LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12070 09.12.2020 Datum des Originals: 08.12.2020/Ausgegeben: 15.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4676 vom 16. November 2020 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11840 Wie hat sich die Reitabgabe in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen (§ 62 Absatz 1 Landesnaturschutzgesetz [LNatSchG] NRW). Das gelbe Reitkennzeichen ist gut sichtbar am Zaumzeug des Pferdes anzubringen. Anhand des Kennzeichens kann die Halterin bzw. der Halter des Pferdes ermittelt werden. Über seine Gültigkeit gibt eine Plakette mit der aktuellen Jahreszahl Auskunft. Nach der erstmaligen Beantragung des Reitkennzeichens wird für die Folgejahre lediglich eine neue Reitplakette benötigt, die auf das Reitkennzeichen aufgeklebt wird. Bei Erwerb eines Kennzeichens bzw. der jährlich zu erneuernden Reitplakette ist neben den Verwaltungsgebühren auch die Reitabgabe zu entrichten. Zuständig für die Ausgabe der Kennzeichen und die Erhebung der Reitabgabe sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die Einnahmen aus der Erhebung der Reitabgabe sind zweckgebunden zu verwenden, für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen (§ 62 Absatz 2 LNatSchG NRW). Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4676 mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12070 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der letzten Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) 2016 die Regelungen für das Reiten im Wald liberalisiert. Die Regelung ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Nach § 58 Abs. 1 ist das Reiten in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zwecke der Erholung auf privaten Straßen und Wegen erlaubt. Neu ist, dass jetzt auch im Wald das Reiten über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen und den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen hinaus, zum Zweck der Erholung auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet ist. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. § 58 Abs. 3 LNatSchG lässt darüber hinaus zu, dass in Gebieten mit regelmäßig geringem Reitaufkommen die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung auf allen privaten Wegen im Wald zulassen können. § 58 Abs. 4 wiederum ermöglicht es den Kreisen und kreisfreien Städten das Reiten bei der Gefahr von Beeinträchtigungen in Gebieten mit regelmäßig sehr hohem Erholungsaufkommen durch Allgemeinverfügung einzuschränken. Die Regelungen in Bezug auf das Reitkennzeichen und die Reitabgabe haben sich nicht geändert. Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss nach § 61 Abs. 1 LNatSchG ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Reitkennzeichen dürfen nur gegen Entrichtung einer Abgabe ausgegeben werden. Die Abgabe ist zweckgebunden zu verwenden (siehe Antwort zu Frage 4). Nachdem die Änderung der Reitregelung im Landesnaturschutzgesetz nun seit fast drei Jahren in der Praxis wirkt, wird das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) dies zum Anlass nehmen, die Entwicklung der Mittel der Reitabgabe einer Evaluierung zu unterziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben, die in regelmäßigen Abständen dahingehend zu überprüfen sind, ob und in welcher Höhe der Finanzierungszweck noch besteht. Außerdem wird damit dem Willen des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung zur Einführung der neuen Reitregelung durch das Landesnaturschutzgesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934) eine Überprüfung der Höhe der Reitabgabe in Aussicht gestellt hat (LT-Drs. 16/11154, S. 174 f.), gefolgt. 