LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12026 02.12.2020 Datum des Originals: 20.11.2020/Ausgegeben: 08.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4609 vom 16. Oktober 2020 der Abgeordneten Wibke Brems und Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11564 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über mit Titandioxid belastete Photoment-Steine? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Bottrop wurden von 2015 bis heute sogenannte Photoment-Steine, welche von der nordrhein-westfälischen STEAG entwickelt und vertrieben wurden, verlegt. Nach unseren Informationen erhielt die STEAG für die Entwicklung der Pflastersteine öffentliche Fördergelder. Die Photoment-Steine sollen Stickoxide aus der Luft filtern. Sie sind jedoch mit Titandioxid belastet, das Anfang Oktober 2019 von der EU-Kommission als „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen“ eingestuft wurde. Die Stadt Bottrop hat daher die Verlegung gestoppt und im Rat der Stadt wird ein Rückbau diskutiert. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4609 mit Schreiben vom 20. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Titandioxidbelastung von durch die STEAG mit Hilfe von Landesmitteln entwickelten und vertriebenen Photoment-Steinen vor? In der Zuständigkeit der Landesregierung sind keine Photoment-Steine der STEAG verbaut worden. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über Titandioxidfreisetzung aus diesen Steinen vor. Darüber hinaus wurde weder die Entwicklung noch der Vertrieb der Photoment-Steine der STEAG mit Landesmitteln gefördert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12026 2 3. Von welcher Gesundheitsgefährdung geht die Landesregierung an den betroffenen Stellen für die unterschiedlichen Gruppen (Passanten, Anwohnende, etc.) aus? Für eine Einschätzung der Gesundheitsgefährdung sind Kenntnisse über eine mögliche Exposition der Bevölkerung mit Titandioxidpartikeln aus Photoment-Steinen erforderlich. Da der Landesregierung keine Erkenntnisse über die Titandioxidfreisetzung aus Photoment- Steinen vorliegen (vergl. Antwort zur Frage 1), kann die Exposition nicht abgeschätzt werden und somit keine Aussage zur Gesundheitsgefährdung getroffen werden. Grundsätzlich können Titandioxid-Partikel inhalativ oder oral aufgenommen werden. Die EU- Kommission hat im Oktober 2019 Titandioxid (in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser