Beamten im Einklang mit den dienstlichen Interessen lebensphasengerecht mehr Souveränität bei der Gestaltung der Arbeitszeit einzuräumen. 4. Wie viel Mehrarbeit wurde von 2010 bis 2019 durch Freizeit abgegolten bzw. finanziell vergütet? Vergütete Mehrarbeit Jahr Abbau durch Freizeit Finanzielle Vergütung Abbau gesamt 2010 1 278 929 663 741 1 942 670 2011 1 203 816 552 456 1 756 302 2012 1 121 335 551 837 1 673 172 2013 1 026 017 521 106 1 394 689 2014 1 016 974 449 481 1 466 455 2015 1 292 450 532 346 1 824 796 2016 1 388 349 577 078 1 965 427 2017 1 199 510 479 294 1 678 804 2018 801 865 439 983 1 241 848 2019 748 388 369 916 1 118 304 5. Wie sieht die Überstundensituation bei der nordrhein-westfälischen Polizei im Vergleich zur Polizei in den jeweiligen anderen Bundesländern aus? Unter „Überstunden“ wurden im Rahmen der Länderabfrage die Zeitguthaben auf allen Arbeitszeitkonten der Polizei NRW gefasst, also neben Gleitzeitguthaben auch Mehrarbeitsstunden gemäß § 61 LBG NRW. Die Länder machten Angaben zu PVB, VB und RB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich, mit Ausnahme Bayerns, auf das Erhebungsdatum 31.12.2019. Die PVB in NRW hatten zum Erhebungszeitpunkt insgesamt 5.585.612 Überstunden. Bei 2.160.055 Stunden handelte es sich um Mehrarbeit. Daraus resultiert in Bezug auf die Gesamtpersonalstärke von 39.858 PVB ein Durchschnitt von 140 Überstunden pro PVB. Die Länder machten hierzu folgende Angaben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 127 Baden-Württemberg (BW): BW verwies darauf, dass zur Beantwortung der Frage der dortige Bestand an beamtenrechtlicher Mehrarbeit maßgeblich sei und die übrigen Stundekontingente für statistische Auswertungen nicht herangezogen würden. Zum 31.12.2019 sei bei den PVB Mehrarbeit von rund 1.160.000 bei einer Stellenzahl von rund 24.250 zu verzeichnen gewesen. Bayern (BY): Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte mit, dass der Mehrarbeitsstundenbestand für alle Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei jährlich zum festgelegten Stichtag erhoben werde. Er betrage zum Stichtag 30.11.2019 insgesamt 2.305.104 Stunden. Eine Erhebung zu den in einem Kalenderjahr angefallenen Mehrarbeitsstunden erfolge dort nicht. Auf die Beamtinnen und Beamten entfielen zum Stichtag 2019 pro Kopf rechnerisch im Durchschnitt rund 72 Mehrarbeitsstunden, die noch nicht durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten worden seien. Der Mehrarbeitsstundenbestand zum dienstbetrieblich festgelegten Stichtag umfasse ausschließlich Mehrarbeitsstunden im Sinne von Artikel 87 Absatz 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Sonstige Arbeitszeitguthaben beziehungsweise –defizite, die zum Beispiel im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit entstehen können, seien keine Mehrarbeitsstunden und somit nicht von einer Meldepflicht umfasst. Insgesamt verfüge die Bayerische Polizei im Haushaltsjahr 2019 über rund 43.000 Stellen. Für den Polizeivollzugsdienst (inklusive Ausbildung) hätten dabei insgesamt rund 37.500 Stellen zur Verfügung gestanden. BY wies darauf hin, dass zu einem geringen Teil dieser Stellen auch VB beschäftigt seien. Bremen (HB): Zum Erhebungszeitpunkt seien bei der Polizei Bremen bei einem Personalbestand von 2.352 PVB (Kopfzahl ohne Auszubildende/Studierende) insgesamt 344.854 Guthabenstunden verzeichnet. Bei der Polizei Bremerhaven seien bei einem Personalbestand von 433 Vollzugsbeamtinnen/-beamten (Kopfzahl ohne Auszubildende/Studenten) insgesamt 35.731 Guthabenstunden zu verzeichnen. Mecklenburg-Vorpommern (MV): MV teilte mit, dass dort für alle Beschäftigten Jahresarbeitszeitkonten eingeführt worden sei. Zur Vermeidung von zu hohen beziehungsweise niedrigen Ständen werde das Zeitkonto in sogenannte Ampelphasen (grün, gelb, rot) unterteilt: Stände Zeitkonten Phase Guthaben Minusstunden Grün 0 bis 40 Std. 0 bis 20 Std. Gelb mehr als 40 bis 80 Std mehr als 20 bis 30 Std. Rot mehr als 80 bis 120 Std. mehr als 30 bis 40 Std. Jährlich werde dort erfasst, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich jeweils in diesen verschiedenen Stufenhöhen befinden. Eine Statistik über die Gesamtstundenzahl sämtlicher Guthaben auf diesen Arbeitszeitkonten werde hingegen nicht geführt und könne auch nicht elektronisch generiert werden. Eine genaue Angabe, wie hoch das Arbeitszeitguthaben auf allen Arbeitszeitkonten zum 31.12.2019 in der Landespolizei MV war, könne daher nicht erfolgen. Der Gesamtstand der reinen Mehrarbeitsstunden werde separat halbjährlich erfasst LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 128 und habe zum Erhebungszeitpunkt 9.950 Stunden betragen. Zu diesem Zeitpunkt verfüge MV über 4.816 PVB. Niedersachsen (NI): Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport teilte mit, dass dort die Beschäftigten Überstunden leisten, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Dabei müsse insbesondere wegen der unterschiedlichen Regelungen zum Ausgleich von Überstunden zwischen Zeitguthaben und Mehrarbeit unterschieden werden. Voraussetzung von Mehrarbeitsstunden sei, dass sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einsatz dienstlich angeordnet und genehmigt worden seien. Zeitguthaben entstehe im Rahmen der Gleitzeitregelung. Üblicherweise unterliege der Bestand an Überstunden (Mehrarbeit und Zeitguthaben) im Jahresverlauf Schwankungen, weil dem Leisten von Überstunden häufig ein zeitnaher Freizeitausgleich gegenüberstehe. Insofern sei ein Überstundenbestand zu jedem Stichtag das Ergebnis aus jeweils geleisteter Minder- und Mehrarbeit. Mit Stichtag 31.12.2019 sei nachstehender Bestand an „Überstunden“ (Mehrarbeit und Zeitguthaben) bei den Polizeibehörden inklusive nachgeordneter Dienststellen und der Polizeiakademie NI nur für den Polizeivollzug erhoben worden. Diese „Überstunden“ seien zum Teil über mehrere Jahre aufgebaut (Summierung) worden. Es handele sich hierbei nicht nur um im Jahr 2019 angefallene Überstunden. Für 18.671 PVB sei zum Erhebungszeitpunkt 798.582 Stunden Mehrarbeit und 561.112 Stunden Zeitguthaben angefallen. Dies führe zu insgesamt 1.359.694 Überstunden. Saarland (SL): Im SL betrage der Gesamtbestand nicht abgebauter Mehrdienst-/ Überstunden im Landespolizeipräsidium 242.258,75 Stunden. Der auf Basis elektronischer Zeiterfassung generierte Wert beinhalte die Mehrdienstzeiten der gesamten Behörde Landespolizeipräsidium (LPP) im Sinne des Erlasses über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für die Beamtinnen und Beamten der Polizeivollzugsbehörden des Saarlandes (beziehungsweise im Sinne vergleichbarer Regelungen für VB sowie RB) und betrachte keine weiteren Arbeitszeitkonten beziehungsweise Zeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Pro-Kopf-Wert nicht abgebauter Mehrdienststunden habe zum Stichtag 31.12.2019 bei rund 84 Stunden (bei insgesamt 2888 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) gelegen. Eine Differenzierung nach den in der Behörde LPP tätigen PVB, VB sowie RB erfolge dort nicht. Sachsen (SN): In SN werde der Stand der Arbeitszeitkonten in den Organisationseinheiten bei der Erstellung von Dienstplänen herangezogen. Jedoch werde in der sächsischen Polizei eine Statistik über das Guthaben aller Arbeitszeitkonten nicht geführt. Eine Statistik werde ausschließlich für die Mehrarbeit geführt. Zum Erhebungszeitpunkt habe der Mehrarbeitsbestand der sächsischen PVB bei 162.332 Stunden gelegen. Bei den 11.028 PVB ergebe sich eine durchschnittliche Mehrarbeitsbelastung von 14,7 Stunden je PVB. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 129 Sachsen-Anhalt (ST): Das Land ST berichtete, dass im Jahr 2019 PVB in den Polizeibehörden und der Fachhochschule Polizei ST insgesamt 167.989 Mehrarbeitsstunden im Rahmen angeordneter Mehrarbeit gemäß § 63 Absatz 2 Satz 2 LBG LSA geleistet haben. Nach Abzug der durch Freizeit ausgeglichenen beziehungsweise vergüteten Mehrarbeitsstunden ergebe sich ein Übertrag von 149.073 Mehrarbeitsstunden für das Jahr 2020. Bei 5.706 aktiven Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten ergebe sich damit eine durchschnittliche Anzahl von 26 Mehrarbeitsstunden je PVB für das Jahr 2019. Andere Mehrdienstzeiten, zum Beispiel im Rahmen der Gleitzeit, seien dort statistisch nicht erfasst. Schleswig-Holstein (SH): SH teilte mit, dass dort eine Erfassung sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also einschließlich rund 1.200 Beschäftigter ohne Vollzugsbeamteneigenschaft erfolgt sei. Für die insgesamt 8.851 Beschäftigten seien zum 31.12.2019 120.383 Stunden vergütbare Mehrarbeit sowie 397.543 sonstige Überstunden angefallen. Thüringen (TH): In Thüringen werde für alle PVB ein Jahresarbeitszeitkonto geführt, wobei Mehr- oder Minderleistungen an einem Tag oder in einer Woche grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen seien. In das nächste Jahr könnten bis zu 60 Stunden übernommen werden. Sofern PVB über die regelmäßige (Jahres-)Arbeitszeit zuzüglich der Zeitguthaben von 60 Stunden zum Dienst herangezogen werden müssten, würden sie Mehrarbeit leisten. Mit Stand 31.12.2019 bestehe für den Bereich der Polizei TH (5.728 PVB) Mehrarbeitsguthaben von insgesamt 2.548 Stunden. Aufgrund des oben genannten Übertragungskorridors könne neben den dargestellten Mehrarbeitsstunden für jeden PVB zum Ende eines Jahres weitere Zeitguthaben von bis zu 60 Stunden bestehen, die jedoch statistisch nicht erhoben würden. Trotz der angespannten polizeilichen Gesamteinsatzlage sei es dort bislang gelungen, die Arbeitszeitbelastung in der Jahresgesamtsicht auf verträglichem Niveau zu halten. Im Rahmen der Dienstaufsicht sei es Ziel der Vorgesetzten, für zusätzlich anfallende Arbeitszeiten entsprechenden Zeitausgleich möglichst zeitnah sicherzustellen. Bereits im Laufe des Kalenderjahres seien erhöhte Zeitguthaben soweit wie möglich vermieden worden. Die Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten sei jedoch nur unter Vornahme einer stringenten Aufgabenpriorisierung der jeweiligen Organisationsbereiche möglich. Das Ausmaß der Mehrarbeit könne mithin nur sehr eingeschränkt als Maßstab für eine Belastungsanalyse herangezogen werden. Die Länder Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz verwiesen auf das lediglich zur Kontrolle der eigenen Regierung verfassungsrechtlich verbürgte Fragerecht der Abgeordneten eines Landes und machten zu dieser Frage keine Angaben. Das Land Brandenburg verwies darauf, dass eine Angabe über die Gesamtüberstunden in der Polizei zum einen nicht möglich sei, da eine zentrale Erfassung dort nicht erfolge. Zum anderen könne diese auch keine Aussagekraft haben, da sich die Zeitguthaben täglich ändern würden. Auf Grund unterschiedlicher Erfassungsmodalitäten sind die Angaben der Länder mit den Daten aus NRW nur eingeschränkt vergleichbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 130 6. Wie viele sog. Überlastungsanzeigen gab es im Zeitraum von 2010 bis 2019? Überlastungsanzeigen werden in der Polizei NRW statistisch nicht erfasst. 7. Welche Maßnahmen des Gesundheitsmanagements gibt es in den nordrheinwestfälischen Polizeibehörden? Die Situation in den Polizeibehörden in Bezug auf das Behördliche Gesundheitsmanagement Polizei (BGMPol) ist als sehr heterogen zu bezeichnen. Die Maßnahmen in den einzelnen Behörden sind entsprechend vielfältig. Sie orientieren sich an den Bedarfen in der jeweiligen Behörde sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und umfassen Vorträge zu gesundheitsspezifischen Themen ebenso wie beispielsweise Gesundheitschecks, Ernährungsprogramme, Präventionskurse und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Das BGMPol basiert auf folgenden vier Säulen, aus denen behördenspezifische Bedarfe und Maßnahmen abgeleitet werden: • Arbeits- und Gesundheitsschutz, • Betriebliches Eingliederungsmanagement, • Betriebliche Gesundheitsförderung und • Psychosoziale Unterstützung. Das Behördliche Gesundheitsmanagement der Polizei NRW wurde 2010 mit der Dienstvereinbarung zwischen dem IM und dem Polizeihauptpersonalrat (PHPR) sowie der Rahmenkonzeption BGMPol eingeführt. Mit der novellierten und am 02.09.2020 in Kraft gesetzten Rahmenkonzeption wurde die Grundlage dafür gelegt, das BGMPol mit den sieben hierfür definierten Erfolgsfaktoren • Führungsbedingungen und Führungsverhalten • Organisationskultur • Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege • Personalentwicklung • Gesundheitsförderliche Arbeits- und Lebensgestaltung • Arbeits- und Gesundheitsschutz inhaltlich noch stärker als bisher in der strategischen Steuerung der Polizeibehörden und dem dort vorgesehenen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu verankern. Mit der entsprechend überarbeiteten, ebenfalls am 02.09.2020 zwischen dem IM und dem PHPR abgeschlossenen Dienstvereinbarung wurde zudem die Grundlage für verbindliche Vereinbarungen zwischen örtlichen Personalräten und den Polizeibehörden geschaffen. Letztere sind weiterhin für die Entwicklung und Umsetzung ihrer BGM-Maßnahmen verantwortlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 131 VII. Aus- und Fortbildung der Polizei 1. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung zur weiteren Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten bzw. welche konkreten diesbezüglichen Schritte hat sie seit ihrem Regierungsantritt im Jahre 2017 ergriffen? Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die polizeiliche Ausbildung auch bei steigenden Studierendenzahlen weiter zu verbessern. Um auch Realschülerinnen und Realschülern den Zugang in den Polizeiberuf wieder zu ermöglichen, wird derzeit ein neuer Bildungsgang an Berufskollegs konzipiert und anschließend erprobt. Dieser soll als Qualifizierung für die Ausbildung bzw. den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst dienen. An der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) wurde die Anzahl der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten erhöht sowie der Ausbau der Standorte der HSPV vorangetrieben. So konnte im letzten Jahr der neue Studienort Aachen eingeweiht werden, der vielen Studierenden einen heimatnahen Lernort bietet, so dass aufwändige und kostenintensive Fahrten nicht mehr erforderlich sind. Weiterhin wurde das Thema Menschenrechtsbildung im Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst durch die Einrichtung des „Instituts für Geschichte und Ethik der Polizei und öffentlichen Verwaltung“ und die neu geschaffene Position des Beauftragten für Menschrechtsbildung gestärkt. Zur Sicherung der Aktualität der Lehre wurde die IT-Ausstattung verbessert und das Zertifikatsprogramm „Professionell lehren“ weiter ausgebaut. Zur Stärkung der Direktionen K und V wurde das Programm „Spezialisten zu Polizisten“ initiiert. Hierbei werden jährlich 100 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter, die über einschlägige Vorbildungen verfügen, bereits in der Ausbildung identifiziert und für eine gezielte Übernahme spezialisierter Funktionen weiterqualifiziert. Im Jahr 2019 sind erstmalig Funktionen für die berufliche Entwicklung in der Laufbahngruppe 2.2 (höherer Dienst) im Rahmen der Modularen Qualifizierung gemäß § 23 LVOPol ausgeschrieben worden. Der Adressatenkreis dieser Qualifizierungsmaßnahme sind PVB der Besoldungsgruppe A 13 der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst), die sich nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung hierfür in besonderer Weise bewährt haben. Nach erfolgreichem Durchlaufen eines Auswahlverfahrens, einer Qualifizierungsmaßnahme sowie einer dreimonatigen Erprobungszeit erfolgt die Ernennung zur Kriminal- / Polizeirätin beziehungsweise zum Kriminal- / Polizeirat. Zukünftig wird die Fortbildung der Polizei NRW modularisiert, funktionsbezogen und standardisiert über Fortbildungsrahmenkonzeptionen gesteuert. Zu diesem Zweck werden derzeit neun Fortbildungsrahmenkonzeptionen erarbeitet. Im Zuge dessen werden alle vorhandenen Fortbildungsmaßnahmen evaluiert und größtenteils neu konzeptioniert. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird ein eigenes Lernmanagementsystem und ein elektronisches Bildungscontrolling implementiert. Blended-Learning wird zukünftig ein wesentlicher Baustein der Bildungsprozesse sein. Hierbei werden Anteile von herkömmlichem Präsenzlernen mit Onlinesequenzen kombiniert. Mit dem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 132 PHPR wurde eine Dienstvereinbarung für Digitales Lehren und Lernen in der Fortbildung der Polizei NRW geschlossen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen des täglichen Dienstes und unter Einbeziehung der Erfahrungen der Polizeibediensteten werden fortlaufend neue Trainingsinhalte in das vorhandene Einsatztraining (ET NRW) implementiert. Dazu erforderliche Trainingsörtlichkeiten wurden unter anderem durch Anmietung und Ausbau von zwölf standardisierten Trainingshallen geschaffen. Hiermit stehen moderne Liegenschaften zur Verfügung, in denen vornehmlich das polizeiliche Vorgehen in Zusammenhang mit terroristischen und extremistischen Tätern trainiert wird. 2. Inwiefern werden in jüngerer Zeit verstärkt in der Öffentlichkeit diskutierte Phänomene wie Angriffe mit Stichwaffen oder Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte bei der Aus- und Fortbildung berücksichtigt und sind hier zusätzliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geplant? Aus- und Fortbildung der Polizei NRW stellen das Fundament für rechtssicheres, den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechendes Einschreiten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dar. Das ET NRW liefert die Grundlage und die Mindeststandards für eine professionelle und gefahrenbewusste Einsatzbewältigung. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Vermittlung fundierter Kenntnisse, insbesondere hinsichtlich einer standardisierten, professionellen Anwendung von Eingriffstechniken zum Schutz der eigenen Person und unbeteiligter Dritter vor gewalttätigen Übergriffen im polizeilichen Einsatz. Bereits für den Einstellungsjahrgang 2016 wurde der Stundenansatz im Bereich der Eingriffstechniken erhöht und gezielte Maßnahmen im Rahmen der Thematik „Messerangriffe“ ergriffen. Seit 2016 wird die Thematik „Angriffe mit Stichwaffen“ bei der Einführungsfortbildung für neue Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer vermittelt und trainiert. Aktuell ist sie ebenfalls Bestandteil der dreitägigen verpflichtenden Anpassungsfortbildung „Kompetenzerhalt“ für Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer. Im ET NRW der Polizeibehörden ist damit eine inhaltliche Vermittlung des Verhaltens bei Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen sichergestellt. Weiterhin wurde aufgrund sich häufender polizeilicher Einsatzanlässe unter Einwirkung von Messern und vergleichbar wirkenden Gegenständen eine Fortbildungskonzeption „Messertäter“ entwickelt und in das vorhandene ET NRW integriert. 3. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind in den nordrhein-westfälischen Polizeibehörden im Bereich der Aus- und Fortbildung eingesetzt? Die Anzahl der PVB im Bereich der Aus- und Fortbildung beläuft sich mit Stand 01.10.2020 auf 1.316. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 133 4. Welche Werbekampagnen und Werbestrategien für den Polizeiberuf werden aktuell in Nordrhein-Westfalen ergriffen bzw. welche diesbezüglichen Maßnahmen sind in Planung? Schwerpunkt der jährlichen Werbekampagnen ist die Gewinnung von Nachwuchskräften in die Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst). Hauptzielgruppen sind Absolventinnen und Absolventen allgemeinbildender Schulen mit Abitur oder einem gleichwertigen Bildungsstand (zum Beispiel Fachhochschulreife), Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur oder Fachhochschulreife, die gemäß §§ 2-4 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) eine Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums besitzen sowie Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die keine Berufsausbildung anstreben, sondern in der Schullaufbahn verbleiben und eine Fachhochschulreife oder höherwertigen Abschluss anstreben. Kernelemente der Werbekonzeption sind • ganzjährige Wahrnehmbarkeit von Werbemaßnahmen durch eine gut auffindbare und klar verständliche Online- und Social Media-Präsenz im Google-Suchnetzwerk, Google- Display-Netzwerk, auf YouTube, Facebook, Instagram und Snapchat sowie in verschiedenen Berufsorientierungsportalen, • der Dialog mit der Community durch Messengerdienste, • ein umfangreiches Bewegtbildkonzept (Virtual Reality Werbefilme, YouTube-Serie „Kommissar Danger“, Influencer Werbung, diverse Filmproduktionen), • das Schulmarketing (Peer-Recruiting, Berufsfelderkundungstage & Girls Day, Abi- Sponsoring, Out-of-Home-Maßnahmen im Schul- und Freizeitumfeld, Online-Werbung im Schulmarketing, Printmedien im Schulkontext), • das Hochschulmarketing (Angebot an Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher als Anschlussperspektive durch gezielte Ansprache), • das Aufgreifen von Kommunikationsanlässen (zum Beispiel Berufsmessen, Sportveranstaltungen, frauenspezifischer Werbefokus und andere), • die Zusammenarbeit mit den Personalwerberinnen und -werbern in den Behörden vor Ort, • die Ausspielung der Podcastreihe „Kommissar Danger“, • die Werbung im öffentlichen Raum (digitale Medien, Poster, Plakate, CityCards und andere), • die Präsenz in reichweitenstarken Printmedien (Bildung und Lehrer aktuell, Zeitungseinleger Beste Arbeitgeber und andere). Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Folgen für die landeszentrale und örtliche Personalwerbung führten zu Absagen zahlreicher Werbeaktivitäten. Diese lagen überwiegend im Bereich der Direktkontakte und des Schulmarketings. Neben verschiedenen Berufsmessen und Informationsveranstaltungen, den Berufsfelderkundungstagen oder auch dem Girls Day, sind als weitere Kommunikationsanlässe unter anderem die Vereidigung, „Die Finals Rhein-Ruhr 2020“ und zahlreiche andere Anlässe für die Erstellung von Social Media-Beiträgen entfallen. Eine Kompensation konnte durch Online-Maßnahmen erzeugt werden: • Durchführung von Social-Media-Berufsmessen • Etablierung von WhatsApp zur Bewerberbetreuung und -bindung • Informationsbeiträge zur Fortsetzung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens auf „www.genaumeinfall.de“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 134 • Storys und Beiträge (zum Beispiel Wohnzimmerkonzert des Landespolizeiorchesters und Beiträge zur Akzeptanz der Corona-Schutzverordnung) • wöchentliche Live-Sprechstunde bei Instagram und Facebook unter Beteiligung der örtlichen Personalwerberinnen und Personalwerber • Videoclip „Wir bleiben für euch da!“ (als Online-Kampagne und für Online-Kinowerbung) • Erweiterung des Auftritts in sozialen Netzwerken um die App TikTok Die weitere Planung der Werbemaßnahmen orientiert sich am so genannten Werberahmenkonzept und der daraus resultierenden, jährlich erneuerten Werbekonzeption. Zu konkreten geplanten Maßnahmen kann aktuell keine Auskunft gegeben werden, da diese Maßnahmen einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung auch im Hinblick auf sich schnell ändernde Konsumgewohnheiten der sozialen Medien unterliegen. 5. Wie verlief bei der nordrhein-westfälischen Polizei die Abbrecher- und Durchfallquote in den Jahren von 2000 bis 2019? Vor 2008 erfolgte keine zentrale Erhebung dieser Zahlen. Die Einstellungsjahrgänge 2017 bis 2019 haben das Studium noch nicht beendet, sodass noch keine abschließenden Quoten vorliegen. Eine steigende Tendenz von Studierenden, die die Ausbildung vorzeitig beenden, lässt sich ab dem Jahr 2014 feststellen. Die Mehrzahl der ausscheidenden Studierenden beendet das Studium aufgrund nicht bestandener Prüfungen. Die Studienabbruchquote in Bachelorstudiengängen an freien Universitäten und Fachhochschulen liegt laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wirtschaftsforschung (DZHW) bei 25 bis 30 Prozent. 6. Wie hoch ist die Abbrecher- und Durchfallquote bei der nordrhein-westfälischen Polizei im Vergleich zu den entsprechenden Quoten in den anderen Bundesländern? Mit Schreiben vom 21.07.2020 wurden die Innenressorts der Länder gebeten, zu der oben genannten Frage Stellung zu nehmen. Von Mecklenburg-Vorpommern erfolgte keine Rückmeldung. Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz machten in ihrer Antwort keine konkreten Angaben. Die in der Anlage 6 befindlichen Übersichten beziehen sich ausschließlich auf die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 2.1). Bezüglich der Einstellungsjahrgänge ab 2017 ist zu berücksichtigen, dass das Studium zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht abgeschlossen ist/war. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 10,0% 10,8% 10,1% 7,9% 9,6% 10,6% 12,6% 12,5% 16,9% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 135 VIII. Jugendkriminalität 1. Wie hoch war jeweils der Anteil von Jugendkriminalität bzw. der Kriminalität von Heranwachsenden bis 21 Jahren an der Gesamtkriminalität im Zeitraum zwischen 2 000 und 2019? Der nachfolgenden Tabelle ist der Anteil der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen an der Gesamttatverdächtigenzahl in Bezug auf die Gesamtkriminalität der PKS zu entnehmen. Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamt- Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 2000 454 614 33 573 7,38 60 234 13,25 50 107 11,02 143 914 31,66 2001 453 602 32 069 7,07 62 484 13,78 50 740 11,19 145 293 32,03 2002 462 213 31 082 6,72 62 706 13,57 49 313 10,67 143 101 30,96 2003 478 407 27 069 5,66 62 282 13,02 50 854 10,63 140 205 29,31 2004 485 859 26 499 5,45 62 736 12,91 50 784 10,45 140 019 28,82 2005 472 941 24 269 5,13 61 043 12,91 50 612 10,70 135 924 28,74 2006 468 681 23 329 4,98 60 907 13,00 50 053 10,68 134 289 28,65 2007 479 357 23 638 4,93 62 678 13,08 51 063 10,65 137 379 28,66 2008 496 172 24 425 4,92 63 432 12,78 52 281 10,54 140 138 28,24 2009 496 379 22 828 4,60 61 847 12,46 52 798 10,64 137 473 27,70 2010 494 955 21 186 4,28 58 816 11,88 52 392 10,59 132 394 26,75 2011 494 013 19 751 4,00 53 887 10,91 51 315 10,39 124 953 25,29 2012 481 260 16 609 3,45 49 086 10,20 49 304 10,24 114 999 23,90 2013 477 961 15 210 3,18 46 301 9,69 46 500 9,73 108 011 22,60 2014 484 528 14 369 2,97 45 299 9,35 46 247 9,54 105 915 21,86 2015 492 245 13 889 2,82 45 361 9,22 47 247 9,60 106 497 21,63 2016 494 885 14 916 3,01 44 859 9,06 47 463 9,59 107 238 21,67 2017 475 452 16 869 3,55 44 968 9,46 44 447 9,35 106 284 22,35 2018 457 275 15 356 3,36 41 997 9,18 42 039 9,19 99 389 21,74 2019 447 847 16 673 3,72 41 877 9,35 40 128 8,96 98 678 22,03 In nachfolgender Tabelle sind die jährlichen Fallzahlen von echten Staatsschutzdelikten sowie der Anteil der aufgeklärten Fälle ausgewiesen. Ausgehend von der Zahl der aufgeklärten Fälle stellt die Tabelle den Anteil der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen dar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 136 Echte Staatsschutzdelikte 2006 bis 2019 Jahr Fallzahlen -insgesamt- Aufgeklärte Fälle Jugendliche und Heranwachsende Anteil in % an den aufgeklärten Fällen 2006 2 359 917 2007 2 374 833 359 43,1 2008 2 527 778 315 40,0 2009 2 407 705 270 38,3 2010 2 155 596 216 36,2 2011 2 160 691 246 35,6 2012 2 203 710 225 31,7 2013 2 207 811 263 32,3 2014 2 161 758 197 26,0 2015 2 509 833 230 27,6 2016 2 468 834 214 25,7 2017 2 328 824 206 25,0 2018 2 451 934 231 24,7 2019 2 799 973 334 34,3 Strafverfolgungsstatistik Der Anteil von Jugendkriminalität bzw. der Kriminalität von Heranwachsenden bis 21 Jahren an der Gesamtkriminalität (gemessen an der Anzahl der Verurteilten insgesamt) von 2000 - 2019 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Verurteilte nach Allgemeinem Strafrecht Verurteilte nach Jugendstrafrecht Anteil der verurteilten Heranwachsenden an Verurteilten insgesamt Anteil der verurteilten Heranwachsenden an Verurteilten insgesamt Anteil der verurteilten Jugendlichen an Verurteilten insgesamt 2000 3,8% 6,6% 7,6% 2001 3,6% 7,0% 7,8% 2002 3,4% 7,5% 8,8% 2003 3,2% 7,3% 8,7% 2004 3,4% 6,6% 8,2% 2005 3,3% 6,8% 8,2% 2006 3,3% 6,9% 8,6% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 137 Verurteilte nach Allgemeinem Strafrecht Verurteilte nach Jugendstrafrecht Anteil der verurteilten Heranwachsenden an Verurteilten insgesamt Anteil der verurteilten Heranwachsenden an Verurteilten insgesamt Anteil der verurteilten Jugendlichen an Verurteilten insgesamt 2007 3,2% 6,6% 8,4% 2008 3,2% 5,9% 7,4% 2009 3,1% 7,2% 8,5% 2010 3,0% 7,0% 8,1% 2011 2,9% 7,0% 7,3% 2012 2,1% 6,7% 6,6% 2013 2,0% 6,1% 5,9% 2014 2,2% 5,4% 5,1% 2015 2,0% 4,9% 4,6% 2016 2,1% 4,5% 4,4% 2017 1,9% 4,5% 4,6% 2018 1,9% 4,3% 4,8% 2019 2,2% 4,4% 4,5% 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit Jugendkriminalität insgesamt am häufigsten vor und wie hoch war der Anteil an Gewaltkriminalität? In den Jahren 2000 bis 2019 kamen im Zusammenhang mit Jugendkriminalität die Delikte • Ladendiebstahl • Vorsätzliche einfache Körperverletzung • Gefährliche und schwere Körperverletzung • Allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG) • Sachbeschädigung • Beförderungserschleichung (erst ab 2008 separat ausweisbar) am häufigsten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 138 Jugendkriminalität nach Häufigkeit 2000 bis 2019 Ja hr Anzahl Tatverdächtige unter 21 Jahre Strafta ten insges amt darunter: Ladendie bstahl Vorsätzlich e einfache Körperverl etzung Gefährlich e und schwere Körperverl etzung Allgem eine Verstö ße gem. § 29 BtMG Sachbeschä digung Beförderungsersc hleichung 20 00 143 914 43 193 10 822 13 273 12 126 17 017 20 01 145 293 39 256 11 833 13 776 12 624 18 718 20 02 143 101 39 010 12 635 13 818 12 582 18 179 20 03 140 205 35 299 14 274 14 107 13 331 17 134 20 04 140 019 32 864 15 857 14 572 13 552 17 029 20 05 135 924 30 730 16 873 15 924 12 110 17 450 20 06 134 289 30 323 18 101 16 497 9 865 18 447 20 07 137 379 28 727 19 815 17 467 9 415 19 392 20 08 140 138 29 755 19 636 18 298 9 449 20 408 11 135 20 09 137 473 29 295 19 994 17 453 8 922 19 887 11 561 20 10 132 394 28 240 19 738 16 048 8 694 17 795 12 224 20 11 124 953 26 291 19 450 14 555 8 621 16 092 12 979 20 12 114 999 22 846 18 306 12 561 9 195 13 978 12 580 20 13 108 011 20 001 16 941 11 243 10 565 12 225 11 307 20 14 105 915 19 861 16 094 10 180 11 669 10 952 11 796 20 15 106 497 21 087 15 538 9 896 10 879 10 328 11 305 20 16 107 238 20 328 16 631 10 832 11 993 10 604 10 993 20 17 106 284 21 890 16 638 11 017 12 785 10 898 10 228 20 18 99 389 21 531 16 203 11 013 12 795 9 641 8 615 20 19 98 678 20 515 16 161 11 226 12 494 9 496 8 050 Gewaltkriminalität umfasst gemäß PKS folgende Delikte: • Mord • Totschlag und Tötung auf Verlangen • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge • Raub, räuberische Erpressung und räuberische Angriffe auf Kraftfahrer • Körperverletzung mit Todesfolge • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmlung weiblicher Genitalien • Erpresserischer Menschenraub • Geiselnahme • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 139 Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Tatverdächtigen bis 21 Jahre im Vergleich zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen aus dem Bereich Gewaltkriminalität wieder. Gewaltkriminalität 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insges amt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamt- Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2000 41 096 3 161 7,69 8 662 21,08 5 943 14,46 17 766 43,23 2001 40 959 3 120 7,62 8 845 21,59 6 141 14,99 18 106 44,21 2002 42 668 2 786 6,53 9 201 21,56 6 265 14,68 18 252 42,78 2003 44 037 2 689 6,11 9 494 21,56 6 419 14,58 18 602 42,24 2004 44 653 2 673 5,99 9 623 21,55 6 786 15,20 19 082 42,73 2005 46 138 2 669 5,78 10 248 22,21 7 307 15,84 20 224 43,83 2006 46 434 2 514 5,41 10 542 22,70 7 608 16,38 20 664 44,50 2007 47 239 2 864 6,06 11 300 23,92 7 597 16,08 21 761 46,07 2008 50 405 3 016 5,98 11 117 22,06 8 419 16,70 22 552 44,74 2009 50 733 2 730 5,38 10 429 20,56 8 624 17,00 21 783 42,94 2010 48 227 2 574 5,34 9 556 19,81 8 022 16,63 20 152 41,79 2011 46 802 2 475 5,29 8 600 18,38 7 352 15,71 18 427 39,37 2012 44 842 2 012 4,49 7 402 16,51 6 999 15,61 16 413 36,60 2013 42 944 1 905 4,44 6 663 15,52 6 379 14,85 14 947 34,81 2014 41 851 1 820 4,35 5 980 14,29 5 717 13,66 13 517 32,30 2015 41 715 1 681 4,03 5 464 13,10 5 596 13,41 12 741 30,54 2016 45 736 1 678 3,67 6 084 13,30 5 937 12,98 13 699 29,95 2017 44 311 1 876 4,23 6 308 14,24 5 722 12,91 13 906 31,38 2018 44 018 1 890 4,29 6 317 14,35 5 647 12,83 13 854 31,47 2019 43 536 2 257 5,18 6 527 14,99 5 440 12,50 14 224 32,67 In nachfolgender Tabelle sind die jährlichen Gesamtzahlen ermittelter jugendlicher und heranwachsender Tatverdächtiger von echten Staatsschutzdelikten aufgeführt (siehe hierzu Erläuterungen unter Komplex I, Frage 1 b) dd). Der Deliktsschwerpunkt der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen liegt in allen Jahren mit über 90 Prozent beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Gewaltdelikte sind nicht Bestandteil der echten Staatsschutzdelikte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 140 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Jugend-/Heranwachsenden Kriminalität § 86a StGB Anteil in % 2007 359 350 97,5 2008 315 311 98,7 2009 270 265 98,1 2010 216 208 96,3 2011 246 244 99,2 2012 225 223 99,1 2013 263 258 98,1 2014 197 190 96,4 2015 230 224 97,4 2016 214 197 92,1 2017 206 198 96,1 2018 231 228 98,7 2019 334 326 97,6 Strafverfolgungsstatistik Der nachfolgenden Tabelle sind die fünf häufigsten Deliktsgruppen, wegen derer Jugendliche und Heranwachsende verurteilt worden sind, und der Anteil der wegen Gewaltdelikten verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden an der Gesamtkriminalität zu entnehmen. Jahr Fünf häufigste Deliktsgruppen Anteil an allen verurteilten Jugendlichen/ Heranwachsenden Anteil der Gewaltdelikte an allen verurteilten Jugendlicher/ Heranwachsender 2019 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 23,0% 11,8% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 17,2% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 15,8% Betäubungsmittelgesetz insgesamt 12,7% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 9,0% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 141 Jahr Fünf häufigste Deliktsgruppen Anteil an allen verurteilten Jugendlichen/ Heranwachsenden Anteil der Gewaltdelikte an allen verurteilten Jugendlicher/ Heranwachsender 2018 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 23,9% 11,6% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 17,5% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 15,8% Betäubungsmittelgesetz insgesamt 12,5% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 9,0% 2017 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 24,6% 11,0% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 17,3% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 16,7% Betäubungsmittelgesetz insgesamt 12,5% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 9,3% 2016 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 26,4% 10,3% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 18,5% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 15,6% Betäubungsmittelgesetz insgesamt 11,0% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 9,6% 2015 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 26,4% 10,9% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 18,5% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 15,6% Betäubungsmittelgesetz insgesamt 11,0% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 9,6% 2014 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 23,5% 11,9% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 19,6% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 16,7% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 10,7% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 10,4% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 142 Jahr Fünf häufigste Deliktsgruppen Anteil an allen verurteilten Jugendlichen/ Heranwachsenden Anteil der Gewaltdelikte an allen verurteilten Jugendlicher/ Heranwachsender 2013 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 25,0% 12,65% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 18,2% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 18,1% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 11,8% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 8,5% 2012 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 24,6% 13,53% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 19,5% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 16,8% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 12,6% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 8,2% 2011 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 24,3% 13,94% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 19,7% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 15,9% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 13,1% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 8,1% 2010 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 25,1% 14,78% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 20,4% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 13,9% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 13,0% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 8,2% 2009 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 14,01% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 21,1% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 13,3% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 12,9% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 143 Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 8,9% Jahr Fünf häufigste Deliktsgruppen Anteil an allen verurteilten Jugendlichen/ Heranwachsenden Anteil der Gewaltdelikte an allen verurteilten Jugendlicher/ Heranwachsender 2008 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 23,9% 15,79% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 