LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12068 09.12.2020 Datum des Originals: 08.12.2020/Ausgegeben: 15.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4668 vom 12. November 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/11821 Weiterverwendung der Mittel aus dem Sommerferien-Programm der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Nachgang des wenig erfolgreichen Ferienprogramms für die Sommerferien 2020 erklärte das Ministerium für Schule und Bildung, dass die bereitgestellten Mittel auch darüber hinaus zur Verfügung stehen sollten. In einer Vorlage für den Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08.2020 war zunächst die Rede von einer Übertragung auf die Herbstferien1, kurze Zeit später – in einer Vorlage für die Sitzung am 09.09.2020 – sprach die Ministerin von einer Flexibilisierung, damit das Programm auch außerhalb von Schulferien zum Einsatz kommen könne2. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4668 mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. In welcher Form ist die angekündigte Flexibilisierung erfolgt? Die angekündigte Flexibilisierung wurde im Hinblick auf eine zeitliche Flexibilisierung der Angebote, die avisierte Zielgruppe sowie auch im Hinblick auf den Kreis der Antragsberechtigten umgesetzt. So ist es mit den am 16. September 2020 veröffentlichten Förderrichtlinien möglich, Fördermittel auch für Angebote, die außerhalb der Ferien an Nachmittagen und Wochenenden stattfinden, zu beantragen. Bereits ab der Dauer von einem Tag sind Angebote grundsätzlich förderfähig. Hinsichtlich der Zielgruppe wurden die Förderrichtlinien so formuliert, dass eine Förderung von Angeboten für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und aller Leistungsniveaus beantragt werden kann. 1 Landtag-Vorlage 17/3684 2 Landtags-Vorlage 17/3839 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12068 2 Ebenso wurde der Kreis der antragsberechtigten Organisationen um die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierten Träger im berufsbildenden Bereich erweitert, um neben den weiterhin antragsberechtigten Schulträgern und den Trägern von Schulbegleitungsmaßnahmen einen größeren Kreis von möglichen Maßnahmenträgern anzusprechen. 2. Wie viel der bereitgestellten 40 Millionen Euro wurde in welchen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwischen Ende der Sommer- und Ende der Herbstferien 2020 zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien abgerufen? (Bitte auflisten nach Bezirksregierung, Kommune, Angabe der Angebotsdauer und mit Art und Bezeichnung des Angebots) 3. Wie viel der bereitgestellten 35 Millionen Euro wurde in welchen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwischen Ende der Sommer- und Ende der Herbstferien 2020 zur Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf abgerufen? (Bitte auflisten nach Bezirksregierung, Kommune, Angabe der Angebotsdauer und Angabe, ob Individual- oder Gruppenangebot) Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Neuauflage der Förderrichtlinien für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote war zugleich mit einer Neuausrichtung verbunden. Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 1. Die ursprüngliche Unterteilung in zwei unterschiedliche Förderbudgets für die drei Richtlinien der Sommerferien wurde nicht fortgeführt. Der Verwendungszeitraum wurde mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses vom 08. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und die Zweckbindung dieser Mittel auf „Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten im Jahr 2020" erweitert. Demzufolge wurden vier verschiedene Förderrichtlinien erlassen, die aus einem Förderbudget bedient werden. Im Rahmen der Bewirtschaftung ist dadurch die notwendige Flexibilität sichergestellt. Die drei Richtlinien für Gruppenangebote wenden sich explizit auch an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, so dass hierzu keine gesonderte Richtlinie mehr notwendig war. Da die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aus diesem Grund an den Gruppenmaßnahmen nicht gesondert erfasst wird, können die Maßnahmen, an denen diese Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben, nicht gesondert ausgewiesen werden. Darüber hinaus steht das individuelle Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Zuordnung zur intensivpädagogischen Förderung als Individualmaßnahme weiter zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12068 3 Die Anzahl der Gruppen- bzw. Individualangebote sowie die Höhe der bewilligten Mittel der einzelnen Förderrichtlinien aufgeteilt nach Regierungsbezirken finden sich in der angefügten Übersicht. In einer weiteren Übersicht sind die Kommunen aufgelistet, in denen Schulträger, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, nach AZAV zertifizierte Träger oder Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen (siehe Frage 1) Anträge auf eine Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten im Jahr 2020 gestellt haben. Vom 16.9.2020 (Veröffentlichung der Förderrichtlinien) bis zum 30.10.2020 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 1.065 Gruppenangebote und 161 Individualmaßnahmen bewilligt. Mit dem Stand vom 30.10.2020 wurden Zuwendungen im Umfang von rund 2,2 Millionen Euro für Angebote entsprechend der vier Richtlinien bewilligt. Eine weitergehende Beantwortung der Fragen 2 und 3 in Bezug auf die Zuordnung der insgesamt 1.226 Maßnahmen zu den einzelnen Kommunen mit Darstellung der jeweiligen flexiblen Angebotsdauer ist in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 4. Wie viele Angebote gab es im Rahmen des Sprachförderprogramms „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ in welchen Kommunen in Nordrhein- Westfalen zwischen Ende der Sommer- und Ende der Herbstferien 2020? (Bitte auflisten nach Bezirksregierung, Kommune und Angabe der Angebotsdauer) Die Daten über die für das genannte Programm beantragten und verausgabten Mittel für die Herbstferien liegen erst Mitte Dezember 2020 vor. 5. Plant die Landesregierung eine weitere Fortsetzung des Programms im kommenden Jahr? Eine Fortsetzung der Förderung außerschulischer Bildungs- und Betreuungsangebote wird aktuell innerhalb der Landesregierung geprüft. Regierungsbezirk\Richtlinie Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote Gruppenangebote zur individuellen fachl. Förderung und Potenzialentwicklung Individuelle Bildungsund Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld GESAMT Gruppen/Individualmaßnahmen Arnsberg Anzahl der Gruppen / Individualmaßnahmen 12 125 28 29 165/29 Summe der bewilligten Mittel 20.057,60 € 461.043,42 € 125.348,00 € 22.322,80 € 628.771,82 € Detmold Anzahl der Gruppen / Individualmaßnahmen 12 51 6 27 69/27 Summe der bewilligten Mittel 16.744,00 € 105.334,48 € 6.816,00 € 40.054,80 € 168.949,28 € Düsseldorf Anzahl der Gruppen / Individualmaßnahmen 61 376 114 15 551/15 Summe der bewilligten Mittel 82.857,60 € 489.026,40 € 193.856,22 € 35.100,00 € 800.840,22 € Köln Anzahl der Gruppen / Individualmaßnahmen 2 142 52 83 169/83 Summe der bewilligten Mittel 2.688,00 € 202.001,60 € 106.880,00 € 110.613,91 € 422.183,51 € Münster Anzahl der Gruppen / Individualmaßnahmen 6 46 32 7 84/7 Summe der bewilligten Mittel 7.992,00 € 74.074,80 € 58.330,00 € 10.960,00 € 151.356,80 € GESAMT Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote Gruppenangebote zur individuellen fachl. Förderung und Potenzialentwicklung Individuelle Bildungsund Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld Anzahl der Gruppen / Individualmaßnahmen 93 740 232 161 1065/161 Summe der bewilligten Mittel 130.339,20 € 1.331.480,70 € 491.230,22 € 219.051,51 € 2.172.101,63 € Mittelverausgabung alle Richtlinien nach Bezirksregierungen Stand: 30.10.2020 1 Beantragung von Fördermitteln für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten aufgelistet nach Regierungsbezirken und Kommunen, Stand 30.10.2020 Neben den Kommunen als öffentlichen Schulträgern können auch Träger genehmigter Ersatzschulen, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, gemäß der Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifizierte Träger im berufsbildenden Bereich sowie Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen entsprechende Förderanträge für Schülerinnen und Schüler in den Regierungsbezirken stellen. Regierungsbezirk Arnsberg (32 Kommunen): 1. Altena 2. Arnsberg 3. Bad Berleburg 4. Bad Laasphe 5. Bad Sassendorf 6. Bestwig 7. Bochum 8. Dortmund 9. Ense 10. Erwitte 11. Geseke 12. Hagen 13. Hamm 14. Hattingen 15. Hemer 16. Herne 17. Holzwickede 18. Iserlohn 19. Kreuztal 20. Lippstadt 21. Menden 22. Neuenrade 23. Olpe 24. Plettenberg 25. Rüthen 26. Schwelm 2 27. Schwerte 28. Selm 29. Siegen 30. Unna 31. Werl 32. Witten Regierungsbezirk Detmold (17 Kommunen) 1. Augustdorf 2. Bad Oeynhausen 3. Bielefeld 4. Bünde 5. Büren 6. Delbrück 7. Detmold 8. Espelkamp 9. Gütersloh 10. Herford 11. Herzebrock-Clarholz 12. Lage 13. Lichtenau 14. Lippe 15. Lübbecke 16. Minden 17. Paderborn Regierungsbezirk Düsseldorf (22 Kommunen): 1. Dinslaken 2. Düsseldorf 3. Duisburg 4. Essen 5. Geldern 6. Grevenbroich 7. Hamminkeln 3 8. Kleve 9. Krefeld 10. Langenfeld 11. Mettmann 12. Mönchengladbach 13. Moers 14. Mülheim an der Ruhr 15. Oberhausen 16. Remscheid 17. Rommerskirchen 18. Solingen 19. Velbert 20. Wesel 21. Willich 22. Wuppertal Regierungsbezirk Köln (26 Kommunen): 1. Aachen 2. Bedburg 3. Bonn 4. Burscheid 5. Düren 6. Eitorf 7. Engelskirchen 8. Erftstadt 9. Eschweiler 10. Euskirchen 11. Frechen 12. Gangelt 13. Hennef 14. Hilden 15. Hückelhoven 16. Hückeswagen 17. Kerpen 4 18. Köln 19. Leverkusen 20. Lindlar 21. Merzenich 22. Nettersheim 23. Rheinbach 24. Wegberg 25. Windeck 26. Würselen Regierungsbezirk Münster (22 Kommunen): 1. Ahlen 2. Altenberge 3. Ascheberg 4. Beckum 5. Castrop-Rauxel 6. Dorsten 7. Dülmen 8. Gelsenkirchen 9. Gronau 10. Herten 11. Ibbenbüren 12. Lotte 13. Marl 14. Münster 15. Nordkirchen 16. Oer-Erkenschwick 17. Ostbevern 18. Recklinghausen 19. Rheine 20. Steinfurt 21. Vreden 22. Warendorf