LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12029 03.12.2020 Datum des Originals: 01.12.2020/Ausgegeben: 09.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4649 vom 4. November 2020 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/11702 Wie belastet das Desaster um die »Autobahn GmbH« des Bundes den Bundesfernstraßenbau in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesfernstraßengesellschaft „Autobahn GmbH“ sollte nach Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ab dem Jahr 2021 die Aufgaben der Straßenbaubehörden der Länder übernehmen. So wurde in Nordrhein-Westfalen bereits die Entscheidung getroffen, dass der Landesbetrieb Straßenbau.NRW zukünftig nur noch für die einfachen Bundesstraßen und die Landesstraßen inklusive der Radschnellwege zuständig sein soll. Ab dem Jahr 2022 sollte sich dann diese Bundesgesellschaft um die insgesamt rund 13.000 km Bundesautobahnen in Deutschland kümmern. Aus der aktuellen Berichterstattung der Deutschen Presseagentur und weiterer Medien geht nun hervor, dass diese Pläne zunächst nicht realisiert werden können. Ursache sollen Probleme mit der bisherigen Autobahn-Behörde DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanung- und -bau GmbH) sein, deren Verschmelzung mit der „Autobahn GmbH“ zum 1.1.2021 vollzogen werden sollte. Nach Medieninformationen wird eine solche Verschmelzung vorerst nicht vollzogen. Mit Blick auf die bis zum Jahresende verbleibende Zeit von nur noch 2 Monaten, ist somit fraglich, wie es mit der Betreuung der Bundesautobahn im Jahre 2021 weitergehen soll. Die Verschmelzung soll aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken aufgeschoben worden sein. Das Land Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der noch geltenden Rechtslage im Rahmen der Auftragsverwaltung nach dem Grundgesetz für die Betreuung der im Land befindlichen rund 2.220 Kilometer Bundesautobahnen zuständig. Insofern sind die oben geschilderten Bundes politischen Geschehnisse auch für Nordrhein-Westfalen von eminenter Bedeutung. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4649 mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12029 2 Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund der 2017 erfolgten Änderung des Grundgesetzes und infolge darauf verabschiedeter diverser Gesetze endet am 31.12.2020 die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen. Ab dem 01.01.2021 werden diese von der Autobahn GmbH des Bundes geplant, gebaut und betrieben. Daran ändert nichts, dass die Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Die DEGES betreut einige ausgewählte Projekte. In Nordrhein-Westfalen sind dies elf Projekte an Bundesautobahnen (BAB) – bei mehr als 300 Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen insgesamt – und mehrere Neu- und Ausbauprojekte von Tank- und Rastanlagen an BAB sowie zwei Projekte an Bundesstraßen. Diese werden auftragsgemäß ohne Einschränkungen weiter von der DEGES betreut. Das BAB-Netz als solches sowie alle übrigen Autobahnprojekte werden ab dem 01.01.2021 kraft Gesetzes von der Autobahn GmbH verantwortet, die dafür vom Land Nordrhein-Westfalen das überwiegend mit BAB-Aufgaben befasste Personal des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen und alle sachlichen und technischen Einrichtungen an und für BAB erhält und in alle BAB-bezüglichen Verträge eintritt. 1. Welche Auswirkungen haben die geschilderten Vorgänge auf die Arbeit des Landesbetriebes Straßenbau.NRW? Die vom Fragesteller geschilderten Vorgänge haben keine Auswirkungen auf die Arbeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). 2. Welche Vorkehrungen sind seitens der Landesregierung für den Fall, dass eine Verschmelzung der DEGES mit der Bundesfernstraßengesellschaft in 2020 nicht mehr zustande kommt, getroffen worden? Weder bedarf die Autobahn GmbH des Bundes für ihre Arbeit der Verschmelzung mit der DEGES noch bedarf umgekehrt die DEGES für ihre Arbeit der Verschmelzung mit der Autobahn GmbH. Die DEGES arbeitet ihre Aufträge ab wie bisher und die Autobahn GmbH wird durch den laufenden Transformationsprozess in die Lage versetzt, die Autobahnen wie der Landesbetrieb zu betreuen. 3. Welche verfassungsrechtlichen Bedenken werden nach Kenntnis der Landesregierung hinsichtlich einer Verschmelzung von DEGES und Bundesfernstraßengesellschaft ins Feld geführt? Der Bundesrechnungshof hat gegenüber dem Deutschen Bundestag seine Bedenken mit dem Bericht zur Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH auf die Autobahn GmbH des Bundes (Haushaltsausschuss: Ausschussdrucksache 5953, 19. Wahlperiode) zum Ausdruck gebracht. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die finanziellen Auswirkungen der befürchteten Unterfinanzierung der Bundesfernstraßengesellschaft im ersten Jahr auf das Land Nordrhein-Westfalen? Die Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes fällt in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12029 3 5. Welche Auswirkungen haben die oben geschilderten Vorgänge auf die Baufortschritte beim Bundesautobahnbau in Nordrhein-Westfalen konkret projektbezogen? Vgl. Vorbemerkung der Landesregierung. Im Übrigen stehen in 2020 für den Bau von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen bisher in ausreichendem Umfang Finanzmittel zur Verfügung. Ab dem 01.01.2021 fällt die Zuständigkeit für Bau und Betrieb der nordrheinwestfälischen Bundesautobahnen, einschließlich projektbezogener Finanzdispositionen, in die Zuständigkeit des Bundes und seiner Gesellschaften.