20,6% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 14,3% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 12,5% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 9,6% 2007 §§ 242 bis 248 c StGB "Diebstahl und Unterschlagung" 24,9% 14,63% §§ 223 bis 231 StGB "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" 20,6% §§ 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 323 a StGB i.V.m. Verkehrsunfall, §§ 21, 22, 22 a, 22 b StVG Straftaten im Straßenverkehr 15,5% §§ 263 bis 266 b StGB "Betrug und Untreue" 12,3% Betäubungsmittelgesetz insgesamt BtMG 8,0% 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Tatverdächtigen im Bereich der Jugendkriminalität (d.h. über Geschlecht, sozialer Hintergrund bzw. Bildungshintergrund, Nationalität bzw. Migrationshintergrund)? Daten zum sozialen Hintergrund, Bildungshintergrund und Migrationshintergrund werden statistisch nicht erfasst. Die Verteilung der Jugendkriminalität nach Geschlecht stellt sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 144 Jugendkriminalität 2000 bis 2019 Tatverdächtige - Straftaten insgesamt - Jahr Kinder (bis unter 14) Jugendliche (14 bis unter 18) insgesamt davon: insgesamt davon: männlich weiblich männlich weiblich 2000 33 573 23 520 10 053 60 234 44 601 15 633 2001 32 069 22 912 9 157 62 484 46 583 15 901 2002 31 082 21 579 9 503 62 706 46 089 16 617 2003 27 069 19 113 7 956 62 282 45 681 16 601 2004 26 499 18 682 7 817 62 736 45 439 17 297 2005 24 269 17 270 6 999 61 043 44 410 16 633 2006 23 329 16 634 6 695 60 907 43 702 17 205 2007 23 638 16 994 6 644 62 678 45 165 17 513 2008 24 425 17 492 6 933 63 432 45 293 18 139 2009 22 828 16 271 6 557 61 847 43 277 18 570 2010 21 186 14 974 6 212 58 816 40 394 18 422 2011 19 751 13 878 5 873 53 887 36 806 17 081 2012 16 609 11 707 4 902 49 086 33 905 15 181 2013 15 210 10 611 4 599 46 301 32 102 14 199 2014 14 369 10 172 4 197 45 299 31 364 13 935 2015 13 889 9 617 4 272 45 361 32 222 13 139 2016 14 916 10 280 4 636 44 859 32 317 12 542 2017 16 869 11 936 4 933 44 968 32 213 12 755 2018 15 356 10 384 4 972 41 997 29 641 12 356 2019 16 673 11 419 5 254 41 877 29 676 12 201 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 145 Jugendkriminalität 2000 bis 2019 Tatverdächtige - Straftaten insgesamt - Jahr Heranwachsende (18 bis unter 21) unter 21 insgesamt insgesamt davon: insgesamt davon: männlich weiblich männlich weiblich 2000 50 107 40 400 9 707 143 914 108 521 35 393 2001 50 740 40 853 9 887 145 293 110 348 34 945 2002 49 313 39 524 9 789 143 101 107 192 35 909 2003 50 854 40 430 10 424 140 205 105 224 34 981 2004 50 784 40 401 10 383 140 019 104 522 35 497 2005 50 612 40 217 10 395 135 924 101 897 34 027 2006 50 053 39 590 10 463 134 289 99 926 34 363 2007 51 063 40 489 10 574 137 379 102 648 34 731 2008 52 281 41 088 11 193 140 138 103 873 36 265 2009 52 798 41 131 11 667 137 473 100 679 36 794 2010 52 392 40 335 12 057 132 394 95 703 36 691 2011 51 315 39 399 11 916 124 953 90 083 34 870 2012 49 304 37 806 11 498 114 999 83 418 31 581 2013 46 500 35 700 10 800 108 011 78 413 29 598 2014 46 247 35 628 10 619 105 915 77 164 28 751 2015 47 247 36 695 10 552 106 497 78 534 27 963 2016 47 463 37 506 9 957 107 238 80 103 27 135 2017 44 447 34 850 9 597 106 284 78 999 27 285 2018 42 036 32 977 9 059 99 389 73 002 26 387 2019 40 128 31 445 8 683 98 678 72 540 26 138 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 146 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2007 574 511 63 2008 531 487 44 2009 443 415 28 2010 344 328 16 2011 431 402 29 2012 365 337 28 2013 484 425 59 2014 327 299 28 2015 351 317 34 2016 349 314 35 Echte Staatsschutzdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: männlich weiblich 2017 345 313 32 2018 337 320 17 2019 532 492 40 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 147 Die nichtdeutschen Tatverdächtigen sind in den folgenden Tabellen dargestellt. Nichtdeutsche Tatverdächtige 2000 bis 2019 Jahr Kinder (unter 14 Jahre) Jugendliche (14 bis 17 Jahre) insgesamt davon: insgesamt davon: nichtdeutsch % nichtdeutsch % 2000 33 573 7 883 23,48 60 234 13 426 22,29 2001 32 069 7 062 22,02 62 484 12 420 19,88 2002 31 082 6 332 20,37 62 706 12 220 19,49 2003 27 069 5 620 20,76 62 282 12 169 19,54 2004 26 499 5 671 21,40 62 736 12 610 20,10 2005 24 269 5 019 20,68 61 043 11 901 19,50 2006 23 329 4 533 19,43 60 907 10 870 17,85 2007 23 638 4 462 18,88 62 678 11 220 17,90 2008 24 425 4 537 18,58 63 432 11 560 18,22 2009 22 828 4 161 18,23 61 847 11 283 18,24 2010 21 186 3 703 17,48 58 816 10 755 18,29 2011 19 751 3 420 17,32 53 887 10 314 19,14 2012 16 609 2 761 16,62 49 086 9 670 19,70 2013 15 210 2 756 18,12 46 301 9 587 20,71 2014 14 369 2 776 19,32 45 299 10 471 23,12 2015 13 889 3 509 25,26 45 361 13 365 29,46 2016 14 916 5 055 33,89 44 859 13 562 30,23 2017 16 869 5 240 31,06 44 968 11 817 26,28 2018 15 356 4 446 28,95 41 997 10 396 24,75 2019 16 673 5 108 30,64 41 877 10 162 24,27 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 148 Nichtdeutsche Tatverdächtige 2000 bis 2019 Jahr Heranwachsende (18 bis unter 21) unter 21 insgesamt insgesamt davon: insgesamt davon: nichtdeutsch Anteil in % nichtdeutsch Anteil in % 2000 50 107 13 693 27,33 143 914 35 002 24,32 2001 50 740 12 757 25,14 145 293 32 239 22,19 2002 49 313 11 858 24,05 143 101 30 410 21,25 2003 50 854 11 841 23,28 140 205 29 630 21,13 2004 50 784 11 540 22,72 140 019 29 821 21,30 2005 50 612 10 837 21,41 135 924 27 757 20,42 2006 50 053 9 642 19,26 134 289 25 045 18,65 2007 51 063 9 601 18,80 137 379 25 283 18,40 2008 52 281 9 959 19,05 140 138 26 056 18,59 2009 52 798 9 993 18,93 137 473 25 437 18,50 2010 52 392 10 404 19,86 132 394 24 862 18,78 2011 51 315 10 839 21,12 124 953 24 573 19,67 2012 49 304 11 054 22,42 114 999 23 485 20,42 2013 46 500 11 212 24,11 108 011 23 555 21,81 2014 46 247 13 043 28,20 105 915 26 290 24,82 2015 47 247 16 400 34,71 106 497 33 274 31,24 2016 47 463 17 636 37,16 107 238 36 253 33,81 2017 44 447 15 575 35,04 106 284 32 632 30,70 2018 42 036 14 245 33,89 99 389 29 087 29,27 2019 40 128 13 088 32,62 98 678 28 358 28,74 Echte Staatsschutzdelikte 2007 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: deutsch nichtdeutsch 2007 574 528 46 2008 531 493 38 2009 443 386 57 2010 344 323 21 2011 431 405 26 2012 365 342 23 2013 484 463 21 2014 327 301 26 2015 351 330 21 2016 349 312 37 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 149 Echte Staatsschutzdelikte 2007 bis 2019 Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: deutsch nichtdeutsch 2017 345 319 26 2018 337 303 34 2019 532 491 41 4. Wie viele Tatverdächtige waren im Zeitraum von 2000 bis 2019 aufgrund ihres Alters noch strafunmündig? Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Tatverdächtige unter 14 Jahren Jahr Jugendkriminalität (ohne echte Staatsschutzdelikte) 2000 33 573 2001 32 069 2002 31 082 2003 27 069 2004 26 499 2005 24 269 2006 23 329 2007 23 638 2008 24 425 2009 22 828 2010 21 186 2011 19 751 2012 16 609 2013 15 210 2014 14 369 2015 13 889 2016 14 916 2017 16 869 2018 15 356 2019 16 673 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 150 Tatverdächtige unter 14 Jahren Jahr Echte Staatsschutzdelikte 2007 49 2008 46 2009 38 2010 15 2011 25 2012 38 2013 55 2014 39 2015 28 2016 23 2017 39 2018 33 2019 62 5. Wie viele Intensivtäter gab es im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Bereich der Jugendkriminalität? Der Begriff des Intensivstraftäters ist in der PKS und für die Erhebung der PMK-Daten, wie bereits unter II., Frage 5 erläutert, nicht definiert. Gleichwohl werden seit 2005 MTV (Tatverdächtige, die im Berichtsjahr in fünf oder mehr Fällen gemeldet wurden) erfasst. MTV unter 21 Jahre werden erst ab dem Alter von 8 Jahren als Altersgruppe gesondert ausgewiesen. In nachfolgender Tabelle sind die MTV für die Jahre 2005 bis 2019 ausgewiesen. MTV 2000 bis 2019 Jahr insgesamt 8 bis unter 21 Jahre Anteil in % 2005 25 173 8 947 35,54 2006 24 927 8 843 35,48 2007 24 190 8 716 36,03 2008 22 433 8 089 36,06 2009 23 152 7 954 34,36 2010 22 560 7 414 32,86 2011 24 486 7 170 29,28 2012 25 216 6 997 27,75 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 151 MTV 2000 bis 2019 Jahr insgesamt 8 bis unter 21 Jahre Anteil in % 2013 24 504 6 706 27,37 2014 25 678 6 519 25,39 2015 25 783 6 246 24,23 2016 24 860 6 004 24,15 2017 23 853 5 911 24,78 2018 22 824 5 682 24,89 2019 20 758 5 280 25,44 Den Justizstatistiken ist die Gesamtzahl der Intensivtäter nicht zu entnehmen. Die Anzahl der Projektteilnehmer in den „Häusern des Jugendrechts für Intensivtäter“ in Köln, Paderborn, Dortmund und Essen kann allerdings der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Haus des Jugendrechts in Köln Haus des Jugendrechts in Paderborn Haus des Jugendrechts in Dortmund Haus des Jugendrechts in Essen 2009 146 2010 131 2011 132 2012 119 2013 122 2014 114 47 2015 132 59 2016 130 54 67 2017 131 48 72 2018 123 39 63 71 2019 125 37 66 101 6. Welche Erkenntnisse gibt es über die Intensivtäter im Bereich der Jugendkriminalität (d.h. über Geschlecht, sozialer Hintergrund bzw. Bildungshintergrund, Nationalität bzw. Migrationshintergrund)? Aussagen zum sozialen Hintergrund, Bildungshintergrund und Migrationshintergrund werden statistisch nicht erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 152 In nachfolgender Tabelle werden die 8 bis unter 21-jährigen MTV nach Geschlecht für die Jahre 2008 bis 2019 ausgewiesen. Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr MTV 8 bis unter 21 Jahre insgesamt davon: männlich weiblich 2008 8 089 7 157 932 2009 7 954 6 954 1 000 2010 7 414 6 307 1 107 2011 7 170 5 990 1 180 2012 6 997 5 716 1 281 2013 6 706 5 492 1 214 2014 6 519 5 341 1 178 2015 6 246 5 136 1 110 2016 6 004 4 965 1 039 2017 5 911 4 917 994 2018 5 682 4 760 922 2019 5 280 4 383 897 Die nachfolgende Tabelle stellt den Anteil der nichtdeutschen 8 bis unter 21-jährigen MTV dar. Gesamtkriminalität 2000 bis 2019 Jahr MTV 8 bis unter 21 Jahre insgesamt davon: deutsch nichtdeutsch 2008 8 089 6 841 1 248 2009 7 954 6 760 1 194 2010 7 414 5 864 1 550 2011 7 170 5 570 1 600 2012 6 997 5 257 1 740 2013 6 706 4 916 1 790 2014 6 519 4 526 1 993 2015 6 246 4 123 2 123 2016 6 004 4 011 1 993 2017 5 911 4 085 1 826 2018 5 682 3 885 1 797 2019 5 280 3 706 1 574 In Bezug auf echte Staatsschutzdelikte erfolgt keine statistische Erhebung von Mehrfachtäterinnen und -tätern. Insofern ist diesbezüglich keine entsprechende Darstellung hinsichtlich Geschlecht und Nationalität möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 153 Soweit in den bestehenden Häusern des Jugendrechts für Intensivtäterinnen und -tätern Informationen zu der Anzahl der männlichen und weiblichen Projektteilnehmenden und dem Migrationshintergrund erhoben werden, geben die nachfolgenden Tabellen hierzu Auskunft. Jahr Haus des Jugendrechts in Köln Haus des Jugendrechts in Paderborn Haus des Jugendrechts in Dortmund Haus des Jugendrechts in Essen männlich 2009 k. A. 2010 k. A. 2011 k. A. 2012 k. A. 2013 k. A. 2014 107 k. A. 2015 126 k. A. 2016 121 42 62 2017 126 34 69 2018 117 32 59 k. A. 2019 121 32 60 k. A. Jahr Haus des Jugendrechts in Köln Haus des Jugendrechts in Paderborn Haus des Jugendrechts in Dortmund Haus des Jugendrechts in Essen weiblich 2009 k. A. 2010 k. A. 2011 k. A. 2012 k. A. 2013 k. A. 2014 7 k. A. 2015 6 k. A. 2016 9 12 5 2017 5 14 3 2018 6 7 4 k. A. 2019 4 5 6 k. A. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 154 Jahr Haus des Jugendrechts in Köln Haus des Jugendrechts in Paderborn Haus des Jugendrechts in Dortmund Haus des Jugendrechts in Essen Migrationshintergrund 2009 k. A. 2010 k. A. 2011 k. A. 2012 k. A. 2013 k. A. 2014 k. A. k. A. 2015 k. A. k. A. 2016 k. A. 24 k. A. 2017 k. A. 24 k. A. 2018 k. A. 22 k. A. k. A. 2019 k. A. 20 k. A. k. A. Daten zum sozialen Hintergrund und Bildungshintergrund der Projektteilnehmer werden in den Häusern des Jugendrechts für Intensivtäter nicht gesondert statistisch erhoben. 7. Welche (vorläufigen) Erfahrungswerte bzw. Einschätzungen gibt es über den Einsatz von Stichwaffen im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität bei Jugendlichen? Seit dem Jahr 2019 werden bei speziellen Opferdelikten und Verstößen gegen das Waffenund Kriegswaffenkontrollgesetz Tatmittel in der PKS ausgewiesen. Hierbei werden solche Tathandlungen erfasst, bei denen der Angriff mit einem Messer oder einer anderen Stichwaffe unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt würde. Das bloße Mitführen eines Messers oder einer anderen Stichwaffe wird nicht erhoben. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Stichwaffen statistisch in den Fällen nicht erfasst werden, in denen die Tatverdächtigen Schusswaffen einsetzten. In der Tabelle sind die Tatverdächtigen, die in einem Fall mit Tatmittel „Messer“ sowie „sonstige Stichwaffe“ im Bereich der Gewaltkriminalität erfasst wurden, dargestellt. Zur Definition von Gewaltkriminalität wird auf Frage 2 dieses Fragekomplexes verwiesen. Geschlecht Tatverdächtige insgesamt davon Jugendliche Messer Tatmittel sonstige Stichwaffe Messer Tatmittel sonstige Stichwaffe Straftaten insgesamt männlich 5929 339 951 33 weiblich 807 52 111 5 gesamt 6736 391 1062 38 Gewaltkriminalität männlich 2916 207 461 14 weiblich 425 35 54 3 gesamt 3341 242 515 17 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 155 8. Welche Erkenntnisse gibt es über die Häufigkeit und die Art der Begehung von Delikten durch Jugendliche im Zusammenhang mit dem „Mobbing“ anderer Personen? „Mobbing“ wird in der PKS nicht erfasst. 9. Wie ist die Entwicklung bei der Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit anderen Bundesländern? In Anlage 7 ist die Entwicklung der unter 21-jährigen Tatverdächtigen untergliedert in Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bezogen auf die Gesamtzahl der Tatverdächtigen im Vergleich der 16 Länder ausgewiesen. Von Mecklenburg-Vorpommern liegen Daten ab 2008 und von Brandenburg ab 2010 vor. Das Land Bremen hat keine Daten übermittelt. Auskunft über die Entwicklung der Jugendkriminalität in Bezug auf Verurteilte in Nordrhein- Westfalen im Vergleich zu den anderen Ländern gibt für die Jahre 2014 - 2018 die nachfolgende Tabelle. Daten für 2019 liegen noch nicht vor. 2018 2017 2016 verurteilte Jugendliche Heranwachsende verurteilt nach verurteilte Jugendliche Heranwachsende verurteilt nach verurteilte Jugendliche Heranwachsende verurteilt nach JGG Allg. StR. JGG Allg. StR. JGG Allg. StR. Baden- Württemberg 4 072 3 899 4 810 3840 3 692 4 690 4 138 3 975 5 018 Bayern 5 527 6 721 2 629 5 272 6 964 2705 5 429 6 927 2 804 Berlin 876 929 488 870 952 513 1 003 1 060 775 Brandenburg 461 381 578 381 349 532 404 410 493 Bremen 159 208 218 154 227 164 115 165 175 Hamburg 411 717 100 473 739 109 553 732 78 Hessen 1 947 2 530 744 1 877 2 427 715 1 913 2 371 701 Mecklenburg- Vorpommern 357 298 557 391 345 468 285 326 389 Niedersachsen 3 399 3 491 1 964 3 472 3 639 1 779 3 695 3 756 1 823 Nordrhein- Westfalen 7 310 6 595 3 612 7 057 7 005 3 756 7 073 7 300 4 492 Rheinland-Pfalz 1 462 1 499 912 1 464 1 615 900 1 574 1 672 931 Saarland 382 427 136 540 576 148 509 535 132 Sachsen 1 072 917 1 356 953 875 1 380 1 015 1 023 1 488 Sachsen- Anhalt 532 467 527 580 480 582 667 519 636 Schleswig- Holstein 486 570 196 566 709 216 634 787 220 Thüringen 552 624 615 589 595 588 613 550 611 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 156 10. Wie hoch ist die Erfolgsquote von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Jugendkriminalität, wie z.B. den Programmen „Kurve kriegen“ und „Klarkommen“? Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Wirkungen von Präventionsmaßnahmen nur schwer messbar sind. Die NRW-Initiative „Kurve kriegen“ wurde und wird hinsichtlich ihrer Prozesse, ihrer Wirkung und ihrer Kosten-Nutzen-Relation wissenschaftlich untersucht. 40 Prozent der Absolventinnen und Absolventen haben keine Straftaten mehr begangen, bei den übrigen wird eine Reduktion der Kriminalität um 50 bis 75 Prozent erreicht. Dies stellt ein mit Blick auf die Ausgangsprognose der Entwicklung einer kriminellen Karriere unter Einfluss einer Vielzahl von kriminogenen Faktoren überzeugendes Ergebnis dar. Insgesamt entwickeln sich nur zwei Prozent aller bisherigen Absolventinnen und Absolventen wieder so schlecht, dass sie in ein Intensivtäterprogramm aufgenommen werden mussten. Darüber hinaus berechnete die PROGNOS AG in ihrer „Kosten-Nutzen-Analyse der kriminalpräventiven NRW-Initiative „Kurve kriegen““ im Jahr 2016 (www.kurvekriegen.nrw.de) Einsparungen sozialer Folgekosten in Höhe von circa 1,7 Millionen Euro pro verhinderter Intensivtäterkarriere, wobei diese Einsparungen nur für diejenigen Absolventinnen und Absolventen berechnet wurden, die nachhaltig keine Straftaten mehr begingen. 2015 2014 verurteilte Jugendliche verurteilte Heranwachsende verurteilte Jugendliche Heranwachsende verurteilt nach JGG Allg. StR. JGG Allg. StR. Baden- Württemberg 4 378 4 011 5 279 4 893 4 368 5 145 Bayern 5 678 7 003 2 388 6 434 7 855 2 701 Berlin 957 1 179 723 1 014 1 153 725 Brandenburg 561 453 571 560 534 466 Bremen 180 268 213 253 331 214 Hamburg 513 776 109 622 842 119 Hessen 2 166 2 534 693 2 355 2 687 718 Mecklenburg- Vorpommern 401 365 408 550 444 450 Niedersachsen 3 921 4 053 1 794 4 245 4 268 1 731 Nordrhein- Westfalen 7 525 7 968 4 296 8 178 8 745 4 626 Rheinland- Pfalz 1 660 1 663 1 172 1 958 1 844 1 264 Saarland 476 544 114 530 558 125 Sachsen 1 068 1 080 1 314 1 031 1 192 1 488 Sachsen- Anhalt 678 650 696 862 801 709 Schleswig- Holstein 633 898 199 685 1 012 205 Thüringen 546 556 565 642 648 556 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 157 Jenseits fiskalischer Überlegungen ist zu konstatieren, dass mit jeder verhinderten Intensivtäterkarriere auch bis zu 100 Opfer verhindert werden, die nicht mehr beraubt, verletzt oder anderweitig geschädigt werden. Legt man die Zahl der bisherigen Absolventinnen und Absolventen von 652 (Stand: Mai 2020) zugrunde und den strengen Maßstab der nachhaltigen Reduktion auf „0“ Straftaten an, so sind bisher 261 nachhaltig erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen aus der Initiative hervorgegangen. Die NRW-Initiative „Klarkommen“ wurde durch die „Zentralstelle Evaluation“ (ZEVA) des LKA NRW intern evaluiert. Die Evaluation führte zu folgenden Ergebnissen: • Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind bereit, sich an der Initiative zu beteiligen. • Insbesondere bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ist es erstmals gelungen, diese dauerhaft bei den eingerichteten Anlaufstellen zu betreuen. • Deutliche Reduktion der Straftaten, bei vielen Teilnehmenden auf „0“. • Schulabschlüsse und Berufsausbildungen wurden ermöglicht. • Positive Entwicklungen im Bereich der Sprachförderung. 11. Wie viele Jugendliche haben seit der Einführung an Maßnahmen dieser beiden Programme teilgenommen? Die NRW-Initiative „Kurve kriegen“ wurde nach ihrem Start mit acht Pilotbehörden in 2011 seit 2016 sukzessive auf aktuell 23 Standorte ausgebaut. Insgesamt haben seit 2011 (Stand: Mai 2020) 1519 Kinder und junge Jugendliche an der Initiative teilgenommen. 478 davon sind aktuell im Programm, 652 haben mit Erfolg teilgenommen, 132 brachen die Teilnahme ab. 257 Teilnehmende beendeten die Teilnahme in den vergangenen neun Jahren aus verschiedenen Gründen, am häufigsten bedingt durch einen Umzug. Die NRW-Initiative „Klarkommen“ verzeichnet insgesamt 296 Teilnehmende (Stand: Mai 2020). Aktuell nehmen an den drei Standorten Bonn, Dortmund und Köln 52 Personen am Programm teil. 12. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung im Bereich der Präventionsmaßnahmen gegen Jugendkriminalität? Die beiden Programme „Kurve kriegen“ und „klarkommen“ werden auch in Zukunft ausgebaut. Darüber hinaus werden etablierte und bewährte Maßnahmen, wie im Komplex XX. Frage 1 dargestellt, fortgeführt. 13. Welche Planungen bestehen bei der Landesregierung im Hinblick auf einen weiteren Ausbau von „Häusern des Jugendrechts“ und wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung dieser Einrichtungen für die Bekämpfung von Jugendkriminalität? Die Landesregierung setzt bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität insbesondere auf einen Ausbau vernetzter Strukturen zwischen Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 158 Einen wichtigen Baustein stellen hierbei die „Häuser des Jugendrechts für Intensivtäter“ dar, welche die unterschiedlichen Kompetenzen von Polizei, Justiz und Jugendamt unter einem Dach bündeln. Bislang sind Häuser des Jugendrechts für Intensivtäter in Köln (2009), Paderborn (2014), Dortmund (2016), Essen (2018) und Oberhausen (2020) eröffnet worden. Anfang dieses Jahres haben Angehörige des Jugendamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zudem das künftige Haus des Jugendrechts bezogen. Das Düsseldorfer Haus des Jugendrechts wird seinen vollen Betrieb aufnehmen, sobald die notwendigen Umbauarbeiten für den Einzug der Polizei abgeschlossen sind. Die Häuser des Jugendrechts leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Vermeidung beziehungsweise Durchbrechung krimineller Lebensverläufe und damit zur langfristigen Reduzierung der Straftatenbelastung durch Jugendliche und Heranwachsende. Der räumliche Zusammenzug der Kooperationspartner und die damit einhergehende Nähe der Mitarbeitenden trägt zu einem schnelleren, abgestimmteren und erzieherisch wirkungsvolleren Umgang mit auffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden bei. Die Möglichkeiten der beteiligten Behörden zur Früherkennung abweichenden Verhaltens im Rahmen gemeinsamer Prognosen, aber auch die kontinuierliche Begleitung der Probandinnen und Probanden im Rahmen von Fallkonferenzen sind optimiert und erweitern das bisherige Handlungsspektrum der beteiligten Behörden bei Probanden mit besonderen Interventionsbedarfen. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung den weiteren Ausbau von „Häusern des Jugendrechts“. Anfang 2021 soll ein weiteres Haus des Jugendrechts in Münster eröffnet werden. Die Landesregierung steht darüber hinaus im engen Kontakt mit Kommunen, die als mögliche Standorte für weitere „Häuser des Jugendrechts“ in Betracht kommen. 14. Werden allen Behörden entsprechende Spezialisten für Intensivtäterprogramme, insbesondere mit dem Schwerpunkt Jugendkriminalität, dauerhaft vor Ort zur Seite gestellt? Wenn dies der Fall ist: Wie viele sind es insgesamt? Die Landesregierung widmet der Verfolgung von jungen und erwachsenen Mehrfach- und Intensivtäterinnen und -tätern, die durch zahlreiche und zum Teil erhebliche Straftaten in kurzen Zeitabständen auffallen, besondere Aufmerksamkeit. Dabei stellt das Konzept „Staatsanwältin/Staatsanwalt für den Ort“, dessen Einführung aus einer von der Landesregierung initiierten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema Jugendkriminalität hervorgegangen ist, einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Jugendgewalt und Intensivtäterkriminalität dar. Nach diesem Konzept richtet sich die Zuständigkeit der Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte primär nach dem Wohnort des/der Beschuldigten und nicht mehr wie zuvor nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Eine Jugendstaatsanwältin oder ein Jugendstaatsanwalt führt alle Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Beschuldigte aus einer ihr oder ihm zugewiesenen Gemeinde und ist fester Ansprechpartner beziehungsweise feste Ansprechpartnerin für Polizeibehörden, Jugendämter oder Schulen. Diese Form der umfeldbezogenen Zuständigkeitsgestaltung ermöglicht es, umfassende Erkenntnisse über die örtlichen Strukturen der Jugendszene und das soziale Umfeld der Beschuldigten zu erlangen, so dass kriminogene Strukturen frühzeitiger erkannt werden. Der Einblick in die lokalen Gegebenheiten und die Vertrautheit des Bezirks begünstigen zudem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 159 eine besondere Identifikation der Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte mit ihrer Arbeit. Mit der wohnortbezogenen Strafverfolgung ist eine durch kurze Wege gekennzeichnete enge Kooperation mit den Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des Jugendamtes, der Schule und weiteren mit den Belangen der Jugendlichen befassten Stellen verbunden. An einigen Standorten, die sich von dem Dienstsitz der zuständigen Staatsanwaltschaft entfernt befinden oder einen Kriminalitätsschwerpunkt bilden, versehen zudem Staatsanwälte beziehungsweise Staatsanwältinnen vor Ort ihren Dienst. Dabei sind sie regelmäßig in den Räumen des jeweiligen Amtsgerichts untergebracht. Dies ermöglicht ihnen, den notwendigen Kontakt zu den örtlichen Behörden und Einrichtungen aufrechtzuerhalten und zügig und abgestimmt auf strafbares Verhalten zu reagieren. An den Standorten Köln, Paderborn, Dortmund, Essen und Oberhausen wurden zudem eigens Häuser des Jugendrechts für Intensivtäterinnen und Intensivtäter eingerichtet, in denen Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft unter einem Dach untereinander abgestimmt agieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage VIII. 13 verwiesen. Darüber hinaus haben einige Staatsanwaltschaften besondere Intensivtäterprojekte etabliert, in denen Verfahren gegen Intensivtäterinnen und Intensivtäter durch Sonderdezernentinnen und -dezernenten bearbeitet werden. Dabei stehen diese im unmittelbaren Austausch mit für die jeweils Betroffenen fest zugewiesenen polizeilichen Sachbearbeiterinnen und -arbeitern sowie Ansprechpartnern der Jugendgerichtshilfe. Im Rahmen dauerhaft eingerichteten Besprechungsrunden erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Zudem ist zwischen den Ansprechpartnern durch einen formalisierten Informationsfluss ein ständiger Informationsaustausch bezüglich der im Konzept geführten Personen gewährleistet. Im Einzelnen: • Mit Ausnahme der Stadt Aachen gibt es für alle Orte im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen „Staatsanwälte für den Ort“, die zugleich auch Ansprechpartnerinnen und -partner für die Verfahren gegen Intensivtäterinnen und -täter sind. Für die Stadt Aachen sind aufgrund der Größe neun Staatsanwälte zuständig. Die Verfahren gegen Intensivtäter sind in einem Dezernat zentriert; beim Polizeipräsidium Aachen gibt es vier Sachbearbeiter für diese Verfahren. • Bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg sind Verfahren gegen jugendliche Intensivtäterinnen und -täter in einem Dezernat konzentriert, in dem ausschließlich Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet werden. • Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld sind in der Fachabteilung für Jugend- und Jugendschutzsachen sieben Staatsanwältinnen und ein Staatsanwalt „für den Ort“ mit derzeit insgesamt 6,1 Arbeitskraftanteilen eingesetzt. • Bei der Staatsanwaltschaft Bochum üben für den Bereich der Städte Bochum, Herne, Witten, Recklinghausen, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Herten neben der Abteilung für Verfahren gegen Intensivtäterinnen und -täter insgesamt sechs Dezernentinnen die Funktion als Ansprechpartnerinnen für den Schwerpunkt Jugendkriminalität aus. • Die Zuständigkeit der Dezernate der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Bonn orientiert sich, ungeachtet einer möglichen Einstufung als Intensivtäterin beziehungsweise -täter, am Wohnort des bzw. der Beschuldigten mit Ausnahme der Bundesstadt Bonn. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Erstbuchstaben des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 160 Nachnamens. Zwei Dezernentinnen und ein Dezernent sind als Ansprechpersonen für jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und -täter der Bundesstadt Bonn, des rechtsrheinischen Teils des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Euskirchen tätig. • Bei der Staatsanwaltschaft Detmold gibt es neben zwei Jugendstaatsanwälten eine weitere Dezernentin, die bei schweren Straftaten und bei in Betracht kommender Untersuchungshaft für die Kreispolizeibehörde Lippe als Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner für jugendliche Intensivtäterinnen und -täter zur Verfügung steht. • Im Geschäftsbereich des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund sind „Staatsanwälte für den Ort“ für sämtliche Gemeinden des dortigen Bezirks benannt. Insgesamt sechs Dezernentinnen der Jugendabteilung fungieren als feste Ansprechpartnerinnen der ihnen zugewiesenen Gemeinde. Die Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende in der Stadt Hamm werden vor Ort in der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Dortmund bearbeitet. Zudem ist ein Haus des Jugendrechts für Intensivtäterinnen und -täter errichtet, in dem drei Jugendstaatsanwältinnen Staatsanwälte tätig sind. • Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf besteht seit 2008 ein spezielles Konzept zur Bekämpfung der Kriminalität durch jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und -täter, in dessen Rahmen Verfahren gegen Beschuldigte, die als Personen im Sinne dieses Konzeptes identifiziert worden sind, durch Sonderdezernenten aus den Reihen der Jugendstaatsanwälte (bis 2019 durch einen Sonderdezernenten, seit 2020 durch zwei Sonderdezernenten) vorrangig bearbeitet werden. • Bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wurden Sonderdezernate für die Bearbeitung von Verfahren gegen jugendliche Intensivtäterinnen und -täter jeweils gesondert für die Orte Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Wesel (einschließlich Hünxe, Schermbeck, Hamminkeln) eingerichtet. Seit dem 01.09.2020 besteht in Oberhausen ein Haus des Jugendrechts für Intensivtäter. • Abgesehen von der Befassung der beiden Dezernenten des Hauses des Jugendrechts mit Verfahren gegen Intensivtäterinnen und -täter in Essen sind für die Intensivtäterinnen und -täter in Gelsenkirchen, Dorsten, Marl, Bottrop, Gladbeck und Hattingen jeweils eine Jugenddezernentin oder ein Jugenddezernent als „Staatsanwältin/Staatsanwalt für den Ort“ zuständig. • Bei der Staatsanwaltschaft Hagen sind Ansprechpersonen für Straftaten, die durch jugendliche Intensivtäterinnen und -täter begangen werden, die jeweiligen Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte „für den Ort“. Dabei ist der Name der jeweiligen Intensivtäterin beziehungsweise des Intensivtäters stets zuständigkeitsbegründend, so dass eine einheitliche Sachbearbeitung durch eine Jugendstaatsanwältin oder einen Jugendstaatsanwalt gewährleistet ist. • Bei der Staatsanwaltshaft Kleve sind zwei spezielle Ansprechpartnerinnen und -partner für jugendliche Intensivtäterinnen und -täter tätig. • Bei der Staatsanwaltschaft Köln fungieren in Bezirken, in denen kein Haus des Jugendrechts für Intensivtäter eingerichtet ist, die außerhalb des Kölner und Leverkusener Stadtgebietes für den jeweiligen Ort zuständigen Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte zugleich auch als Ansprechpersonen für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 161 alle Fragen betreffend jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und -täter. Es sind derzeit insgesamt sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Ort sowie eine weitere ‚Staatsanwältin vor Ort tätig, die den Zuständigkeitsbereich aller Amtsgerichtsbezirke außerhalb von Köln und Leverkusen abdecken. • Bei der Staatsanwaltschaft Krefeld sind für sämtliche drei Amtsgerichtsbezirke, die im Zuständigkeitsbereich der Behörde liegen, staatsanwaltliche Dezernate zur Bearbeitung der Verfahren, die jugendliche Intensivtäterinnen und -täter betreffen, eingerichtet. • Für den Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach haben Polizei, Jugendämter - speziell der Jugendgerichtshilfe - und die Staatsanwaltschaft jeweils Sachbearbeiter beziehungsweise Sachbearbeiterinnen benannt, die jeweils einer Intensivtäterin beziehungsweise einem Intensivtäter zugeordnet sind. Diese bearbeiten alle Verfahren gegen diesen. Einzelne Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können jeweils für mehrere Intensivtäterinnen und -täter zuständig sein. • Im Geschäftsbereich der Leitenden Oberstaatsanwältin in Münster bearbeiten die mit Jugendsachen befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Gebietsabteilungen auch die Verfahren gegen Intensivtäterinnen und Intensivtäter. In der Gebietsabteilung für den Kreis Steinfurt ist zudem für jede Intensivtäterin und jeden Intensivtäter eine spezielle Staatsanwältin beziehungsweise ein spezieller Staatsanwalt als Ansprechperson zuständig. Die Errichtung eines Hauses des Jugendrechts soll Anfang 2021 erfolgen. • Bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ist, abgesehen von der Zuständigkeit des Hauses des Jugendrechts für jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und -tätern aus dem Gebiet des Kreises und der Stadt Paderborn, jeweils eine spezielle Ansprechpartnerin beziehungsweise ein spezieller Ansprechpartner für jugendliche Intensivtäterinnen -tätern aus dem Kreis Höxter und dem Amtsgerichtsbezirk Lippstadt, die nicht im Haus des Jugendrechts betreut werden, tätig. Daneben ist ein Staatsanwalt im Haus des Jugendrechts tätig. • Bei der Staatsanwaltschaft Siegen sind zwei Sonderdezernate zur Bearbeitung von Straftaten jugendlicher Intensivtäterinnen und -tätern eingerichtet. • Bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal sind für den AG-Bezirk Remscheid und für einen Kriminalitätsschwerpunkt in Wuppertal-Oberbarmen jeweils eine Staatsanwältin vor Ort und für die AG-Bezirke Mettmann, Velbert, Solingen und Wuppertal Staatsanwälte für den Ort tätig. Für jugendliche Intensivtäterinnen und -täter besteht in Solingen zudem das sogenannte Bergische Intensivtäterkonzept (BIKO), bei dem in der Regel zweimal im Jahr Besprechungen zwischen der Staatsanwältin für den Ort Solingen und Vertreterinnen und -vertreter der Solinger Polizei sowie der dortigen Jugendgerichtshilfe stattfinden, in denen als Intensivtäterinnen und -täter in Betracht kommende Jugendliche und Heranwachsende vorgestellt werden. Die Bekämpfung krimineller jugendlicher und heranwachsender Intensivtäter bildet auch einen strategischen Schwerpunkt kriminalpolizeilicher Arbeit. Im Rahmen fachstrategischer Vorgaben des IM sind die 47 KPB des Landes NRW verpflichtet, Intensivtäterprogramme zur Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu entwickeln und fortzuschreiben. Zielrichtung ist die Erkennung und Beendigung krimineller Karrieren, bevor sich diese dauerhaft verfestigen und gegebenenfalls im Erwachsenenalter fortsetzen. Hierzu werden täterorientierte Ermittlungen durch besonders fortgebildete und spezialisierte Kriminalbeamtinnen und -beamte geführt. Ferner werden - auf konkrete Intensivtäterinnen und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 162 Intensivtäter bezogene - Fallkonferenzen mit externen Institutionen und Behörden, wie Jugendgerichtshilfe, freien Trägern der Jugendhilfe, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern, durchgeführt. Dies mit dem Ziel, unter Ausschöpfen der Expertise aller Beteiligten und unter Berücksichtigung individueller Ansätze, Maßnahmen zur Beendigung krimineller Karrieren von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu planen und umzusetzen. Neben repressiven Maßnahmen kommen hier insbesondere präventiven Konzeptionen eine herausragende Bedeutung zu, wie zum Beispiel der Landesinitiative „Kurve kriegen“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 163 IX. Gewalt gegen Polizeikräfte, Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über Anzahl und Entwicklung von a) Angriffen auf Polizeikräfte? b) Angriffen auf Feuerwehr- und Rettungskräfte? Grundlage für die Beantwortung der Fragen ist die PKS. Dort erfolgt eine Opfererfassung grundsätzlich bei Straftaten gegen die Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung, soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung gekennzeichnet sind. Die Erfassung von Polizeikräften, die Opfer von Gewalt geworden sind, erfolgt seit dem 01.01.2008 bundeseinheitlich. Feuerwehr und sonstige Rettungskräfte werden dort auf Basis von Gremienbeschlüssen der AG Kripo (Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik) seit dem 01.01.2011 ausgewiesen. Gewalt gegen PVB, Feuerwehr und sonstige Rettungskräfte Anzahl Opfer Jahr Polizei Feuerwehr sonstige Rettungskräfte 2008 1 457 2009 1 460 2010 1 765 2011 9 249 115 116 2012 10 890 121 138 2013 11 795 123 151 2014 13 452 195 154 2015 13 875 228 184 2016 16 710 242 217 2017 18 039 335 233 2018 18 873 393 293 2019 18 541 431 356 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 164 2. Welche Erkenntnisse gibt es über die Art der Straftaten, denen Polizeikräfte sowie Feuerwehr- und Rettungskräfte im betreffenden Zeitraum (2000 - 2019) überwiegend ausgesetzt waren? In den folgenden Tabellen werden die Opferzahlen nach der PKS für die häufigsten Straftaten sowie Mord und Totschlag differenziert nach „PVB“, „Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ ausgewiesen. Bei den Delikten wird nicht zwischen vollendeten und versuchten Delikten unterschieden. Zum Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurden in der PKS vor dem 01.01.2011 keine Opferdaten erfasst. Straftaten zum Nachteil von PVB Jahr Anzahl Opfer Widerstan d gegen Vollstrecku ngsbeamte Tätlicher Angriff auf Vollstrecku ngsbeamte Bedroh ung Vorsätzlich e einfache Körperverl etzung Gefährlic he und Schwere Körperver letzung Nötigun g Fahrlässig e Körperverl etzung Totschl ag Mord 2008 511 382 327 150 14 0 3 2009 545 397 309 156 8 3 2 2010 635 548 397 132 11 4 3 2011 7 252 645 610 418 174 23 6 2 2012 8 557 719 699 617 148 14 5 4 2013 9 776 718 681 426 152 11 3 5 2014 10 595 875 860 842 170 21 6 5 2015 11 244 904 801 738 134 15 3 1 2016 13 546 1 104 999 833 173 7 8 1 2017 14 490 1 366 1 117 834 152 13 8 7 2018 13 196 2 543 1 226 854 750 184 24 8 4 2019 12 773 3 719 1 228 160 476 162 0 2 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 165 Straftaten zum Nachteil von Feuerwehrkräften Jahr Anzahl Opfer Widerstan d gegen Vollstrecku ngsbeamte Tätlicher Angriff auf Vollstrecku ngsbeamte Bedroh ung Vorsätzlich e einfache Körperverl etzung Gefährlic he und Schwere Körperve rletzung Nötigun g Fahrlässige Körperverlet zung Totschl ag Mord 2011 20 15 52 16 7 2 1 0 2012 17 27 53 17 6 1 0 0 2013 20 10 64 14 14 0 0 0 2014 20 26 82 22 17 9 0 0 2015 19 24 92 26 19 7 0 0 2016 30 22 97 28 21 4 0 2 2017 28 56 87 36 34 7 0 0 2018 103 82 49 101 31 22 4 0 0 2019 98 194 72 17 26 14 3 0 0 Straftaten zum Nachteil von sonstigen Rettungskräften Jahr Anzahl Opfer Widerstan d gegen Vollstrecku ngsbeamte Tätlicher Angriff auf Vollstrecku ngsbeamte Bedroh ung Vorsätzlich e einfache Körperverl etzung Gefährlic he und Schwere Körperve rletzung Nötigun g Fahrlässige Körperverlet zung Totschl ag Mord 2011 22 15 58 13 7 0 0 0 2012 13 29 63 25 5 3 0 0 2013 13 30 66 23 17 0 0 0 2014 14 19 60 21 10 4 0 0 2015 9 29 93 22 14 5 0 0 2016 26 28 97 33 8 4 0 0 2017 22 29 102 24 6 2 0 0 2018 64 46 40 93 26 12 1 0 0 2019 91 150 39 18 25 18 1 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 166 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Häufigkeit und die Art der Angriffe auf Polizeikräfte bzw. Feuerwehr- und Rettungskräfte beim Vergleich zwischen Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern? Die Anlage 8 weist die Opferzahlen auf Basis der PKS ab 2011 für alle Bundesländer aus. Ab 2018 wurde der Deliktsschlüssel entsprechend der Gesetzesänderung in "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB" geändert. Bei gleichstehenden Personen handelt es sich beispielsweise um Jagdaufseher oder Hilfeleistende des Rettungsdienstes. 4. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Konzepte verfolgt die Landesregierung bei der Bekämpfung von Angriffen auf Polizeikräfte bzw. Feuerwehr- und Rettungskräfte? Die Polizei NRW verfolgt seit vielen Jahren einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bewältigung von gewalttätigen Einsatzlagen. Gezielte Kommunikation und Deeskalation auf der einen Seite sowie konsequentes Einschreiten gegen Straftäterinnen und Straftäter auf der anderen Seite sind wesentliche Bausteine dieses Konzeptes. Durch intensive Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie angemessene Schutzausstattungen konnte ein gutes Eigensicherungsniveau erreicht werden. Die Ausbildung bereitet PVB in Theorie, Training und Praxis sehr intensiv und umfassend auf die vielfältigen Einsatzsituationen des polizeilichen Alltags vor. Sie werden für den Umgang mit Menschen mit professioneller Handlungskompetenz ausgestattet und zu den verschiedenen Themenbereichen zielgruppenorientiert sensibilisiert und qualifiziert. Dies trifft auch auf den Umgang mit Straftätern und Störern zu, die PVB respektlos und gewalttätig gegenübertreten. So wird das Themenfeld „Gewalt gegen PVB“, einschließlich aggressiver und respektloser Verhaltensweisen, beispielsweise in den Trainings beim LAFP NRW, aber auch im berufspraktischen Training berücksichtigt und intensiv behandelt. Im Hinblick auf den Schutz vor psychischen und körperlichen Gesundheitsgefährdungen infolge erlebter Belastungen, bietet das LAFP NRW verhaltensorientierte Seminare und Fortbildungen an. Dazu zählen Stressbewältigungstrainings, wie auch Veranstaltungen zur Verhinderung von Belastungsstörungen oder die Nachbereitung besonders belastender Ereignisse. Ebenso tragen die angebotenen Maßnahmen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz bei PVB dazu bei, besondere Verhaltensweisen von Bürgerinnen und Bürgern zu verstehen und deeskalierend agieren zu können. Alle Beschäftigten der Polizei NRW haben die Möglichkeit, das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sozialwissenschaftlichen Dienstes des LAFP NRW in Anspruch zu nehmen. Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für PVB gibt es in den KPB. Hier stehen soziale Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Polizeiseelsorgerinnen/Polizeiseelsorger zur Seite. In den Jahren 2012 bis 2019 ist bezüglich Gewalt gegen PVB ein Anstieg von über 38 Prozent zu verzeichnen. Um PVB bei ihrer täglichen Arbeit bestmöglich vor physischer Gewalt zu schützen, hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert. Um die Sicherheit zu erhöhen, wurden folgende Einsatzmittel beschafft: • ballistische Plattenträger, • ballistische Schutzhelme, • körpernah getragene Aufnahmegeräte (Bodycams), • Außentragehüllen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 167 • Einsatzhandschuhe, • Spuckschutzhauben, • geräumige Funkstreifenwagen, • Smartphones. Derzeit wird geprüft, ob Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) ein geeignetes Führungs- und Einsatzmittel für den Wachdienst darstellen können. Die Landesregierung hat gemeinsam mit weiteren Akteuren Ende 2016 eine umfängliche Studie bei der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in Auftrag gegeben. Ziel dieser Studie war es, die Thematik „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ unabhängig von den Berichten über zahlreiche Einzelfälle in den Medien mit wissenschaftlichen Methoden quantitativ und qualitativ zu untersuchen. Das Forschungsvorhaben knüpft an eine bereits 2012 veröffentlichte Studie der RUB an, nimmt aber im Gegensatz zu dieser zusätzlich auch Einsatzkräfte der haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehren in den Blick. Gewalt wurde praxisbezogen differenziert in nonverbale, verbale und körperliche Gewalt und sachorientiert analysiert. Am 26.01. 2018 wurden die Ergebnisse der Studie der Öffentlichkeit präsentiert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen hat sich zusammen mit der Landesregierung ein breites Bündnis „Gemeinsam gegen Gewalt - Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“ formiert. Neben den ursprünglichen Trägern des Forschungsprojektes (IM, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), Institut der Feuerwehr NRW, Unfallkasse, komba Gewerkschaft) umfasst es auch die kommunalen Spitzenverbände, den Verband der Feuerwehren NRW sowie weitere Hilfsorganisationen. Die Bündnispartner haben einen umfänglichen Aktionsplan erarbeitet, welcher in fünf Handlungsfelder gegliedert ist: • Aus- und Fortbildung, • Einsatz/Einsatzteam, • Schnittstellenarbeit, • Arbeitgeber, • Politik, Gesetzgeber, Ressorts. Mit dem Aktionsplan wurde ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das Einsatzkräfte zukünftig besser schützen soll. Zu den Maßnahmen des Plans gehört beispielsweise der bereits umgesetzte Meldeerlass des IM. Arbeitgeber von Rettungs- und Einsatzkräften sind verpflichtet, Fälle von Gewalt gegenüber Einsatzkräften und vorsätzliche Beschädigungen von Einsatzfahrzeugen und Geräten zu melden. Auf dieser Grundlage werden regelmäßig Statistiken erhoben und ausgewertet. Die entsprechenden Fallzahlen wurden unter Frage 1 dieses Themenkomplexes dargelegt. In den kommenden drei Jahren sollen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden, darunter die Einführung eines sogenannten „Kümmerers“ nach dem Vorbild von psychosozialen Unterstützungsteams, die Aufnahme des Themenfeldes „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ in die Gefährdungsbeurteilung der Betriebe und Unternehmen sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung. Regelmäßige Runde Tische der am Aktionsplan beteiligten Institutionen sollen weitere Maßnahmen erarbeiten und auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Im Hinblick auf die zukünftige Maßnahmenumsetzung sind die Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Teilnehmer am Aktionsbündnis definiert und abgegrenzt. Die Maßnahmen sollen von den Teilnehmern vor Ort eigenverantwortlich umgesetzt werden; in einzelnen Handlungsfeldern ist bereits mit der Umsetzung begonnen worden. Darüber hinaus finden regelmäßige Treffen des Lenkungskreises des Aktionsbündnisses statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 168 Die Laufzeit ist von September 2019 bis September 2022 angelegt. Eine erste Evaluation ist für das Jahr 2021 vorgesehen. 5. Die Landesregierung hatte insbesondere auch zum Schutz der Polizeibeamten und -beamtinnen vor gewalttätigen Angriffen die generelle Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten in Aussicht gestellt. Welchen neuen Zeitrahmen sieht die Landesregierung im Hinblick auf die im Juli 2019 verschobene Einführung dieser Geräte vor? Grundsätzlich ist nach einer ersten internen Erprobung beim LZPD NRW und beim LAFP NRW festzustellen, dass DEIG nur zur Bewältigung von solchen statischen Einsatzlagen im Wachdienst als geeignet angesehen werden können, bei denen andere Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und Waffen im Hinblick auf eine sichere Lagebewältigung nicht erfolgversprechend sind oder zu nicht unerheblichen Verletzungen von PVB oder des polizeilichen Gegenübers führen können. Diese statischen Lagen definieren sich insbesondere dadurch, dass die bewaffnete oder unbewaffnete Person keine erkennbaren Angriffstendenzen gegen andere zeigt, jedoch die Durchsetzung notwendiger polizeilicher Maßnahmen erheblichen Widerstand erwarten lässt. Im Falle der Bewaffnung der Person mit einer Schusswaffe ist allerdings, selbst bei diesen statischen Einsatzsituationen, eine Eignung auszuschließen. Grundsätzlich nicht geeignet sind DEIG zur Bewältigung von dynamischen Lagen im Kontext von Bedrohungen oder Angriffen mit Hieb-, Stich-, Schnitt- oder Schusswaffen. Insbesondere in lebensbedrohlichen Einsatzlagen und grundsätzlich in Einsatzlagen, bei denen das polizeiliche Gegenüber über eine Schusswaffe verfügt, ersetzen DEIG bei den PVB nicht die Schusswaffe. DEIG stellen ein komplexes Einsatzmittel dar, dessen Nutzung zwingend ein taktisches Handlungs-/Einsatzkonzept erfordert. Dieses muss neben der Nutzung auch die weitere Vorgehensweise bei planabweichendem Einsatzverlauf umfassen. Zudem bedingt die Gewährleistung der Handlungssicherheit und der Funktionsbereitschaft im Einsatz ein Fortbildungskonzept mit einem hohen fortlaufenden Trainingsaufwand. Ein entsprechender Konzeptvorschlag wurde durch das LZPD NRW und das LAFP NRW als Ergebnis der oben genannten internen Erprobung dem IM vorgelegt. Eine erste grundlegende Prüfung in Form der internen Erprobung samt Erstellung eines Einsatzkonzeptes ist erfolgt. Ob die DEIG ein geeignetes Einsatzmittel für die PVB in Nordrhein-Westfalen darstellen und ob die Ergebnisse der internen Erprobung sich im polizeilichen Alltag bestätigen beziehungsweise die vorgeschlagene Einsatzkonzeption sich bewährt, muss nun in einem Pilotprojekt in mehreren KPB im Wachdienst überprüft werden. Dieses wurde zum 01.09.2020 in vier KPB sowie einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe unter Federführung des LZPD NRW initiiert. Der Erprobungsbeginn in den ausgewählten KPB ist, nach den entsprechend notwendigen Vorbereitungen durch die projektbegleitende Arbeitsgruppe, für Anfang 2021 angestrebt. Angesichts der hohen Bedeutung des Projektes wird ein Zeitrahmen von mindestens 12 Monate vorgeplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 169 X. Hasskriminalität 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote bei Hasskriminalität in Nordrhein-Westfalen? Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf • Nationalität • ethnische Zugehörigkeit • Hautfarbe • Religionszugehörigkeit • sozialen Status • physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung • Geschlecht/sexuelle Identität • sexuelle Orientierung • äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche/s seitens des Täters einer der oben genannten gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Delikte der Hasskriminalität werden auf Basis des 2001 in Kraft gesetzten KPMD-PMK erhoben. Für die Jahre 2001 bis 2005 lagen die erforderlichen Daten jedoch nicht mehr vor, sodass auf entsprechende Lagebilder aus diesen Jahren zurückgegriffen werden musste. Diese beinhalteten jedoch keine Angabe zu den aufgeklärten Fällen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 170 Hasskriminalität 2001 bis 2019 Jahr Fälle aufgeklärt AQ in % 2001 1 131 2002 950 2003 616 2004 755 2005 782 2006 1 053 562 53,4 2007 939 469 49,9 2008 878 446 50,8 2009 859 406 47,3 2010 730 322 44,1 2011 815 391 48,0 2012 891 470 52,7 2013 1 095 676 61,7 2014 1 245 686 55,1 2015 1 933 933 48,3 2016 2 481 1 029 41,5 2017 1 681 801 47,7 2018 1 580 889 56,3 2019 1 357 704 51,9 Seit Juli 2018 werden bundesweit einheitlich bei den Staatsanwaltschaften justizielle statistische Daten zur Hasskriminalität erhoben. In der Statistik werden Straftaten als Hasskriminalität eingestuft, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht beziehungsweise sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet. In 2018 (seit dem 1. Juli) wurden 1.233 und in 2019 3.185 der von den Staatsanwaltschaften in NRW eingeleiteten Verfahren der Hasskriminalität zugeordnet. Davon richteten sich in 2018 917 Verfahren und in 2019 2.162 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 171 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit Hasskriminalität in Nordrhein-Westfalen am häufigsten vor? In den Jahren 2006 bis 2019 wurden Volksverhetzungsdelikte am häufigsten angezeigt. Delikte im Zusammenhang mit Hasskriminalität 2001 bis 2019 Jahr Fälle Volksverhetzungsdelikt e Propaganda - delikte Beleidigungs - delikte Körperverletzungs - delikte 2001 1131 2002 950 2003 616 2004 755 2005 782 2006 1 053 497 244 116 117 2007 939 419 222 85 91 2008 878 405 183 98 87 2009 859 346 196 91 82 2010 730 326 156 88 65 2011 815 315 156 120 92 2012 891 349 172 149 103 2013 1 095 447 174 199 122 2014 1 245 455 178 272 127 2015 1 933 790 300 293 155 2016 2 481 901 323 375 275 2017 1 681 715 233 263 145 2018 1 580 601 214 346 175 2019 1 357 511 267 274 114 In der Hasskriminalitätsstatistik der Staatsanwaltschaften werden folgende Straftatbestände gesondert erfasst: • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen • (§ 86a StGB), • Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Gewaltdarstellung (§ 131 StGB), • Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), • Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB), • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff StGB), • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB), • Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 ff. StGB) und sonstige Delikte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 172 Der Anteil der vorgenannten Delikte an der Gesamtzahl der wegen Hasskriminalität eingeleiteten Verfahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anteil der Delikte an der Gesamtzahl der eingeleiteten Verfahren § 86a StGB §§ 130, 131 StGB §§ 185 bis 187 StGB §§ 211, 212 StGB §§ 223 bis 231 StGB § 340 StGB §§ 306 bis 306f StGB Sonstige Delikte 2019 24,0% 33,2% 21,4% 0,0% 2,7% 0,0% 0,3% 18,4% 2018 16,7% 41,8% 22,6% 0,1% 2,9% 0,0% 0,2% 15,7% 3. Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer bei Delikten im Zusammenhang mit Hasskriminalität in Nordrhein-Westfalen? Studien, denen Befunde zum Dunkelfeld von Staatsschutzdelikten in Nordrhein-Westfalen entnommen werden können, liegen nicht vor. Gleichwohl sprechen folgende Aspekte dafür, dass im Bereich der Hasskriminalität von einem nicht geringen Dunkelfeld auszugehen ist: Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung oder wohnungslose Menschen, die als Zielgruppen rechts motivierter Gewalt gelten, erstatten seltener Anzeige als andere Personen. Dies trifft auch auf Menschen zu, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität Opfer von rechts motivierter Hasskriminalität werden. Ebenso können mangelndes Vertrauen in die Institutionen Polizei und Justiz oder Kommunikationsschwierigkeiten die Anzeigebereitschaft reduzieren. Dies wird auch durch Feststellungen der Mobilen Opferberatung Sachsen-Anhalt aus 2014 gestützt, wonach ein Viertel der dort bekannt gewordenen mutmaßlich rassistischen Straftaten nicht bei der Polizei angezeigt werden. Straftaten mit Bezug zur PMK werden nicht immer als solche erkannt. Dies hängt häufig damit zusammen, dass die Motivlagen der Tatverdächtigen im Rahmen der Ermittlungen nicht eindeutig verifiziert werden können. Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl potenzieller Tatverdächtiger im Bereich der Hasskriminalität nicht ermittelt werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 173 4. Wie hoch war im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 jeweils die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bei Hasskriminalität in Nordrhein-Westfalen und welche Tätergruppen traten jeweils in welchem Umfang in Erscheinung? Die Anzahl von Tatverdächtigen wird seit 2007 statistisch erhoben. Daten zu Tätergruppen liegen nicht vor. Nachfolgend sind die Erkenntnisse zur Altersstruktur, zum Geschlecht und zur Frage, ob es sich um deutsche oder nichtdeutsche Tatverdächtige handelt, dargestellt. Tatverdächtige Altersstruktur Jahr insgesamt davon: bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 unter 21 -insgesamtab 21 2007 752 7 156 137 300 452 2008 728 10 103 150 263 465 2009 721 8 102 137 247 474 2010 449 8 57 65 130 319 2011 556 2 54 126 182 374 2012 616 7 49 76 132 484 2013 841 3 50 87 140 701 2014 816 3 71 84 158 658 2015 1 333 11 74 161 246 1 087 2016 1 265 9 94 108 211 1 054 2017 912 5 52 50 107 805 2018 1 016 4 53 46 103 913 2019 819 6 102 48 156 663 Tatverdächtige Geschlecht Jahr insgesamt männlich weiblich 2007 752 674 78 2008 728 644 84 2009 721 604 117 2010 449 384 65 2011 556 493 63 2012 616 526 90 2013 841 711 130 2014 816 682 134 2015 1 333 1 160 173 2016 1 265 1 111 154 2017 912 796 116 2018 1 016 876 140 2019 819 709 110 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 174 Tatverdächtige deutsch/nichtdeutsch Jahr insgesamt deutsch nichtdeutsch 2007 752 695 57 2008 728 647 81 2009 721 665 56 2010 449 407 42 2011 556 526 30 2012 616 568 48 2013 841 793 48 2014 816 714 102 2015 1 333 1 245 88 2016 1 265 1 172 93 2017 912 856 56 2018 1 016 943 73 2019 819 759 60 5. Welche gesellschaftlichen Gruppen sind in welchem Umfang von Hasskriminalität betroffen und wie viele Delikte waren im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 a) rassistisch/ausländerfeindlich motiviert? b) antisemitisch motiviert? c) sexistisch motiviert bzw. gegen Schwule, Lesben und Transgender gerichtet? d) gegen Obdachlose und ähnliche sozial schwache Gruppen gerichtet? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 175 a) rassistisch/ausländerfeindlich motiviert? Daten zu rassistisch motivierten Straftaten liegen seit 2006 vor. Jahr rassistisch motivierte Straftaten 2006 102 2007 90 2008 74 2009 67 2010 64 2011 78 2012 81 2013 132 2014 144 2015 168 2016 176 2017 185 2018 240 2019 278 Ausländerfeindliche Straftaten wurden bis 2018 als Teil der Hasskriminalität zwar erfasst, aber nicht gesondert ausgewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 176 b) antisemitisch motiviert? Antisemitisch motivierte Straftaten wurden bereits vor Einführung des KPMD-PMK im Jahr 2001 erfasst. Entsprechend liegen die Fallzahlen auch für das Jahr 2000 vor. Jahr antisemitisch motivierte Straftaten 2000 170 2001 199 2002 208 2003 184 2004 226 2005 212 2006 309 2007 279 2008 230 2009 292 2010 240 2011 242 2012 216 2013 237 2014 351 2015 270 2016 297 2017 324 2018 350 2019 315 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 177 c) sexistisch motiviert bzw. gegen Schwule, Lesben und Transgender gerichtet? Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und/oder sexueller Identität liegen für die Jahre 2006 bis 2019 vor. Jahr Straftaten gegen die sexuelle Orientierung/Identität 2006 9 2007 8 2008 13 2009 17 2010 13 2011 9 2012 14 2013 28 2014 14 2015 19 Jahr Straftaten gegen die sexuelle Orientierung/Identität 2016 20 2017 36 2018 29 2019 25 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 178 d) gegen Obdachlose und ähnliche sozial schwache Gruppen gerichtet? Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit dem sozialen Status wurden für die Jahre 2006 bis 2019 erfasst. Jahr Straftaten i.Z.m. dem sozialen Status 2006 7 2007 9 2008 5 2009 4 2010 1 2011 4 2012 5 2013 6 2014 5 2015 4 2016 3 2017 4 2018 9 2019 21 In der Hasskriminalitätsstatistik der Staatsanwaltschaften wird die folgende Kategorisierung von Straftaten vorgenommen: • antisemitisch motiviert • behindertenfeindlich motiviert • christenfeindlich motiviert • fremdenfeindlich motiviert • islamfeindlich motiviert • gerichtet gegen sexuelle Orientierung/ Identität. Dabei werden die einzelnen Taten regelmäßig in mehrere Kategorien eingetragen (Mehrfachnennung). Der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung der Kategorien zu entnehmen. Kategorie Prozent Antisemitisch motiviert 22,2% Behindertenfeindlich motiviert 0,3% Christenfeindlich motiviert 1,1% Fremdenfeindlich motiviert 66,7% Islamfeindlich motiviert 8,5% gegen sexuelle Orientierung/Identität gerichtet 1,1% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 179 6. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung bei der Bekämpfung von Hasskriminalität? Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Landesregierung auf die Bekämpfung von Hatespeech in digitalen Medien. Auf Grundlage einer Kooperation der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) mit der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) wurde das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ initiiert, das sich bereits seit Februar 2018 in der operativen Phase befindet. Ziel dieses Projekts ist – schon vor Implementierung einer künftigen Meldepflicht der Netzbetreiber – ein koordiniertes und effizientes Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden, Medienhäusern und Medienaufsicht gegen strafrechtlich relevante Hassreden im Netz. An dem Projekt, das bei der ZAC NRW angesiedelt ist, sind neben der LfM Medienhäuser und der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. beteiligt. Die projektbeteiligten Medienunternehmen können auf elektronischem Weg über einen eigens hierfür eingerichteten Zugang Nutzerbeiträge auf ihren Seiten in sozialen Medien oder auf anderen Netzangeboten der Unternehmen bei der ZAC NRW anzeigen, falls sie diese Beiträge für strafbar halten. Nach Prüfung durch die ZAC NRW, bei der lediglich zugespitzte Meinungsäußerungen trennscharf von strafrechtlich relevanter Hassrede unterschieden werden, wird nur letztere - wiederum digital - an das LKA NRW zwecks Identifizierung des Urhebers der Hassrede weitergeleitet. Das LKA NRW übernimmt die ersten Ermittlungen zur Urheberschaft der Postings. Dies beinhaltet in der Regel eine Einsichtnahme der veröffentlichten Daten im Internet sowie erforderliche Anfragen bei den entsprechenden Telemedienanbietern. Die ermittelten Daten werden mit den polizeilichen Datenbeständen abgeglichen und hinsichtlich weiterer Ermittlungsansätze geprüft. Ein Teil der Urheber/User nutzt die Möglichkeiten der Anonymisierung im Internet und kann daher nicht ermittelt werden. Ergeben die Ermittlungen des LKA NRW eine örtliche Zuständigkeit innerhalb Nordrhein-Westfalens wird das Verfahren über die ZAC NRW an die örtlich zuständige KPB zwecks Aufnahme weiterer Ermittlungen abgegeben. In herausragenden Fällen werden die Ermittlungen durch das LKA NRW fortgeführt. Seit Projektbeginn sind Meldungen im höheren dreistelligen Bereich an die ZAC Köln weitergeleitet worden. Mehr als 60 Prozent der Meldungen hat das LKA NRW als Strafanzeige durch die ZAC NRW erhalten. Etwa ein Drittel der User wurden identifiziert, wobei die meisten Tatverdächtigen ihren Wohnsitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen haben. Das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ aus Nordrhein-Westfalen kann als Vorreiter in Deutschland angesehen werden. Mehrere andere Bundesländer haben infolgedessen vergleichbare Projekte gestartet beziehungsweise befinden sich in der Planungsphase. Die positiven Erfahrungen werden aktuell unmittelbar durch die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) und zudem mittelbar durch das LKA NRW in die Projektgruppe „Zentrale Meldestelle für strafrechtliche Inhalte“ (PG ZMI) beim BKA eingebracht. Die aktuellen Gesetzesänderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weisen dem BKA hierbei eine Zentralstellenfunktion für strafrechtliche relevante Postings in den sozialen Medien zu. Die weiteren Ermittlungen bei den identifizierten Urhebern erfolgt dann im nächsten Schritt durch die örtlichen Polizeibehörden in den Ländern. Aufbauend auf den Erfahrungen der ZAC NRW im Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ und aufgrund der darin erworbenen besonderen Expertise der Zentralstelle bei der strafrechtlichen Bewertung von Hatespeech ist eine landesweite Zuständigkeit der Zentralstelle eingerichtet für • Verfahren wegen politisch motivierter Inzidentstraftaten aus Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundesamts für Justiz nach dem NetzDG und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 180 • herausgehobene Verfahren politisch motivierter Hassrede in Netzwerken mit besonderer Reichweite, wobei eine Tat in der Regel dann als herausgehoben zu bewerten ist, wenn sie sich gegen in NRW tätige Mandatsträgerinnen/Mandatsträger oder Amtsträgerinnen/Amtsträger oder in anderer Weise durch besonderes gesellschaftliches Engagement profilierte Personen richtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 181 XI. Grenzüberschreitende Kriminalität 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über die Entwicklung der Fallzahlen von grenzüberschreitender Kriminalität an den Landesgrenzen zu Belgien und den Niederlanden? Der Begriff „grenzüberschreitenden Kriminalität“ ist in der PKS nicht definiert. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat versteht unter dem Begriff solche Straftaten, die teilweise unter Umgehung der regulären Grenz- und Zollkontrollen begangen werden, um durch gezieltes Ausnutzen der durch eine Staatsgrenze vorhandenen unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftsräume Gewinne zu erzielen oder die Strafverfolgung wesentlich zu erschweren oder zu verhindern. Zu folgenden Kriminalitätsformen, bei denen die Täter die Staatsgrenze zu Belgien und den Niederlanden zur Begehung ihrer Straftaten typischerweise ausnutzen, liegen statistische Erkenntnisse über die Entwicklung der Kriminalität vor: • Sprengungen von Geldausgabeautomaten (GAA), • Rauschgiftkriminalität (Unerlaubte Einfuhr von BtM, Herstellung synthetischer Drogen, Entsorgung von Chemikalien) • Organisierte Kriminalität. GAA-Sprengungen Im Rahmen von Ermittlungsverfahren zu GAA-Sprengungen wurde festgellt, dass der überwiegende Anteil der in Nordrhein-Westfalen handelnden Täter aus den Niederlanden stammen. Die Tatverdächtigen verüben bewusst ihre Taten in Deutschland, um unmittelbar die Niederlande und Belgien als Rückzugsraum zu nutzen und um den Zugriff deutscher Strafverfolgungsbehörden zu erschweren. Ab dem Jahr 2015 werden hierzu Daten im Rahmen eines Auswerteschwerpunktes systematisch erhoben. Nachfolgende Tabelle gibt die Fallzahlen für Tatbegehungen im gesamten Land NRW wieder, da die GAA-Sprengungen nicht ausschließlich in den Grenzbehörden erfolgen. Für das Jahr 2020 wurden Fallzahlen bis zum Stichtag 06.07.2020 erhoben. GAA - Sprengungen Jahr Fälle Versuche Tatklärungen Festnahmen 2015 68 33 35 9 2016 136 68 60 30 2017 92 48 23 23 2018 108 71 29 22 2019 105 55 41 21 2020 108 69 30 10 Rauschgiftkriminalität Für den Bereich der Rauschgiftkriminalität werden in Bezug auf die grenzüberschreitende Kriminalität Fallzahlen zur Unerlaubten Einfuhr in nicht geringer Menge gemäß § 30 (1) Nummer 4 BtMG dargestellt. Die Auswertungen der PKS für die Grenzbehörden KPB Aachen, Borken, Coesfeld, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Steinfurt, Viersen und Wesel sind der Anlage 9 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 182 Zum Anbau von Plantagen sowie dem Aufbau von Laboren und Entsorgung von Chemikalien zur Herstellung synthetischer Drogen liegen keine Zahlen der PKS vor. In der Vergangenheit wurden von der Polizei NRW mehrere Großlabore zur Herstellung synthetischer Drogen im grenznahmen Raum zu den Niederlanden identifiziert. Zur diesbezüglichen Schwerpunktsetzung der Landesregierung zur Bekämpfung der Drogenkriminalität wird auf die Antwort zur Frage 8 im Komplex XVIII. Drogenkriminalität verwiesen. Organisierte Kriminalität (OK) Im Bereich der OK verfügen etwa 80 Prozent der in Nordrhein-Westfalen bearbeiteten Verfahren über internationale Bezüge. Nachfolgende Daten basieren auf den jährlich erstellten Lagebildern OK NRW. In den Lagebildern werden die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen OK-Verfahren abgebildet. Angaben zu Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden beziehungsweise Belgien liegen ab 2011 vor. OK-Verfahren mit Bezügen zu Belgien und den Niederlanden Jahr OK-Verfahren insgesamt Niederlande Belgien 2011 66 20 11 2012 66 22 7 2013 71 21 8 2014 74 19 6 2015 77 23 7 2016 68 22 5 2017 80 15 6 2018 77 20 7 2019 73 20 3 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität in Nordrhein-Westfalen am häufigsten vor? Die Fallzahlen zu den oben genannten Delikten sind nicht vergleichbar. 3. Wie hoch war im Zeitraum von 2000 bis 2019 die Aufklärungsquote bei der grenzüberschreitenden Kriminalität? Die AQ für die Unerlaubte Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge für die Grenzbehörden zu Belgien und den Niederlanden sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Die durch durchschnittliche AQ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die durchschnittliche Quote für die genannten Grenzbehörden betrug in den Jahren 2000 bis 2019 96,6 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 183 Unerlaubte Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge KPB Durchschnittliche AQ 2000 - 2019 in % Aachen 97,5 Borken 95,4 Euskirchen 99,1 Heinsberg 94,2 Unerlaubte Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge KPB Durchschnittliche AQ 2000 - 2019 in % Kleve 95,5 Viersen 98,2 Krefeld 96,6 Mönchengladbach 96,5 Münster 96,7 Coesfeld 96,3 Steinfurt 96,7 Wesel 96,8 Düren 96,6 Für den Bereich GAA-Sprengungen in Nordrhein-Westfalen liegen für den Zeitraum 2015 bis zum 06.07.2020 folgende AQ vor: GAA-Sprengungen Jahr Fälle insgesamt aufgeklärte Fälle AQ in % 2015 68 35 51,5 2016 136 60 44,1 2017 92 23 25,0 2018 108 29 26,9 2019 105 41 39,0 2020 108 30 27,7 4. Welche Erkenntnisse gibt es über die Tatverdächtigen bei der grenzüberschreitenden Kriminalität? Professionelle Täter beziehungsweise Tätergruppen agieren häufig überregional und gegebenenfalls grenzüberschreitend, das heißt die Einreise erfolgt bei Grenzübertritt lediglich für die Tatplanung, -vorbereitung und -durchführung. Das Entdeckungsrisiko, der Strafverfolgungsdruck und mögliche Sanktionen werden dabei seitens der Täter aufgrund der Grenzüberschreitung eher als gering eingeschätzt. Zu unterscheiden sind Delikte im engeren Grenzgebiet und solche, bei denen die Täter nach Grenzübertritt die insgesamt gute verkehrstechnische Infrastruktur und die Tatgelegenheiten in den Ballungsräumen der Rhein- Ruhr-Schiene ausnutzen, um an beliebigen geeigneten Orten in Nordrhein-Westfalen Straftaten zu begehen. Typische Beispiele sind, wie bereits oben angeführt, GAA- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 184 Sprengungen, bei denen Täter aus den Niederlanden durch Nordrhein-Westfalen an einen ausgewählten Tatort fahren und danach zurückkehren. Zur grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität, zu der keine validen statistischen Zahlen vorliegen, ist bekannt, dass Tatverdächtige nicht nur örtlich agieren, sondern häufig in angrenzenden Staaten für die Tatbegehung ausgebildet werden. Die Tätergruppen sind oftmals als Banden hierarchisch organisiert und technisch professionell ausgerüstet. Es ist nicht selten, dass Experten, zum Beispiel Kfz-Mechaniker oder Ingenieure, aus dem Ausland einreisen, um entwendete Fahrzeuge in heimischen, konspirativen Werkstätten oder Lagerhallen zu verändern. Dabei werden Ortungssysteme außer Kraft gesetzt, das Fahrzeug in kürzester Zeit zerlegt oder die Fahrzeugidentifizierung erschwert. Je nach Auftrag werden die Fahrzeuge oder die Fahrzeugteile noch im Inland verkauft oder ins Ausland verbracht. Rauschgiftkriminalität Die Erkenntnisse zu den Tatverdächtigen (Geschlecht, Nationalität) im Bereich der Unerlaubten Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge für die Jahre 2000 - 2019 sind der Tabelle 10 dargestellt. GAA-Sprengungen Der größte Anteil der Täter im Bereich der GAA-Sprengungen sind Tatverdächtige, die in den Niederlanden leben und einen marokkanischen Familienhintergrund haben. Für das Jahr 2020 wurden Fallzahlen bis zum Stichtag 06.07.2020 erhoben. Jahr Fälle insgesamt Tatverdächtige sicher aus NL 2015 68 35 2016 136 81 2017 92 73 2018 108 59 2019 105 49 2020 108 85 Zu den weiteren Erkenntnissen zählt, dass die Tatverdächtigen aus den Niederlanden regelmäßig auch im Verdacht stehen, neben den GAA-Sprengungen andere Delikte, wie zum Beispiel BtM-Handel zu begehen. Bei den identifizierten Tätergruppen handelt es sich weniger um straff geführte Organisationen oder Banden. Vielmehr gehen die niederländischen Ermittlungsbehörden von einem Netzwerk mit wechselnden Tatbeteiligungen aus. Deren Angehörige leben überwiegend in urbanen Subkulturen von Amsterdam und Utrecht. Ähnlich wie Gruppen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, schotten sich die Personen konsequent gegen Strafverfolgungsorgane ab, sind vielfach auf polizeiliche Überwachungsoder Ermittlungsmaßnahmen vorbereitet. Ihre Tatbegehungen sowie ihr Fluchtverhalten - sie nutzen hochmotorisierte PKW - sind durch Gewalt und Rücksichtslosigkeit gekennzeichnet. Die Tatverdächtigen und ihre Familien sind präventiven Initiativen schwer zugängig. Organisierte Kriminalität OK-Gruppierungen sind international strukturiert und weltweit gut vernetzt. Insbesondere die See- und Flughäfen der Niederlande und Belgiens stellen beispielsweise seit Jahren Einfallstore für Drogentransporte nach Europa und unter anderem nach Deutschland dar. Ein hoher Anteil von Tatverdächtigen aus OK-Verfahren, die Bezüge in die Niederlande oder Belgien aufweisen, haben eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise einen Geburtsort im Ausland. Die Tatverdächtigen der in den Jahren 2011 bis 2019 in Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 185 Westfalen geführten OK-Verfahren, die Bezüge in die Niederlande und Belgien aufwiesen, hatten maßgeblich folgende Staatsangehörigkeiten: Niederlande Nationalität Anzahl TV Deutschland 140 ausländische TV 576 Türkei 90 Niederlande 68 Italien 31 Albanien 26 Libanon 22 Polen 20 Marokko 20 Serbien 19 Griechenland 14 Insgesamt wurden in den OK-Verfahren mit Bezügen zu den Niederlanden 83 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten identifiziert. Belgien Nationalität Anzahl TV Deutschland 38 ausländische TV 201 Türkei 25 Niederlande 16 Italien 13 Polen 8 Belgien 7 Libanon 7 Rumänien 6 Marokko 6 Syrien 6 Insgesamt wurden in den OK-Verfahren mit Bezügen zu Belgien 65 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten identifiziert. 5. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei, der Bundespolizei und dem Zoll sowie den zuständigen Behörden in den Niederlanden und Belgien bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu verbessern? Folgende Maßnahmen der Landesregierung dienen der Verbesserung bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Zusammenarbeit mit anderen deutschen sowie niederländischen und belgischen Behörden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 186 • Benelux - Erneuerung der politischen Erklärung: Im Rahmen des Benelux-Jahres 2019 strebte die Landesregierung eine Erneuerung der Politischen Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Benelux-Staaten an, um den herausgehobenen Stellenwert zu dokumentieren, der der Zusammenarbeit mit den Nachbarn beigemessen wird. Die neue Erklärung hat gleichzeitig eine substantielle Vertiefung und Intensivierung der Zusammenarbeit zum Ziel und soll der Partnerschaft eine neue Dynamik verleihen. Die Unterzeichnung der neuen Politischen Erklärung fand am 02.04.2019 in Luxemburg im Rahmen eines Gipfeltreffens der drei Benelux-Regierungschefs statt. Zu Fragen der Inneren Sicherheit wurden folgende Vereinbarungen getroffen: o die gute Kooperation der Sicherheitsbehörden intensivieren und bei Erfordernis gemeinsame Ermittlungsgruppen einsetzen, o den Austausch bewährter Praktiken und die Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bekämpfung der Alltagskriminalität, der OK und der Gefahren durch den internationalen Terrorismus verbessern, o gemeinsame Einsatzformen im polizeilichen Alltag als auch bei besonderen Ereignissen trainieren und anwenden, o den operativen Informationsaustausch optimieren. • Austausch einer Kontaktbeamtin und eines Kontaktbeamten zwischen LKA NRW und den Koninglijke Landelijke Politie Diensten (KLPD) in Driebergen: Der Einsatz eines niederländischen Kontaktbeamten beim LKA NRW hat sich bewährt und trägt zur weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit bei. Als Pendant arbeitet seit Oktober 2017 eine Kontaktbeamtin des LKA NRW bei der niederländischen Polizei. • Zusammenarbeit mit der Bundespolizei: Anlässlich des Themas „Ausbau gemeinsamer Zusammenarbeitsformen zwischen der Polizei NRW und der Bundespolizei“ tagten beispielsweise am 15.09.2019 auf Einladung des Inspekteurs der Polizei NRW Vertreter der grenznahen KPB, des LZPD NRW, LKA NRW und der Bundespolizei, um unter anderem folgende Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zu vereinbaren: o die Durchführung gemeinsamer Kontrolltage o die Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes „Grenze“ o weitere Verbesserungen des Informationsaustausches o der Ausbau gegenseitiger Hospitationen o die zukünftige Einladung zur Binnengrenztagung • Am 10.03.2020 tagten Vertreter LZPD NRW und der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Ziel der weiteren Abstimmungen ist die Verbesserung des Informationsaustausches durch Zusammenführung von Erkenntnissen im Hinblick auf das Lage- und Meldewesen und die Lagebeurteilung. Bei weiteren Arbeitstreffen wird unter anderem die Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes Grenze geprüft. • Grenzüberschreitende Polizeiteams (GPT): Die Idee von fest installierten, gemeinsamen grenzübergreifenden Polizeistreifen im deutsch-niederländischen Raum zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, beispielsweise Eigentums- oder Drogendelikte, konnte am 01.06.2008 durch das EU- Projekt „Grenzüberschreitendes Polizeiteam“, kurz GPT, in Bad Bentheim verwirklicht werden. Für Nordrhein-Westfalen ist die KPB Borken beteiligt. Benachbarte Polizeibehörden aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, von der Nationale Politie, der Koninklijke Marechaussee und der Bundespolizei verfolgen gemeinsam Straftaten und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 187 Ordnungswidrigkeiten im Grenzgebiet. Das durch EU-Mittel unterstützte Projekt ist am 31.03.2019 nach zehnjähriger Dauer ausgelaufen. Aufgrund der positiven Erfahrungen der operativen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit manifestierten alle Kooperationspartner ihren Willen zu einer eigenständigen Fortführung des GPT Bad Bentheim. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 28.03.2019 in Ahaus. Auch weiterhin stellen die fünf beteiligten Behörden je vier Beamtinnen und Beamte. Das IM führt Gespräche, um weitere GPT für den gesamten niederländischen, belgischen und nordrhein-westfälischen Grenzverlauf einrichten zu können. • Polizeiliche Euregio Rhein-Maas-Nord (PER): Die grenzüberschreitende Kooperation PER befasst sich unter anderem mit den Deliktsbereichen GAA-Sprengungen, BtM-Kurierfahrten und Kfz-Verschiebung. Regelmäßig werden Fahndungstage bzw. Korridorfahndungen unter Bildung gemeinsamer Polizeistreifen mit der niederländischen Polizei (TRIVIUM) durchgeführt. Besonderes Augenmerk gilt der gegenseitigen Unterstützung bei Großereignissen wie Weihnachtsmärkten, zu Karneval, Musikfestivals und beim Sport. In der Haupturlaubssaison arbeiten NRW-Polizisten kooperativ mit den niederländischen Behörden in den Badeorten der niederländischen Nordseeküste zusammen. • „NeBeDeAgPol“ (Arbeitsgemeinschaft der niederländischen, belgischen und deutschen Polizeibehördenleiter in der Euregio-Maas-Rhein): Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus der Steuerungsgruppe, einer Geschäftsstelle, den Facharbeitskreisen sowie dem Euregionalen Polizei Informations- und Kooperationszentrum (EPICC). Ihr Auftrag ist die Förderung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit auf Grundlage des Schengener Durchführungsübereinkommens und der hierauf basierenden Verträge mit dem Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Euregio-Maas-Rhein zu gewährleisten. Die Steuerungsgruppe der NeBeDeAgPol setzt sich zusammen aus: o der Leiterin der Politie Limburg (NL), o dem Leiter der Förderalen Verwaltungspolizei Eupen (B) und o dem Polizeipräsidenten Aachen (Vorsitzender) An den monatlichen Sitzungen nehmen die Koordinatoren der Facharbeitskreise (FAK) und der selbständigen Arbeitsgruppen (AG) teil. Aus Deutschland nehmen Vertreter o der KPB Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg, o der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (bundespolizeiliche Zuständigkeiten in der Euregio Maas-Rhein) o des PP Köln - Zuständigkeiten auf den Bundesautobahnen in der Euregio Maas- Rhein teil. Diese Behörden bestimmen gemeinsam und gleichberechtigt die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit. In der Steuerungsgruppe vertritt der Polizeipräsident Aachen die Interessen der deutschen NeBeDeAgPol-Behörden. Die NeBeDeAgPol hat folgende strategische Schwerpunkte: o Grenzüberschreitender Informationsaustausch zur allgemeinen und täterorientierten Kriminalitätsbekämpfung o Koordination grenzüberschreitender Einsätze LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 188 o Kommunikation bei grenzüberschreitenden Einsätzen o Verbesserung der Kommunikation innerhalb des Gremiums o Fortbildung/Training für Studierende und im Grenzgebiet tätige Polizeivollzugsbeamte (Sprache, Rechtsgrundlagen) Im Rahmen der Umsetzung des strategischen Schwerpunkts „Grenzüberschreitender Informationsaustausch zur Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und täterorientiert“ hat der Facharbeitskreis „Kriminalität“ eine Expertengruppe mit der fortlaufenden Analyse der Lage in der Euregio Maas-Rhein beauftragt. Auf Basis der Ergebnisse steuert der FAK „Kriminalität“ künftig die gemeinsamen Aktivitäten zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Zusammenarbeit in der AG Rotlicht, der AG Wohnungseinbruch, AG Rocker und AG Drogen wurde fortgesetzt. Im Bereich der Extremismus-Prävention hat sich eine im Jahr 2017 vertraglich vereinbarte unmittelbare Zusammenarbeit zwischen NRW mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ost-Belgiens (DG) etabliert. Sie verfügt über ein eigenes Wegweiser- Programm zur Salafismus-Prävention, das in Anlehnung an die durch den Verfassungsschutz NRW entwickelte Konzeption aufgebaut wurde und mit dem nordrhein-westfälischen Wegweiser-Standort in der Region Aachen kooperiert. • EURIEC (Euregionales Informations- und Kompetenzzentrum): Mit dem niederländischen Innenminister Ferdinand Grapperhaus und dem damaligen belgischen Innenminister Jan Jambon hat IM am 17. Mai 2018 eine Absichtserklärung zur Einrichtung eines Pilotprojekts für ein EURIEC in Maastricht unterzeichnet. Mithilfe des Kompetenzzentrums soll der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein besser koordiniert werden. In dem internationalen Kompetenzzentrum sollen Vertreter aus beispielsweise Bauaufsichts-, Liegenschafts-, Gesundheits- und Ordnungsbehörden sowie Finanzämtern mitarbeiten. Die Polizei soll die Zusammenarbeit durch einen umfassenden Datenaustausch sowie durch Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. So soll beispielsweise verhindert werden, dass Mitglieder einer verbotenen Rockergruppe sich unbemerkt im Ausland ansiedeln können. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre ausgelegt und wird mit Fördermitteln der Europäischen Kommission unterstützt. EURIEC hat im September 2019 seine Arbeit mit Sitz in Heerlen aufgenommen. • EMR-Eyes (Projekt „Euregio Meuse-Rhin - Eyes of the Euregio“): EMR-Eyes ist ein Projektprogramm für Sicherheit und Prävention auf euregionaler Ebene. Das Projekt verfolgt einen administrativen Ansatz, indem es sich an Präventionsund Sicherheitspartner, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden wendet. EMR Eyes organisiert Prozesse für die Zusammenarbeit, Koordination, den Informationsaustausch und für Schulungen in den drei prioritären Handlungsfeldern: • gewaltsamer Radikalismus, • Wohnungseinbrüche und • BtM. Das übergeordnete Ziel des Projekts - die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen - steht im Einklang mit den europapolitischen Prioritäten der Landesregierung. Die vorgesehene inhaltliche Ausgestaltung entsprach den damaligen kriminalstrategischen Schwerpunkten der Polizei NRW und wurde zwischenzeitliche an aktuelle Entwicklungen angepasst. Durch seine inhaltliche Ausgestaltung kann das Projekt EMR Eyes den beabsichtigten administrativen Ansatz gegen Organisierte Kriminalität (EURIEC) gut ergänzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 189 • Zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durch reisende Intensivtäter hat das IM bereits 2013 das Konzept Mobile Täter im Visier (MOTIV) entwickelt. MOTIV ist ein zentraler Baustein zur Bekämpfung überörtlich, auch grenzüberschreitend agierender Intensivtäter. Eine Weiterentwicklung von MOTIV für Nordrhein-Westfalen, insbesondere eine mögliche Ausweitung auf überörtliche Intensivtäter in anderen Deliktsbereichen der Allgemeinkriminalität ist derzeit Gegenstand einer Prüfung im LKA NRW. Insgesamt kommt dem gegenseitigen, länderübergreifenden Informationsaustausch im Rahmen der Bekämpfung von Intensivtätern eine hohe Bedeutung zu. Mit der niederländischen Polizei ist ein gegenseitiger, teilautomatisierter Datenabgleich eingerichtet, der Vorbild für den Informationsaustausch mit anderen Kooperationspartnern sein kann. • Euregionales Polizei-Informations- und Cooperationscentrum (EPICC): Im EPICC in Kerkrade (Niederlande) arbeiten PVB aus den Niederlanden, Belgien, dem PP Aachen, LKA NRW und der Bundespolizei nach dem „Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische“ zusammen, um den grenzüberschreitenden Informationsaustausch und die Bearbeitung der Rechtehilfeersuchen aus Nordrhein- Westfalen mit Belgien und den Niederlanden zu erleichtern. Im Zeitraum 2018/2019 wurden insgesamt 9.103 Vorgänge bearbeitet. Das Vorgangsaufkommen fußt größtenteils auf Ersuchen der Polizeibehörden des Landes NRW, jedoch steigt auch die Zahl der Ersuchen aus dem Bereich der nordrheinwestfälischen Justiz. Dabei steht das EPICC in Kontakt mit dem Büro der Euregionalen Staatsanwaltschaften (BES) in Maastricht/NL. Die nahezu ausschließlich positiven Rückmeldungen aus den Behörden betonen das grundsätzlich zügige Antwort-Zeit- Verhalten sowie die fachkundige Beratung. Für das LAFP NRW ist das EPICC in der Fortbildung der Spezialeinheiten ein fachkundiger Partner. Die beteiligten Partner prüfen derzeit eine Ausweitung der Öffnungszeiten, um eine bessere Unterstützung des operativen Polizeidienstes zu gewährleisten. Darüber hinaus wird eine strukturierte Zusammenarbeit mit den neu zu bildenden GPT geprüft. • Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität: Mit dem niederländischen Kontaktbeamten im LKA NRW besteht eine enge Zusammenarbeit, die den Austausch von Informationen auf operativer und strategischer Ebene sowie die Vermittlung von Kontakten zu niederländischen Behörden deutlich fördert. Derzeit führt das LKA NRW Gespräche mit Vertretern niederländischer Polizeibehörden zur Etablierung eines systematischen Informationsaustausches und Identifizierung gemeinsamer Handlungsfelder im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Das LKA NRW ist in der Ständigen Arbeitsgruppe Rauschgift (StAR) vertreten, ein kriminalpolizeiliches Fachgremium der Rauschgiftbekämpfung unter Vorsitz des BKA mit internationaler Besetzung. Die StAR ermöglicht den Teilnehmern (BKA, ZKA, sämtliche Bundesländer, sämtliche deutsche Anrainerstaaten, EUROPOL, IKPO, DEA) die Durchführung des erforderlichen Informations- und Erfahrungsaustauschs und die Abstimmung gemeinsamer operativer Maßnahmen. • Aachener Erklärung: Als Kooperationspartner im Rahmen der Aachener Erklärung zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstählen nehmen Vertreter der belgischen, der niederländischen, der nordrhein-westfälischen, rheinland-pfälzischen und niedersächsischen Polizei an einem regelmäßigen, institutionalisierten Informationsaustausch auf verschiedenen Ebenen teil. Bei den Treffen der Behördenleiter werden Grundsatzfragen, bei den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 190 Sicherheitskonferenzen und bei einer Expertenrunde der Dezernatsleiter werden Fachfragen, zum Beispiel zum turnusmäßigen Austausch von Lagebildern oder operativen Lagedaten erörtert und das Vorgehen zu solchen Fragen abgestimmt. Im Rahmen der Aachener Erklärung werden vielfältige polizeiliche Maßnahmen und Aktionen koordiniert und gemeinsam länder- und staatenübergreifend durchgeführt. Beispielsweise fand zuletzt am 06.02.2020 ein Fahndungs- und Kontrolltag von Bundesund Landespolizei im Grenzraum zu Belgien und den Niederlanden statt. Diese Maßnahmen haben sich bewährt und werden auch zukünftig fortgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 191 XII. Organisierte Kriminalität/Wirtschaftskriminalität 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote bei Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität in Nordrhein-Westfalen? Wirtschaftskriminalität Im Sinne der PKS wird unter Wirtschaftskriminalität • die Gesamtheit der in §74c Absatz 1 Nummer 1 - 6b GVG aufgeführten Straftaten ohne Computerbetrug sowie • Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert, gefasst. Die Fallzahlen und die AQ bei den Delikten der Wirtschaftskriminalität sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Wirtschaftskriminalität Jahr Fallzahlen AQ 2000 16 507 98,8 2001 13 040 98,6 2002 13 566 99,0 2003 12 517 90,6 2004 15 478 97,5 2005 15 304 99,4 2006 17 406 98,8 2007 13 068 97,5 2008 10 534 96,2 2009 20 617 96,6 2010 13 413 92,0 2011 12 602 88,1 2012 17 684 93,9 Wirtschaftskriminalität Jahr Fallzahlen AQ 2013 11 289 91,7 2014 8 751 91,3 2015 9 282 93,3 2016 9 480 94,1 2017 8 650 93,1 2018 7 690 94,1 2019 6 602 88,3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 192 Vom Jahr 2000 (16.507 Fälle) bis zum Jahr 2019 (6.602 Fälle) sind die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität insgesamt gesunken. Dies resultiert insbesondere aus einem starken Rückgang der Betrugsdelikte. Grundsätzlich wirken sich konjunkturelle Entwicklungen der deutschen Wirtschaft auf die Entwicklung der PKS aus. Diese Fallzahlen werden regelmäßig mit einer zeitlichen Verzögerung registriert. Da die PKS eine Ausgangsstatistik ist, werden die Fallzahlen erst mit Abschluss eines Verfahrens erhoben. Deutliche Schwankungen im Bereich der Fallzahlen können auf den Abschluss von Umfangsverfahren oder wirtschaftliche Gegebenheiten (zum Beispiel Finanzkrisen) zurückgeführt werden. Für das Jahr 2012 ist der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 5.629 Fälle beispielsweise im Wesentlichen auf die drei Deliktsbereiche Anlagebetrug (+ 1.055), Leistungsbetrug (+ 3.206) und „sonstige weitere Betrugsarten“ (+ 2.461) zurückzuführen. Insgesamt sind hier sechs Umfangsverfahren für den Anstieg der Fallzahlen in einem hohen Maße ursächlich. Die AQ bei den Delikten der Wirtschaftskriminalität ist in den vergangenen 20 Jahren auf einem insgesamt hohen Niveau. In der nachfolgenden Tabelle sind die bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen Verfahren, die der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen sind (Sachgebiete 40-44; zur Bezeichnung der Sachgebiete wird auf die Antwort zu Frage V.2 verwiesen), für den Zeitraum 2004-2019 dargestellt. Das Sachgebiet 44 wurde im Jahr 2009 eingeführt. Für die Berichtsjahre vor 2004 liegen keine elektronisch auswertbaren Daten vor. Eine händische Auswertung der Verfahren für den Berichtszeitraum 2000-2003 ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und für die Staatsanwaltschaften des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Anzahl der neu eingegangen Verfahren in den Sachgebieten 40-44 "Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte" 2004 41 560 2005 46 565 2006 45 044 2007 80 714 2008 10 334 2009 46 149 2010 33 087 2011 32 937 2012 27 220 2013 28 146 2014 31 146 2015 32 357 2016 33 925 2017 31 961 2018 32 930 2019 29 883 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 193 Organisierte Kriminalität OK wird definiert als die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus. Bei OK handelt es sich um ein Kriminalitätsphänomen, dem einzelfallabhängig unterschiedlichste Straftatbestände zugerechnet werden müssen. Die nachfolgenden statistischen Daten resultieren aus den jährlich erstellten Landeslagebildern „Organisierte Kriminalität“ durch das LKA NRW. Sie zeigen diejenigen Ermittlungsverfahren, die als OK im Sinne der oben genannten Definition eingestuft werden. Bei den Erstmeldungen handelt es sich um neu eingeleitete Ermittlungsverfahren. Fortschreibungen dokumentieren die bereits im Vorjahr oder früher erstmals gemeldeten OK-Verfahren, die bis dato noch nicht abgeschlossen waren. Ermittlungsverfahren, die der OK zuzuordnen sind, werden in der StA-Statistik zwar gesondert erfasst. Jedoch handelt es sich dabei nicht um ein eigenständiges Sachgebiet, sondern um eine übergeordnete Rubrik. Der nachfolgenden Tabelle sind die bei den Staatsanwaltschaften erledigten Verfahren, die der OK zuzuordnen sind, zu entnehmen. 83 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 194 Anzahl der von den Staatsanwaltschaften erledigten Verfahren der "Organsierten Kriminalität" 2004 6 844 2005 10 703 2006 3 797 2007 3 954 2008 4 432 2009 3 801 2010 4 027 2011 4 924 2012 3 856 2013 4 738 2014 4 091 2015 4 423 2016 4 557 2017 3 678 2018 4 133 2019 3 146 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität in Nordrhein-Westfalen am häufigsten vor? Wirtschaftskriminalität Im Zusammenhang mit der Wirtschaftskriminalität kamen in den Jahren 2000 bis 2019 Betrugs- und Insolvenzdelikte sowie Delikte im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen insgesamt am häufigsten vor: Jahr Wirtschaftskriminalität Betrug Insolvenzdelikte Arbeitsverhältnisse 2000 16 507 11 481 1 374 521 2001 13 040 7 693 1 711 754 2002 13 566 9 514 1 577 580 2003 12 517 6 621 2 048 1 182 2004 15 478 9 898 2 619 1 316 2005 15 304 7 327 2 828 1 299 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 195 Jahr Wirtschaftskriminalität Betrug Insolvenzdelikte Arbeitsverhältnisse 2006 17 406 11 212 2 755 1 188 2007 13 068 6 058 2 396 1 195 2008 10 534 5 657 2 277 1 211 2009 20 617 14 431 2 332 1 500 2010 13 413 7 464 2 588 1 690 2011 12 602 6 716 2 732 1 524 2012 17 684 12 345 2 610 1 456 2013 11 289 6 089 2 253 1 589 2014 8 751 3 684 2 241 1 490 2015 9 282 4 474 2 392 1 433 2016 9 480 4 353 2 238 1 318 2017 8 650 2 971 2 097 1 182 2018 7 690 3 277 2 042 1 395 2019 6 602 2 139 1 991 1 339 Unter den oben genannten Deliktsbereich Betrug sind gemäß PKS insbesondere die Einzeldelikte Leistungsbetrug, Anlagebetrug und sonstige weitere Betrugsarten zu fassen. Vorherrschend für Insolvenzstraftaten sind Delikte der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. Zu berücksichtigen ist, dass viele Insolvenzdelikte von Staatsanwaltschaften unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei verfolgt beziehungsweise bearbeitet werden. Diese fließen nicht als Fallzahlen in die PKS ein. Der Deliktsbereich Wirtschaftskriminalität bei Arbeitsverhältnissen wird wesentlich vom Delikt „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ gemäß § 266a StGB dominiert. Die Zuständigkeit für diesen Deliktsbereich liegt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Da in die PKS nur die Fälle einfließen, die der Polizei bekannt werden, spiegeln die Fallzahlen hier nicht die tatsächliche Zahl bekanntgewordener Straftaten wider. Organisierte Kriminalität Bei der Erstellung der vom LKA NRW erstellten Lagebilder OK werden die gemeldeten OK- Verfahren nach Kriminalitätsbereichen erfasst. Ein Verfahren kann dabei mehrerer Kriminalitätsbereiche berühren, sodass Mehrfacherfassungen möglich sind. Die häufigsten Ermittlungsverfahren werden im Zusammenhang mit dem internationalen Rauschgifthandel und -schmuggel geführt. Deren Anteil liegt im Durchschnitt der letzten 20 Jahre bei 56,2 Prozent, gefolgt von OK-Verfahren im Bereich der Eigentumskriminalität (21,2 Prozent) sowie der Gewaltkriminalität (14,9 Prozent). Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben betrifft 14,5 Prozent. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 196 2000 2001 2002 2003 2004 Anzahl der Verfahren 83 77 51 51 56 Rauschgifthandel und -schmuggel 43 40 28 27 29 Eigentumskriminalität 19 15 10 11 12 Gewaltkriminalität 9 6 6 4 10 Krim. i.Z.m. dem Wirtschaftsleben 5 10 5 12 15 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl der Verfahren 63 67 69 58 65 Rauschgifthandel und -schmuggel 36 35 35 35 39 Eigentumskriminalität 13 12 19 16 14 Gewaltkriminalität 7 13 13 11 15 Krim. i.Z.m. dem Wirtschaftsleben 11 14 12 8 7 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Verfahren 69 66 66 71 74 Rauschgifthandel und -schmuggel 44 43 40 42 45 Eigentumskriminalität 17 15 14 16 20 Gewaltkriminalität 15 14 8 11 8 Krim. i.Z.m. dem Wirtschaftsleben 8 10 11 10 11 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der Verfahren 77 68 80 77 73 Rauschgifthandel und -schmuggel 42 42 40 42 38 Eigentumskriminalität 16 12 14 14 10 Gewaltkriminalität 11 17 11 8 6 Krim. i.Z.m. dem Wirtschaftsleben 13 12 9 6 9 Für den Geschäftsbereich des JM können die Fragen nicht valide beantwortet werden. Die Zuordnung der Ermittlungsverfahren zu Wirtschaftskriminalität erfolgt bei den Staatsanwaltschaften in Sachgebieten und kann nicht deliktsscharf ausgewertet werden. Eine deliktsscharfe Erfassung der OK erfolgt ebenfalls nicht (auf die Antwort zu Frage XII.1 wird verwiesen.) Zur Beantwortung der Frage wäre somit die Auswertung nahezu des gesamten Aktenbestands der Staatsanwaltschaften im abgefragten Zeitraum erforderlich. Diese ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und für die Staatsanwaltschaften des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich gewesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 197 Allein in 2019 sind 1.146.485 Verfahren von den Staatsanwaltschaften in NRW erledigt worden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und 12 Minuten und einem geschätzten Ermittlungsaufwand von jeweils 30 Minuten pro Akte hätte ein Bediensteter insgesamt 34.394.550 Minuten (573.243 Stunden beziehungsweise 23.885 volle Tage), mithin 69.908 Arbeitstage, hierfür aufwenden müssen. 3. Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer bei Delikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität? Das sogenannte Dunkelfeld von Kriminalität umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt geworden sind. Straftaten werden zumeist über Anzeigen polizeilich bekannt. Im Hinblick auf Wirtschaftskriminalität ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Die kriminellen Strukturen sind darauf ausgelegt, keine Informationen nach außen dringen zu lassen. Die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ (www.kpmg.de) zeigt, dass nahezu jedes dritte Unternehmen im Jahr 2018 Opfer von Wirtschaftskriminalität wurde. Häufig betroffen ist die Finanzbranche, größere Unternehmen mehr als kleine. Das hohe Dunkelfeld ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Delikte der Wirtschaftskriminalität häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Das ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass Strafverfahren den Interessenlagen von Opfern zuwiderlaufen können, weil beispielsweise ein Unternehmen bei Bekanntwerden eines Strafverfahrens um seine Reputation fürchtet. Valide Forschungsergebnisse zum Umfang von OK liegen nicht vor. Die konspirative Tatbegehungsweisen von kriminellen Gruppierungen, die der OK zuzurechnen sind, lassen auf ein großes Dunkelfeld schließen. In diesem Zusammenhang ist hier ebenfalls zu erwähnen, dass Opfer von Straftaten von Anzeigen absehen, unter anderem, da sie Sanktionen der Straftäter fürchten. Ausweislich des Lagebildes OK 2019 sind lediglich fünf der 32 neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Nordrhein-Westfalen infolge einer Strafanzeige von außen eingeleitet worden. 4. Welche Erkenntnisse gibt es über die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität und organisierten Kriminalität beim Vergleich zwischen Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern? In den folgenden Tabellen werden die mit der PKS veröffentlichten Fallzahlen der Länder für den Deliktsbereich Wirtschaftskriminalität und OK aufgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 198 Wirtschaftskriminalität 2000 2001 2002 2003 2004 Baden-Württemberg 9 422 9 862 10 813 9 608 11 180 Bayern 9 713 10 749 10 337 1 216 11 732 Berlin 9 443 8 909 8 151 9 278 7 724 Brandenburg 3 379 4 202 3 066 3 889 4 540 Bremen 850 742 1 139 652 1 293 Hamburg 7 848 29 320 2 791 7 641 1 270 Hessen 1 785 1 754 2 055 3 241 1 782 Mecklenburg- Vorpommern 8 184 10 159 4 231 4 167 1 690 Niedersachsen 5 608 4 450 9 257 4 285 5 495 Nordrhein-Westfalen 16 507 14 649 13 566 12 517 15 478 Rheinland-Pfalz 4 708 3 053 5 095 3 737 3 725 2000 2001 2002 2003 2004 Saarland 360 210 1 622 512 676 Sachsen 6 600 7 035 6 925 7 017 7 180 Sachsen-Anhalt 1 122 1 009 1 011 1 451 1 570 Schleswig-Holstein 3 019 3 315 4 107 3 530 4 366 Thüringen 2 158 2 209 1 864 2 408 1 434 Gesamt 90 706 111 627 86 030 86149 81 135 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 199 2005 2006 2007 2008 2009 Baden-Württemberg 13 277 17 310 16 647 12 975 14 661 Bayern 9 152 9 373 10 486 10 406 7 265 Berlin 8 787 6 103 5 030 9 418 13 896 Brandenburg 5 542 6 572 7 939 5 261 3 828 Bremen 667 530 766 740 716 Hamburg 1 024 1 976 995 1 264 10 233 Hessen 3 236 7 691 4 128 3 376 2 119 Mecklenburg- Vorpommern 2 951 3 414 1 588 790 929 Niedersachsen 10 205 6 464 5 499 6 026 7 810 Nordrhein-Westfalen 15 304 17 406 13 068 10 535 20 735 Rheinland-Pfalz 5 063 3 893 4 823 12 356 5 464 Saarland 927 419 428 611 599 Sachsen 6 095 5 698 7 563 5 817 7 645 Sachsen-Anhalt 1 578 2 590 3 479 1 087 1 333 Schleswig-Holstein 4 046 4 965 4 042 2 273 2 694 Thüringen 1 370 1 483 1 453 1 615 1 413 Gesamt 89 224 95 887 87 934 87 550 101 340 2010 2011 2012 2013 2014 Baden-Württemberg 13 567 12 447 10 339 8 445 8 398 Bayern 12 271 10 655 11 143 9 766 10 330 Berlin 9 972 10 031 10 437 7 137 6 574 Brandenburg 4 834 4 711 3 119 2 672 2 303 Bremen 1 133 697 533 352 655 Hamburg 1 391 1 183 1 369 2 007 1 042 Hessen 2 518 3 559 5 504 5 583 5 766 Mecklenburg- Vorpommern 1 870 861 689 1 049 975 Niedersachsen 21 359 6 392 6 234 7 611 4 551 Nordrhein-Westfalen 13 413 12 602 17 684 11 289 8 751 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 200 2000 2001 2002 2003 2004 Rheinland-Pfalz 5 328 3 440 3 205 3 278 3 211 Saarland 730 637 635 661 950 Sachsen 8 806 7 062 5 294 5 049 3 929 Sachsen-Anhalt 1 330 1 053 1 323 1 809 1 374 Schleswig-Holstein 2 704 2 484 1 890 2 909 2 500 Thüringen 1 587 1 701 2 395 2 046 1 885 Gesamt 102 813 79 515 81 793 71 663 63 194 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 10 495 7 880 6 479 10.331 8.655 Bayern 10 158 11 130 8 836 9.812 6.222 Berlin 4 474 3 751 5 981 3.107 2.678 Brandenburg 2 115 1 586 1 581 1.640 1.581 Bremen 585 616 740 513 552 Hamburg 1 159 575 946 1.015 924 Hessen 5 766 5 411 2 393 2.511 1.615 Mecklenburg- Vorpommern 1 034 676 708 662 615 Niedersachsen 4 506 6 496 4 182 3.868 3.258 Nordrhein-Westfalen 9 282 9 480 8 650 7.690 6.602 Rheinland-Pfalz 2 739 2 608 2 330 2.120 2.439 Saarland 831 570 742 530 588 Sachsen 3 537 2 886 26 933 2.814 2.245 Sachsen-Anhalt 1 032 970 701 1.037 618 Schleswig-Holstein 1 663 1 605 1 596 1.696 1.373 Thüringen 1 601 1 306 1 242 1.204 519 Gesamt 60 977 57 546 74 070 50.550 40.484 Die Länder unterscheiden sich wirtschaftlich und strukturell. Es gibt Länder mit vorwiegend ländlichen Strukturen, wie beispielsweise Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dem gegenüber stehen Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin oder Länder wie Nordrhein-Westfalen mit bedeutenden Industriestandorten. Diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen lassen keine unmittelbare Vergleichbarkeit hinsichtlich der Entwicklung der Fallzahlen für den Deliktsbereich der Wirtschaftskriminalität zu. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 201 Organisierte Kriminalität Für den Bereich der OK wurden nachfolgend Vergleichszahlen aus dem Bundeslagebild OK von 2000 bis 2018, das jährlich durch das BKA veröffentlicht wird, zu Grunde gelegt. Es wird vom BKA in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern, dem Zollkriminalamt und dem Bundespolizeipräsidium erstellt. Die Lagedaten für 2019 lagen noch nicht vor. Insgesamt waren in NRW seit 2000 die meisten OK-Verfahren anhängig. 2000 2001 2002 2003 2004 Baden- Württemberg 75 61 76 76 62 Bayern 110 102 91 90 81 Berlin 133 120 96 92 84 Brandenburg 22 20 22 24 24 Bremen 13 13 11 8 6 Hamburg 55 56 41 32 29 Hessen 94 80 55 49 55 Mecklenburg- Vorpommern 21 12 9 13 14 Niedersachsen 71 82 70 63 72 Nordrhein- Westfalen 96 89 63 69 78 Rheinland-Pfalz 31 22 19 17 16 Saarland 10 9 10 10 13 Sachsen 43 36 29 33 32 Sachsen-Anhalt 21 20 24 26 23 Schleswig-Holstein 45 53 64 31 25 Thüringen 14 12 10 4 6 Gesamt 854 787 690 637 620 2005 2006 2007 2008 2009 Baden- Württemberg 69 66 62 52 43 Bayern 81 85 89 78 96 Berlin 95 75 68 76 81 Brandenburg 22 24 24 23 18 Bremen 2 5 4 0 3 Hamburg 35 35 34 42 35 Hessen 68 68 62 58 59 Mecklenburg- Vorpommern 13 9 14 12 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 202 2010 2011 2012 2013 2014 Niedersachsen 76 67 59 60 55 Nordrhein- Westfalen 84 86 92 79 88 Rheinland-Pfalz 21 27 22 24 23 Saarland 12 10 12 12 11 Sachsen 27 29 24 26 26 Sachsen-Anhalt 19 13 11 13 10 Schleswig-Holstein 20 20 21 19 22 Thüringen 6 3 4 1 4 Gesamt 650 622 602 575 579 2010 2011 2012 2013 2014 Baden- Württemberg 47 49 48 46 43 Bayern 98 86 80 77 66 Berlin 78 68 49 62 57 Brandenburg 17 17 20 21 22 Bremen 4 6 13 11 8 Hamburg 31 27 30 32 29 Hessen 64 62 52 49 43 Mecklenburg- Vorpommern 7 10 11 13 10 Niedersachsen 67 70 76 66 71 Nordrhein- Westfalen 90 80 86 95 103 Rheinland-Pfalz 25 28 26 25 31 Saarland 11 13 11 12 13 Sachsen 27 27 27 30 31 Sachsen-Anhalt 11 19 13 14 16 Schleswig- Holstein 24 19 18 19 20 Thüringen 5 8 8 8 8 Gesamt 606 589 568 580 571 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 203 2015 2016 2017 2018 Baden- Württemberg 46 49 47 42 Bayern 70 76 76 78 Berlin 53 61 68 59 Brandenburg 17 14 15 10 Bremen 7 11 7 4 Hamburg 28 24 19 27 Hessen 37 35 49 39 Mecklenburg- Vorpommern 14 10 12 17 Niedersachsen 69 66 61 58 Nordrhein- Westfalen 107 107 111 107 Rheinland-Pfalz 30 28 26 18 Saarland 13 15 8 12 Sachsen 29 25 30 24 Sachsen-Anhalt 19 16 14 14 Schleswig-Holstein 21 20 22 22 Thüringen 6 6 7 4 Gesamt 566 563 572 535 5. Wie viel Personal wurde bei der nordrhein-westfälischen Polizei im Zeitraum von 2000 bis 2019 speziell zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität eingesetzt und um welche Stellen handelt es sich dabei im Einzelnen? Auswertungen des Personalinformationssystems der Polizei NRW zur Beantwortung der vorliegenden Frage stehen erst ab dem Jahr 2010 zur Verfügung. Die Übersicht stellt für das jeweilige Jahr die Anzahl der Planstellen und Stellen dar, welche auf Funktionen der Bekämpfung der OK, Wirtschaftskriminalität und den dazu gehörigen Finanzermittlungen entfallen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 204 Planstellen und Stellen Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität Jahr Wirtschaftskriminalität Finanzermittlungen OK 2010 290,3 162,7 438,4 2011 281,8 173,6 410,7 2012 263,7 176,6 419,3 2013 265,8 174,5 430,4 2014 265,4 176,0 432,8 2015 296,1 178,8 496,2 2016 295,2 178,0 492,6 2017 283,8 170,2 487,6 2018 279,9 185,4 507,5 2019 295,1 189,9 522,7 6. Wie viele Stellenanteile setzen die in der BKV ausgewiesenen Finanzermittler/- innen der Kriminalpolizei NRW für Aufgaben ein, die nicht Finanzermittlungen sind (bspw. für Besondere Aufbauorganisationen, Gefangenensammelstellen etc.)? Bei denen über die BKV zugewiesenen Planstellen und Stellen für Finanzermittlungen handelt es sich um Sockelstellen über deren Verwendung die KPB nicht nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen. Grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Funktion und Tätigkeit verrichten Beschäftigte der Polizei NRW anlassbezogen, zum Beispiel im Rahmen von BAO, in denen auch Gefangenensammelstellen (GeSa) eingerichtet werden können, vorübergehend auch Aufgaben, die nicht zu ihrem originären Aufgabenbereich zählen. Gesonderte Auswertungen liegen hierzu nicht vor. 7. Welche weitergehenden Maßnahmen sieht die Landesregierung beim Kampf gegen Steuerstraftaten vor? Die wirksame Bekämpfung inkriminierter Finanzströme und der Steuerhinterziehung ist der Landesregierung NRW ein herausgehobenes Anliegen. Zur Bündelung der Expertise des Finanz-, Innen- und Justizressorts ist im Dezember 2018 die Task Force „Ressortübergreifende Bekämpfung der Finanzierungsquellen organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung“ gegründet worden. Dort arbeitet Personal der Steuerfahndung, der Polizei NRW und der Staatsanwaltschaft nach dem Prinzip der „zusammengeschobenen Schreibtische“ im Dienstgebäude des LKA NRW eng zusammen. Ziele der Task-Force NRW sind die Durchführung von interdisziplinär ausgerichteten Analyseund Auswerteprojekten, der nachhaltige Aufbau von Strukturen zur ressortübergreifenden Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, das Erkennen von Transaktionen zur Finanzierung des (internationalen) Terrorismus, der Geldwäsche und der OK sowie das Erhellen von Geschäftsfeldern und Geldquellen ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Das Personal der Task-Force NRW steht unter der Dienst- und Fachaufsicht des jeweiligen Geschäftsbereiches. Die Übereinkunft der Ministerien zur Zusammenarbeit in der Task-Force NRW gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr. Diese Arbeiten werden auch zur Bekämpfung von Steuerstraftaten fortgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 205 Zur Stärkung der Verfolgung von Steuerkriminalität als organisierter Wirtschaftskriminalität trägt die Einrichtung von neuen Schwerpunkten für die strafrechtliche Bekämpfung der organisierten Kriminalität und für Vermögensabschöpfung an den Standorten der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Wirtschaftskriminalität in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln sowie einer Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von organisierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im September 2020 bei. Über die konsequente Verfolgung des Ansatzes „Follow the money“ sollen mit der Bündelung herausgehobenen Sachverstands hinsichtlich der Verfolgung von organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Vermögensabschöpfung sowie der Schaffung neuer Ressourcen bislang unentdeckte Straftaten auch im Bereich der Steuerkriminalität aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt werden. Die ZeOS NRW kooperiert eng mit der Task Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungsquellen organisierter Kriminalität und Terrorismus“. Soweit sich im Rahmen der Tätigkeit der ZeOS NRW, der Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung organisierter Kriminalität und für Vermögensabschöpfung sowie der ressortübergreifenden Task Force Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen ergeben sollte, werden diese ergriffen. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Landesregierung auf die konsequente strafrechtliche Aufarbeitung der Sachverhalte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Erst kürzlich hat das JM der in Nordrhein-Westfalen seit März 2020 zentral mit Cum-Ex- Ermittlungsverfahren befassten Staatsanwaltschaft Köln fünf weitere Planstellen für Dezernentinnen und Dezernenten zugewiesen. In enger Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln wird das JM, soweit sein Geschäftsbereich betroffen ist, die für eine sachgerechte Bearbeitung dieser Verfahrenskomplexe erforderlichen Personalressourcen im Blick halten. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen (FM) wurde zudem bereits vor Jahren die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn (ZEUS) sowie Schwerpunktermittlungsteams (SET) bei den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum, Bonn, Münster und Wuppertal eingerichtet, deren Aufgabe es ist, Umsatzsteuerkriminalität zu bekämpfen. Zudem arbeiten die KPB aktuell und zukünftig anlassbezogen bei der Wirtschaftskriminalität, der Organisierten Kriminalität, der Korruption, der Umweltkriminalität sowie des Terrorismus mit den jeweils örtlich zuständigen Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zusammen. 8. Welche weitergehenden Maßnahmen sieht die Landesregierung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor? Das JM hat die staatsanwaltschaftliche Verfolgung der Organisierten Kriminalität durch die Einrichtung der ZeOS NRW und die Schaffung von Schwerpunkten für die strafrechtliche Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und für Vermögensabschöpfung strukturell neu ausgerichtet und personell verstärkt. Auf die Antwort zu Frage XII. 7 darf im Übrigen verwiesen werden. Ergänzend zu den oben bereits dargelegten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Steuerkriminalität, stellt die Bekämpfung der OK insbesondere für das IM einen kriminalstrategischen Schwerpunkt mit verschiedenen polizeilichen Initiativen dar. Diese umfassen bereits langfristig umgesetzte Konzepte, zum Beispiel zur Bekämpfung der Rockerkriminalität, zur Bekämpfung krimineller Gruppierungen mit mafiöser Ausprägung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 206 sowie Phänomene im Bereich der Clan- oder der Cyberkriminalität. Die strategische Ausrichtung mit Blick auf neue Kriminalitätsphänomene ist ständige Aufgabe der Polizeibehörden. Neben der strafrechtlichen Verfolgung von Straftätern, die der OK zuzurechnen sind, bildet die Abschöpfung von kriminell erlangtem Vermögen einen weiteren Schwerpunkt der Landesregierung. Die länderübergreifende sowie internationale Kooperation mit anderen Polizeibehörden steht ebenfalls im Fokus der Maßnahmen der Landesregierung. Als Beispiel ist die im Rahmen der „Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität“ (BLICK) im Sommer 2019 vereinbarte arbeitsteilige Zusammenarbeit der teilnehmenden Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie der Bundesbehörden BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt zu nennen. Länderübergreifende Auswertungen und Ermittlungen sowie die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit gehören ebenso zu den von der Landesregierung geförderten Bestrebungen, wie eine Stärkung von Prävention und Forschung, als auch dem Austausch von „Best Practice“-Ansätzen. Neben den bereits eingerichteten Schwerpunkten bei der Bekämpfung der OK werden insbesondere im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität weitergehende Initiativen ausgebaut. Siehe hierzu die Antwort zur Frage 8 aus dem Komplex XVIII. Drogenkriminalität. 