LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12064 08.12.2020 Datum des Originals: 07.12.2020/Ausgegeben: 14.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4655 vom 4. November 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11708 Digitalisierung? Fehlanzeige! – Bürokratiemonster Straßenausbaubeiträge Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für das Förderprogramm Straßenausbaubeiträge hatte Kommunalministerin Ina Scharrenbach ein ‚schmales Verfahren‘ angekündigt. Der Start des Antragsverfahrens zeigt nun, dass sich die Ministerin statt eines schmalen Verfahrens ein Bürokratiemonster ausgedacht hat. Mit dem Antrag, der von den Städten und Gemeinden bei der NRW.Bank eingereicht wird, muss ein Straßen- und Wegekonzept vorgelegt werden. Viele Gemeinden sehen sich nicht in der Lage ein solches Konzept, was den Anforderungen des Ministeriums genügt, selbst zu erstellen. Sie müssen sich dabei der Hilfe von Fachbüros bedienen. Das verursacht Kosten und dauert. Die Anträge an die NRW.Bank müssen darüber hinaus analog eingereicht werden. Ein Ausfüllen ist zwar digital möglich, jedoch nicht die Einreichung. Warum in Zeiten von E- Government und digitalisierten Verwaltungsprozessen ein solcher Medienbruch notwendig ist, ist schleierhaft. Zu guter Letzt, müssen die Kommunen im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel erbringen. Das Förderprogramm ist derart komplex, dass sich die kommunalen Spitzenverbände genötigt sahen, ein 13-seitiges FAQ-Papier zu erstellen. All diesen Aufwand müssen die Kommunen sogar betreiben, ohne dass sie sichergehen können, dass sie auch wirklich Geld aus dem Programm erhalten. Denn ist der Topf leer, gucken die Kommunen in die Röhre. Für dieses ‚schmale Verfahren‘ sind jährlich 1,25 Millionen Euro im Ministerium von Frau Scharrenbach anberaumt. Die Kommunen müssen ihren Aufwand selber decken. Im Ergebnis verschlechtert sich dadurch das ohnehin schon schlechte Verhältnis von Erträgen aus den Beiträgen zu den Kosten weiter, die die Erhebung ebenjener Beiträge verursachen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4655 mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12064 2 1. Wie ist die analoge Einreichung von Anträgen der Straßen- und Wegekonzepte der Städte und Kommunem bei der NRW.Bank in Einklang mit der Digitalisierungsund E-Government-Strategie der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu bringen? Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen bedarf es für die Bewilligung einer Zuwendung eines schriftlichen Antrages. Zwar kann dieses Schriftformerfordernis durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, ersetzt werden. Vor dem Hintergrund des äußerst einfach gehaltenen Antragsverfahrens wurde von einer aufwendigen Umsetzung des Antragsprozesses in ein datensicheres Internetportal abgesehen und die einfach umsetzbare Schriftform gewählt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Beschwerden aus den Kommunen darüber, dass die Straßen- und Wegekonzepte nicht in Eigenregie erstellt werden können, sondern dafür kostspielige Fachbüros beauftragt werden müssen? Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind keine Beschwerden aus Kommunen bekannt, die vortragen, dass aufgrund der Gesetzesänderung nunmehr die Hilfe von Fachbüros in Anspruch genommen werden solle. 3. Hält die Landesregierung die Kosten für die Erstellung dieser Konzepte für durch Landesmittel förderfähig? (Wenn ja, Bitte um Benennung der infrage kommenden Förderprogramme) Das Straßen- und Wegekonzept macht die interne Planung der Kommune für die Bürgerinnen und Bürger transparent. Eine gesonderte Förderung dieser einfachen und transparenten Darstellungsform ist daher nicht erforderlich. 4. Wie viel der beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgesehenen 1,25 Millionen Euro für die Abwicklung des Programms ist bisher verausgabt worden? (bitte jeweiligen Verwendungszwecke mit Ausgabesumme aufschlüsseln) Es wird auf den Erläuterungsband zum Einzelplan 08 für das Haushaltsjahr 2021 (Vorlage 17/3974 vom 30. September 2020), Seite 28, verwiesen. 5. Werden die Restbeträge des für das Jahr 2020 im Haushalt veranschlagten 65 Millionen Euro, sofern sie im Jahr 2020 nicht vollständig abgerufen werden können, auf das Jahr 2021 übertragen? Nach Haushaltsvermerk Nr.4 zur Titelgruppe 60 im Kapitel 08 200 im Haushalsplan 2020 sind die für die Förderung von beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen vorgesehenen Ausgaben zur Selbstbewirtschaftung bestimmt (§ 15 Absatz 2 LHO). Als Selbstbewirtschaftungsmittel stehen sie damit über das laufende Haushaltsjahr 2020 hinaus zur Verfügung.