1. Wie viele Pferde wurden in den vergangenen 20 Jahren in NRW gehalten? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahr) Detaillierte Zahlen nach Jahren und Kreisen zu den in NRW in den vergangenen 20 Jahren gehaltenen Pferden liegen nicht vor. Die den Zahlen zugrundeliegenden Agrarstrukturerhebungen werden nicht jährlich durchgeführt. Aus der Anlage 1 ergeben sich die Zahlen der letzten drei Erhebungen: Im Jahr 2010 waren es 78.546, im Jahr 2013 83.600 und im Jahr 2016 72.142 Einhufer (darunter fällt auch eine eher vernachlässigbare Anzahl von Eseln, Mauleseln und Maultieren). Danach schwankt die Anzahl der in NRW gehaltenen Pferde u.a. auch, weil die Erhebungen in 2013 nur stichprobenhaft durchgeführt wurden. Ein Überblick über einen längeren Zeitraum ergibt sich aus Anlage 2. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass abgabepflichtige Reitkennzeichen nicht für jedes in NRW gehaltene Pferd notwendig sind. Nur die Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald tatsächlich geritten bzw. geführt werden, müssen gem. § 62 Abs. 1 LNatSchG ein gültiges Kennzeichen tragen. Für Pferde, die nur auf dem Reitplatz oder stallnahen Weiden bewegt werden und Pferde, die nur zum Zwecke der Landschaftspflege im Naturschutz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12070 3 eingesetzt werden sowie zu sonstigen Beweidungszwecken oder zur Zucht gehalten werden, wird kein Kennzeichen benötigt. Dementsprechend ist für diese Tiere auch keine Reitabgabe zu entrichten. 2. Wie viele Reitkennzeichen bzw. -plaketten (§ 62 Abs. 1 LNatSchG NRW) wurden in NRW in den vergangenen 20 Jahren ausgegeben? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahr) Konkrete Daten nach Jahren und Kreisen liegen dem MULNV nicht vor und können innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht erhoben werden. 3. Wie hoch waren in den vergangenen 20 Jahren die Einnahmen aus der Reitabgabe? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahr) Die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der letzten 18 Jahre in der Reitabgabe landesweit ergibt sich aus der Anlage 3. Für die Jahre 2000 und 2001 liegen hier keine Daten mehr vor. Eine Aufschlüsselung der Beträge eines Jahres auf Kreise und kreisfreie Städte wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und ist in dem für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage gesetzten zeitlichen Rahmen nicht möglich. Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass sich aus einer Aufschlüsselung der Einnahmen aus der Reitabgabe auf Kreisebene und Ebene der kreisfreien Städte keine Verbindung zur Verwendung der Mittel der Reitabgabe ableiten lässt. So entrichten die Pferdehalter die Reitabgabe in der Regel an ihrem Wohnort. Die Pferde sind aber häufig z.B. in Pensionshöfen an einem anderen Standort untergebracht, werden dort geritten und beanspruchen damit auch dort die Wege durch das Reiten. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Reitabgabe von den unteren Naturschutzbehörden in den Landeshaushalt abzuführen ist und nicht direkt dort zur Verwendung verbleibt, wo sie erhoben wird. 4. Wie wurden die Mittel aus der Reitabgabe in den vergangenen 20 Jahren verwendet? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahr) Die Einnahmen aus der Reitabgabe sind gem. § 62 Abs. 2 LNatSchG zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen (auf fremdem Eigentum) sowie für Ersatzleistungen nach § 59 Abs. 4 LNatSchG, die auf Reitschäden beruhen, zu verwenden. Die tatsächliche Verwendung folgt diesen Vorgaben und wird von höheren und unteren Naturschutzbehörden nach Maßgabe der geltenden Verwaltungsvorschriften (RdErl. vom 17.02.1981, SMBl. 791) sowie der Förderrichtlinie für die Anlage und die Unterhaltung von Reitwegen (RdErl. vom 31.10.1986, SMBl. 791) vollzogen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12070 4 5. Wie stellt die Landesregierung den Vollzug des § 62 Abs. 1 LNatSchG NRW (Pflicht zum Führen eines gültigen Kennzeichens) sicher? Die unteren Naturschutzbehörden führen stichprobenweise sowie teilweise auch in konzertierten Aktionen Vor-Ort-Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob der Pflicht zur Führung eines gültigen Kennzeichens nachgekommen wird. Vorgaben für die Intensität und Häufigkeit dieser Kontrollen gibt es nicht. Die Kontrollen müssen personell und faktisch leistbar sein, vor allem am Wochenende, wo das Reitaufkommen am größten sein dürfte. Darüber hinaus haben sich Gespräche mit den Reiterverbänden, die wiederum auf ihre Mitglieder einwirken können sowie Presseaufrufe als wirksames Mittel erwiesen. Auch die gezielte Ansprache von Reitern im Gelände hat sich positiv auf die Zahlungsmoral ausgewirkt. Gute Erfahrungen haben einige Kreise und kreisfreie Städte gemacht, indem zur Beschleunigung des Verfahrens zu Anfang des Jahres die Plaketten an diejenigen Reiter versendet werden, die einem Abo-Verfahren mit Einzugsermächtigung zugestimmt haben. Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung Tiere Anzahl Anzahl 05 Nordrhein-Westfalen 5632 72142 051 Düsseldorf, Regierungsbezirk 845 16371 05111 Düsseldorf, krfr. Stadt 26 882 05112 Duisburg, krfr. Stadt 19 445 05113 Essen, krfr. Stadt 39 1057 05114 Krefeld, krfr. Stadt 16 443 05116 Mönchengladbach, krfr. Stadt 21 316 05117 Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 19 623 05119 Oberhausen, krfr. Stadt 5 70 05120 Remscheid, krfr. Stadt 16 235 05122 Solingen, krfr. Stadt 14 264 05124 Wuppertal, krfr. Stadt 36 717 05154 Kleve, Kreis 187 2170 05158 Mettmann, Kreis 88 2552 05162 Rhein-Kreis Neuss 85 2167 05166 Viersen, Kreis 85 1608 05170 Wesel, Kreis 189 2822 053 Köln, Regierungsbezirk 1096 16908 05313 Aachen, krfr. Stadt - - 05314 Bonn, krfr. Stadt 8 345 05315 Köln, krfr. Stadt 17 482 05316 Leverkusen, krfr. Stadt 14 448 05334 Städteregion Aachen (einschl. Stadt Aachen) 123 1715 05354 Aachen, Kreis - - 05358 Düren, Kreis 88 1087 05362 Rhein-Erft-Kreis 73 1900 05366 Euskirchen, Kreis 189 1878 05370 Heinsberg, Kreis 81 1028 05374 Oberbergischer Kreis 210 2201 05378 Rheinisch-Bergischer Kreis 113 2184 05382 Rhein-Sieg-Kreis 180 3640 055 Münster, Regierungsbezirk 1434 15995 05512 Bottrop, krfr. Stadt 16 354 05513 Gelsenkirchen, krfr. Stadt 15 269 05515 Münster, krfr. Stadt 85 1405 05554 Borken, Kreis 247 1917 05558 Coesfeld, Kreis 253 3446 05562 Recklinghausen, Kreis 175 3000 Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung Stichtag Kreisfreie Städte und Kreise Tierarten Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung und Zahl der Tiere nach Tierarten (35) - kreisfreie Städte und Kreise - Stichtag 01.03.2016 Einhufer Abgerufen am 30.11.20 / 16:10:17 Seite 1 von 10 WILLEM Schreibmaschine Anlage 1 WILLEM Schreibmaschine Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung Tiere Anzahl Anzahl Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung Stichtag Kreisfreie Städte und Kreise Tierarten Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung und Zahl der Tiere nach Tierarten (35) - kreisfreie Städte und Kreise - Stichtag Einhufer 05566 Steinfurt, Kreis 354 3142 05570 Warendorf, Kreis 289 2462 057 Detmold, Regierungsbezirk 972 9266 05711 Bielefeld, krfr. Stadt 34 592 05754 Gütersloh, Kreis 194 1972 05758 Herford, Kreis 75 994 05762 Höxter, Kreis 186 1173 05766 Lippe, Kreis 150 1914 05770 Minden-Lübbecke, Kreis 180 1421 05774 Paderborn, Kreis 153 1200 059 Arnsberg, Regierungsbezirk 1285 13602 05911 Bochum, krfr. Stadt 15 397 05913 Dortmund, krfr. Stadt 36 772 05914 Hagen, krfr. Stadt 23 392 05915 Hamm, krfr. Stadt 50 454 05916 Herne, krfr. Stadt 8 242 05954 Ennepe-Ruhr-Kreis 131 2005 05958 Hochsauerlandkreis 251 1791 05962 Märkischer Kreis 167 2004 05966 Olpe, Kreis 119 691 05970 Siegen-Wittgenstein, Kreis 165 1192 05974 Soest, Kreis 201 1547 05978 Unna, Kreis 119 2115 05 Nordrhein-Westfalen 6700 83600 051 Düsseldorf, Regierungsbezirk 1000 16000 05111 Düsseldorf, krfr. Stadt . . 05112 Duisburg, krfr. Stadt . . 05113 Essen, krfr. Stadt . . 05114 Krefeld, krfr. Stadt . . 05116 Mönchengladbach, krfr. Stadt . . 05117 Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt . . 05119 Oberhausen, krfr. Stadt . . 05120 Remscheid, krfr. Stadt . . 05122 Solingen, krfr. Stadt . . 05124 Wuppertal, krfr. Stadt . . 05154 Kleve, Kreis . . 05158 Mettmann, Kreis . . 05162 Rhein-Kreis Neuss . . 01.03.2013 Abgerufen am 30.11.20 / 16:10:17 Seite 2 von 10 Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung Tiere Anzahl Anzahl Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung Stichtag Kreisfreie Städte und Kreise Tierarten Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung und Zahl der Tiere nach Tierarten (35) - kreisfreie Städte und Kreise - Stichtag Einhufer 05166 Viersen, Kreis . . 05170 Wesel, Kreis . . 053 Köln, Regierungsbezirk 1300 20600 05313 Aachen, krfr. Stadt - - 05314 Bonn, krfr. Stadt . . 05315 Köln, krfr. Stadt . . 05316 Leverkusen, krfr. Stadt . . 05334 Städteregion Aachen (einschl. Stadt Aachen) . . 05354 Aachen, Kreis - - 05358 Düren, Kreis . . 05362 Rhein-Erft-Kreis . . 05366 Euskirchen, Kreis . . 05370 Heinsberg, Kreis . . 05374 Oberbergischer Kreis . . 05378 Rheinisch-Bergischer Kreis . . 05382 Rhein-Sieg-Kreis . . 055 Münster, Regierungsbezirk 1700 17300 05512 Bottrop, krfr. Stadt . . 05513 Gelsenkirchen, krfr. Stadt . . 05515 Münster, krfr. Stadt . . 05554 Borken, Kreis . . 05558 Coesfeld, Kreis . . 05562 Recklinghausen, Kreis . . 05566 Steinfurt, Kreis . . 05570 Warendorf, Kreis . . 057 Detmold, Regierungsbezirk 1300 / 05711 Bielefeld, krfr. Stadt . . 05754 Gütersloh, Kreis . . 05758 Herford, Kreis . . 05762 Höxter, Kreis . . 05766 Lippe, Kreis . . 05770 Minden-Lübbecke, Kreis . . 05774 Paderborn, Kreis . . 059 Arnsberg, Regierungsbezirk 1500 16400 05911 Bochum, krfr. Stadt . . 05913 Dortmund, krfr. Stadt . . 05914 Hagen, krfr. Stadt . . 05915 Hamm, krfr. Stadt . . 05916 Herne, krfr. Stadt . . 05954 Ennepe-Ruhr-Kreis . . Abgerufen am 30.11.20 / 16:10:17 Seite 3 von 10 Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung Tiere Anzahl Anzahl Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung Stichtag Kreisfreie Städte und Kreise Tierarten Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung und Zahl der Tiere nach Tierarten (35) - kreisfreie Städte und Kreise - Stichtag Einhufer 05958 Hochsauerlandkreis . . 05962 Märkischer Kreis . . 05966 Olpe, Kreis . . 05970 Siegen-Wittgenstein, Kreis . . 05974 Soest, Kreis . . 05978 Unna, Kreis . . 