9. Welche Rolle spielen in Nordrhein-Westfalen Gruppen der organisierten Kriminalität aus ausländischen Staaten bzw. Regionen (Italien, Ost- und Südosteuropa, Kaukasus, Nigeria)? Gruppen der OK aus dem Ausland sind seit Jahren in erheblichem Umfang auffällig/bekannt geworden. Der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen liegt seit Jahren bei mehr als 50 Prozent der neu ermittelten Tatverdächtigen. Quantitativ stellen Personengruppen mit einem Migrationshintergrund aus der Türkei beziehungsweise türkisch arabische Gruppen, den größten Anteil. Gerechnet auf den Anteil an der Bevölkerung sind in den letzten Jahren jedoch Gruppen aus der Balkanregion, hier insbesondere aus Albanien, hervorzuheben. Albanische Gruppen, teilweise in Kooperation mit italienischen und mit Gruppen aus anderen Balkanländern, dominieren den westeuropäischen Kokainmarkt hinsichtlich der Einfuhr und des Großhandels. Italienische Gruppen sind ebenfalls stark mit der Einfuhr und dem Großhandel mit Kokain verbunden. Einige italienische Gruppen sind vor allem auch bei der Begehung von Betrugsund Fälschungsdelikten in Erscheinung getreten. Nigerianische Gruppen sind bislang hauptsächlich im Zusammenhang mit Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zum Nachteil westafrikanischer Frauen, aber auch mit Betrugs- und Rauschgiftdelikten in Erscheinung getreten. Gruppierungen aus dem Kaukasus (sowjetische Teilrepublik Tschetschenien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien und andere) sind zwar relativ selten als Teile einer OK-Gruppierung erkannt, jedoch wird hier von einem besonders großen Dunkelfeld ausgegangen. Traditionell sind insbesondere georgische Gruppen in weniger auffälligen Delikten (zum Beispiel gewerbsmäßiger Ladendiebstahl) aktiv, gleichwohl aber Teil einer übergeordneten kriminellen Struktur. Tschetschenische und armenische Gruppen sind sehr konspirativ kriminell tätig. Im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 207 Rahmen der Identifizierung von kriminellen Strukturen wurde Gewalt- Eigentums- und Erpressungsdelikte festgestellt. Ost- und südosteuropäische Gruppen (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Baltikum und andere) haben, gerechnet auf ihren Bevölkerungsanteil in Nordrhein-Westfalen, einen eher geringen Anteil bei den OK-Gruppierungen. Vereinzelt sind Erkenntnisse zum internationalen BtM-Handel (Rumänien), zum Menschhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft (Rumänien und Bulgarien), zu Kfz- Delikten (Polen und Baltikum) und anderen Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit OK relevanten Sachverhalten bekannt geworden. 10. Welche Behördenkooperationen wurden eingerichtet? Warum wurden diese Kooperationen nicht in neuen behördlichen Einrichtungen gebündelt, um für eine dauerhaft bessere Zusammenarbeit zu sorgen? Die Bekämpfung der OK ist der Landesregierung ein herausgehobenes sicherheitspolitisches Anliegen. Zur ressortübergreifenden Bekämpfung von Finanzierungsquellen organisierter Kriminalität und Terrorismus arbeiten, wie oben bereits ausgeführt, seit Dezember 2018 Expertinnen und Experten der Steuerfahndung, Polizei und Staatsanwaltschaft im LKA NRW zusammen, um • interdisziplinär ausgerichtete Auswerte- und Analyseprojekte zur Entdeckung neuer Modi Operandi durchzuführen und ressortübergreifende Bekämpfungskonzepte zu entwickeln, • nachhaltige Strukturen zur ressortübergreifenden Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Schwerstkriminalität (insbesondere gewerbsmäßiger Betrug, OK, Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Korruption) aufzubauen, • Transaktionen zur Finanzierung von internationalem Terrorismus, Geldwäsche und organisierter (Wirtschafts-)Kriminalität zu erkennen sowie • Geschäftsfelder und Geldquellen ethnisch abgeschotteter Subkulturen zu erhellen. Diese Arbeiten werden mit herausgehobenem ressortübergreifendem Sachverstand zur Bekämpfung der OK fortgesetzt. Zur Bündelung von Expertise, Schaffung neuer Ressourcen sowie für eine verstärkte Anwendung des Ansatzes „Follow the money“ bei der Verfolgung organisierter (Wirtschafts- )Kriminalität und zur Austrocknung ihrer Finanzierungsquellen sind im September 2020 an den bisherigen Standorten der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Wirtschaftskriminalität in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln auch Schwerpunkte für die strafrechtliche Bekämpfung der OK und für Vermögensabschöpfung sowie zusätzlich am Standort in Düsseldorf die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von organisierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) eingerichtet worden.Im Übrigen wird zu der ressortübergreifenden Task Force, der ZeOS NRW und den Schwerpunkten für OK und Vermögensabschöpfung auf die Antwort zu Frage XII. 7 und XII. 8 verwiesen. Darüber hinaus besteht seit 1997 beim LKA NRW, Dezernat 13 die sogenannte Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll (GFG) als eine Form der institutionalisierten Zusammenarbeit . In zwei Sachgebieten arbeiten PVB des LKA NRW und Zollbeamte des Zollfahndungsamtes Essen im Bereich der Geldwäschebekämpfung im LKA NRW zusammen. Die Zusammenarbeit basiert auf Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen dem LKA NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 208 und der Oberfinanzdirektion Düsseldorf vom 15.12.1997 sowie zwischen dem LKA NRW und dem Zollkriminalamt vom 20.08.2008. In den KPB Düsseldorf, Essen, Köln und Münster sind zudem Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) eingerichtet. Die GER sind Dienststellen der Zollfahndung und der Polizei NRW zur Bekämpfung der schweren und organisierten internationalen Rauschgiftkriminalität. Im Interesse einer effizienten Kriminalitätsbekämpfung arbeiten Polizei und Zoll in diesem Kriminalitätsbereich eng und vertrauensvoll zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die Vereinbarung über die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift“ vom 31.01.2011. Die Landesregierung NRW hat am 05.11.2019 als Ergebnis der Ruhrkonferenz die Gründung der „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ (SiKo Ruhr) beschlossen. In der SiKo Ruhr arbeiten Polizeibedienstete (IM, KPB Dortmund und Essen) mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus mehreren Ruhrgebietskommunen sowie der Bundespolizei an der bedarfsgerechten Steuerung von Informationen, der Entwicklung von zielgruppengerechten Empfehlungen und Standards als auch an kriminalpräventiven Ansätzen zur Bekämpfung der Clankriminalität zusammen. Die oben beschriebenen Kooperationsformen haben sich bewährt. Sie gaben bislang keinen Anlass, organisatorische Änderungen zu veranlassen, die die kooperative und erfolgreiche Zusammenarbeit beeinträchtigen können. 11. Welche Kooperationen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bestehen zwischen den nordrhein-westfälischen Polizei- und Justizbehörden und den entsprechenden Behörden anderer europäischer oder außereuropäischer Staaten? Die jeweiligen Fachkommissariate zur Bekämpfung der OK in den KPB sowie die Dezernate der Abteilung 1 des LKA NRW „Ermittlung, Auswertung, Analyse OK“ arbeiten im Bedarfsfall eng mit den Dienststellen zur Bekämpfung der OK im europäischen sowie im nichteuropäischen Ausland zusammen. Auf europäischer Ebene findet die supranationale Zusammenarbeit unter enger Beteiligung und Koordination der Agenturen der Europäischen Union - EUROPOL und EUROJUST- statt. In Einzelfällen wirken ausländische Ermittlungsorgane bei der Strafverfolgung mit deutschen im Rahmen eines JIT zusammen. Auf die grundsätzlichen Ausführungen im Fragenkomplex III., Frage 27 wird verwiesen. Nicht EU-Staaten können sich an einem JIT mit Zustimmung aller sonst Beteiligten anschließen. Eine Beteiligung von EUROJUST und EUROPOL ist möglich. Darüber hinausgehend führen Behörden im In- und Ausland im Einzelfall Ermittlungsverfahren gegen dieselbe Tätergruppe, jedoch in eigener Verantwortung. Die verfahrensbezogenen Erkenntnisse werden dabei umfassend und wechselseitig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unter enger Beteiligung der zuständigen Justizbehörden an das benachbarte Ausland mitgeteilt. Innerhalb des Geschäftsbereichs des JM erfolgt die Zusammenarbeit mit (außer- )europäischen Behörden zur Bekämpfung der OK verfahrensbezogen im Wege der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, im europäischen Rechtsraum zusätzlich durch ‚Gemeinsame Ermittlungsgruppen‘ (GEG/engl. JIT) nordrhein-westfälischer und anderer europäischer Strafverfolgungsbehörden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 209 Zudem werden durch die Staatsanwaltschaften des Landes NRW die in der Europäischen Union geschaffenen Kooperations-, Koordinierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten des European Judicial Network (EJN), von EUROJUST und des European Judicial Training Network (EJTN) regelmäßig genutzt. Zusätzlich kooperieren einige Staatsanwaltschaften innerhalb der deutsch-niederländische Arbeitsgruppe zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen und - soweit die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den Königreichen Belgien und den Niederlanden sowie Nordrhein-Westfalens berührt ist - über das Büro für Euregionale Zusammenarbeit (BES) mit Sitz in Maastricht (Niederlande) mit ihren europäischen Partnerbehörden. Das JM hat eine Verbindungsbeamtin an das BES entsandt. Die Staatsanwaltschaft Aachen pflegt zudem einen unmittelbaren Austausch mit dem Internationalen Rechtshilfezentrum Kerkrade in den Niederlanden unter Beteiligung von BES und EUROJUST, in dessen Rahmen mehrmals im Jahr Koordinierungstreffen bei EUROJUST unter Einbeziehung von EUROPOL und den jeweils beteiligten Justiz- und Polizeibehörden stattfinden. Zum Zwecke der Verbesserung der grenzüberschreitenden Bekämpfung der organisierten Kriminalität findet zwischen der Staatsanwaltschaft Münster und dem Internationalen Rechtshilfezentrum Arnheim in den Niederlanden einmal jährlich ein persönlicher Erfahrungsaustausch statt. Die Staatsanwaltschaft Köln nimmt schließlich an speziell für den Bereich des Umsatzsteuerbetrugs bei den Steuerfahndungsstellen bestehenden Formaten teil, die sich mit Verfahren der OK in Form von „Umsatzsteuerkarussellgeschäften“ oder anderen Formen organisierten Umsatzsteuerbetruges befassen und an denen die Staatsanwaltschaft Köln partizipiert. Zu nennen sind die jährliche Arbeitstagung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Kfz-Gewerbe (mit Teilnehmern aus Deutschland, den Niederlanden, Italien und Österreich), die jährliche Arbeitstagung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkriminalität im europäischen Binnenmarkt (mit Teilnehmern aus dem gesamten europäischen Ausland) und die jährliche Hospitation als Informationsaustausch der sogenannten Korrespondenten (Ansprechpartner) aus Nordrhein- Westfalen, Niedersachen und den Niederlanden. Auch die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW unterhält ein enges Netzwerk fachlicher Ansprechpartner europäischer und transatlantischer Partnerbehörden. 12. Wie viele bekannt gewordene Fälle der Geldwäsche gab es im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 in Nordrhein-Westfalen a) insgesamt? b) aus dem Bereich der organisierten Kriminalität? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 210 a) insgesamt Unter „Fälle“ werden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gemäß § 261 StGB gefasst, die durch die KPB und das LKA NRW unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Diese Fälle sind zu unterscheiden von Geldwäscheverdachtsmeldungen (GWVM), bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne §152 Absatz 2 StPO im Rahmen noch nicht festgestellt worden ist. Jahr Anzahl der Fälle 2000 75 2001 70 2002 67 2003 49 2004 50 2005 98 2006 368 2007 548 2008 360 2009 649 2010 1 410 2011 1 637 2012 1 115 2013 1 222 2014 1 029 2015 1 209 2016 1 489 2017 1 279 2018 1 782 2019 1 463 b) aus dem Bereich der organisierten Kriminalität Geldwäschebezüge für den Bereich der OK werden in den jährlichen Lagebildern OK für Nordrhein-Westfalen dargestellt. Dabei werden die Anzahl der OK-Verfahren, bei denen die Polizei im Zuge der Ermittlungen Indizien für Geldwäsche festgestellt hat sowie die Anzahl der registrierten Geldwäscheverdachtsmeldungen gemäß § 11 GWG und eingeleiteten Ermittlungen nach § 261 StGB erhoben. Bei mehrjährig laufenden OK-Verfahren werden diese Daten in den darauffolgenden Berichtsjahren wiederholt erfasst, so dass es zu Mehrfacherhebungen kommt. Eine Erhebung konkreter Fälle gemäß § 261 StGB, die im Rahmen der OK-Verfahren geführt werden, erfolgt nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 211 13. Wie schätzt die Landesregierung die Risiken in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf Geldwäsche ein (Risikoanalyse)? Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) erstellt derzeit eine Risikoanalyse für das Land NRW. Aktuell liegen noch keine Ergebnisse vor. 14. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Geldwäschevolumen insgesamt (mit Dunkelziffer) pro Jahr in Nordrhein-Westfalen ein? Hierzu bestehen seitens der Aufsichtsbehörden nach dem Geldwäschegesetz im Nicht- Finanzsektor keine expliziten Erkenntnisse. Es gibt Schätzwerte aus der „Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren“ von Prof. Dr. Kai Bussmann (Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg) aus dem Jahr 2015, der von einem Geldwäschevolumen in Deutschland von jährlich circa 100 Milliarden Euro ausgeht. Die Studie ist in Teilen umstritten, da sie auf einer geringen Anzahl an Datensätzen (nur 68 Fälle, die die Befragten als Verdachtsfälle angaben) beruht und hiervon sehr weitgehende Hochrechnungen und Ableitungen vornimmt. Die im September 2016 veröffentlichte Studie der Friedrich-Naumann-Stiftung „Der Umfang der Geldwäsche in Deutschland und weltweit“ zeigt diese Schwächen deutlich auf und beziffert das Geldwäschevolumen in Deutschland zwischen 10 und 20 Milliarden Euro. Ausgehend hiervon ergibt sich für Nordrhein-Westfalen in Relation mit dem Bruttoinlandsprodukt eine ungefähre Schätzgröße von etwa 2 bis 4 Milliarden Euro. Davon entfällt ein großer Anteil auf den Finanzsektor. 15. Wie viele Stellen sind derzeit in NRW mit der geldwäscherechtlichen Aufsicht über den gewerblichen Güterhandel und das Online-Glücksspiel befasst? Bitte nach Bezirksregierung aufschlüsseln. Gemäß § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag – (GlüStV) vom 15.12.2011 besteht ein Internetverbot für das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist gemäß § 20 Absatz 2 Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) vom 13.12.2012 landesweit zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung und Untersagung von unerlaubtem Online- Glücksspiel. Im Rahmen der diesbezüglich vorgenommenen Untersagungsverfügungen erfolgen geldwäscherechtlich die Meldungen nach § 44 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GWG) an die Financial Intelligence Unit (FIU), die als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz analysiert. Mit der geldwäscherechtlichen Aufsicht für das Glücksspiel insgesamt stehen bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum 01.06.2020 1,0 Stellenanteile zur Verfügung. Eine Differenzierung nach einzelnen geldwäscherechtlichen Aufgaben innerhalb des Glücksspiels erfolgt nicht. Die nachfolgenden Stellenangaben beziehen sich nur auf die geldwäscherechtliche Aufsicht über den gewerblichen Güterhandel. • Bezirksregierung Arnsberg: 3 Stellenanteile • Bezirksregierung Detmold: 3 Stellenanteile • Bezirksregierung Düsseldorf: 3 Stellenanteile • Bezirksregierung Köln: 3 Stellenanteile • Bezirksregierung Münster: 3 Stellenanteile LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 212 Die mit der geldwäscherechtlichen Aufsicht befassten Stellen sind neben der geldwäscherechtlichen Aufsicht über den gewerblichen Güterhandel auch mit der Aufgabe der geldwäscherechtlichen Aufsicht über die Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Finanzunternehmen, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen sowie nicht verkammerte Rechtsdienstleister befasst. Eine Aufschlüsselung der eingesetzten Personalanteile auf die einzelnen Verpflichtetengruppen des Geldwäschegesetzes ist nicht möglich. Darüber hinaus werden Aufgaben der geldwäscherechtlichen Aufsicht auf Leitungsebene durch Führungskräfte des höheren Dienstes wahrgenommen. 16. Wie viele entsprechende Vor-Ort-Kontrollen wurden durch die Bezirksregierungen in den Jahren 2000 bis 2019 durchgeführt? Für den Bereich der Online-Glücksspiele werden keine Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Die Bezirksregierungen führten im Zeitraum 2000 bis 2019 im Bereich der geldwäscherechtlichen Aufsicht über den gewerblichen Güterhandel folgende Vor-Ort- Kontrollen durch: • Bezirksregierung Arnsberg: 109 • Bezirksregierung Detmold: 160 • Bezirksregierung Düsseldorf: 80 • Bezirksregierung Köln: 211 • Bezirksregierung Münster 165 17. Wie viele Verdachtsmeldungen sind nach Verlagerung der Financial Intelligence Unit (FIU) zum Zoll im Jahr 2017 bei der nordrhein-westfälischen Justiz eingegangen? Wir bitten um monatsscharfe Angabe. 18. Wie viele Verdachtsmeldungen hat die nordrhein-westfälische Justiz in dem entsprechenden Zeitraum an die nordrhein-westfälische Polizei zur Bearbeitung übersendet? Wir bitten um monatsscharfe Angabe. Die Fragen XII.17. und XII. 18. werden zusammen beantwortet. Eine valide Beantwortung der Fragen ist der Landesregierung nur eingeschränkt möglich. Eine gesonderte statistische Erfassung über den Eingang von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) mit der Zentralstelle für Finanztransaktionen (FIU) als abgebender Behörde erfolgt regelmäßig nicht. Nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) werden allerdings seit dem 01.01.2018 Daten dahingehend erhoben, ob eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz Bestandteil eines Verfahrens gewesen ist. Eine monatsscharfe Auswertung dieser Daten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 213 2018 Anzahl der Meldungen Januar 28 Februar 20 März 54 April 75 Mai 101 Juni 153 Juli 124 August 87 September 73 Oktober 77 November 133 Dezember 165 2019 Anzahl der Meldungen Januar 321 Februar 403 März 446 April 457 Mai 470 Juni 423 Juli 529 August 491 September 491 Oktober 537 November 489 Dezember 511 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 214 19. Wie groß war seit der Verlagerung der Financial Intelligence Unit im Jahr 2017 der Zeitraum zwischen der Abgabe der Verdachtsmeldung vom Verpflichteten an die FIU bis zum Eingang bei einer nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaft und wie viele Meldungen trafen ein in einem Zeitraum von a) fünf Werktagen? b) einer Woche? c) zwei Wochen? d) drei Wochen? e) einem Monat? f) zwei Monaten? g) drei Monaten? h) vier Monaten? i) fünf Monaten? j) sechs Monaten? k) sieben Monaten? l) acht Monaten? m) neun Monaten? n) zehn Monaten? o) elf Monaten? p) einem Jahr? q) über einem Jahr? Diesbezügliche Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Hierzu müssten mindestens die in der Antwort zu den Fragen XII.17. und XII.18. genannten 6.656 Vorgänge händisch ausgewertet werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für die Staatsanwaltschaften des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und 12 Minuten und einem geschätzten Ermittlungsaufwand von jeweils 30 Minuten pro Akte hätte ein Bediensteter insgesamt 199.680 Minuten (3.328 Stunden beziehungsweise 139 volle Tage), mithin 406 Arbeitstage, hierfür aufwenden müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 215 20. Vor dem Hintergrund der Berichte über den Bearbeitungsstau bei der Bearbeitung von Geldwäsche-Verdachtsanzeigen seit der Zuständigkeitsverlagerung auf den Zoll: Wie viele Verdachtsanzeigen, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen aufweisen, sind aktuell noch unbearbeitet? Das Bundesministerium für Finanzen teilte auf Anfrage zum Themenkomplex folgendes mit: „Jede bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) eingehende Verdachtsmeldung wird bearbeitet. Sämtliche Meldungen unterliegen bei Eingang einem automatisierten umfassenden Datenbankabgleich, sodann erfolgt eine layoutbasierte Sichtung. Bei der layoutbasierten Sichtung werden anhand von Stichworten und Indikatoren, die durch Analysten eingegeben werden, mehrmals täglich relevante Verdachtsmeldungen/Informationen herausgefiltert. Die Kriterien für die layoutbasierte Suche werden fortlaufend aktualisiert. Meldungen, die (zunächst) nicht herausgefiltert worden sind, werden kontinuierlich mit den neu bei der FIU eingehenden Informationen abgeglichen und somit immer wieder erneut zum Gegenstand automatisierter Abgleiche. Auf diese Weise werden sie kontinuierlich einer fortlaufenden Bewertung zugänglich gemacht. Unbearbeitete Verdachtsmeldungen – auch mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen – liegen daher nicht vor. Der mit der Frage adressierte „Bearbeitungsstau“ betrifft den Zeitpunkt unmittelbar nach Arbeitsaufnahme der zum 26.06.2017 neu in der Zollverwaltung ein- und ausgerichteten FIU, der seit Juli 2018 abgearbeitet ist. Hintergrund dafür waren unvorhergesehene Dysfunktionalitäten der FIU-spezifischen IT. Durch die Inbetriebnahme des automatisierten Erfassungssystems für die Verdachtsmeldungen Ende 2017/Anfang 2018 und weitreichende personelle Maßnahmen wurden die Arbeitsabläufe bei der FIU stabilisiert.“ 21. Wie oft hat die nordrhein-westfälische Polizei seit dem Inkrafttreten des § 76a Abs. 4 StGB im Jahr 2017 Einziehungsmaßnahmen nach dieser Vorschrift angeregt? 22. Wie groß war das Volumen der hierdurch betroffenen Einziehungen? 23. Wie oft haben die nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften seit dem Inkrafttreten des § 76a Abs. 4 StGB Einziehungsmaßnahmen nach dieser Vorschrift beantragt? 24. Wie groß war das Volumen der hierdurch betroffenen Einziehungen? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Die selbständige Einziehung nach § 76a Absatz 4 StGB eröffnet für die Staatsanwaltschaft bzw. das erkennende Gericht die Möglichkeit, Einziehungsmaßnahmen zu beantragen bzw. diese anzuordnen. Die Norm erleichtert seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts zum 01.07.2017 die strafgerichtliche Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, wobei bei der richterlichen Überzeugungsbildung die in § 437 StPO genannten Indizien herangezogen werden können. Anordnungsvoraussetzung für die selbständige Einziehung nach § 76a Absatz 4 StGB ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung ein Verdacht wegen einer Katalogtat nach § 76a Absatz 4 Satz 3 StGB bestand und die Sicherstellung wegen dieses Verdachts erfolgte (BGH, Urt. v. 18.9.2019 − 1 StR 320/18). § 76a Absatz 4 StGB stellt deshalb für sich genommen keine materielle Sicherstellungsgrundlage dar, sondern setzt die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens voraus. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 216 kommt die Überleitung in das selbständige Einziehungsverfahren in Betracht. Insofern regt die Polizei regelmäßig zwar Vermögenssicherungsmaßnahmen, nicht jedoch Einziehungsmaßnahmen im Sinne der oben genannten Norm an. Darüber hinaus kann die Landesregierung die Fragen nicht valide beantworten. Die nach Maßgabe der Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB beantragten, polizeilich angeregten beziehungsweise ergangenen Einziehungsentscheidungen werden bei den Staatsanwaltschaften nicht statistisch erfasst. Die zur Beantwortung der Fragen erforderliche händische Auswertung des gesamten Aktenbestandes seit Inkrafttreten des § 76a Absatz 4 StGB zum 01.07.2017 ist für die Staatsanwaltschaften des Landes NRW mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Soweit durch die Behördenleitungen der Staatsanwaltschaften des Landes gleichwohl einzelne Vorgänge betreffend Einziehungen nach § 76a Absatz 4 StGB berichtet worden sind, handelt es sich um insgesamt neun Verfahren mit einem Volumen von über 1,9 Millionen Euro. 25. Wie oft haben die nordrhein-westfälischen Gerichte seit dem Inkrafttreten des § 76a Abs. 4 StGB Einziehungsmaßnahmen nach dieser Vorschrift beantragt? 26. Wie groß war das Volumen der hierdurch betroffenen Einziehungen und wie viele Einziehungen wurden rechtskräftig? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß § 435 Absatz 1 Satz 1 StPO können allein die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger den Antrag stellen, die Einziehung selbständig anzuordnen. Eine Antragsbefugnis der Gerichte besteht demnach nicht. Der Landesregierung liegen Daten zu Anzahl und Volumen gerichtlicher Einziehungsentscheidungen nicht vor. Die nach Maßgabe der Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB ergangenen Einziehungsentscheidungen werden nicht statistisch erfasst. Die zur Beantwortung der Fragen erforderliche händische Auswertung des gesamten Aktenbestandes seit Inkrafttreten des § 76a Absatz 4 StGB zum 01.07.2017 ist für die Staatsanwaltschaften und Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Allein in 2019 sind 1.146.485 Verfahren von den Staatsanwaltschaften in NRW erledigt worden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und 12 Minuten und einem geschätzten Ermittlungsaufwand von jeweils 30 Minuten pro Akte hätte ein Bediensteter insgesamt 34.394.550 Minuten (573.243 Stunden beziehungsweise 23.885 volle Tage), mithin 69.908 Arbeitstage, hierfür aufwenden müssen. 27. Wie viele Stellenanteile setzen die in der BKV ausgewiesenen Finanzermittler/- innen der Kriminalpolizei NRW für Aufgaben ein, die nicht Finanzermittlungen sind, bspw. BAO, GeSa, K-Wache? Es wird auf die Antwort zu Frage XII.6 verwiesen. Auf Basis der BKV weist das IM den KPB jährlich Stellensockel, also eine belastungsunabhängige Grundausstattung mit Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie Stellen für RB für die Durchführung von Finanzermittlungen zu. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 217 Seit dem Jahr 2016 werden mit der BKV den 47 KPB jährlich insgesamt 140 Planstellen für Beamtinnen und Beamte für Finanzermittlungen zugewiesen. Die KPB setzen gemäß Erlass des IM mindestens zwei spezifisch fortgebildete Finanzermittlerinnen/Finanzermittler ein, die ermittlungsunterstützend tätig werden, soweit spezialisierte Kenntnisse erforderlich sind. Die 16 KPB, die zugleich KHSt gemäß der KHSt-VO sind, setzen Finanzermittler hauptamtlich ein. Alle anderen KPB stellen diese Aufgabenwahrnehmung mit einem zumindest hälftigen Stellenanteil sicher. Längerfristig andere fachliche Verwendungen von Finanzermittlung sind zu vermeiden. Die Finanzermittlerinnen und Finanzermittler in den KPB, auch die hauptamtlichen, haben im Rahmen ihrer Dienstausübung neben den Finanzermittlungen grundsätzlich weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung, die Mitarbeit in BAO, die Unterstützung der Kriminalwache oder die Mitarbeit in Ermittlungsgruppen, wahrzunehmen. Diese Tätigkeiten variieren im Einzelfall erheblich und sind maßgeblich vom Tagesgeschäft der KPB abhängig. Entsprechend können die Arbeitsanteile, die keine Finanzermittlungen umfassen, nicht valide erhoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 218 XIII. Clankriminalität 1. Wie viele Strafverfahren sind in Nordrhein-Westfalen aktuell im Bereich der Clankriminalität anhängig und aufgrund welcher Delikte sind diese Verfahren anhängig? Der Begriff der „Clankriminalität“ ist nicht legal definiert, so dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen keine Statistiken über entsprechende Verfahren führen. Konsens besteht darin, dass sich Clans durch ethnische Geschlossenheit und abgeschottete, auf Familienzugehörigkeit reduzierte Strukturen auszeichnen. Ab wann eine Gruppierung als Clan zu bezeichnen ist und welche Phänomene und Sachverhalte unter „Clankriminalität“ zu fassen sind, lässt sich noch nicht abschließend bestimmen. „Clankriminalität“ bezeichnet nicht einzelne Delikte, sondern ein in Statistiken nicht punktgenau darstellbares kriminologisches Phänomen, das Taten der Alltagskriminalität ebenso wie der Schwerst- und Organisierten Kriminalität umfasst. Die vom LKA NRW entwickelte Begriffsbestimmung, die den Lagebildern Clankriminalität 2018 und 2019 zugrunde liegt, bildet nach jetzigem Stand eine tragfähige Arbeitsgrundlage, ohne jedoch eine umfassende statistische Erfassung gegen Clanmitglieder geführter Ermittlungs- und Strafverfahren sowie entsprechender strafprozessualer Maßnahmen zu ermöglichen. Folgende Definition von Clankriminalität liegt dieser Auswertung zu Grunde: „Der Begriff Clankriminalität umfasst die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei • in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird, • die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung geprägt ist und • die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind.“ Die Betrachtungen der Lagebilder konzentrieren sich dabei auf Familienstrukturen, deren Angehörige einen türkisch-arabischstämmigen Migrationshintergrund aufweisen, als Tatverdächtige polizeilich erfasst wurden und die deutsche, libanesische, türkische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen beziehungsweise staatenlos sind oder deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Zur Erhebung erfolgte am 18. und 19.06.2020 eine Datenabfrage in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen. Hiernach sind 1478 Strafverfahren wegen folgender Delikte anhängig: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 219 Strafverfahren Anzahl Rohheitsdelikte 428 - sonstige Gewaltdelikte 224 - schwere Gewaltdelikte 152 - Schwerer Raub 17 - Widerstand gegen Vollzugsbeamte 17 - Tötungsdelikte 8 - Gefährlicher Eingriff in den Verkehr 3 - Landfriedensbruch 2 - Brandstiftung 2 - Schwere Brandstiftung 2 - Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 Betrugskriminalität 300 - Betrugsdelikte 291 - Wucher 9 Eigentumskriminalität 236 - Einbruchsdiebstahl 99 - Einfache Eigentumsdelikte 31 - Hehlereidelikte 23 - Sachbeschädigung 20 - Schwerer Bandendiebstahl 19 - Ladendiebstahl 19 - Wohnungseinbruchdiebstahl 11 - bandenmäßige Eigentumsdelikte 9 - Diebstahl/Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges 3 - Diebstahl mit Waffen 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 220 Strafverfahren Anzahl Rauschgiftkriminalität 134 - Cannabis 43 - Kokain (Handel, Einfuhr in nicht geringer Menge) 29 - Kokain 17 - Cannabis (Handel, Einfuhr in nicht geringer Menge) 17 - sonstige Verstöße BtMG 11 - sonstige BtM 10 - Amphetamin 3 - Sonstiges BtM (Handel, Einfuhr in nicht geringer Menge) 2 - Heroin 1 - Heroin (Handel, Einfuhr in nicht geringer Menge) 1 Verkehrsstraftaten 111 - Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führer u. Halter) 37 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 26 - Gewalt im Straßenverkehr 23 - Inbetriebnahme 19 - Alkohol, BtM und Mängel 6 Antragsdelikte (absolute) 74 - Beleidigung 58 - Hausfriedensbruch 9 - Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges 3 - Verleumdung 2 - Üble Nachrede 2 Sonstige Kriminalität 56 - sonstige Delikte 16 - Geldwäsche 14 - Sonstige Nebengesetze 14 - Falschaussage 6 - Verstoß AMG 5 - Vortäuschen einer Straftat 1 Fälschungskriminalität 50 - Fälschungsdelikte 45 - Herstellen und Verbreitung von Falschgeld 5 Sexualkriminalität 41 - Sexualdelikte an Kindern 17 - Sexualdelikte 10 - Vergewaltigung 8 - Zuhälterei 4 - Sexualdelikte an Minderjährigen/Jugendlichen 2 Waffenrecht 28 - Straftaten gegen das Waffengesetz 27 - Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 221 Strafverfahren Anzahl Wirtschaftskriminalität 6 - Markengesetz 5 - Insolvenzverschleppung 1 Ausländerrecht 6 - Verstöße Aufenthaltsgesetz 4 - Verstöße Staatsangehörigkeitsgesetz 1 - Einschleusen von Ausländern 1 politisch motivierte Kriminalität 6 - sonstige Staatsschutzdelikte 3 - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 2 - Bildung terroristischer Vereinigungen 1 Steuer-/Zolldelikte 2 - Steuerhehlerei 2 2. Welche rechtlich beweiserheblichen Ergebnisse wurden bei Razzien gegen Clankriminalität seit 2017 erzielt? Seit dem 01.07.2018 werden Einsatzmaßnahmen gegen die Clankriminalität der KPB im Rahmen von Kontrollaktionen erfasst. Auswertbare Daten vor dem 01.07.2018 liegen nicht vor. Bei den durchgeführten Kontrollaktionen handelt es sich einerseits um Razzien im rechtlichen Sinne, zum anderen um Einsatzmaßnahmen der Polizei im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden. Grundsätzlich ist von der Beweiserheblichkeit aller polizeilichen Einsatzmaßnahmen (Strafoder Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen sowie Verwarngeldern) auszugehen. Zur Beweiserheblichkeit der jeweiligen abschließenden Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen liegen keine Informationen vor. Auch zu den getroffenen Maßnahmen bei den Kontrollaktionen der Kommunen, des Zolls oder weiteren Ordnungspartnern liegen keine validen Daten vor. Vom 01.07.2018 bis zum 05.07.2020 wurden bei über 1250 Kontrollaktionen durch die Polizei insgesamt 9372 Verwarngelder erhoben, 3177 Ordnungswidrigkeiten festgestellt sowie 1617 Strafanzeigen gefertigt. Darüber hinaus gab es 2058 Sicherstellungen und Beschlagnahmungen. Die Finanzverwaltung wird in diesem Zusammenhang in gemeinsamen Ermittlungen im Rahmen ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse bei der Verfolgung von Steuerstraftaten tätig. Sie unterstützt die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden anderer Ressorts, soweit dies insbesondere unter Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO und unter Beachtung der personellen Kapazitäten möglich ist. Soweit sich aus dieser Zusammenarbeit durch die Auswertung der im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen erhobenen Beweismittel Anhaltspunkte für steuerstrafrechtlich relevante Vergehen ergeben, wird die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse tätig. An besonderen Brennpunkten der Clankriminalität in Duisburg und Essen sind seit Sommer 2018 beziehungsweise Anfang 2019 sogenannte Staatsanwälte vor Ort tätig. Sie bekämpfen lokal verfestigte kriminogene Clanstrukturen insbesondere durch Vernetzung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 222 Staatsanwaltschaft mit den zuständigen Polizeidienststellen, der Steuerfahndung, dem Zoll sowie weiteren Verwaltungsbehörden. Mit Stand vom 22.07.2020 sind von den Staatsanwälten vor Ort in Duisburg und Essen seit Einrichtung insgesamt 1.446 Ermittlungsverfahren geführt worden, die im Zusammenhang mit dem Phänomen der Clankriminalität zu sehen sind. Allerdings zählen dazu auch Verfahren gegen Personen, die - etwa als Mittäter - selbst keinen Clanbezug aufweisen. Die Straftaten verteilen sich auf ein sehr breites Deliktsspektrum mit gewissen Schwerpunkten im Bereich der Körperverletzungs- und Vermögensdelikte sowie der Betäubungsmittelkriminalität. Bei den Staatsanwaltschaften Kleve und Köln sind zwischenzeitlich Sonderdezernate für Verfahren der „Clankriminalität“ eingerichtet worden, in denen aktuell insgesamt 34 Verfahren geführt werden. Allerdings ist zum Sonderdezernat für „Clankriminalität“ bei der Staatsanwaltschaft Köln, bei dem 33 der 34 vorstehend aufgeführten Verfahren anhängig sind, anzumerken, dass dort nur Ermittlungsverfahren wegen „Eigentums- und/oder Vermögensstraftaten geführt werden, die aus einer Clan-Struktur (zum Beispiel familienähnlicher Täterkreis) heraus begangen worden sind, und wegen daran anknüpfender strafbarer Sicherungshandlungen des gleichen Täterkreises, wenn zur Aufklärung der Strafoder Vortaten und/oder zur Durchführung von Abschöpfungsmaßnahmen eine besondere Unterstützung durch Steuer-, Finanz- oder vergleichbare Behörden erforderlich ist“. Nicht in diesem Sonderdezernat geführt werden daher insbesondere Verfahren gegen Clanangehörige wegen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung, so dass die Gesamtzahl der durch die Staatsanwaltschaft Köln gegen Clanangehörige geführten Verfahren deutlich größer sein könnte. Umgekehrt sind in dem Dezernat für „Clankriminalität“ im Einzelfall auch Verfahren erfasst, die keinen Bezug zur „Clankriminalität“ aufweisen, beispielsweise wegen Straftaten Dritter, die im Zuge von Ermittlungen gegen Clanangehörige bekannt geworden sind. Die Anzahl der in dem Dezernat für „Clankriminalität“ geführten Verfahren vermittelt daher kein abschließendes Bild der insgesamt bei der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit „Clankriminalität“ geführten Verfahren. 3. In wie vielen Fällen wurde im speziellen Bereich der Clankriminalität im Zeitraum seit 2017 eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung vorgenommen und wie hoch waren die Summen, die jeweils abgeschöpft wurden? Erfolgreiche Vermögensabschöpfung entzieht den kriminellen Netzwerken die Möglichkeit zur Geldwäsche, zur Realisierung von Gewinnen und zur Reinvestition in neue, zum Teil legale, Aktivitäten. Im Folgenden wird die Sicherungssumme der Verfahren pro Jahr dargestellt, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als Clanangehöriger beteiligt war. Im Jahr 2017 lag die Sicherungssumme durch vermögensabschöpfende Maßnahmen in neun Verfahren bei 1.119.077,00 Euro. Es ist zu berücksichtigen, dass nur die Daten für das zweite Halbjahr 2017 ausgewertet wurden, da für das erste Halbjahr andere Erfassungsmodalitäten bestanden. Im Jahr 2018 lag die Sicherungssumme durch vermögensabschöpfende Maßnahmen in 38 Verfahren bei 2.005.974,36 Euro. Im Jahr 2019 lag die Sicherungssumme durch vermögensabschöpfende Maßnahmen in 31 Verfahren bei 2.032.799,76 Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 223 Bei den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wurden in 10 Fällen vermögensabschöpfende Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Euro durchgeführt. 