LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12038 04.12.2020 Datum des Originals: 03.12.2020/Ausgegeben: 10.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4667 vom 12. November 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11820 Das Gemeindefinanzierungsgesetz: Welchen Unterschied macht die Eine-Milliarde- Leihgabe der nordrhein-westfälischen Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die Corona-Pandemie brechen im Land die Steuereinnahmen ein. Das wirkt sich auch auf die Verbundsteuern (Landesanteil an der Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer) aus. In der Folge reduziert sich grundsätzlich der kommunale Steuerverbund im Jahr 2020, der die Basis für die Bemessung der Gesamtzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2021 darstellt. Im Ergebnis würden die Städte und Gemeinden über den Steuerverbund etwa 807 Millionen Euro weniger erhalten (Drs. 17/11623). Nach Vorstellung der Landesregierung soll die Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes für 2021 einmalig um rund 943 Millionen Euro aufgestockt werden (Drs. 17/11623). Nach Vorstellung der Landesregierung soll dieser Aufstockungsbetrag den Kommunen allerdings lediglich als Kredit gewährt und durch diese zurückgezahlt werden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4667 mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hoch würden die Schlüsselzuweisungen für die einzelnen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen ohne die Aufstockung der Landesregierung ausfallen? (Bitte um kommunalscharfe Aufschlüsselung) 2. Wie hoch würden die Investitionspauschalen für die einzelnen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen ohne die Aufstockung der Landesregierung ausfallen? (Bitte um kommunalscharfe Aufschlüsselung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12038 2 3. Wie hoch würden die Schulpauschalen/Bildungspauschalen für die einzelnen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen ohne die Aufstockung der Landesregierung ausfallen? (Bitte um kommunalscharfe Aufschlüsselung) 4. Wie hoch würde die Sportpauschale für die einzelnen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen ohne die Aufstockung der Landesregierung ausfallen? (Bitte um kommunalscharfe Aufschlüsselung) 5. Wie hoch würden die Bedarfszuweisungen nach § 19 Abs. 2 GFG 2020 für die einzelnen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen ohne die Aufstockung der Landesregierung ausfallen? (Bitte um kommunalscharfe Aufschlüsselung) Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 (GFG 2021) wurde am 16. Oktober 2020 veröffentlicht und dem Landtag am gleichen Tage zugeleitet (Vorlage 17/4003). Sie dient der weiteren Orientierung für die kommunalen Haushaltsplanungen. Dieser Modellrechnung liegt das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 zu Grunde. Sie berücksichtigt die am 23. September 2020 vorgelegten Eckpunkte zum GFG 2021 (Vorlage 17/3895) sowie den am 30. September 2020 beim Landtag eingebrachten Entwurf des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes NRW - GewStAusgleichsG NRW (Drs. 17/11195). Die Gewerbesteuerausgleichszahlungen nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW haben Auswirkungen auf die Ermittlung der Steuerkraftmesszahl nach § 9 GFG 2021 und somit auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Nachdem einige Kommunen nach der Erstellung der bereits veröffentlichten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz noch Korrekturen bei ihren Gewerbesteuereinnahmen gemeldet haben, werden sich Änderungen bei den prognostizierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen und damit auch bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Fragen derzeit nicht möglich.