LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12046 07.12.2020 Datum des Originals: 07.12.2020/Ausgegeben: 11.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4658 vom 5. November 2020 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11711 Elektromobilität in NRW – Wie gut sind unsere Feuerwehren gerüstet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Elektromobilität wird derzeit in NRW, sowie bundesweit, durch zahlreiche Förderprogramme vorangetrieben und soll somit als einer von mehreren Bausteinen zur Energiewende beitragen. Mit einem politisch forcierten Ausbau der Elektromobilität steigen jedoch auch weitere Herausforderungen, die über den Bau und die Subventionierung von Elektrokraftfahrzeugen selbst hinausgehen. Geraten Elektrokraftfahrzeuge bzw. deren Akkus durch einen technischen Defekt oder einen Unfall in Brand, stellt die Löschung für die Feuerwehren eine ungleich gefährlichere und technisch aufwändigere Herausforderung dar. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4658 mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele Brände von Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Busse und LKW) wurden in NRW in den vergangenen 12 Monaten gemeldet? (Falls die Beantwortung der Frage den zeitlichen Umfang für eine kleine Anfrage übersteigt, bitte für die Städte Düsseldorf, Köln und Dortmund beantworten.) Die Recherche nach Bränden von Elektrokraftfahrzeugen in ganz Nordrhein-Westfalen übersteigt den zeitlichen Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage. Aus diesem Grund werden die Fragen 1 und 2 exemplarisch für die Städte Düsseldorf, Köln und Dortmund beantwortet. In dem Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.10.2020 wurden bei der Feuerwehr Dortmund keine Brände von Elektrofahrzeugen registriert. Auch in der Stadt Köln ist kein Fahrzeugbrand mit batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen oder auch mit Hybridfahrzeugen bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12046 2 In der Landeshauptstadt Düsseldorf gab es im angefragten Zeitraum zwei Einsätze, bei denen Elektrofahrzeuge brannten. Zum einen brannte es an einem abgestellten E-Pkw im Bereich der Bremse. Die elektrischen Anlagen inkl. der Akkus waren nicht betroffen. Weiterhin brannte ein E-Roller, welcher durch das Feuer komplett zerstört wurde. 2. Welche Spezialausrüstung zur Bekämpfung von Bränden von Elektrofahrzeugen (z.B. isolierte Löschlanzen, Abkühltanks etc.) steht den Feuerwehren in NRW derzeit zur Verfügung? (Bitte nach Produkt und verfügbarer Stückzahl auflisten; Einschränkungen zum Umfang der Anfrage, siehe oben.) Die Recherche nach Bränden von Elektrokraftfahrzeugen in ganz Nordrhein-Westfalen übersteigt den zeitlichen Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage. Aus diesem Grund werden die Fragen 1 und 2 exemplarisch für die Städte Düsseldorf, Köln und Dortmund beantwortet. In den Städten Dortmund, Düsseldorf und Köln werden von den Feuerwehren zurzeit keine Spezialausrüstung für Brände bei Elektrofahrzeugen vorgehalten. In Düsseldorf kann bei Bedarf über eine Werkfeuerwehr aus der Automobilbranche ein Abkühltank angefordert werden. Aufgrund des hohen Wissensstandes der Werkfeuerwehr im Bereich der Lithium-Ionen-Akkutechnik findet ein permanenter Austausch zwischen der Feuerwehr Düsseldorf und der Werkfeuerwehr statt. In Köln gibt es private Abschleppunternehmen, die sich auf die Nachsorge von Lithium-Ionen- Akkus bzw. Fahrzeuge mit solchen Akkus spezialisiert haben und über die Polizei oder das Ordnungsamt beauftragt werden können. 