4. Wie viele Polizeikräfte insgesamt und wie viele Ermittlungskommissionen werden aktuell bei der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung der Clan- Kriminalität eingesetzt? Die Polizei NRW geht mit einer Null-Toleranz-Politik und einer ganzheitlichen Strategie mit spezifischen Bekämpfungskonzepten konsequent gegen „Clankriminalität“ vor. Dabei schöpft sie alle taktisch möglichen Maßnahmen der Strafverfolgung und der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie insbesondere auch verkehrs-, gaststätten-, gewerbe- und baurechtliche Handlungsmöglichkeiten (Administrativer Ansatz) umfassend aus. Die Polizei schreitet niedrigschwellig und konsequent ein. Diese ganzheitliche Strategie wird von jedem Polizeibediensteten direktionsübergreifend mindestens im Rahmen einer Zugleichaufgabe umgesetzt. Eine Abfrage in den KPB ergab, dass aktuell insgesamt 264 Polizeibedienstete im Schwerpunkt ihrer Tätigkeit mit der Bekämpfung der Clankriminalität befasst sind. Davon sind 155 Personen in 31 Ermittlungskommissionen eingesetzt. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Erfolgschancen von Ausstiegsprogrammen für Clanmitglieder und welche konkreten Pläne existieren hierzu in Nordrhein- Westfalen? Die Erfolgschancen von Aussteigerprogrammen für Clanmitglieder sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bewertbar. Anders als in extremistischen Bereichen gibt es keine Einstiegsprozesse in Familienclans, an denen man systematisch präventiv ansetzen könnte. Klassische Aussteigerprogramme greifen daher nicht und müssen speziell konzipiert werden. Ein erster erfolgversprechender Ansatz zielt auf Kinder und junge Jugendliche aus diesen Familienstrukturen ab, die mit ersten Straftaten auffällig wurden. Um mit diesen und deren Eltern in Kontakt zu kommen, wurde die seit neun Jahren erfolgreich angewandte Methodik der kriminalpräventiven Landesinitiative „Kurve kriegen“ adaptiert, die seit 2011 vom IM koordiniert wird. An den sieben Standorten Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum und Oberhausen wurde das „Kurve kriegen“-Fachkräfteteam um speziell für den Themenbereich „Clankriminalität“ geeignete pädagogische Fachkräfte ergänzt. Bisher konnten 25 Kinder und Jugendliche aus polizeibekannten Clans in das Programm aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein Aussteigerprogramm im klassischen Sinne, das darauf abzielt, aus dem kriminellen System auszusteigen. Ziel ist es vielmehr Verhaltensänderungen der Teilnehmenden und ihrer Familien durch individuelle Maßnahmen zu bewirken. Es geht darum, den Familien die Folgen und Perspektiven eines kriminellen Lebenswandels für sich und insbesondere die Kinder zu verdeutlichen und alternative Lebensmodelle außerhalb des kriminellen Milieus zu entwickeln. Dies ist letztlich also eine gemeinschaftsfähige Integration dieser Menschen und die Schaffung besserer Lebensperspektiven. Aufgrund der erst kurzen Teilnahmezeiträume sind derzeit noch keine belastbaren Aussagen zu Entwicklungen, Verläufen und insbesondere zur Nachhaltigkeit möglich. Als erster Erfolg ist aber schon die Teilnahme an sich zu bewerten, denn sie beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit und dokumentiert, dass Kinder und Eltern sich auf diese, für sie völlig neue Form der Herangehensweise, einlassen. Zudem werden in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 224 diesem Bereich speziell zertifizierte Sprach- und Integrationsmittler eingesetzt, die die Polizei oder die pädagogischen Fachkräfte vor Ort bei Bedarf unterstützen. Der bereits ausgeführte Ansatz zum Rückgriff auf die Initiative „Kurve kriegen“ zur Prävention von Clankriminalität ist ein Teil des im Rahmen der Ruhrkonferenz eingereichten Projekts „Integration, Orientierung, Perspektiven! 360° - Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität“. Ein weiterer Bestandteil des nordrhein-westfälischen Präventionsprogramms ist der Einsatz eines „Koordinators Prävention“ in der Sicherheitskooperation Ruhr in Essen, zu dessen Aufgaben es zählt, geeignete und erfolgversprechende Präventionsmaßnahmen, so auch in Bezug auf Aussteigerprogramme, im Phänomenbereich Clankriminalität zu sondieren und zu implementieren. Dabei wird er durch die KKF des LKA NRW unterstützt. Die KKF hat hierzu eine wissenschaftliche Beratergruppe eingerichtet, in der sich Expertinnen und Experten zum Thema Clankriminalität aus dem gesamten Bundesgebiet vernetzen und austauschen. Ziel dieser Initiative ist es, die bestehenden Präventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln und neue Ansätze in diesem Bereich auszuarbeiten. Eine Nachhaltigkeit möglicher Aussteigerprogramme kann nur gewährleistet werden, wenn Aussteiger nach Verlassen der Clanfamilie, langfristig sozial stabilisiert werden. Aus diesem Grund steht das IM im Rahmen dieses Präventionsprojekts auch im Austausch mit anderen Ressorts, um mit Hilfe ressortübergreifender Maßnahmen einen Ausstieg aus Kriminalität für Angehörige krimineller Familienclans zu ermöglichen. Hier ist insbesondere die Kooperation zwischen dem IM und dem MAGS zu nennen. Aufbauend auf die Initiative „Kurve kriegen“ als Teil des Projekts „Integration, Orientierung, Perspektiven! 360° - Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität“ haben die beiden Ministerien dazu ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. Dieses beinhaltet eine Zusammenarbeit ausgewählter Jobcenter mit den Projektpartnern. Begleitet wird sie von spezialisierten Coaches für die Jugendlichen. Letztendlich soll eine Integration in eine reguläre Ausbildung und Arbeit erfolgen und somit auch ein Ausstieg aus der Kriminalität ermöglicht werden. Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität (BLICK) bearbeitete eine Unterarbeitsgruppe die Thematik „Prävention und Ausstieg in Bezug auf Clan- Kriminalität“. Diese führte im LKA Berlin, LKA Niedersachsen und im LKA NRW Fokusgruppengespräche mit Experten der Bekämpfung der Clankriminalität (unter anderem Kontaktbeamte) durch, um die Möglichkeiten von Prävention beziehungsweise Ausstieg/Distanzierung zu identifizieren. Abschließend hierzu wurde als Fazit festgestellt, dass die Prävention von Clankriminalität nicht alleinige Aufgabe der Polizei sein kann, sondern als gesamtgesellschaftliche Präventionsaufgabe angesehen werden muss. 6. Welche präventiven Möglichkeiten sieht die Landesregierung insbesondere im Hinblick auf Jugendliche aus Clan-Familien vor? Grundsätzliche Hinweise und Angaben zu bestehenden Präventionsmöglichkeiten im Zuständigkeitsbereich der Polizei wurden bereits zu Frage 5 dieses Fragenkomplexes gegeben. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt es keine Präventionsprogramme, die sich explizit an Jugendliche aus Clan-Familien richten. Gleichwohl wird sowohl Kindern als auch Jugendlichen, die in so genannten Clan-Familien aufwachsen ermöglicht, die in den Kommunen bestehenden Angebote von Trägern der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch zu nehmen. Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 225 stehen für die Infrastruktur und die Projekte der Kinder- und Jugendarbeit entsprechende Mittel zur Verfügung. In den Ausführungen zur Frage 5 dieses Fragenkomplexes wurde bereits erläutert, dass unter anderem die Bekämpfung der Jugendkriminalität einen Ansatz zur Prävention von Clankriminalität darstellt. Ein Kernanliegen bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität ist dabei die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Jugendämtern und Justiz. Diese wurde insbesondere durch die Überarbeitung des Gemeinsamen Runderlasses des IM, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI), des MAGS, des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) und des JM „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ vom 19.11.2019 normiert. Darüber hinaus geben der Informationsaustausch, die Zusammenarbeit mit Jugendkontaktbeamten und den Allgemeinen Sozialen Diensten Hinweise auf bestimmte Kriminalitätsentwicklungen. Der Aktionsplan des MSB „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“ gibt unter anderem Schulen die Möglichkeit, bestehende curriculare und organisatorische Spielräume zu nutzen, in Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten präventive Maßnahmen zur Demokratie- und Wertevermittlung einzuführen und zu verankern. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei einzelnen Clan-Mitgliedern ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Für die Landesregierung hat neben der Rückführung von Gefährdern die Rückführung von Straftätern hohe Priorität. Diese sollen vorrangig und beschleunigt abgeschoben werden. Dazu wurden in Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2017 sogenannte Regionale Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) bei den fünf Bezirksregierungen etabliert, die seit dem 2. Halbjahr 2018 gezielt auch die Bearbeitung von Angelegenheiten strafrechtlich auffälliger Ausländer durch die zuständigen Ausländerbehörden koordinieren und begleiten. Zudem unterstützen sie bei der konsequenten Rückführung des genannten Personenkreises. Das Fallmanagement NRW mit zentraler Bedeutung der RRK soll in Zusammenarbeit mit der Landespolizei insbesondere mit dem Fokus auf ausländische Mehrfach- und Intensivtäter sukzessive weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dazu zählt auch die Prüfung von Handlungsansätzen zum aufenthaltsrechtlichen Umgang mit Clankriminellen, die über die bereits bestehenden Strukturen der behördlichen Zusammenarbeit im Fallmanagement hinausgehen. 8. Welche Schwerpunkte und strategischen Maßnahmen stehen – neben dem aktuellen Vorgehen mittels Razzien – bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität für die Landesregierung vor allem auch mittel- und langfristig im Fokus? Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen (Kontrollaktionen) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität werden von der Polizei aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt und sind Teil der Gesamtstrategie zur Umsetzung des erforderlichen ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes. Sie dienen der Aufhellung krimineller Strukturen, der Durchsetzung der Null-Toleranz-Strategie der Landesregierung und auch der Klarstellung, dass das Gewaltmonopol alleine beim Staat liegt und Versuche (clan-)eigene rechts- oder rechtsfreie Räume zu entwickeln, konsequent unterbunden werden. Dies stärkt auch den Respekt gegenüber allen Einsatzkräften „auf der Straße“ und verunsichert die kriminelle Szene. Zudem werden durch die Einsatzmaßnahmen das Sicherheitsgefühl und die Freiheitsrechte der Bevölkerung gestärkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 226 In eigener Zuständigkeit werden diese Einsatzmaßnahmen insbesondere als Razzien oder als Teil der Ermittlungsarbeit zur Bearbeitung von Strafverfahren durchgeführt. Darüber hinaus begleitet die Polizei Maßnahmen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe und gewährleistet in diesem Zusammenhang die Durchsetzung dieser Maßnahmen und den Schutz der eingesetzten Kräfte. Des Weiteren werden Ermittlungsverfahren gegen „Clankriminalität“ in den Bereichen der allgemeinen und der OK geführt und durch Finanzermittlungen sowie Vermögensabschöpfungen als wichtige Elemente der nachhaltigen Strafverfolgung unterstützt, weil durch diese Maßnahmen den Tätern erwirtschaftete Gewinne entzogen werden können. Zudem wird zur effektiven Bekämpfung der „Clankriminalität“ in NRW die Vernetzung und Kooperation mit den zuständigen Sicherheits-, Ordnungs- Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden weiter forciert. Das IM beteiligt sich unter anderem mit den Projekten „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ und „Integration, Orientierung, Perspektiven! 360°“ an der Ruhr-Konferenz. Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Themas für die Landesregierung. Der administrative Ansatz in Form einer Einbindung kommunaler Institutionen erfolgt in erster Linie durch die von „Clankriminalität“ betroffenen Behörden. Als Basis für eine allgemeine Einschätzung der von türkisch-arabischstämmigen Großfamilien ausgehenden Kriminalität und zur Erkennung regionaler sowie phänomenologischer Schwerpunkte, wird ein landesweites Lagebild türkisch-arabischer Clankriminalität erstellt. Die Erhebung und Auswertung für das zweite Lagebild wurde für das Jahr 2019 mit methodischen Weiterentwicklungen fortgesetzt. Darüber hinaus ist zur Unterstützung der Bekämpfungsmaßnahmen Ende 2018 im LKA NRW die Task-Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus“ (Task-Force NRW) ansässig. In dieser Task-Force NRW arbeitet Personal der Steuerfahndung, der Polizei NRW und der Staatsanwaltschaft zusammen, mit den Zielen interdisziplinär ausgerichtete Analyse-und Auswerteprojekte durchzuführen, den nachhaltigen Aufbau von Strukturen zur ressortübergreifenden Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu implementieren, Transaktionen zur Finanzierung des (internationalen) Terrorismus, der Geldwäsche und der OK zu erkennen, sowie Geschäftsfelder und Geldquellen ethnisch abgeschotteter Subkulturen zu erhellen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem bisherigen Einsatzgeschehen, den Auswertungen und den Ermittlungen steht die Bekämpfung der „Clankriminalität“ in NRW letztlich auf drei Säulen: • Nadelstichtaktik durch fortlaufende, konsequente und konsentierte Durchführung polizeilicher Einsatzmaßnahmen zusammen mit anderen beteiligten Behörden, • intensivierte Bekämpfung der Banden- und Organisierten Kriminalität mittels stärkerer Vernetzung der Polizei mit anderen beteiligten Behörden und forcierten Finanzermittlungen („Follow the Money“), • Entwicklung von Präventionsmöglichkeiten. Alle Maßnahmen werden auch zukünftig mit unverminderter Intensität fortgeführt. Hiermit stellt die Landesregierung unter Beweis, dass sie im Rahmen der Bekämpfung der „Clankriminalität“ den längeren Atem hat. Soweit der Geschäftsbereich des JM berührt ist, wird zunächst auf die Antworten zu Fragen XII. 8 bzw. 10 und XIII. 1 bis 3 verwiesen. Das JM hat die Möglichkeit der Ausweitung des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 227 Modells des „Staatsanwalts vor Ort“ auf weitere lokale Brennpunkte der Clankriminalität im Blick. 9. Wie ist bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität die Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den anderen hiervon besonders betroffenen Bundesländern ausgestaltet? Die Bekämpfung der Clankriminalität hat für die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden eine hohe Priorität. Mit Einrichtung der „Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität“ (BLICK) im Sommer 2019 und der vereinbarten arbeitsteiligen Vorgehensweise der teilnehmenden Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie der Bundesbehörden BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt konnte eine deutliche Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit erreicht werden. Dies zeigt sich insbesondere durch länderübergreifende Auswertungen und Ermittlungen. Außerdem intensiviert BLICK die internationale Zusammenarbeit, stärkt die Bereiche Prävention und Forschung und sorgt für einen Austausch von „Best Practice“-Methoden. Darüber hinaus wird im Rahmen des Präventionsprojekts „Integration, Orientierung, Perspektiven! 360° - Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität“ der länderübergreifende sowie der internationale Erkenntnisaustausch und die Zusammenarbeit in diesem Themenfeld forciert. Die entsprechende Vernetzung ist eine zentrale Aufgabe des innerhalb der „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ eingesetzten Präventionskoordinators. Diese Vernetzung erfolgt ebenso durch die Einrichtung der extern besetzten wissenschaftlichen Beratergruppe bei der KKF beim LKA NRW im Rahmen dieses Präventionsprojekts. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 228 XIV. Rockerkriminalität 1. Wie viele Strafverfahren sind in Nordrhein-Westfalen aktuell im Bereich der Rockerkriminalität anhängig und aufgrund welcher Delikte sind diese Verfahren anhängig? Rockerkriminalität“ wird seit 2010 bundesweit einheitlich wie folgt definiert: Rockerkriminalität umfasst alle Straftaten von einzelnen oder mehreren Mitgliedern einer Rockergruppe, die hinsichtlich der Motivation für das Verhalten im direkten Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe und der Solidarität zu sehen sind. Rockerkriminalität wird über die Motivation für die begangenen Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit dem Motorradclub (MC) steht, definiert. Für die Zuordnung reicht die durch kriminalistische Erfahrung untermauerte Betrachtung des Tatgeschehens.“ Für den Geschäftsbereich des JM kann die Frage nicht valide beantwortet werden. Eine gesonderte statistische Erfassung von Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zur Rockerkriminalität erfolgt durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen nicht. Verfahren mit Bezug zur Rockerkriminalität können in Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall bei den Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen in den Sonderabteilungen/-dezernaten zur Verfolgung der Organisierten Kriminalität genauso wie in denjenigen zur Verfolgung der Betäubungsmittel- und Bandenkriminalität oder der Kapital- und Schwerstkriminalität, der Wirtschaftskriminalität bzw. in Sonderabteilungen/-dezernaten für Sexualstraftaten oder in den Mischdezernaten der Allgemeinen Abteilungen geführt werden. Damit wäre zur Beantwortung der Fragen letztlich die Auswertung nahezu des gesamten Aktenbestands der Staatsanwaltschaften im abgefragten Zeitraum erforderlich. Dies ist für die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Nach polizeilicher Datenlage sind nach Maßgabe der eingangs genannten Definition in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Rockerkriminalität aktuell 62 Verfahren anhängig. Viele dieser Verfahren werden wegen Verstößen gegen das BtMG, das Waffengesetz, aber auch wegen Gewaltdelikten geführt. 2. Wie viele Polizeikräfte insgesamt und wie viele Ermittlungskommissionen werden aktuell bei der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung der Rockerkriminalität eingesetzt? Die Polizei NRW geht im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie mit spezifischen Bekämpfungskonzepten konsequent gegen kriminelle Rockergruppen bzw. rockerähnliche Gruppierungen vor. Die Polizei schreitet niedrigschwellig und konsequent ein. Diese ganzheitliche Strategie wird von jedem Polizeibediensteten direktionsübergreifend wahrgenommen. In den KPB sind insgesamt 119 PVB schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität befasst. Davon sind 60 Personen in 17 Ermittlungskommissionen eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 229 3. Welche Gruppierungen sind im Bereich der Rockerkriminalität hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen aktiv? Zu den im polizeilichen Fokus stehenden Gruppierungen der kriminellen MC-Szene gehören „Outlaw Motorcycle Gangs“ (OMCGs), deren „Supporter-Clubs“ (Unterstützer) und sogenannte „Rockerähnliche Gruppierungen“. Charakteristisch für diese Organisationen ist eine sehr hohe Gewaltbereitschaft. Outlaw Motorcycle Gangs Eine OMCG - umgangssprachlich in Deutschland auch als „Rockergruppe“ bezeichnet - wird polizeilich folgendermaßen definiert: „Eine Rockergruppe ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit strengem hierarchischem Aufbau, enger persönlicher Bindung der Gruppenmitglieder untereinander, geringer Bereitschaft mit der Polizei zu kooperieren und selbst geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Die Zusammengehörigkeit der Gruppenmitglieder wird durch das Tragen gleicher Kleidung oder Abzeichen nach außen dokumentiert“. In NRW sind die OMCGs Bandidos MC, Freeway Rider’s MC, Gremium MC, Hells Angels MC, Outlaws MC und Brothers MC ansässig. Supporter-Clubs „Supporter-Clubs“ werden von OMCGs entweder komplett neu oder durch Übernahme eines bestehenden, bisher unabhängigen Motorradclubs gegründet. Vorrangige Aufgabe dieser „Supporter“ ist es, die örtliche OMCG-Niederlassung auch in ihrem kriminellen Handeln zu unterstützen beziehungsweise nach deren Anweisungen zu agieren. Diese Verpflichtung der „Supporter-Clubs“ ist insbesondere bei Gebietsstreitigkeiten zwischen konkurrierenden OMCGs von Bedeutung. Mit Stand März 2020 wurde der • Bandidos MC von 25 „Supporter-Clubs“, • Freeway Rider’s MC von zwei „Supporter-Clubs“, • Hells Angels MC von sechs „Supporter-Clubs“, • Outlaws MC -Black Soldiers MC Ruhr District- von zumindest einem „Supporter-Club“, • Brothers MC -Brothers Legion Ostwestfalen- von zumindest einem „Supporter-Club“ und • Gremium MC von keinem „Supporter-Club“ in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Rockerähnliche Gruppierungen Neben OMCGs und deren „Supporter-Clubs“ wurden in den vergangenen Jahren auch sogenannte „Rockerähnliche Gruppierungen“ in der Szene identifiziert. Es handelt sich hier nach Vorbild der OMCGs um hierarchisch gegliederte Organisationen, die teilweise auch über Ortsgruppen in mehreren Bundesländern verfügen. Die Mitglieder tragen als Erkennungsmerkmal ihrer Gruppierung Kennzeichen und Westen, ähnlich den Kutten der OMCGs, verfügen grundsätzlich aber nicht über Motorräder und verwenden daher auch nicht das Kürzel „MC“ im Zusammenhang mit ihrem Club. Die polizeiliche Definition lautet: „Eine rockerähnliche Gruppierung ist eine Vereinigung von mehreren Personen mit gemeinsamen verbindenden Symbolen, Zeichen oder Namen, die durch ihr öffentliches LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 230 Auftreten eine Atmosphäre der Gewalt und Einschüchterung schafft. Diese Gruppierungen zeichnen sich durch hierarchischen Aufbau, enge persönliche Bindung, geringe Bereitschaft zur Kooperation mit der Polizei sowie selbst geschaffene Regeln und Satzungen aus. Ihre Betätigungsfelder gleichen in weiten Teilen denen der Rockergruppierungen“. Derzeit spielen „Rockerähnliche Gruppierungen“ in Nordrhein-Westfalen nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich die Gruppierung United Tribuns ist seit Mitte 2019 mit einem Chapter im Bereich Wuppertal präsent. 4. In wie vielen Fällen wurden im Bereich der Rockerkriminalität Bezüge zum Rechtsextremismus festgestellt? Die Polizei NRW geht im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie mit spezifischen Bekämpfungskonzepten konsequent sowohl gegen kriminelle Rockergruppen beziehungsweise rockerähnliche Gruppierungen als auch gegen Rechtsextremisten vor. Es wurden jedoch keine Strafverfahren der „Rockerkriminalität“ mit Bezügen zum „Rechtsextremismus“ mitgeteilt. 5. Welche Schwerpunkte und strategischen Maßnahmen stehen bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität für die Landesregierung im Fokus? Die Bekämpfung der Rockerkriminalität ist seit Jahren ein kriminalstrategischer Schwerpunkt der Landesregierung und wird durch einen „Null Toleranz"-Ansatz auf der Grundlage spezifischer Konzepte bekämpft. Rechtlich zulässige und taktisch sinnvolle Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung sowie verkehrs-, vereins-, gaststätten- , gewerbe- und baurechtliche Handlungsoptionen („Administrativer Ansatz“) werden konsequent und niedrigschwellig ausgeschöpft. Im Jahr 2010 hat das LKA NRW zur Bekämpfung der Rockerkriminalität das „Projekt 124“ eingerichtet. Dieses erhebt Daten zu Rockern und rockerähnlichen Gruppierungen, führt Auswertungen und Analysen zu neuen Phänomenen sowie personenbezogene Ermittlungen durch, sofern sich Ansätze zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ergeben. Erkenntnisse aus dem „Projekt 124“ stehen allen KPB sowie den OMCG-Fachdienststellen in den anderen LKÄ und dem BKA zur Verfügung. Darüber hinaus werden Maßnahmen nach dem Vereinsgesetz geprüft und sonstige Verstöße gegen das Vereinsgesetz - insbesondere die öffentliche Verwendung verbotener Symbole - konsequent verfolgt. Wesentliche Teile des Phänomens der Rockerkriminalität werden kriminologisch der organisierten Kriminalität zugeordnet. Insoweit wird für den Geschäftsbereich JM auf die gemeinsame Antwort zu Fragen XII. 8 und 10 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 231 6. Welche Präventionsansätze verfolgt die Landesregierung bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität? Klassische Präventionsansätze, wie sie beispielsweise aus der Sozial- und Jugendarbeit bekannt sind, finden im Zusammenhang mit der Rockerkriminalität keine Anwendung. Gründe hierfür sind insbesondere • die Abschottung der Organisationen gegenüber Außenstehenden, • der in der Regel bestehenden hohen Identifizierung der Mitglieder mit den Clubinteressen sowie • das Vorhandensein und die Anwendung interner Sanktionierungsregeln. Gleichwohl werden durch die konsequente Strafverfolgung und deren öffentlichkeitswirksame Darstellung generalpräventive Effekte erzielt. Dabei wird vor allem die staatliche „Null Toleranz“-Strategie gegenüber kriminellen Motorradclubs unterstrichen. Die sachliche und ausgewogene Berichterstattung gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist in diesem Zusammenhang auf eine schrittweise Entmythologisierung der „Motorradromantik und Bruderschaftsidylle“ ausgerichtet. 7. Wie ist bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität die Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern ausgestaltet? In den LKÄ sowie im BKA sind Dienststellen eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität und hier insbesondere mit der Verarbeitung der in diesem Zusammenhang anfallenden Informationen beschäftigen. Diese Dienststellen stehen in ständigem Kontakt zueinander und tauschen kontinuierlich ihre jeweiligen Erkenntnisse zur „Rocker-Szene“ aus. Darüber hinaus finden periodische, aber auch anlassbezogene Arbeitstreffen zwischen diesen Fachdienststellen statt. Eine jederzeitige gegenseitige Erreichbarkeit der „Rocker“-Dienststellen in den Ländern und im Bund ist gewährleistet. Das LKA NRW stellt seine monatlich erscheinenden Ausführungen zur Rocker-Szene allen anderen LKÄ und dem BKA zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 232 XV. Wohnungseinbruchskriminalität 1. Wie entwickelten sich die Fallzahlen und die Aufklärungsquote bei der Wohnungseinbruchskriminalität in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum zwischen 2000 und 2019? Die Beantwortung der Frage erfolgt an Hand der nachfolgenden Tabelle: Wohnungseinbruchkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle insgesamt aufgeklärte Fälle AQ Anzahl Tatverdächtige 2000 44 676 7 052 15,8% 5 641 2001 46 645 6 851 14,7% 5 534 2002 45 552 7 156 15,7% 5 617 2003 43 377 6 981 16,1% 5 400 2004 43 198 6 870 15,9% 4 891 2005 38 394 6 046 15,8% 4 625 2006 37 686 6 263 16,6% 4 631 2007 37 393 6 158 16,5% 4 719 2008 38 002 6 132 16,1% 5 043 2009 41 115 5 903 14,4% 4 846 2010 44 769 5 766 12,9% 4 733 2011 50 368 6 856 13,6% 5 419 2012 54 167 7 470 13,8% 5 236 2013 54 953 7 476 13,6% 5 284 2014 52 794 8 145 15,4% 5 197 2015 62 362 8 626 13,8% 5 791 2016 52 578 8 489 16,2% 5 548 2017 39 057 6 515 16,7% 4 459 2018 29 904 5 366 17,9% 3 839 2019 26 857 4 157 15,5% 3 302 2. Wie hoch war im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 jeweils die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bei der Wohnungseinbruchskriminalität? Die Anzahl der Tatverdächtigen ist der Tabelle zur Frage 1 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 233 3. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um organisierte Bandenkriminalität? Bandenmäßig begangene Wohnungseinbruchdiebstähle werden seit dem Jahr 2016 in der PKS erfasst, sobald der diesbezügliche Tatnachweis als erbracht gilt. In vielen Fällen ist die bandenmäßige Tatbegehung im Rahmen der Ermittlungsverfahren jedoch nicht hinreichend nachzuweisen beziehungsweise können Tatzusammenhänge nicht hergestellt werden. Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der festgestellten, bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstähle wieder. Jahr Bandenmäßige Wohnungseinbruchdiebstähle 2016 396 2017 429 2018 401 2019 255 4. Wie viel Personal wird aktuell in der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität eingesetzt und um welche Stellen handelt es sich im Einzelnen? Mit Datum 01.10.2020 sind 302,8 Planstellen -und Stellenanteile der Funktion des Wohnungsund Geschäftseinbruchs zugeordnet. 5. Welche Regionen in Nordrhein-Westfalen sind aktuell von Wohnungseinbruchskriminalität besonders betroffen? Die nachfolgende Abbildung zeigt die Häufigkeitszahlen der 47 KPB für das Jahr 2019. Mithilfe der Häufigkeitszahl wird die Anzahl der Wohnungseinbrüche je 100.000 Einwohner dargestellt. Die regionale Betrachtung zeigt eine Konzentration der Wohnungseinbruchdiebstähle auf die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die westlichen Regionen von NRW sind insgesamt stärker belastet ist als die östlichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 234 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um ihre Aussagen aus dem Koalitionsvertrag von 2017 umzusetzen, nach der die Sachfahndung nach Diebesgut ausgebaut und entsprechende Verkaufsplattformen im Internet sowie bekannte An- und Verkaufsstellen stärker kontrolliert werden sollen? Fahndung bedeutet die allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ziel ist es, fahndungsrelevante Erkenntnisse über Täter, Tathergang, Zeugen, Geschädigte, etc. zu erlangen. Diese Erkenntnisse gewinnt die Polizei unter anderem durch Hinweise aus der Bevölkerung oder durch polizeiliche Ermittlungsergebnisse. Die Sachfahndung dient unter anderem der Beweissicherung sowie der Eigentümer- /Besitzerermittlung von Sachen, deren Verlust polizeilich angezeigt wurde. Fahndungsinstrumente bei Sachfahndungen umfassen - neben Abfragen in polizeilichen Datensystemen - unter anderem Kontrollen in Pfandhäusern und auf Trödelmärkten, die Überprüfungen bei Auktionen oder auch Recherchen im Internet. Bei einer erfolgreichen Sachfahndung (Trefferfall) erfolgt die Sicherstellung beziehungsweise Beschlagnahme. Das im Jahr 2017 im LKA NRW eingerichtete Cyber-Recherche und Fahndungszentrum (CRuFz) führt anlassunabhängige Recherchen im Internet und Darknet durch. Ziel ist es, Onlinemarktplätze, die dem Handel mit inkriminierten Gegenständen dienen, zu identifizieren und zu zerschlagen. Seit der Einrichtung wurde der Personalkörper des CRuFz kontinuierlich ausgebaut. Die Sachfahndung ist aktuell ein Schwerpunkt in der Optimierung der Sicherheitsarchitektur der Polizei NRW. Zum Ausbau einer Online-Sachfahndung, die anlassabhängig und - unabhängig Internetermittlungen und Recherchen durchführt, wurden den KHSt sowie dem LKA NRW bislang über 100 Stellen zugewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 235 7. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer“ und welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung im Hinblick auf die Einbruchsprävention? Die Präventionskampagne zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ ist im Jahr 2011 zunächst für die Dauer von fünf Jahren angelegt worden und wurde aufgrund der Erfolge bis 2021 verlängert. Ziel der Kampagne ist es, der Bevölkerung drei Kernbotschaften zu vermitteln: • Lassen Sie sich von der Polizei kostenlos zum Einbruchschutz beraten! • Seien Sie in Ihrer Nachbarschaft aufmerksam! • Wählen Sie im Verdachtsfall den Notruf 110! Die KPB führen ganzjährig im Rahmen dieser Kampagne Informationsveranstaltungen, Beratungen und Aktionen zum Einbruchschutz durch. Seit dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2018 führte die Polizei NRW in diesem Zusammenhang jeweils zu Beginn der dunklen Jahreszeit eine landesweite Aktionswoche gegen Wohnungseinbruchdiebstahl durch, an der sich alle 47 KPB mit Informationsveranstaltungen, Beratungen, Informationsständen und Onlineauftritten beteiligten. Die kriminalpräventiven Maßnahmen im Rahmen der Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ werden von der Landesregierung als zielführend angesehen. Aufgrund der stark sinkenden Fallzahlen im Bereich WED findet statt einer Aktionswoche seit dem Jahr 2019 ein Aktionstag zur Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ parallel zum bundesweiten Tag des Einbruchschutzes der Kampagne K-Einbruch (www.k-einbruch.de) statt, um weitere Synergien zu erschließen und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf das wichtige Thema zu erhöhen, so auch am 25.10.2020. Darüber hinaus ist beabsichtigt, bis zum Ende dieses Jahres Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu aktuellen Einbruchgefahren, technischen Präventionsmöglichkeiten sowie Kontakten zu Beratungsstellen der Polizei unter Nutzung bestehender Apps externer Kooperationspartner zur Verfügung zu stellen. Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist nach wie vor ein kriminalstrategischer Schwerpunkt der Landesregierung und wird fortgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 236 XVI. Bekämpfung von Sexualstraftaten 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote bei Sexualstraftaten in Nordrhein-Westfalen? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis der PKS. Zur statistischen Erfassung von Sexualdelikten wird auf die Erläuterungen im Fragenkomplex I., b) cc verwiesen. Entwicklung der Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 13 116 9 816 74,84 2001 13 619 + 3,84 9 209 67,62 2002 12 750 - 6,38 9 575 75,10 2003 12 328 - 3,31 9 020 73,17 2004 12 503 + 1,42 9 447 75,56 2005 12 097 - 3,25 8 930 73,82 2006 11 474 - 5,15 8 611 75,05 2007 12 634 + 10,11 9 994 79,10 2008 11 861 - 6,12 9 222 77,75 2009 10 435 - 12,02 7 778 74,54 2010 10 723 + 2,76 7 961 74,24 2011 10 957 + 2,18 8 121 74,12 2012 10 498 - 4,19 7 577 72,18 2013 10 484 - 0,13 7 697 73,42 2014 10 138 - 3,30 7 523 74,21 2015 9 845 - 2,89 7 310 74,25 2016 10 376 + 5,39 7 597 73,22 2017 12 886 + 24,19 9 728 75,49 2018 14 076 + 9,23 10 828 76,93 2019 15 174 + 7,80 12 089 79,67 Für den Geschäftsbereich des JM wird die Frage auf Grundlage der Amts- und Staatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik) beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle sind die bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen Verfahren wegen „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ für den Zeitraum 2004- 2019 dargestellt. Für die Berichtsjahre vor 2004 liegen keine elektronisch auswertbaren Daten vor. Eine händische Auswertung der Verfahren für den Berichtszeitraum 2000-2003 ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und für die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 237 In den Jahren 2000 bis 2003 sind insgesamt 3.991.010 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in NRW eingegangen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und 12 Minuten und einem geschätzten Ermittlungsaufwand von jeweils 30 Minuten pro Akte hätte ein Bediensteter insgesamt 119.730.300 Minuten (1.995.505 Stunden bzw. 83.146 volle Tage), mithin 243.354 Arbeitstage, hierfür aufwenden müssen. Anzahl der neu eingegangenen Verfahren "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" 2004 17 170 2005 16 834 2006 15 485 2007 20 483 2008 25 913 2009 15 192 2010 14 496 2011 13 884 2012 13 116 2013 13 775 2014 13 849 2015 13 215 2016 14 368 2017 16 577 2018 18 441 2019 22 022 Daten über die AQ in Verfahren wegen „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ liegen dem JM nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 238 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit Sexualstraftaten in Nordrhein-Westfalen am häufigsten vor? Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand der nachfolgenden Tabelle. Sexualdelikte nach Häufigkeit 2000 bis 2019 Jahr Fälle -insgesamt- Vergewaltigung und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung Sonstige sexuelle Nötigung Sexueller Missbrauch von Kindern Exhibitionistisch e Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses Verbreitung pornographische r Erzeugnisse 2000 13 116 1 746 1 225 3 895 2 159 1 296 2001 13 619 1 785 1 290 3 762 2 402 2 290 2002 12 750 1 966 1 544 3 929 2 177 1 341 2003 12 328 1 991 1 578 3 470 2 234 1 596 2004 12 503 1 866 1 506 3 443 2 066 2 287 2005 12 097 1 754 1 479 3 106 2 060 2 478 2006 11 474 1 653 1 617 2 866 2 073 2 242 2007 12 634 1 644 1 612 2 793 1 885 3 661 2008 11 861 1 645 1 528 2 746 1 610 3 332 2009 10 435 1 726 1 400 2 508 1 608 2 195 2010 10 723 1 835 1 465 2 644 1 704 1 988 2011 10 957 1 925 1 544 2 754 1 803 1 800 2012 10 498 2 255 827 2 688 1 841 1 780 2013 10 484 1 850 932 2 696 1 878 2 073 2014 10 138 1 814 798 2 498 1 935 2 047 2015 9 845 1 858 765 2 247 1 920 2 110 2016 10 376 2 320 1 035 2 334 2 114 1 660 2017 12 886 2 553 438 2 337 2 035 2 011 2018 14 076 2 138 1 183 2 422 2 071 2 164 2019 15 174 2 282 1 093 2 805 1 827 3 250 3. Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer bei Delikten im Bereich der Sexualstraftaten? Zum geschätzten Dunkelfeld bei Sexualdelikten wird auf die Beantwortung der Frage IV, 2 b) d verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 239 4. Wie hoch war im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 jeweils die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bei Sexualstraftaten? Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand der nachfolgenden Tabelle. Sexualdelikte 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige 2000 7 452 2001 7 390 2002 7 763 2003 7 966 2004 8 372 2005 8 026 2006 7 728 2007 8 441 2008 8 682 2009 7 377 2010 7 564 2011 7 609 2012 6 842 2013 7 088 2014 7 046 2015 6 749 2016 7 084 2017 8 940 2018 10 087 2019 11 372 5. Welche Erkenntnisse gibt es über die Hintergründe der Tatverdächtigen und wie viele Tatverdächtige kommen aus dem näheren Umfeld der Opfer? Ausweislich der Studie „Polizeiliche Vorerkenntnisse von Vergewaltigern“ des BKA von 2002 fallen Vergewaltiger häufig in Zusammenhang mit anderen Delikten auf. Laut der Studie dominieren dabei insbesondere Vermögensdelikte und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Dies wird durch Daten der nordrhein-westfälischen PKS bestätigt. Demnach lassen sich folgende Aussagen für die Jahre 2000 bis 2019 treffen: • etwa die Hälfte der erfassten Tatverdächtigen sind in der Vergangenheit bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten, • etwa dreiviertel der registrierten Tatverdächtigen hatten ihren Wohnsitz in der Tatortgemeinde, • der überwiegende Anteil der Tatverdächtigen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelte alleine, • etwa vier % waren Konsumenten harter Drogen, • etwa 16 % der Täter standen bei Tatbegehung unter Alkoholeinfluss • lediglich 0,5 % der Tatverdächtigen führten eine Schusswaffe mit, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 240 • bei circa 66 % aller Vergewaltigungen erfolgte der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der Gemeinde/Stadt, in der sich ein „Ankerpunkt“ (zum Beispiel Wohnort, Berufs- oder Freizeitstätte) des Täters befindet, • stammten die Tatverdächtigen bei circa 14 % aller Opfer aus deren näheren Umfeld (Verwandtschaft/Partnerschaft/Familie), • standen circa 28 % der Opfer vor der Tat in bekanntschaftlichem Verhältnis zu den Tatverdächtigen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 ab 21 Nichtdeutsche 2000 7 452 268 673 477 6 034 1 674 2001 7 390 284 731 543 5 832 1 531 2002 7 763 270 807 545 6 141 1 714 2003 7 966 247 886 558 6 275 1 613 2004 8 372 252 874 545 6 701 1 680 2005 8 026 222 870 540 6 394 1 611 2006 7 728 244 924 561 5 999 1 463 2007 8 441 262 974 597 6 608 1 435 2008 8 682 250 877 598 6 957 1 450 2009 7 377 266 825 549 5 737 1 380 2010 7 564 294 964 593 5 713 1 468 2011 7 609 332 924 630 5 723 1 506 2012 6 842 227 808 630 5 177 1 312 2013 7 088 269 922 576 5 321 1 302 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Jahr Tatverdächtige insgesamt davon: bis 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 ab 21 Nichtdeutsche 2014 7 046 276 986 634 5 150 1 390 2015 6 749 232 868 586 5 063 1 481 2016 7 084 261 1 005 655 5 163 2 039 2017 8 940 382 1 243 802 6 513 2 693 2018 10 087 450 1 437 945 7 255 3 101 2019 11 372 676 2 032 935 7 729 3 235 6. Wie entwickelte sich das Anzeigeverhalten bei Sexualstraftaten im Zeitraum von 2000 bis 2019? Das Anzeigeverhalten bei Sexualstraftaten wird von der Polizei NRW statistisch nicht erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 241 7. Wie viel Personal wird aktuell in der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung von Sexualstraftaten eingesetzt und um welche Stellen handelt es sich dabei im Einzelnen? Mit Stand vom 01.10.2020 sind 601 Planstellen -und Stellenanteile den Funktionen zur repressiven Bekämpfung der Sexualdelikte (einschließlich Kinderpornografie) zugeordnet. Ergänzend werden in den Polizeibehörden des Landes NRW 224 Planstellen- und Stellenanteile für die Aufgabenrate „IT-Ermittlungsunterstützung“ verwendet, um unter anderem die Bekämpfung der Kinderpornografie zu unterstützen. 8. Wie viele KURS-Probanden hatten die Kreispolizeibehörden im Zeitraum von 2010 bis 2019 zu betreuen? Wir bitten diesbezüglich um Aufschlüsselung nach den jeweiligen Polizeibehörden. Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der im Zeitraum 2010 bis 2019 durch die KPB und das LKA NRW (Zentralstelle KURS) betreuten Probanden dar. Zu berücksichtigen ist, dass die Probanden grundsätzlich über mehrere Jahre betreut und damit für jedes Betreuungsjahr erneut erfasst werden. KURS-Probanden 2010 bis 2019 Jahr Anzahl 2010 1 027 2011 1 100 2012 1 122 2013 1 087 2014 1 105 2015 1 095 2016 1 085 2017 1 056 2018 1 048 2019 1 062 Eine differenzierte, statistische Erhebung der Anzahl von Probanden nach den jeweiligen KPB für den genannten Zeitraum liegt nicht vor. Zur Beantwortung wurde die Verteilung der KURS- Probanden auf die KPB und das LKA NRW (Zentralstelle KURS) erhoben (Stand: 22.06.2020): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 242 KURS-Probanden nach Behörden Polizeibehörden Anzahl Aachen 30 Bielefeld 39 Bochum 36 Bonn 21 Borken 6 Coesfeld 1 Dortmund 50 Duisburg 36 KURS-Probanden nach Behörden Polizeibehörden Anzahl Düren 29 Düsseldorf 25 Ennepe-Ruhr-Kreis 14 Essen 32 Euskirchen 11 Gelsenkirchen 33 Gütersloh 24 Hagen 20 Hamm 8 Heinsberg 14 Herford 15 Hochsauerlandkreis 14 Höxter 9 Kleve 28 Köln 67 Krefeld 31 Lippe 21 Märkischer Kreis 30 Mettmann 23 Minden-Lübbecke 9 Mönchengladbach 26 Münster 12 Oberbergischer Kreis 12 Oberhausen 12 Olpe 6 Paderborn 17 Recklinghausen 42 Rhein-Erft-Kreis 13 Rheinisch Bergischer Kreis 7 Rhein-Kreis Neuss 12 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 243 Rhein-Sieg Kreis 14 Siegen-Wittgenstein 4 Soest 17 Steinfurt 11 Unna 16 Viersen 25 Warendorf 5 Wesel 12 Wuppertal 43 KURS-Probanden nach Behörden Polizeibehörden Anzahl LKA NRW (Zentralstelle KURS) 80 Gesamt 1 062 9. Welche Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen für Opfer von Sexualstraftaten existieren aktuell in Nordrhein-Westfalen? Opfern von Sexualstraftaten steht insbesondere das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung zur Verfügung. Seit dem 01.01.2017 können sich alle Opfer von Straftaten auf der Grundlage des § 406g der Strafprozessordnung des Beistands einer solchen Prozessbegleitung bedienen. Speziell Opfer von Sexualstraftaten haben - weitergehend - Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer solchen Begleitung, wenn sie zur Tatzeit entweder minderjährig waren oder ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können. Bei bestimmten Sexualdelikten kommt eine solche Beiordnung zudem in Betracht, wenn die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers dies erfordert. In NRW stehen Verletzten von Straftaten derzeit über 150 qualifizierte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter zur Verfügung, die zum Teil auf die Unterstützung von Opfern von Sexualstraftaten spezialisiert sind und die über die auf den Internetseiten der Landesjustiz bereitgestellte Datenbank (www.prozessbegleitung.nrw.de) leicht zu finden sind. Darüber hinaus hat die Landesregierung zum 01.12.2017 Frau Generalstaatsanwältin a.D. Auchter-Mainz zur ersten Beauftragten für den Opferschutz des Landes NRW ernannt. Gemeinsam mit ihrem Team - einer Staatsanwältin, einer Sozialamtfrau aus dem allgemeinen Sozialen Dienst der Justiz und einer Justizobersekretärin als Bürokraft - berät sie alle Opfer von Straftaten, darunter oftmals auch Opfer von Sexualstraftaten. Seit Dezember 2017 hat die Beauftragte für den Opferschutz mit ihren Mitarbeiterinnen über 1.400 Beratungen durchgeführt. Zugleich nimmt die Beauftragte eine zentrale Lotsenfunktion zu den in Nordrhein-Westfalen bewährt und professionell arbeitenden unterschiedlichen Opferhilfen vor Ort wahr. Sie fördert auch die Kooperation dieser Einrichtungen untereinander, leistet Netzwerkarbeit - unter anderem durch die Pflege von Kontakten zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern - und bündelt Hilfsangebote Dritter. Opfern von Sexualstraftaten stehen zudem eine Vielzahl von - in der Regel für alle Opfer von Straftaten konzipierten - Merkblättern, Flyern oder Internetangeboten der Landesjustiz zur Verfügung, in denen sie über ihre Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren informiert werden und ihnen Wege zu deren Wahrnehmung aufgezeigt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Informationen über Zeugenbetreuungsangebote, das Recht zur Nebenklage und anwaltlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 244 Beistand oder das Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Straftätern innerhalb des Strafverfahrens. Von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen steht darüber hinaus ein breites Netz an landesgeförderten Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Landesregierung fördert inzwischen 61 allgemeine Frauenberatungsstellen und 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, die Frauen und Mädchen nach erlittener Gewalt je nach Bedarf mit akuter Krisenintervention, psychologischer Beratung und weiteren Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Opfern sexualisierter Gewalt, die nach einer erlittenen Gewalttat nicht in der Lage sind, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, stehen mittlerweile in vielen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen landesgeförderte Modelle zur anonymen Spurensicherung (ASS) zur Verfügung. Auf diese Weise lassen sich im Bedarfsfall Gewaltspuren anonym sichern, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt als Beweismittel in einem Strafverfahren zu verwenden. Darüber hinaus bieten 64 Frauenhäuser von Gewalt betroffenen Frauen mit ihren Kindern Zuflucht und professionelle Beratung an. Die acht landesgeförderten spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel in Nordrhein-Westfalen kümmern sich um von Menschenhandel betroffene Frauen und stellen diesen im Bedarfsfall gegebenenfalls auch eine sichere Unterkunft zur Verfügung. Die landesweit tätige Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung „Mädchen – sicher – inklusiv“ des Mädchenhauses Bielefeld verfügt über eine onlinebasierte Informations- und Beratungsplattform und bietet unter anderem auf die vorgenannte Zielgruppe zugeschnittene Beratungsangebote sowie eine Weitervermittlung von spezifischen Unterstützungs- und Hilfeangeboten. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt es spezielle Angebote für Betroffene sowie hierfür spezialisierte Beratungsstellen. Die Schaffung entsprechender Strukturen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Diese sind als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Pflicht, entsprechende Hilfs- und Beratungsangebote vorzuhalten bzw. aufzubauen. Über eigene Angebote der Jugendämter und die Förderung von freien Trägern, zum Beispiel im Bereich der Familien- und Erziehungsberatungsstellen, kommen die Kommunen dieser Aufgabe nach. Das Land NRW fördert nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen“ 264 Familienberatungsstellen mit ihren multiprofessionellen Fachkräfteteams, die Beratungsarbeit bei sexualisierter Gewalt leisten. Von diesen Familienberatungsstellen sind 25 Beratungsstellen spezialisiert, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu beraten. Die Polizei NRW berücksichtigt bei ihren Ermittlungen und Opferkontakten die besondere Situation der Opfer und weist diese schon frühzeitig auf die ihnen zustehenden Opferrechte im Strafverfahren und Möglichkeiten der Opferhilfe hin. Bei der Vermittlung an Einrichtungen der Opferhilfe gestaltet die Polizei die Kontaktaufnahme möglichst aktiv, das heißt bei vorliegendem Einverständnis des Opfers beziehungsweise der Sorgeberechtigten gehen Vertreter von Hilfeeinrichtungen unmittelbar auf das Opfer zu. Die Polizei ist in den unterschiedlichsten örtlichen Netzwerken mit Opferschutzorganisationen vertreten und so stets in der Lage, schnell und unkompliziert erforderliche Unterstützungsangebote und Hilfsmaßnahmen anzubieten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 245 Für Menschen, die innerhalb und außerhalb des familiären Bereichs Opfer von Sexualdelikten geworden sind, stehen neben zivilgesellschaftlichen und staatlichen Beratungsangeboten auch die Landschaftsverbände als Durchführungsbehörden für das Opferentschädigungsgesetz zur Verfügung. Sie informieren insbesondere über die verschiedenen Hilfemöglichkeiten des Sozialen Entschädigungsrechts und vermitteln in einschlägigen Fällen auch psychotherapeutische Interventionsangebote. 10. Welche Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen gibt es insbesondere für Menschen, die im familiären Bereich Opfer von Sexualdelikten werden? Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus informiert die Polizei NRW Betroffene, die im inner- und außerfamiliären Bereich Opfer von Sexualdelikten geworden sind, über das bundesweit erreichbare Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen -. Das Angebot ist 24 Stunden täglich unter der Rufnummer „08000 116 016“ erreichbar. Bei Bedarf kann die Beratung in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache erfolgen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt. Umfassende Hilfen bietet die Polizei Opfern zudem mit der Broschüre „Häusliche Gewalt - Informationen und Hilfsangebote für Betroffene“ an. Außerdem weist die Polizei ortsbezogen auf Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Gleichstellungsstellen bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen, den „WEISSER RING“ e.V. und die Opferschutzbeauftragten bei den KPB hin. Weiterhin informiert die Polizei NRW über das Angebot des bundesweiten Hilfetelefons „Sexueller Missbrauch“, Telefonnummer: 0800 2255530, E-Mail: beratung@hilfetelefonmissbrauch .de. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern zu unterschiedlichen Fragen rund um das Thema sexueller Missbrauch von Kindern kostenlos und anonym Rat und Hilfe. Zu weiteren einzelnen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen wird auf die Beantwortung im Themenkomplex XXI. Opferschutz zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Die in der Antwort zu Frage 9 dargestellte Frauenhilfeinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen steht auch Personen zur Verfügung, die im familiären Bereich Opfer von Sexualstraftaten geworden sind. Zu Hilfemöglichkeiten des Sozialen Entschädigungsrechts, die Opfern innerhalb und außerhalb des familiären Bereichs zur Verfügung stehen, wird ebenfalls auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Soweit es den justiziellen Opferschutz betrifft, wird auf die Antwort zu Frage XVI. 9 verwiesen. 11. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um das Bewusstsein in der Gesellschaft für das Problem der sexuellen Gewalt – insbesondere auch im familiären Bereich – zu schärfen? Die Landesregierung hat aktuell einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern und schutz- oder wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht in den Bundesrat eingebracht, der unter anderem die Verschärfung der Strafrahmen für einen sexuellen und schweren sexuellen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 246 Missbrauch von Kindern sowie für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorsieht (BR-Drs. 356/20). Künftig soll wegen solcher Straftaten die Verhängung von Strafen unterhalb von einem Jahr Freiheitsstrafe grundsätzlich nicht mehr möglich sein und eine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Zugleich ist bei mehreren Begehungsformen derartiger Taten eine Anhebung der Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. Die vorgesehenen Strafschärfungen sollen insbesondere auch der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Durchsetzungsfähigkeit der Rechtsordnung gegenüber Tätern dienen, die Kinder oder sonst ganz oder teilweise schutz- oder hilflose Personen angreifen, und solchen Taten entgegenwirken. Im September 2019 hat die Landesregierung zudem eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Prävention sexualisierter Gewalt“ eingesetzt. Sie hat den Auftrag, für den Bereich der NRW-Landesregierung ein abgestimmtes Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Das Konzept soll noch im Jahr 2020 dem Kabinett vorgelegt werden. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept wird Maßnahmen enthalten, die dazu führen, das gesellschaftliche Bewusstsein für das Problem der sexualisierten Gewalt zu verbessern. Die Landesregierung hat für das Jahr 2020 Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Prävention und Nachsorge sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Umfang von 2,95 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein besteht in der notwendigen Unterstützung und Stärkung von Fachberatungsangeboten im Bereich der Missbrauchsprävention und -nachsorge. Bereits in dem „Impulspapier zur Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ hat das MKFFI im Jahr 2019 herausgestellt, wie wichtig gerade diese Unterstützung mit Blick auf Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist. Auch hat die Corona- Krise gezeigt, welche zunehmend wichtige Funktion online-basierte Beratungs- und Kommunikationsangebote haben, um rat- und hilfesuchende Menschen weiterhin zu erreichen. Ganz besonders gilt dies für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche. Online-basierte Beratungs- und Kommunikationsangebote werden durch die Fördermaßnahmen wesentlich gestärkt. Ein zweiter Baustein der Fördermaßnahmen leistet einen Beitrag dazu, in Einrichtungen und Angeboten, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten oder an denen sie teilnehmen, verstärkt für dieses Thema zu sensibilisieren. Die Einrichtungen, Angebote und dort tätigen Fachkräfte werden dabei unterstützt, im Sinne eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt noch handlungsfähiger zu werden. Die Fördermaßnahmen richten sich vor diesem Hintergrund neben der Kindertagesbetreuung und dem offenen Ganztag in Grundschulen, ebenso an die Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie an den Deutschen Kinderschutzbund NRW. Einen wesentlichen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere auch im familiären Bereich, leisten die Beratungsstellen. Die von der Landesregierung geförderten Fachberatungsstellen kooperieren mit zahlreichen Partnern vor Ort. So informieren, sensibilisieren und beraten die Fachkräfte der Beratungsstellen regelmäßig auf Elternabenden in Kitas und Schulen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen oder führen Informationsveranstaltungen für Eltern und Sorgeberechtigte durch. Seit dem 01.08.2020 stärkt die Landesregierung die Fachberatungsressourcen bei den beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern im Handlungsfeld der Prävention sexualisierter Gewalt mit vier Vollzeitstellen. Diese Mitarbeiter tragen dazu bei, die Jugendämter zu beraten, zu qualifizieren und das Thema noch nachhaltiger in den Jugendämtern zu verankern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 247 Darüber hinaus hat im August 2020 die Landesfachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll einen zentralen Beitrag zur möglichst flächendeckenden fachlichen Qualitätsentwicklung im Bereich der Prävention, Intervention und Nachsorge von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die freien Träger leisten. Sie unterstützt diese vor allem mit Sensibilisierungsangeboten für Kinder, Jugendliche und deren familiäres Umfeld, mit Fortbildungsangeboten für Fachkräfte und weiteres Personal und trägt zur möglichst umfassenden Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen bei, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig über längere Zeiträume aufhalten (Kita, Kinder- und Jugendarbeit, Freizeiteinrichtungen etc.). Für das Frühjahr 2020 waren darüber hinaus große Informationsveranstaltungen für Fachkräfte, die mit Kindern bis elf Jahren arbeiten, geplant. Diese konnten Corona-bedingt nicht durchgeführt werden und sollen möglichst zeitnah nachgeholt werden (kleinere Fachveranstaltungen, Webinare). Dabei wird unter anderem das Thema „Erkennen von Täterstrategien“ eine wichtige Rolle spielen. Ziel polizeilicher Kriminalprävention ist es, Bürgerinnen und Bürger über Erscheinungsformen der Kriminalität, polizeiliche Bekämpfungsziele, Gefährdungseinschätzungen und Opferrisiken zu informieren. Die Polizei NRW gibt Empfehlungen zu tatreduzierenden Verhaltensweisen und weist auf Beratungsangebote für Opfer von Gewalt im familiären Bereich hin. Nach Auswertung des Abschlussberichts der landesweit durchgeführten Bürgerbefragung „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ im vierten Quartal 2020 wird die Polizei NRW, zielgerichtet und passgenau weitere Maßnahmen ergreifen, um die Bevölkerung noch intensiver auf das Thema sexualisierte Gewalt aufmerksam zu machen. Trotz umfassender Präventionsbemühungen zum Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger bei diesem Thema immer noch unsicher oder sind schlicht fehlinformiert. Dies wirkt sich auch auf die Anzeigeerstattung bei der Polizei NRW aus. Insbesondere, wenn der Missbrauch innerhalb der Familie geschieht, wird die Tat selten polizeilich bekannt. Gründe hierfür sind meist Verbundenheit und Abhängigkeit des Opfers vom Täter, Scham- und Schuldgefühle, aber auch die Angst vor einem belastenden Gerichtsverfahren (Sekundärviktimisierung). Aus diesem Grund informiert die Polizei NRW insbesondere Personensorgeberechtigte und Lehrkräfte über polizeiliche Erkenntnisse zu Tatabläufen und Täterverhalten sowie Formen sexuellen Missbrauchs. Damit können Stärke, Mut und Empathiefähigkeit gefördert und Handlungskompetenzen für Eltern und Erzieher/innen erweitert werden. Dies kann in Form von Informationsveranstaltungen für Lehrer/innen und Eltern, durch Einbindung an örtliche Fortbildungsprogramme für entsprechende Berufsgruppen und durch Unterstützung von Schulprojekten erfolgen. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang die Beteiligung der Polizei NRW an Elternabenden, die im Zusammenhang mit der Aufführung des Theaterstücks „Mein Körper gehört mir“ angeboten werden, zu nennen. Des Weiteren bietet die Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zu den Themen „Gewalt im sozialen Nahraum“, „Sexualdelikte“ und „Sexueller Missbrauch von Kindern“ umfangreiche Informationen sowohl zu den Delikten als auch zu Hilfeangeboten. Zum Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ wird auf die Kampagne der Polizei „Missbrauch verhindern“, die in Kooperation mit der Opferschutzorganisation der WEISSE RING e.V. erstellt wurde, hingewiesen. Diese enthält Informationen über Täterstrategien, Anzeichen von Missbrauch und Hinweise über die Arbeit der Polizei von der Anzeigenerstattung bis zur Gerichtsverhandlung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 248 Die bereits in der Antwort zu Frage 9 dargestellte landesgeförderte Frauenhilfeinfrastruktur leistet auch im Bereich der Prävention mit vielfältigen Maßnahmen und Projekten einen umfassenden Beitrag zur Sensibilisierung der Gesellschaft. Nach Auswertung des in Kürze zu erwartenden Abschlussberichts der landesweiten Bedarfsanalyse und der Ergebnisse einer umfassenden Bürgerbefragung zu Sicherheit und Gewalt in NRW, beabsichtigt die Landesregierung, zielgerichtet und passgenau weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung noch intensiver auf das Thema sexualisierte Gewalt aufmerksam zu machen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 249 XVII. Umweltkriminalität 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote bei Umweltdelikten in Nordrhein-Westfalen? In der PKS wurden in den Jahren 2000 bis 2007 folgenden Delikte bundeseinheitlich unter den Begriff Umweltkriminalität erfasst: • Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 bis 330a StGB) • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie • Missbrauch und Freisetzen ionisierender Strahlen • Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens • Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage • Gemeingefährliche Vergiftung • Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln sowie sonstige Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor Die Entwicklung der Fallzahlen und der AQ stellt sich wie folgt dar: Umweltkriminalität 2000 bis 2007 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche aufgeklärte Fälle AQ in % 2000 5 563 61 3 720 66,87 2001 5 199 - 6,54 48 3 505 67,42 2002 4 192 - 19,37 36 2 640 62,98 2003 4 244 + 1,24 31 2 855 67,27 2004 5 207 + 22,69 27 3 687 70,81 2005 4 541 - 12,79 40 3 149 69,35 2006 3 542 - 22,00 39 2 290 64,65 2007 3 541 - 0,03 32 2 221 62,72 Ab dem 01.01.2008 wurden in der PKS folgende Delikte unter dem Begriff „Umweltkriminalität“ erfasst: • Straftaten gegen die Umwelt (§§324 bis 330a StGB) • Sonstige Straftaten mit Umweltrelevanz gemäß StGB: o Wilderei (§§ 292, 293 StGB) o Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen (§§ 307 – 312 StGB) o gemeingefährliche Vergiftung (§ 314 StGB) o Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313 StGB) o Beschädigung wichtiger Anlagen (§ 318 StGB) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 250 • Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte gemäß strafrechtlicher Nebengesetze: Gentechnikgesetz, Lebensmittelgesetz, Bedarfsgegenständegesetz, Futtermittelgesetz, Weingesetz, Arzneimittelgesetz, Antidopinggesetz, Transplantationsgesetz, Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz, Heilpraktikergesetz, Chemikaliengesetz, Infektionsschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Tierschutzgesetz, Bundesjagdgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Abfallverbringungsgesetz sowie weiterer nicht separat aufgeführter strafrechtlicher Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor. Die Fallzahlen und AQ entwickelten sich in den Jahren 2008 bis 2019 wie folgt: Umweltkriminalität 2008 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % davon: Versuche aufgeklärte Fälle AQ in % 2008 4 350 + 22,85 128 2 647 60,85 2009 4 446 + 2,21 120 2 862 64,37 2010 3 927 - 11,67 116 2 492 63,46 2011 3 674 - 6,44 150 2 214 60,26 2012 3 601 - 1,99 158 2 132 59,21 2013 3 694 + 2,58 88 2 308 62,48 2014 3 926 + 6,28 71 2 308 58,79 2015 3 680 - 6,27 85 2 112 57,39 2016 3 737 + 1,55 103 2 063 55,20 2017 3 465 - 7,28 120 1 876 54,14 2018 3 503 + 1,10 85 2 012 57,44 2019 3 899 + 11,30 106 2 385 61,17 Die Entwicklung der Fallzahlen – gemessen an den neu eingeleiteten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften – ergibt sich aus einer Sondererhebung im Geschäftsbereich des JM. Wegen der Einzelheiten wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 251 Jahr Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren wegen Umweltdelikten 2000 6 284 2001 5 379 2002 5 145 2003 6 217 2004 5 598 2005 4 935 2006 4 484 2007 4 613 2008 5 143 2009 4 660 2010 4 415 2011 4 486 2012 4 433 2013 4 305 2014 4 927 2015 4 798 2016 4 720 2017 4 221 2018 4 368 2019 4 399 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit Umweltstraftaten in Nordrhein-Westfalen am häufigsten vor? Folgende Delikte im Zusammenhang mit Umweltstraftaten kamen in den Jahren 2000 bis 2007 am häufigsten vor: Umweltdelikte nach Häufigkeit 2000 bis 2007 Jahr Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 bis 330a StGB) Sonstige Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Straftaten i.Z.m. Lebensmitteln 2000 3 694 880 978 2001 2 865 902 1 422 2002 2 384 1 008 790 2003 2 139 943 1 148 2004 1 994 1 096 2 110 2005 1 878 1 107 1 544 2006 1 573 909 1 049 2007 1 542 1 180 817 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 252 Folgende Delikte im Zusammenhang mit Umweltstraftaten kamen in den Jahren 2008 bis 2019 am häufigsten vor: Umweltdelikte nach Häufigkeit 2008 bis 2019 Jahr Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 bis 330a StGB) Sonstige Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Straftaten i.Z.m. Lebens- und Arzneimitteln 2008 1 602 1 436 882 2009 1 412 1 761 827 2010 1 304 1 361 836 2011 1 237 1 268 773 2012 1 328 1 130 736 2013 1 288 1 125 867 2014 1 575 1 100 744 2015 1 371 1 184 597 2016 1 427 1 074 576 2017 1 179 1 091 642 In der in Antwort zu Frage XVII.1. genannten Sondererhebung werden die Verfahren nicht deliktspezifisch, sondern unter den folgenden Kategorien von den Staatsanwaltschaften erfasst • Abfall- und Abwässerbeseitigung • Gewässer- und Grundwasserschutz • Lärmbekämpfung • Luftreinhaltung • Naturschutz u. Landschaftspflege • Pflanzenschutz • Strahlenschutz • Tierschutz • Tierkörperbeseitigung • Trinkwasserschutz • sonstige Art Im Zeitraum 2000-2019 wurden Umweltstraftaten am häufigsten unter den Kategorien 1. Abfall- und Abwässerbeseitigung 2. Tierschutz 3. Gewässer- und Grundwasserschutz erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 253 Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen: Jahr Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften Abfall- und Abwasserbeseitigung Gewässerund Grundwasserschutz Lärmbekämpfung Luftreinhaltung Naturschutz und Landschaftspflege Pflanzenschutz 2000 52,9% 17,7% 1,3% 3,4% 1,4% 0,4% 2001 48,7% 19,1% 1,6% 2,4% 1,0% 0,4% 2002 42,9% 20,8% 2,0% 2,5% 1,4% 0,2% 2003 32,2% 15,8% 1,6% 1,9% 1,3% 0,1% 2004 37,7% 18,1% 1,0% 2,1% 2,7% 0,4% 2005 38,0% 18,1% 1,2% 2,8% 2,8% 0,3% 2006 36,4% 18,6% 1,7% 2,9% 3,0% 0,4% 2007 31,0% 17,8% 2,7% 2,5% 4,1% 0,3% 2008 31,4% 13,0% 2,0% 2,4% 4,1% 0,4% 2009 28,6% 15,7% 1,1% 2,6% 4,7% 0,4% 2010 27,7% 15,0% 1,5% 2,9% 3,5% 0,3% 2011 23,7% 15,1% 1,3% 3,1% 2,4% 0,4% 2012 28,6% 14,2% 1,2% 2,4% 2,3% 0,3% 2013 30,7% 13,7% 1,4% 2,0% 2,1% 0,3% 2014 32,9% 12,2% 1,2% 2,0% 1,9% 0,5% 2015 29,2% 11,8% 0,7% 3,4% 2,7% 0,5% 2016 32,4% 11,3% 0,8% 4,7% 2,1% 0,5% Jahr Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften Abfall- und Abwasserbeseitigung Gewässerund Grundwasserschutz Lärmbekämpfung Luftreinhaltung Naturschutz und Landschaftspflege Pflanzenschutz 2017 28,3% 11,3% 0,9% 3,1% 2,7% 0,3% 2018 30,2% 9,2% 0,9% 2,3% 2,3% 0,6% 2019 29,5% 9,0% 0,8% 1,7% 2,6% 2,0% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 254 Jahr Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften Strahlenschutz Tierschutz Tierkörperbeseitigung Trinkwasserschutz sonst. Umweltschutzbestimmungen 2000 0,4% 19,4% 0,1% 0,1% 2,9% 2001 0,4% 22,8% 0,1% 0,3% 3,2% 2002 0,1% 25,2% 0,2% 0,1% 4,5% 2003 0,3% 25,7% 0,3% 0,4% 20,4% 2004 0,2% 27,7% 0,1% 0,1% 9,9% 2005 0,3% 27,2% 0,2% 0,2% 9,1% 2006 0,5% 28,6% 0,2% 0,1% 7,7% 2007 0,2% 31,7% 0,3% 0,5% 8,7% 2008 0,2% 34,7% 0,2% 0,2% 11,4% 2009 0,2% 35,2% 0,1% 0,2% 11,2% 2010 0,3% 37,1% 0,1% 0,2% 11,3% 2011 0,3% 40,1% 0,2% 0,1% 13,4% 2012 0,1% 44,6% 0,2% 0,1% 6,0% 2013 0,3% 43,2% 0,1% 0,2% 6,0% 2014 0,3% 40,6% 0,1% 0,1% 8,3% 2015 0,1% 44,5% 0,1% 0,1% 6,9% 2016 0,1% 39,6% 0,2% 0,3% 8,0% 2017 0,2% 44,1% 0,2% 0,2% 8,7% 2018 0,1% 44,4% 0,1% 0,2% 9,7% 2019 0,1% 44,2% 0,1% 0,1% 10,0% 3. Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer bei Umweltdelikten in Nordrhein- Westfalen? Hinsichtlich der Umweltkriminalität wird gemeinhin von einem großen Dunkelfeld ausgegangen, über dessen Größe und Struktur jedoch empirisch gestützte Informationen fehlen. Der Phänomenbereich Umweltkriminalität ist der Dunkelfeldforschung kaum zugänglich. Der Grund dafür besteht darin, dass Dunkelfeldstudien insbesondere auf standardisierten (Opfer-)Befragungen aufbauen. Bei Umweltdelikten handelt es sich zum überwiegenden Teil um Straftaten, bei denen keine Privatpersonen geschädigt werden, die von eigenen Viktimisierungserfahrungen berichten könnten. Ähnliches gilt für Unternehmen, da auch diese selten (direkt) betroffen sind. Bei der Umweltkriminalität bleiben Opfer (Boden, Gewässer, Luft, Flora oder Fauna) für die menschliche Wahrnehmung eher abstrakt. Aus diesem Grund ist von einer niedrigen Anzeigebereitschaft auszugehen, da die Anzeigemotivation eher durch ein allgemeines Umweltbewusstsein gefördert wird, als durch klassische Motive wie persönliche Betroffenheit, Mitleid mit dem Opfer, etc. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 255 4. Wie hoch war im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 jeweils die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bei Umweltdelikten in Nordrhein-Westfalen? Die Frage wird anhand der folgenden Tabelle beantwortet: Tatverdächtige von Umweltdelikten 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige 2000 3 805 2001 3 283 2002 2 887 2003 2 732 2004 3 674 2005 3 415 2006 2 202 2007 2 217 2008 2 159 2009 2 997 2010 2 769 2011 2 523 2012 2 448 2013 2 513 2014 2 658 2015 2 395 Tatverdächtige von Umweltdelikten 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige 2016 2 372 2017 2 160 2018 2 319 2019 2 472 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 256 5. Wie entwickelte sich das Anzeigeverhalten bei Umweltdelikten im Zeitraum von 2000 bis 2019? Die Frage wird anhand der folgenden Tabelle beantwortet: Jahr neu eingeleitete Verfahren durch die Staatsanwaltschaften neu eingeleitete Verfahren durch die Polizei insgesa mt davon insgesa mt davon von Amts wege n aufgrund Privatanzei ge aufgrund Behördenanze ige von Amts wege n aufgrund Privatanzei ge aufgrund Behördenanze ige 2000 1 060 666 208 186 5 224 4 101 910 213 2001 906 591 202 113 4 473 3 610 580 283 2002 998 603 228 167 4 147 3 515 482 150 2003 1 249 646 326 277 4 958 3 995 718 245 2004 1 099 495 413 191 4 499 3 456 890 153 2005 754 314 272 168 4 181 3 144 878 159 2006 747 367 252 128 3 737 2 762 788 188 2007 845 392 326 127 3 768 2 752 840 176 2008 1 126 463 471 199 3 990 2 843 946 201 2009 1 045 455 434 156 3 615 2 562 910 143 2010 984 395 392 197 3 431 2 373 895 163 2011 975 391 403 181 3 511 2 411 966 134 2012 934 398 307 229 3 499 2 503 841 154 2013 988 525 246 217 3 317 2 386 809 122 2014 1 103 617 278 216 3 814 2 685 958 171 2015 958 415 296 247 3 840 2 643 1 063 134 2016 1 024 371 348 305 3 696 2 628 908 160 2017 850 314 247 289 3 481 2 313 905 153 2018 961 377 311 273 3 407 2 269 961 177 2019 1 032 365 258 399 3 367 2 095 1 061 211 Weitergehende Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten liegen nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 257 6. Wie viel Personal wird aktuell in der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung von Umweltdelikten eingesetzt, um welche Stellen handelt es sich dabei im Einzelnen? Am 01.10.2020 wurden die Polizeibehörden des Landes NRW um Mitteilung des aktuell dort eingesetzten Personals zur Bekämpfung der Umweltdelikte gebeten. Danach waren 56 speziell geschulte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Hauptamt schwerpunktmäßig zur Bekämpfung von Umweltdelikten in der nordrhein-westfälischen Polizei eingesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass darüber hinaus die Bekämpfung von Umweltdelikten eine Zugleichaufgabe für alle PVB in NRW ist und eine Vielzahl der einfacher gelagerten Umweltverfahren in unterschiedlichen Kommissariaten bearbeitet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 258 XVIII. Drogenkriminalität 1. Welche Erkenntnisse gibt es für den Zeitraum von 2000 bis 2019 über die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsquote bei Betäubungsmitteldelikten in Nordrhein- Westfalen? Unter dem Begriff Betäubungsmittelkriminalität werden die Delikte • Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG (Konsumdelikte) • Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG • Unerlaubte Einfuhr von BtM gemäß § 30 Absatz 1 Nummer 4 BtMG (in nicht geringen Mengen) • Sonstige Verstöße gegen das BtMG (Anbau, Herstellung, Bandendelikte und so weiter) • Verstoß gegen Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gefasst. Die Entwicklung der Fälle und AQ für die erfassten Rauschgiftdelikte nach dem BtMG für die Jahre 2000 bis 2019 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % AQ in % 2000 58 693 95,31 2001 58 510 - 0,31 95,07 2002 57 457 - 1,80 95,21 2003 59 303 + 3,21 94,53 2004 63 802 + 7,59 94,60 2005 62 178 - 2,55 93,57 2006 56 725 - 8,77 93,48 2007 59 471 + 4,84 93,39 2008 56 761 - 4,56 93,35 2009 52 723 - 7,11 92,86 2010 51 993 - 1,38 93,27 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 259 Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität 2000 bis 2019 Jahr erfasste Fälle -insgesamt- Zu- bzw. Abnahme % AQ in % 2011 54 465 + 4,75 93,16 2012 53 204 - 2,32 92,39 2013 56 775 + 6,71 93,29 2014 60 328 + 6,26 93,42 2015 57 859 - 4,09 93,21 2016 62 091 + 7,31 92,18 2017 66 308 + 6,79 91,15 2018 67 797 + 2,25 90,67 2019 68 872 + 1,59 90,40 Die Frage wird auf Grundlage der Amts- und Staatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik) beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle sind die bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen Verfahren wegen „Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz“ (Sachgebiete 60 und 61) für den Zeitraum 2004-2019 dargestellt. Für die Berichtsjahre vor 2004 liegen keine elektronisch auswertbaren Daten vor. Eine händische Auswertung der Verfahren für den Berichtszeitraum 2000-2003 ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und für die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen mit vertretbarem Aufwand ohne eine Gefährdung der Strafrechtspflege nicht möglich. Anzahl der neu eingegangen Verfahren in den Sachgebieten 60 und 61 "Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz" 2004 74 245 2005 71 228 2006 66 574 2007 71 178 2008 72 553 2009 62 567 Anzahl der neu eingegangen hl der neu eingegangen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 260 Anzahl der neu eingegangen Verfahren in den Sachgebieten 60 und 61 "Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz" 2010 59 815 2011 60 897 2012 58 326 2013 63 416 2014 69 682 2015 69 640 2016 73 688 2017 77 843 2018 83 741 2019 87 064 2. Welche Delikte kamen im Zeitraum von 2000 bis 2019 im Zusammenhang mit Drogenkriminalität in Nordrhein-Westfalen am häufigsten vor und um welche Drogen handelte es sich schwerpunktmäßig? Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand der nachfolgenden Tabellen. Allgemeine Verstöße §29 BtMG (Konsumdelikte) Jahr Fälle 2000 33 972 2001 33 032 2002 33 892 2003 35 678 2004 38 711 2005 37 302 2006 33 740 2007 34 767 2008 35 363 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 261 Allgemeine Verstöße §29 BtMG (Konsumdelikte) Jahr Fälle 2009 33 843 2010 32 452 2011 33 649 2012 34 852 2013 41 138 2014 43 604 2015 41 184 2016 45 554 2017 50 711 2018 52 341 2019 52 600 Unerlaubter Handel/Schmuggel §29 BtMG Jahr Fälle 2000 21 081 2001 21 857 2002 19 740 2003 20 444 2004 22 229 2005 22 482 2006 20 625 2007 21 992 2008 18 261 2009 15 700 2010 15 965 2011 17 335 2012 14 587 2013 12 124 2014 13 002 2015 13 038 2016 12 892 2017 11 368 2018 10 801 2019 12 293 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 262 Unerlaubte Einfuhr nicht geringer Mengen § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG Jahr Fälle 2000 2 937 2001 2 919 2002 2 996 2003 2 329 2004 1 802 2005 1 346 2006 1 291 2007 1 348 2008 784 2009 803 2010 813 2011 837 2012 881 2013 648 2014 618 2015 481 2016 436 2017 637 2018 593 2019 548 Sonstige Verstöße BtMG (Anbau, Herstellung, Bandendelikte usw.) Jahr Fälle 2000 703 2001 702 2002 829 2003 852 2004 1 060 2005 1 048 2006 1 069 2007 1 364 2008 2 353 2009 2 377 2010 2 763 2011 2 644 2012 2 884 2013 2 865 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 263 Sonstige Verstöße BtMG (Anbau, Herstellung, Bandendelikte usw.) Jahr Fälle 2014 3 104 2015 3 156 2016 3 209 2017 3 563 2018 3 985 2019 3 382 In der nachfolgenden Tabelle werden die Fälle nach den Betäubungsmittelarten Heroin, Kokain einschließlich Crack, LSD, Amphetamin und Methamphetamin, Cannabis und sonstige BtM untergliedert. Für die Jahre 2017 bis 2019 werden zudem die Neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) ausgewiesen. Rauschgiftkriminalität nach Drogenart Jahr Anzahl Fälle Heroin Kokain einschl. Crack LSD Amphetamin/ Methamphetamin Cannabis NpS Sonstige Drogen 2000 14 694 4 906 204 6 223 30 598 1 365 2001 14 305 4 357 167 6 149 31 470 1 360 2002 12 131 4 475 96 6 348 31 911 1 667 2003 10 250 4 587 66 5 563 34 892 3 093 2004 9 712 4 054 65 6 326 40 809 1 776 2005 9 181 3 793 77 6 605 40 128 1 346 2006 7 890 3 674 42 7 338 35 164 1 548 2007 8 098 3 563 71 8 192 36 473 1 710 2008 7 713 3 476 43 9 235 33 324 1 816 2009 6 905 3 652 51 8 115 31 203 1 829 2010 6 268 2 680 41 8 091 32 247 1 724 2011 5 195 2 700 48 8 970 34 781 1 827 2012 4 302 3 026 67 8 512 33 385 2 740 2013 4 023 2 878 54 11 017 34 031 3 652 2014 3 668 2 768 66 10 137 37 956 4 295 2015 3 240 2 298 70 10 410 36 557 4 005 2016 3 311 2 997 79 9 983 40 370 4 111 2017 3 627 3 504 121 11 324 42 180 29 4 173 2018 3 175 3 865 112 11 814 42 874 134 4 596 2019 3 191 4 276 142 11 145 43 941 208 4 794 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 264 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die jährliche Größenordnung der in Nordrhein-Westfalen umgesetzten illegalen Betäubungsmittel ein? Wir bitten um Differenzierung nach Stoffgruppen. Belastbare Schätzungen tatsächlich umgesetzter Mengen illegaler BtM sind nicht möglich. 