05 Nordrhein-Westfalen 6979 78546 051 Düsseldorf, Regierungsbezirk 1113 18699 05111 Düsseldorf, krfr. Stadt 30 784 05112 Duisburg, krfr. Stadt 24 430 05113 Essen, krfr. Stadt 41 985 05114 Krefeld, krfr. Stadt 18 478 05116 Mönchengladbach, krfr. Stadt 24 408 05117 Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 23 684 05119 Oberhausen, krfr. Stadt 6 116 05120 Remscheid, krfr. Stadt 18 244 05122 Solingen, krfr. Stadt 15 320 05124 Wuppertal, krfr. Stadt 42 585 05154 Kleve, Kreis 270 2814 05158 Mettmann, Kreis 123 2805 05162 Rhein-Kreis Neuss 111 2800 05166 Viersen, Kreis 105 1816 05170 Wesel, Kreis 263 3430 053 Köln, Regierungsbezirk 1262 17101 05313 Aachen, krfr. Stadt - - 05314 Bonn, krfr. Stadt 10 306 05315 Köln, krfr. Stadt 20 428 05316 Leverkusen, krfr. Stadt 21 537 05334 Städteregion Aachen (einschl. Stadt Aachen) 128 1709 05354 Aachen, Kreis - - 05358 Düren, Kreis 96 1183 05362 Rhein-Erft-Kreis 69 1857 05366 Euskirchen, Kreis 202 2296 05370 Heinsberg, Kreis 105 923 05374 Oberbergischer Kreis 229 2099 05378 Rheinisch-Bergischer Kreis 141 2267 05382 Rhein-Sieg-Kreis 241 3496 055 Münster, Regierungsbezirk 1763 17375 01.03.2010 Abgerufen am 30.11.20 / 16:10:17 Seite 4 von 10 Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung Tiere Anzahl Anzahl Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung Stichtag Kreisfreie Städte und Kreise Tierarten Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung und Zahl der Tiere nach Tierarten (35) - kreisfreie Städte und Kreise - Stichtag Einhufer 05512 Bottrop, krfr. Stadt 20 426 05513 Gelsenkirchen, krfr. Stadt 19 283 05515 Münster, krfr. Stadt 105 1497 05554 Borken, Kreis 329 2245 05558 Coesfeld, Kreis 315 3646 05562 Recklinghausen, Kreis 208 3097 05566 Steinfurt, Kreis 447 3451 05570 Warendorf, Kreis 320 2730 057 Detmold, Regierungsbezirk 1273 10217 05711 Bielefeld, krfr. Stadt 41 469 05754 Gütersloh, Kreis 282 2391 05758 Herford, Kreis 100 1024 05762 Höxter, Kreis 223 1304 05766 Lippe, Kreis 187 2039 05770 Minden-Lübbecke, Kreis 238 1572 05774 Paderborn, Kreis 202 1418 059 Arnsberg, Regierungsbezirk 1568 15154 05911 Bochum, krfr. Stadt 27 574 05913 Dortmund, krfr. Stadt 42 766 05914 Hagen, krfr. Stadt 27 255 05915 Hamm, krfr. Stadt 53 485 05916 Herne, krfr. Stadt 11 283 05954 Ennepe-Ruhr-Kreis 154 2203 05958 Hochsauerlandkreis 300 2230 05962 Märkischer Kreis 227 2114 05966 Olpe, Kreis 151 819 05970 Siegen-Wittgenstein, Kreis 171 1228 05974 Soest, Kreis 246 1838 05978 Unna, Kreis 159 2359 ______________ Aus Gründen der Geheimhaltung werden Daten der Agrarstrukturerhebung 2013 nur gerundet weitergegeben. Dadurch sind in den Tabellen die Standard-Zeichenerklärungen für '0' (weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts) nicht mehr zutreffend. © IT.NRW, Düsseldorf, 2020. Dieses Werk ist lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. | Stand: 30.11.2020 / 16:10:06 Abgerufen am 30.11.20 / 16:10:17 Seite 5 von 10 Auszug aus Zeitreihen zur Landwirtschaft in NRW, Herausgegeben von der LWK NRW WILLEM Schreibmaschine Anlage 2 Reitabgabe jeweils in Euro 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 Einnahmen 1.272.096,55 1.295.190,82 1.241.648,79 1.283.019,30 1.235.477,40 1.270.737,10 1.180.739,16 1.185.260,64 1.198.719,98 1.198.097,47 1.205.656,16 1.185.097,69 1.120.920,65 1.125.783,63 1.090.480,94 1.147.554,47 1.102.367,39 1.092.207,07 Ausgaben 805.644,21 1.388.907,15 1.096.830,22 1.074.809,00 1.351.778,63 1.234.767,36 1.041.693,00 993.296,71 1.155.838,66 994.417,54 1.260.083,08 985.356,53 1.175.573,10 923.204,74 1.168.025,37 1.074.639,78 1.225.360,48 1.113.865,50 WILLEM Schreibmaschine Anlage 3 WILLEM Schreibmaschine