3. Von welchen Herstellern von Elektrofahrzeugen liegen den Feuerwehren in NRW derzeit aktuelle Datenblätter der jeweiligen Fahrzeuge vor, aus denen u.a. die Lage der Akkus und der Hochstromleitungen hervorgeht? Das Kraftfahrtbundesamt unterhält das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR). Für Behörden (darunter auch die einheitlichen Leitstellen des Brandschutzes, der Hilfeleistung, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes) besteht die Möglichkeit, auf dieses Register zuzugreifen und hinterlegte Rettungskarten den Rettungskräften vor Ort zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Rettungskarten können je nach Herstellerinformation unter anderem auch die Anzahl und Lage der Akkumulatoren und stromführenden Leitungen abgelesen werden. Welche Hersteller aktuelle Datenblätter von Elektrofahrzeugen im ZFZR hinterlegt haben, kann innerhalb der zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geprüft werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit baulicher Veränderungen an Gebäuden mit Blick auf Brandbekämpfung von Elektrofahrzeugen? Es besteht keine Notwendigkeit baulicher Veränderungen an Gebäuden im Hinblick auf die Bekämpfung von Bränden von Elektrofahrzeugen in Gebäuden. Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen einschließlich Elektrofahrzeugen sind nach § 2 Absatz 8 Satz 2 BauO NRW 2018 als Garagen definiert und müssen die Anforderungen des Teils 5 der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12046 3 Sonderbauverordnung an Garagen erfüllen. Diese Anforderungen reichen aus den folgenden Gründen auch für Elektrofahrzeuge aus: Brände von Fahrzeugen mit Elektroantrieb unterscheiden sich in der Erstphase kaum von Bränden von „klassischen“ Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Auch bei Elektrofahrzeugen ist Wasser das Löschmittel der Wahl, welches unter Verwendung bewährter Technik (Strahlrohr) zum Einsatz kommt. Es trifft zwar zu, dass Elektrofahrzeuge manchmal nach dem Löschen eines Brandes für einige Zeit in einem Wasserbehältnis gelagert werden können, um den Energiespeicher zu kühlen und eine Wiederentzündung zu verhindern. Hierzu ist es jedoch nicht erforderlich, ein Elektrofahrzeug noch unmittelbar am Brandort z. B. in einer Tiefgarage in einen Löschcontainer zu verbringen. Es genügt, dies im Anschluss an die Bergung des Fahrzeugs zu veranlassen. Brände von Elektrofahrzeugen in Garagen stellen für die Bauteile eines Gebäudes keine größere Gefahr dar als Brände von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Aus Brandversuchen ist bekannt, dass der natürliche Brandverlauf eines Elektrofahrzeugs dem natürlichen Brandverlauf eines gleichgroßen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor sehr ähnlich ist. Die Wärmefreisetzungsrate eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor liegt sogar geringfügig über der eines Elektrofahrzeugs. Aus den Erfahrungen mit Bränden von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in Garagen ist bekannt, dass sich die Anforderungen des Teils 5 der Sonderbauverordnung an Garagen in der Praxis bewährt haben und dass diese aus den vorgenannten Gründen auch für Elektrofahrzeuge ausreichen. 5. Wie viele Fortbildungsangebote mit Blick auf die Brandbekämpfung von Elektrofahrzeugen standen den Feuerwehren in NRW in den letzten 12 Monaten zur Verfügung? (Bitte nach Thema der Fortbildung, Kapazität und Auslastung auflisten.) Nach § 5 BHKG unterhält das Land eine zentrale Aus- und Fortbildungsstätte. Das Institut der Feuerwehr NRW (IdF NRW) bildet am Standort Münster vornehmlich Führungskräfte aus. Am IdF NRW sind in den letzten zwölf Monaten zwar keine Fortbildungen mit dem Themenschwerpunkt „Brandbekämpfung von Elektrofahrzeugen“ angeboten worden. Das Thema wird inhaltlich jedoch an je einem Ausbildungstag in der Qualifizierung und Fortbildung von Führungskräften behandelt: ▪ Hauptamtliche Gruppenführer-Qualifizierung - Modul Gruppenführer-Aufbaulehrgang Kapazität: 408 Plätze (17 Veranstaltungen mit je 24 Plätzen) (Im Betrachtungszeitraum mussten zwei geplante Veranstaltungen wegen der Corona- Pandemie abgesagt werden.) Auslastung: 99,5 % ▪ Seminar: Zusammenwirken mit dem Rettungsdienst in technischen Hilfeleistungseinsätzen Kapazität: 48 Plätze (2 Veranstaltungen mit je 24 Plätzen) (Im Betrachtungszeitraum musste eine geplante Veranstaltung wegen der Corona- Pandemie abgesagt werden.) Auslastung: 91,6 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12046 4 Sofern entsprechende Fragen aus dem Teilnehmerkreis gestellt werden, wird durch die Dozenten auch in anderen Veranstaltungen auf die Thematik eingegangen.