LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12041 07.12.2020 Datum des Originals: 07.12.2020/Ausgegeben: 11.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4651 vom 5. November 2020 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer und Frank Müller SPD Drucksache 17/11704 Berücksichtigung der verdienten Corona-Prämie bei der Dynamisierung der Kindpauschalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende Oktober gab es eine Einigung auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Dazu zählen neben Beschäftigten in den Verwaltungen verschiedene andere Berufsgruppen wie etwa Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern oder aber auch in kommunalen Kindertagesstätten. Neben mehrstufigen Lohnsteigerungen wurde auch eine Corona-Prämie für die Beschäftigten vereinbart, um die Leistungen in der Ausnahmesituation auch finanziell wertzuschätzen. Damit soll ein Signal an die vielen Kolleginnen und Kollegen gesendet werden, dass ihre Arbeit unter den extremen Bedingungen nicht als selbstverständlich angesehen wird. Gleichzeitig hat diese verdiente Wertschätzung, ebenso wie die geplanten Lohnsteigerungen, Auswirkungen auf die Ausgabenseite der Arbeitgeber. Denn neben den Kommunen gibt es auch weitere Träger, die ihre Beschäftigten nach TVöD oder angelehnt an den TVöD bezahlen. Diese Träger fragen sich daher, ob neben der Berücksichtigung der Lohnsteigerungen über die Dynamisierung der Kindpauschalen im KiBiz auch die Corona-Prämie entsprechend kompensiert wird. Denn eine solche Einmalzahlung kann je nach Personalkörper schnell in die zehn- und hunderttausende Euro gehen. Dadurch kann es zu einer finanziellen Schieflage kommen, wenn keine entsprechende Anpassung der Kindpauschalen erfolgt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4651 mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Inwieweit wird die Corona-Prämie entsprechend bei der Dynamisierung der Kindpauschalen berücksichtigt? 2. Falls eine Berücksichtigung der Corona-Prämie bei der Dynamisierung der Kindpauschalen geplant ist: In welchem Umfang wird dies erfolgen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12041 2 3. Falls keine Berücksichtigung der Corona-Prämie bei der Dynamisierung der Kindpauschalen geplant ist: Warum wird diese nicht berücksichtigt? 4. Falls keine Berücksichtigung der Corona-Prämie bei der Dynamisierung der Kindpauschalen geplant ist: Wird es eine anderweitige Kompensation geben? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit der zum Kindergartenjahr 2020/2021 in Kraft getretenen KiBiz-Reform ist es der Landesregierung gelungen, ein zukunftssicheres Finanzierungssystem zu schaffen. Ein Kernelement dieser Reform ist, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung langfristig auskömmlich zu gestalten. Die Reform beinhaltet die jährliche Anpassung der Finanzierung (§ 37 KiBiz) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung. Die Anpassung durch die Fortschreibungsrate (Index) erfolgt erstmals zum Kindergartenjahr 2021/2022. In § 37 KiBiz ist geregelt, dass Kindpauschalen und weitere Fördertatbestände mit personalrelevanten Zuschüssen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst werden. Dafür ermittelt und veröffentlicht die Oberste Landesjugendbehörde auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der tatsächlichen Personalkosten eine Fortschreibungsrate. Dazu wird der jährlich erscheinende Bericht der KGSt („Kosten eines Arbeitsplatzes“) herangezogen. Diese KGSt-Werte basieren auf tatsächlich verausgabten Personalkosten für im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die nach dem TVöD SuE entlohnt werden. Durch dieses flexible Finanzierungsinstrument wird die tatsächliche Personalkostenentwicklung beim pädagogischen Personal nachgezeichnet. Berücksichtigt werden dabei grundsätzlich nicht nur vereinbarte Tarifsteigerungen bei der Finanzierung, sondern auch Sondertatbestände, wie die sogenannte „Corona-Prämie“. 5. Über welche Information verfügt die Landesregierung, wie viele Kitas in NRW ihre Beschäftigten über oder in Anlehnung an den TVÖD vergüten? Die Einstellung und der Einsatz von Personal, einschließlich der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages und der Vergütung, obliegen im Rahmen der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben den Trägern als Arbeitgeber. Daten hierzu werden nicht erhoben. Das Land achtet den Grundsatz der Trägerautonomie und die Tarifhoheit der Sozialpartner. Die Landesregierung verfügt daher nicht über Informationen, wie viele Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Beschäftigten über oder in Anlehnung an den TVöD vergüten. Bekannt ist, dass sich ein Anteil von knapp 30 % der insgesamt 10.492 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Kindergartenjahr 2020/2021 in öffentlicher, und damit ganz überwiegend kommunaler Trägerschaft befinden. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind in der Regel der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber angeschlossen, wodurch der TVöD Anwendung findet. Für Beschäftigte von Kommunen, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören, wird die Geltung des TVöD regelmäßig einzelvertraglich vereinbart. Darüber hinaus befinden sich gut 41% der Einrichtungen in Trägerschaft der katholischen oder evangelischen Kirche bzw. deren Verbände Caritas und Diakonie. In diesen Einrichtungen erfolgt die Vergütung i. d. R. nach Arbeitsrechtsregelungen in Anlehnung an den TVöD.