4. Wie haben sich im Zeitraum 2000 bis 2019 die Marktpreise (pro Gramm) für illegale Betäubungsmittel entwickelt? Wir bitten um Differenzierung nach Stoffgruppen. In der folgenden Übersicht sind die Marktpreise illegaler BtM pro Gramm, bei Ecstasy pro Tablette, ab dem Jahr 2002 für das Land Nordrhein-Westfalen dargestellt. Für die Vorjahre liegen keine Daten vor. Der Marktpreis für BtM wird vom BKA erhoben. Es handelt sich um einen Mittelwert des maximal und minimal aus Ermittlungsverfahren bekannt gewordenen Verkaufspreises. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 265 Heroin 2002 - 2009 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm Heroin 2010 - 2019 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm 2 5 3 5 2 5 3 0 3 5 3 8 1 0 0 3 0 6 0 5 0 0 20 40 60 80 100 2002 2. Hj. 2003 1. Hj. 2003 2. Hj. 2004 1. Hj. 2004 2. Hj. 2005 2006 2007 2008 2009 E U R 3 0 5 0 5 0 4 0 5 0 5 0 4 0 4 0 4 0 4 0 0 20 40 60 80 100 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 266 Kokain 2002 - 2009 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm Kokain 2010 - 2019 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm 8 0 6 0 8 0 3 0 6 0 7 7 1 0 0 7 5 6 0 7 0 0 20 40 60 80 100 2002 2. Hj. 2003 1. Hj. 2003 2. Hj. 2004 1. Hj. 2004 2. Hj. 2005 2006 2007 2008 2009 E U R 6 0 7 0 7 0 7 0 7 0 6 5 7 0 7 0 6 0 7 0 0 20 40 60 80 100 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 267 Ecstasy 2002 - 2009 überwiegender Marktpreis in Euro pro Tablette Ecstasy 2010 - 2019 überwiegender Marktpreis in Euro pro Tablette 8 7 8 5 ,5 0 8 6 ,6 0 3 7 6 6 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2002 2. Hj. 2003 1. Hj. 2003 2. Hj. 2004 1. Hj. 2004 2. Hj. 2005 2006 2007 2008 2009 E U R 5 5 5 5 6 5 5 5 5 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 268 Amphetamin 2002 - 2009 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm Amphetamin 2010 - 2019 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm 7 1 0 7 1 1 7 9 6 8 7 0 2 4 6 8 10 12 2003 1. Hj. 2003 2. Hj. 2004 1. Hj. 2004 2. Hj. 2005 2006 2007 2008 2009 E U R 1 0 9 8 1 0 8 1 0 9 1 0 1 0 8 0 2 4 6 8 10 12 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 269 Haschisch 2002 - 2009 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm Haschisch 2010 - 2019 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm 5 5 5 7 ,5 0 9 7 ,5 0 9 7 6 ,5 0 7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2002 2. Hj. 2003 1. Hj. 2003 2. Hj. 2004 1. Hj. 2004 2. Hj. 2005 2006 2007 2008 2009 E U R 8 8 8 1 0 8 ,5 0 8 1 0 1 0 1 0 1 0 0 2 4 6 8 10 12 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 270 Marihuana 2002 - 2009 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm Marihuana 2010 - 2019 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm 8 6 8 7 ,5 0 8 8 1 0 8 9 ,5 0 8 0 2 4 6 8 10 12 2002 2. Hj. 2003 1. Hj. 2003 2. Hj. 2004 1. Hj. 2004 2. Hj. 2005 2006 2007 2008 2009 E U R 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 ,5 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 2 4 6 8 10 12 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 271 Methamphetamin (Crystal) 2010 -2019 Erhebung erst seit 2010 überwiegender Marktpreis in Euro pro Gramm 5. Wie hoch war im Zeitraum zwischen 2000 und 2019 jeweils die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bei Drogendelikten in Nordrhein-Westfalen? Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen für die Verstöße gegen das BtMG stellt sich wie folgt dar: Straftaten gegen das BtMG 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige 2000 50 483 2001 49 729 2002 48 885 2003 51 591 2004 53 832 2005 51 858 2006 48 083 3 7 ,5 0 6 5 6 5 6 5 8 0 8 0 8 0 4 0 1 0 0 5 0 0 20 40 60 80 100 120 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 E U R LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 272 Straftaten gegen das BtMG 2000 bis 2019 Jahr Tatverdächtige 2007 49 989 2008 49 370 2009 46 504 2010 46 048 2011 48 175 2012 46 523 2013 48 546 2014 52 144 2015 49 958 2016 53 138 2017 55 242 2018 55 184 2019 55 999 6. Wie viel Personal wird aktuell in der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung von Drogendelikten eingesetzt und um welche Stellen handelt es sich dabei im Einzelnen? Zum Stichtag 30.09.2020 wurden bei den KPB und dem LKA NRW die Anzahl der PVB und RB in diesem Deliktsbereich erhoben. Danach wurden in der Polizei NRW 454 Bedienstete zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität eingesetzt. 7. Wie viele Ermittlungskommissionen/ Ermittlungsgruppen hat die nordrheinwestfälische Polizei in den Jahren 2000 bis 2019 zur Bekämpfung der Drogenkriminalität eingesetzt? Der Begriff Ermittlungskommission ist nicht einheitlich definiert. Wie im Komplex III. Gesamtstärke und Verteilung der Polizei, Frage 30 dargelegt, wurden von den KPB für die Jahre 2000 bis 2019 insgesamt 4.607 Ermittlungskommissionen / Sonderkommissionen / Ermittlungsgruppen (ohne Mordkommissionen) gemeldet. Diese werden häufig für deliktsübergreifende Ermittlungen eingesetzt, wobei die Drogenkriminalität in unterschiedlichen Ausprägungen festgestellt wird. Eine valide Darstellung der Kommissionen und Ermittlungsgruppen im Sinne der Frage ist nicht möglich. 8. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität und auf welche Maßnahmen setzt sie insbesondere auch in präventiver Hinsicht? Strafverfolgung Die Bekämpfung der Drogenkriminalität ist ein ständiger Schwerpunkt der Landesregierung. Die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalens verfolgen die Drogenkriminalität grundsätzlich gemäß ihrer Verpflichtung zur Verfolgung von Straftaten nach dem Legalitätsprinzip, wobei entsprechende Verfahren regelmäßig in Sonderabteilungen oder - dezernaten gebündelt bearbeitet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 273 Soweit Bezüge zu OK bestehen, erfolgt die Bearbeitung zudem in entsprechenden OK- Abteilungen. Soweit Verfahren sich darüber hinaus durch überregionale Strukturen oder einen besonderen Umfang auszeichnen oder komplexe Finanzermittlungen notwendig sind, können diese auch von den „Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung organisierter Kriminalität und für Vermögensabschöpfung“ und der ZeOS NRW („Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten“) bearbeitet werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung vor dem Hintergrund erheblich steigender Zahlen im Bereich des Drogenhandels über das Inter- beziehungsweise Darknet die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) um ein spezialisiertes Dezernat ergänzt, um insbesondere Verfahren gegen die Betreiber technisch komplexer Online-Handelsplattformen für BtM erfolgreich führen zu können. Schließlich haben verschiedene Staatsanwaltschaften regional unterschiedliche Konzepte entwickelt und implementiert, die den Gegebenheiten und Erfordernissen der lokalen Brennpunkte speziell angepasst sind. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang neben anderen das „Konzept zur Bekämpfung der Drogenkriminalität am Kölner Ebertplatz“, das unter anderem darauf abzielt, den Strafverfolgungsdruck durch Anträge auf Erlass eines Haftbefehls nach § 127b StPO und die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu erhöhen. In den KPB erfolgt die Bearbeitung einfacher Fälle der Rauschgiftkriminalität regelmäßig in den Regionalkommissariaten oder in speziellen Kommissariaten der KHSt. Die Bearbeitung von Fällen der banden- oder gewerbsmäßigen Kriminalität erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Ermittlungskommissionen oder durch die Dienststellen zur Bekämpfung der OK. Aktuell stehen folgende Kriminalitätsformen besonders im Fokus der Strafverfolgungsorgane: Derzeit ist im LKA NRW ein mit EU-Mitteln gefördertes interdisziplinäres Projekt in Planung, welches der Verbesserung der Kompetenz der Polizei hinsichtlich der Identifizierung von illegalen Produktionsstätten synthetischer Drogen dienen soll. Bei synthetischen Drogen handelt es sich um psychoaktive Substanzen, die ohne einen natürlichen Ausgangsstoff im Labor hergestellt werden, wie zum Beispiel Ecstasy oder Amphetamin. Angesichts mehrerer in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen von der Polizei identifizierter Großlabore zur Herstellung synthetischer Drogen ist beabsichtigt, grenzüberschreitende Aktivitäten, insbesondere in Richtung der Niederlande, zu entwickeln. Der Versand von BtM per Post (sogenannter BtM-Postversand) ist die sichtbare Folge des florierenden Onlinehandels mit Rauschgift im Inter- und Darknet. Rauschgift wird im Darknet auf einer Vielzahl von Markplätzen angeboten. Auf diesen Marktplätzen sind Verkäufer tätig, die ihr Angebot in den verschiedenen Kategorien mit Bildern anbieten. Als Zahlungsmittel werden regelmäßig digitale Währungen, zum Beispiel Bitcoin, aber auch andere Kryptowährungen eingesetzt. Der „BtM-Postversand“ umfasst alle Arten des nationalen und internationalen Versandes von BtM unter Nutzung von staatlichen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen. Die Kommunikation ist dabei verschlüsselt. Diese Art des Warenaustauschs ist für Kriminelle reizvoll, weil beide Seiten anonym bleiben können. Das LKA NRW beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Aufhellung und Auswertung dieses Deliktsbereiches. Es besteht ein intensiver bundesweiter und internationaler Informationsaustausch. Die KPB werden bei den Ermittlungen beraten und unterstützt. Darüber hinaus finden regelmäßig auch Beratungen und Vorträge innerhalb und außerhalb der Polizei statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 274 Prävention Darüber hinaus untermauert die Landesregierung seit Jahren durch vielfältige Initiativen ihre Bemühungen im Bereich der Drogenprävention. Suchtmittelkonsum und insbesondere Abhängigkeit sind treibende Faktoren der Kriminalität in Zusammenhang mit Drogen. Daher sind Strategien zur Reduzierung der Nachfrageseite ein wesentlicher Teil der Kriminalprävention. Sie dienen der Reduzierung von Straftaten unter dem Einfluss von Suchtmitteln sowie der Vermeidung von Beschaffungskriminalität. Dies gelingt insbesondere durch niedrigschwellige Beratungsangebote und ein gut ausgebautes Hilfesystem. Zugleich vermag eine zielgruppenspezifische Suchtprävention schädlichem Suchtmittelkonsum und der Entwicklung von Suchterkrankungen vorzubeugen. Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt seit 1982 über eine klare Organisationsstruktur im Bereich der Sucht- und Drogenprävention. Einen wesentlichen Bereich dieser Organisationsstruktur bildet der Einsatz von hauptamtlich tätigen Prophylaxefachkräften, die für die Entwicklung und Durchführung suchtvorbeugender Maßnahmen in den einzelnen Regionen zuständig sind. Diese Fachkraftstellen verteilen sich auf 40 Fachstellen für Suchtvorbeugung (eigenständige Abteilungen mit mindestens zwei Fachkräften) und auf weitere Einzelstellen bei den örtlichen Sucht- und Drogenberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege sowie in Einzelfällen bei Jugend- und Gesundheitsämtern. Gemeinsam mit anderen örtlichen Institutionen (Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter sowie dem KK K/PO der Polizei NRW) werden regionale Maßnahmen zur Sucht- und Drogenprävention durchgeführt. Seit den 1990er Jahren wird diese Organisationsstruktur in gleicher oder ähnlicher Form auch in den anderen Bundesländern umgesetzt. Die Landeskampagne "Sucht hat immer eine Geschichte" bildet einen Kern der nordrheinwestfälischen Strategie zur Suchtvorbeugung. Der Leitsatz "Sucht hat immer eine Geschichte" steht für die ursachenorientierte Sucht- und Drogenpolitik des Landes. Ihr Ziel ist es, mit interaktiven und vielfältigen Angeboten für ein suchtfreies Leben zu sensibilisieren und einen legalen wie illegalen Suchtmittelmissbrauch zu verhindern. Zu den Angeboten gehört unter anderem das landesweite Cannabispräventionsprogramm „Stark statt breit“, das sich gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene und deren Bezugspersonen richtet. Es beinhalte Informationsveranstaltungen, Unterrichtsreihen und Projekttage im Schulbereich sowie spezielle Maßnahmen im Jugendbereich. Speziell für Cannabiskonsumierende wird in einzelnen Beratungsstellen außerdem das Beratungskonzept „Realize it“, das internetgestützte Beratungsprogramm „Quit the shit“ sowie soziale Trainingsmaßnahmen wie „Leben in der Balance“ eingesetzt. Die Programme dienen der Reduktion bzw. dem Ausstieg aus dem Cannabiskonsum. Die aufgeführten Präventionsaktivitäten im Cannabisbereich werden flankiert durch Maßnahmen der Frühintervention wie „FreD“, einem Interventionsprogramm, das sich an (polizeilich) erstauffällige Drogenkonsumierende wendet und „MOVE“, einem Interventionskonzept zur Förderung und Unterstützung der Veränderungsbereitschaft von jungen Menschen mit problematischem Drogenkonsum. Der Gemeinsame Runderlass, des IM, des MKFFI, des MAGS, des MSB und des JM „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ vom 19.11.2019 sieht insbesondere bei Drogendelikten eine enge Zusammenarbeit mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen vor. Dementsprechend ist die Drogenprävention im Bereich der Beratungslehrerausbildung gestärkt worden, die hier mit einem eigenen Modul vertreten sein soll. Schulische Teams für „Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention“ sind in ihrer Lotsenfunktion, die sie in der Schule übernehmen, in der Lage, Schülerinnen und Schülern eine schnelle Hilfe durch Fachkräfte zu vermitteln und Drogensuchtprogramme in ihren Schulen zu etablieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 275 Polizeiliche Maßnahmen der Prävention zielen vorrangig darauf ab, delinquentes Verhalten in Form von Erwerb, Besitz oder Konsum illegaler BtM zu verhindern. Insbesondere Jugendliche sollen dabei über rechtliche Aspekte, gesundheitliche Risiken und soziale Folgen des Konsums legaler sowie illegaler BtM aufgeklärt und zu einem normgerechten Verhalten bewegt werden. Zur Erreichung möglichst großer Synergieeffekte im Bereich der Prävention von Betäubungsmittelkriminalität arbeitet die Polizei mit anderen originär zuständigen Verantwortungsträgern - wie Schulen, Suchtberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Jugendämtern und Krankenkassen zusammen und fördert die Bildung von themenspezifischen Netzwerken. In Veranstaltungen vermittelt die Polizei ihre spezifischen Erkenntnisse zur Prävention von Betäubungsmittelkriminalität vorrangig an Multiplikatoren (Eltern, Lehrende, sonstige Erziehungsverantwortliche, etc.). Sie erhöht somit deren Sachund Handlungskompetenz, insbesondere hinsichtlich • Erkennen von Drogen und Hilfsmitteln des Drogenkonsums, • rechtlichen Aspekten und gesundheitlichen Risiken des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel, • Informationen zu Anzeigenerstattung und Ermittlungsverfahren, • Nennung von Opfer- und Hilfeeinrichtungen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit des LKA NRW wird in der Landesarbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung (LAG Suchtvorbeugung) sowie im Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule (LAK NRW) regelmäßig über die Lage zur Rauschgiftkriminalität und über spezifische polizeiliche Präventionsansätze informiert. Die LAG Suchtvorbeugung ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Verbänden auf der Landesebene in NRW und wurde 1992 gegründet. Ziel des Fachgremiums ist es, für die Weiterentwicklung der Suchtvorbeugung und ihrer Qualität Sorge zu tragen sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit der Institutionen zu fördern und ihren Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Das LKA NRW wirkt dabei mit folgenden Netzwerkpartnern zusammen: • Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe (ÄKNO, ÄKWL) • Arbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz Landesstellen NRW • Arbeitsgemeinschaft Suchtprophylaxe NRW (AG Prophylaxe) • Deutsche Rentenversicherung • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW • DGB NRW • Kommunale Spitzenverbände: Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag • Krankenkassen/-verbände in NRW: AOK NORDWEST, AOK Rheinland/Hamburg, BKK- Landesverband NORDWEST, die Ersatzkassen in NRW, IKK classic, SV LFG, KNAPPSCHAFT, vdek NRW • Landesjugendring NRW • Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung NRW • Landessportbund NRW • Landesstelle Sucht NRW • Landeszentrum Gesundheit • Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (LVR, LWL) • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (AWO, DPWV, DRK, Diakonie, Caritas) Das MKFFI, IM, MAGS und MSB sind beratende Mitglieder. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 276 Über die Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) „www.polizei-beratung.de“ werden Bürgerinnen und Bürger Informationen zu Fragen des Drogenkonsums sowie Hilfe- und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite des ProPK für Kinder und Jugendliche „www.polizeifürdich.de“ hält die Polizei altersgerechte Informationen zum Thema Drogen und Sucht sowie Angaben zu Hilfe- und Beratungsstellen speziell für diese Zielgruppe vor. Der Bekämpfung der Drogenkriminalität, insbesondere auch in präventiver Hinsicht, wird die Landesregierung auch in den kommenden Jahren fortwährend eine hohe Priorität einräumen. 9. Wie viele Schwerstabhängige waren in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2000 bis 2019 in medizinischer Behandlung? Bitte differenzieren Sie nach Alter und Stoffgruppen. Medizinische Behandlungsfälle im Zusammenhang mit Abhängigkeitserkrankungen Daten zu medizinischen Behandlungen liegen für die ambulante vertragsärztliche Versorgung, für die stationäre Behandlung in Krankenhäusern und für Rehabilitationsmaßnahmen vor. Die Behandlungsdiagnose wird mit Hilfe der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) klassifiziert. Für die Zusammenstellung der Behandlungszahlen wurden folgende Behandlungsdiagnosen berücksichtigt: • F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide • F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide • F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain • F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimu- lanzien, einschließlich Koffein • F16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene • F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Sub stanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substan- zen In der vierten Stelle der oben aufgeführten Kodes werden verschiedene Ausprägungen und Schweregrade des Gesundheitsproblems erfasst. Der Kode *.2 steht für das Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms (siehe beispielsweise nachfolgende Tabelle „F11.2 Opioide“). Dabei ist zu beachten, dass die Kategorisierung des ICD-10 nicht deckungsgleich mit Kategorien illegaler Drogen ist und auch legale Stoffklassen umfasst. Bei der Interpretation der Veränderung der Fallzahlen über die Zeit sind die unterschiedlichen verfügbaren Zeiträume zu berücksichtigen. Außerdem ist zu beachten, dass Veränderungen nicht jeweils gleichmäßig über den gesamten Zeitraum zu beobachten sind. 1) Ambulante Behandlungsfälle Den folgenden Tabellen liegen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein zugrunde. Dabei handelt es sich um Behandlungsdiagnosen von gesetzlich Versicherten in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Die gleiche Diagnose wird pro Versicherter und Versichertem pro Jahr nur einmal gezählt. Es kann jedoch sein, dass eine Versicherte oder ein Versicherter mit verschiedenen Diagnosen mehrfach erfasst ist. Da die Diagnose nur bis zur Dreisteller-Ebene erfasst ist, kann die Schwere des Gesundheitsproblems nicht weiter differenziert werden. Es ist anzunehmen, dass Schwerstabhängige in der ambulanten Versorgung eher unterrepräsentiert sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 277 Bei der Interpretation der Daten ist weiterhin zu beachten, dass die Häufigkeit ambulanter Behandlungsdiagnosen nicht uneingeschränkt die Häufigkeit von Gesundheitsproblemen in der Bevölkerung widerspiegelt. Gerade bei Psychischen und Verhaltensstörungen ist eine Veränderung der Inanspruchnahme von Behandlungen durch Entstigmatisierungstendenzen anzunehmen. Ferner sind auf ärztlicher Seite Veränderungen im Kodierverhalten über die Zeit denkbar. Die Daten liegen erst ab dem Jahr 2005 vor, die aktuellsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2018. F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide Fallzahlen Ambulante Behandlungsdiagnosen in Nordrhein-Westfalen 0 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2005 584 7 774 11 910 6 999 2 480 29 747 2006 510 7 408 11 818 7 439 2 819 29 994 2007 437 6 790 11 797 8 152 3 261 30 437 2008 401 6 350 12 069 9 022 3 782 31 624 2009 358 5 929 12 405 10 042 4 452 33 186 2010 384 5 598 12 467 10 712 5 264 34 425 2011 256 4 947 12 375 11 284 5 948 34 810 2012 216 4 735 13 097 12 649 7 036 37 733 2013 222 4 296 12 908 13 299 7 798 38 523 2014 194 3 814 12 825 13 641 8 888 39 362 2015 225 3 363 12 208 13 661 9 762 39 219 2016 266 3 039 11 730 13 884 11 043 39 962 2017 273 2 765 10 911 13 973 12 351 40 273 2018 278 2 523 10 207 13 850 13 412 40 270 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 278 F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide Fallzahlen Ambulante Behandlungsdiagnosen in Nordrhein-Westfalen 0 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u.< Gesamt 2005 1 966 3 699 1 944 950 485 9 044 2006 1 775 4 291 2 112 1 116 528 9 822 2007 1 730 4 720 2 380 1 362 596 10 788 2008 1 796 5 237 2 895 1 791 1 017 12 736 2009 2 157 6 464 3 642 2 566 2 593 17 422 2010 2 317 7 253 4 144 2 767 2 317 18 798 2011 2 198 7 391 4 339 2 666 1 196 17 790 2012 2 239 7 335 4 920 2 842 1 263 18 599 2013 2 430 8 245 5 472 3 265 1 549 20 961 2014 2 833 9 191 6 847 3 725 1 964 24 560 2015 3 042 9 884 7 920 4 220 2 366 27 432 2016 3 309 10 844 8 881 4 742 2 859 30 635 2017 3 544 12 011 10 293 5 523 3 552 34 923 2018 3 665 12 904 11 394 6 157 4 218 38 338 F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain Fallzahlen Ambulante Behandlungsdiagnosen in Nordrhein-Westfalen 0 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u.< Gesamt 2005 134 638 746 421 370 2 309 2006 121 656 819 491 292 2 379 2007 106 678 883 501 291 2 459 2008 116 741 955 602 305 2 719 2009 97 717 937 607 356 2 714 2010 101 789 1 028 728 386 3 032 2011 91 772 1 067 765 423 3 118 2012 77 724 1 116 862 394 3 173 2013 87 792 1 251 999 461 3 590 2014 71 865 1 510 1 190 583 4 219 2015 71 873 1 616 1 329 645 4 534 2016 131 1 034 1 786 1 563 814 5 328 2017 129 1 208 2 022 1 809 974 6 142 2018 157 1 314 2 370 2 009 1 157 7 007 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 279 F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein Fallzahlen Ambulante Behandlungsdiagnosen in Nordrhein-Westfalen 0 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u.< Gesamt 2005 261 693 476 409 610 2 449 2006 315 818 504 358 517 2 512 2007 355 1 016 592 403 475 2 841 2008 356 1 158 666 405 460 3 045 2009 302 1 357 760 475 436 3 330 2010 443 1 860 1 076 703 576 4 658 2011 481 2 111 1 285 754 590 5 221 2012 409 2 076 1 396 765 591 5 237 2013 449 2 346 1 733 897 710 6 135 2014 524 2 781 2 263 1 106 974 7 648 2015 592 2 980 2 702 1 263 1 073 8 610 2016 663 3 219 3 272 1 533 1 294 9 981 2017 602 3 420 3 761 1 876 1 612 11 271 2018 602 3 544 4 284 2 275 1 921 12 626 F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene Fallzahlen Ambulante Behandlungsdiagnosen in Nordrhein-Westfalen 0 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u.< Gesamt 2005 62 241 154 108 195 760 2006 62 241 152 116 194 765 2007 69 207 155 106 175 712 2008 70 191 143 96 187 687 2009 63 232 140 113 180 728 2010 57 204 179 101 181 722 2011 74 204 203 126 204 811 2012 58 224 189 120 175 766 2013 52 220 188 106 198 764 2014 65 241 207 110 197 820 2015 76 328 376 324 265 1 369 2016 134 381 371 239 316 1 441 2017 165 526 461 264 367 1 783 2018 140 460 438 295 419 1 752 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 280 F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen Fallzahlen Ambulante Behandlungsdiagnosen in Nordrhein-Westfalen 0 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u.< Gesamt 2005 3 485 12 339 13 560 9 493 9 639 48 516 2006 3 128 12 278 13 555 10 168 10 435 49 564 2007 2 968 12 157 13 670 10 908 11 297 51 000 2008 2 935 11 979 13 993 11 745 11 916 52 568 2009 2 762 12 158 14 641 12 603 13 101 55 265 2010 2 874 12 157 14 805 13 143 14 136 57 115 2011 2 739 11 729 14 928 13 338 14 342 57 076 2012 2 754 11 085 15 053 13 473 14 889 57 254 2013 2 950 11 197 15 477 13 982 15 973 59 579 2014 3 364 11 460 15 843 14 283 17 162 62 112 2015 3 307 10 781 15 777 14 233 17 867 61 965 2016 3 357 10 438 15 978 14 444 18 822 63 039 2017 3 296 10 318 15 754 14 592 19 612 63 572 2018 3 290 9 957 15 686 14 555 20 204 63 692 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 281 Substitutionsbehandlungen Im vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Bundesopiumstelle geführten Substitutionsregister wird die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat- Ersatzmedikamenten durchgeführten Substitutionsbehandlungen erfasst. Angaben liegen erst ab dem Jahr 2004 vor. Eine Differenzierung nach Altersgruppen erfolgt in der Datenquelle nicht. Bis zum Berichtsjahr 2011 wurde die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiatersatzmedikamenten substituierten Patientinnen und Patienten erfasst (siehe auch Indikator 07.23_1 „Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten“ https://www.lzg.nrw.de/ges_bericht/ges_indi/indikatoren_laender/themen7/index.html). Substituierte Patienten (bis 2011) bzw. Substitutionsbehandlungen (ab 2012) in Nordrhein-Westfalen Jahr Anzahl 2004 14 754 2005 31 184 2006 32 173 2007 33 841 2008 35 770 2009 37 548 2010 39 030 2011 39 575 2012 39 827 2013 40 973 2014 41 061 2015 40 910 2016 41 849 2017 41 440 2018 41 462 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 282 2) Krankenhausbehandlungsfälle Angaben zu Krankenhausfällen stammen aus der Krankenhausdiagnosestatistik. Hier werden in den folgenden Tabellen die Fallzahlen für das Abhängigkeitssyndrom berichtet. Es handelt sich jeweils um Behandlungsfälle, das heißt eine Person kann bei mehreren Behandlungen pro Jahr mehrfach gezählt werden. Die aktuellsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2017. F11.2 Opioide Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2000 406 2 923 1 643 331 51 5 354 2001 383 3 391 2 112 544 75 6 505 2002 363 3 715 2 594 685 119 7 476 2003 284 3 518 2 903 882 142 7 729 2004 202 3 174 2 821 918 164 7 279 2005 235 3 238 3 296 1 183 221 8 173 2006 196 3 321 3 695 1 365 265 8 842 2007 152 3 322 3 864 1 684 339 9 361 2008 156 2 824 4 066 1 811 364 9 221 2009 124 2 746 4 125 2 069 457 9 521 2010 109 2 363 4 185 2 289 498 9 444 2011 86 2 143 3 807 2 265 582 8 883 2012 49 1 725 3 676 2 327 659 8 436 2013 43 1 574 4 128 2 696 741 9 182 2014 63 1 537 4 523 3 113 1 042 10 278 2015 72 1 575 4 617 3 551 1 216 11 031 2016 72 1 366 4 363 3 663 1 400 10 864 2017 112 1 257 4 111 3 493 1 572 10 545 F12.2 Cannabinoide Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2000 37 92 34 6 6 175 2001 42 89 40 16 2 189 2002 43 96 44 20 1 204 2003 91 125 31 11 3 261 2004 175 187 52 19 4 437 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 283 F12.2 Cannabinoide Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2005 301 220 72 20 4 617 2006 339 305 69 19 6 738 2007 295 409 90 41 5 840 2008 309 422 115 50 8 904 2009 325 543 141 52 6 1 067 2010 383 663 153 48 10 1 257 2011 367 673 174 39 11 1 264 2012 483 778 198 70 25 1 554 2013 490 858 267 60 21 1 696 2014 690 1.009 386 106 43 2 234 2015 645 1.062 427 106 36 2 276 2016 623 1.085 436 113 44 2 301 2017 667 1.129 524 151 45 2 516 F14.2 Kokain Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2000 1 44 42 13 1 101 2001 6 54 76 11 0 147 2002 1 39 56 20 4 120 2003 3 59 63 25 3 153 2004 8 57 65 17 6 153 2005 8 66 70 27 5 176 2006 8 69 73 32 4 186 2007 7 56 81 41 7 192 2008 8 71 102 41 5 227 2009 2 55 73 35 3 168 2010 5 53 69 29 1 157 2011 4 62 62 38 4 170 2012 6 73 89 37 3 208 2013 4 70 118 53 11 256 2014 13 123 156 65 14 371 2015 7 133 152 100 27 419 2016 12 180 222 128 28 570 2017 23 209 246 138 42 658 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 284 F15.2 Stimulanzien Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2000 5 9 9 2 1 26 2001 5 8 13 7 1 34 2002 17 33 21 5 4 80 2003 5 40 11 5 2 63 2004 11 58 25 8 4 106 2005 24 56 23 9 1 113 2006 30 86 14 6 0 136 2007 45 120 41 9 1 216 2008 50 164 41 15 2 272 2009 27 127 47 21 0 222 2010 44 176 77 16 2 315 2011 41 198 82 26 5 352 2012 56 169 91 16 1 333 2013 74 270 145 29 3 521 2014 72 395 242 57 5 771 2015 96 390 254 48 8 796 2016 74 414 341 72 11 912 2017 78 372 356 91 34 931 F16.2 Halluzinogene Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2000 8 7 6 4 8 33 2001 5 9 3 6 5 28 2002 1 7 6 3 3 20 2003 1 2 2 2 1 8 2004 1 3 0 0 1 5 2005 0 4 1 0 0 5 2006 2 7 0 1 0 10 2007 0 4 1 0 0 5 2008 0 4 1 3 0 8 2009 2 3 1 2 3 11 2010 0 3 2 0 0 5 2011 0 1 1 0 0 2 2012 0 1 1 1 0 3 2013 1 0 5 1 1 8 2014 2 6 0 1 0 9 2015 2 1 1 0 0 4 2016 0 3 3 0 0 6 2017 1 4 0 1 0 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 285 F19.2 Multiple Substanzen Fallzahlen Krankenhaus-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0-19 20-29 30-39 40-49 50 u.< Gesamt 2000 572 4 340 3 495 970 207 9 584 2001 435 3 754 3 282 1 038 209 8 718 2002 463 3 331 2 886 975 190 7 845 2003 462 2 787 2 835 973 172 7 229 2004 468 2 800 2 657 1 045 243 7 213 2005 448 2 659 2 428 1 134 238 6 907 2006 383 2 395 2 354 1 182 231 6 545 2007 388 2 429 2 400 1 262 259 6 738 2008 409 2 599 2 742 1 629 387 7 766 2009 350 2 475 2 696 1 525 404 7 450 2010 279 2 332 2 577 1 571 405 7 164 2011 256 2 351 2 830 1 692 480 7 609 2012 242 2 157 2 882 1 737 485 7 503 2013 239 2 144 2 683 1 800 509 7 375 2014 231 1 409 1 833 1 233 392 5 098 2015 177 974 1 525 970 403 4 049 2016 150 815 1 253 802 335 3 355 2017 126 663 1 083 698 321 2 891 3) Reha-Fälle der Krankenhausdiagnosestatistik Aus der Krankenhausdiagnosestatistik liegen zusätzlich Angaben zu Behandlungen in Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen auf Ebene der ICD-10-Dreisteller vor, das heißt, dass hier keine Differenzierung nach Ausprägung und Schweregrad des Gesundheitsproblems möglich ist. Es kann z. B. nicht zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit unterschieden werden. Es handelt sich um Behandlungsfälle, das heißt, eine Person kann bei mehreren Behandlungen pro Jahr mehrfach gezählt werden. Wegen der geringen Fallzahlen in der jüngsten Altersgruppe wurden die beiden jüngsten Altersgruppen zusammengefasst. Daten liegen erst ab 2003 vor. Die aktuellsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2017. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 286 F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide Fallzahlen Reha-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2003 10 17 17 3 47 2004 14 22 22 16 74 2005 5 23 20 8 56 2006 6 15 18 8 47 2007 19 24 21 6 70 2008 31 33 34 8 106 2009 37 30 28 15 110 2010 20 22 37 18 97 2011 30 49 50 16 145 2012 24 44 37 18 123 2013 33 42 34 18 127 2014 22 49 34 29 134 2015 13 37 40 21 111 2016 15 39 37 25 116 2017 17 29 39 16 101 F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide Fallzahlen Reha-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2003 17 14 4 4 39 2004 18 10 4 1 33 2005 16 6 6 1 29 2006 16 17 3 3 39 2007 42 13 9 4 68 2008 80 20 12 0 112 2009 106 31 13 2 152 2010 102 28 12 2 144 2011 155 64 20 12 251 2012 176 59 22 7 264 2013 199 80 32 10 321 2014 220 108 22 12 362 2015 223 87 38 17 365 2016 237 126 41 15 419 2017 211 138 34 16 399 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 287 F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain Fallzahlen Reha-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2003 1 7 5 9 22 2004 0 7 6 2 15 2005 5 6 4 1 16 2006 4 6 4 3 17 2007 4 7 7 1 19 2008 12 6 2 1 21 2009 3 7 4 1 15 2010 3 6 3 1 13 2011 9 11 14 4 38 2012 11 11 8 3 33 2013 10 7 11 4 32 2014 9 10 11 6 36 2015 5 16 10 4 35 2016 16 28 22 2 68 2017 15 24 13 8 60 F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein Fallzahlen Reha-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2003 3 5 0 0 8 2004 2 1 1 0 4 2005 4 3 1 0 8 2006 5 1 0 0 6 2007 10 4 2 3 19 2008 18 9 4 1 32 2009 14 10 3 1 28 2010 17 10 3 0 30 2011 38 22 8 2 70 2012 44 26 6 2 78 2013 39 35 10 0 84 2014 55 28 11 2 96 2015 68 44 23 6 141 2016 73 73 17 1 164 2017 76 90 16 7 189 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 288 F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene Fallzahlen Reha-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2003 0 0 0 1 1 2004 0 0 0 0 0 2005 0 0 0 0 0 2006 0 0 0 0 0 2007 0 0 0 0 0 2008 0 0 0 0 0 2009 0 0 0 0 0 2010 0 0 0 0 0 2011 0 0 0 1 1 2012 0 0 0 0 0 2013 0 0 0 0 0 2014 0 1 0 0 1 2015 0 0 0 0 0 2016 0 1 0 1 2 2017 0 0 0 0 0 F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen Fallzahlen Reha-Behandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2003 37 38 22 8 105 2004 25 51 33 13 122 2005 61 67 40 16 184 2006 74 58 39 14 185 2007 134 89 54 9 286 2008 88 66 35 23 212 2009 61 59 39 11 170 2010 67 56 41 16 180 2011 85 50 46 12 193 2012 99 69 53 16 237 2013 107 99 42 20 268 2014 147 84 50 23 304 2015 120 102 45 15 282 2016 117 126 59 25 327 2017 125 141 60 26 352 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 289 4) Reha-Fälle der Rentenversicherung Ergänzend liegen Daten der Deutschen Rentenversicherung zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen auf Ebene der ICD-10-Dreisteller vor, das heißt, dass hier eine Differenzierung nach Ausprägung und Schweregrad des Gesundheitsproblems nicht möglich ist. Es kann zum Beispiel nicht zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit unterschieden werden. Wegen der geringen Fallzahlen in der jüngsten Altersgruppe wurden die beiden jüngsten Altersgruppenzusammengefasst. Die aktuellsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2018. F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide Anzahl durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2000 164 129 28 4 325 2001 248 177 42 5 472 2002 241 189 52 7 489 2003 216 190 64 11 481 2004 209 204 92 20 525 2005 185 238 134 17 574 2006 220 307 110 14 651 2007 246 371 166 19 802 2008 244 442 208 23 917 2009 275 455 226 37 993 2010 225 563 294 41 1 123 2011 224 584 328 84 1 220 2012 200 638 392 81 1 311 2013 141 573 341 69 1 124 2014 97 434 271 82 884 2015 69 334 240 81 724 2016 47 268 211 68 594 2017 44 234 201 83 562 2018 45 199 207 79 530 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 290 F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide Anzahl durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2000 17 14 2 2 35 2001 27 18 5 1 51 2002 28 15 8 0 51 2003 37 15 7 2 61 2004 51 27 15 3 96 2005 62 24 12 3 101 2006 111 38 17 1 167 2007 134 41 18 7 200 2008 241 72 18 2 333 2009 263 99 29 4 395 2010 336 137 41 7 521 2011 404 156 53 11 624 2012 502 193 65 18 778 2013 454 256 69 16 795 2014 479 292 78 25 874 2015 490 320 88 30 928 2016 398 343 96 25 862 2017 392 366 92 32 882 2018 407 390 113 29 939 F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain Anzahl durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2000 22 25 5 1 53 2001 22 27 10 0 59 2002 12 34 10 2 58 2003 15 29 12 4 60 2004 17 32 18 4 71 2005 25 29 21 5 80 2006 25 42 34 3 104 2007 38 51 24 4 117 2008 55 56 28 10 149 2009 53 74 36 4 167 2010 43 62 39 6 150 2011 45 66 36 10 157 2012 53 101 49 9 212 2013 37 83 57 19 196 2014 39 76 50 21 186 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12015 291 F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain Anzahl durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2015 33 83 41 12 169 2016 31 76 50 13 170 2017 48 95 52 13 208 2018 43 114 73 23 253 F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein Anzahl durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u. < Gesamt 2000 7 4 3 0 14 2001 6 4 0 0 10 2002 8 5 5 1 19 2003 10 8 3 1 22 2004 21 6 3 0 30 2005 20 8 4 0 32 2006 22 13 5 0 40 2007 35 11 4 2 52 2008 51 21 9 0 81 2009 63 37 8 1 109 2010 68 43 8 0 119 2011 105 81 17 5 208 2012 129 111 19 3 262 2013 104 94 15 2 215 2014 151 115 34 3 303 2015 146 168 42 4 360 2016 135 166 42 7 350 2017 104 194 41 9 348 2018 96 197 56 13 362 F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene Anzahl durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 0 - 29 30 - 39 40 - 49 50 u.