LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12097 14.12.2020 Datum des Originals: 11.12.2020/Ausgegeben: 18.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4650 vom 5. November 2020 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11703 Welche Fortschritte macht die Landesverwaltung bei der Erreichung ihrer Klimaneutralität? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon in der Vorlage 17/511 sprach Minister Pinkwart davon, dass eine CO2-Eröffnungsbilanz erstellt werden müsse. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2162 vom 16. April 2019 hieß es dann hingegen, dass ein Konzept erarbeitet werde, wie die Klimaneutrale Landesverwaltung als „Audit“ umgesetzt werden kann. Doch auch 1,5 Jahre später ist eine genaue Analyse der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung, abseits einer ersten bereits im Klimaschutzplan 2015 veröffentlichten Schätzung auf Basis von Daten aus 2010, noch immer nicht bekannt. Geschweige denn eine Darstellung ihrer Entwicklung über die vergangenen Jahre. 2017 wurde eine Geschäftsstelle im MWIDE eingerichtet und seit 2019 soll die Belegung der Landesliegenschaften mit PV-Anlagen per Kabinettsbeschluss beschleunigt umgesetzt werden. Abseits dieser Maßnahmen sind jedoch bis heute keine maßgeblichen Fortschritte gegenüber dem Stand im Klimaschutzplan von 2015 erkennbar. Minister Pinkwart hat Ende September angekündigt, dass die Beratung zur Umsetzung einer klimaneutralen Landesverwaltung ab dem Jahr 2022 in einer landeseigenen Energie- und Klimaagentur verstärkt werden soll. Wie das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 jedoch praktisch erreicht werden soll bleibt; weiterhin unklar. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4650 mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12097 2 1. Wie hoch waren die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung laut der in Vorlage 17/511 angekündigten CO2-Eröffnungsbilanz? 2. Welche Fortschritte hat die Landesregierung bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen in ihrem Verantwortungsbereich gemacht? (Bitte für die Jahre 2017 bis 2019 angeben und unterscheiden in direkte und indirekte Treibhausgasemissionen) Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die CO2-Emissionen der Landesverwaltung sollen nach Vorschlag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie in Audit-Prozessen nach anerkanntem Standard erfasst werden. Der Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) berechnet bereits die CO2-Emissionen, die durch den Betrieb der Liegenschaften im Verwaltungsvermögen des BLB NRW entstehen. Dabei wird nicht zwischen den direkten und den indirekten CO2-Emissionen differenziert. • Da der BLB NRW seit 2016 Ökostrom beschafft, fallen für den Strombereich keine CO2- Emissionen an. Durch die Beschaffung von Ökostrom wird der CO2-Ausstoß im Verhältnis zum deutschen Strom-Mix jährlich um rund 140.000 t CO2 verringert. • Auf die Wärmeversorgung (ohne Dritt- und Fremdanmietungen) entfielen im Jahr 2017 rund 173.000 t CO2 und im Jahr 2018 rund 182.000 t CO2. Für das Jahr 2019 liegen dem BLB NRW noch keine vollständigen und plausibilisierten Daten vor. Der BLB NRW verfolgt das Ziel der Einsparung von CO2 durch die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen und Projekten wie z.B. dem Ausbau von Erneuerbaren Energien, dem Energiesparcontracting (ESC) sowie der Anlagen- und Betriebsoptimierung für die Landesliegenschaften. 3. Wie viele Photovoltaikanlagen wurden auf Landesliegenschaften seit dem Kabinettsbeschluss im März 2019 neu installiert? Der BLB NRW sieht nach Bewertung komplexer steuer- und energierechtlicher Fragestellungen seit 2020 eine strukturierte Umsetzung der Errichtung von PV-Anlagen vor. Im Jahr 2020 wurde der Bau von 15 Anlagen in Auftrag gegeben, von denen bis Ende des Jahres 7 Anlagen am Netz sein werden. Für 2021 ist die Fertigstellung weiterer 15 Anlagen geplant. 4. Welche konkreten Anforderungen an die Energieeffizienz von neu zu errichtenden Landesliegenschaften gelten aktuell? Die Anforderung an die Energieeffizienz von Gebäuden ergibt sich im Wesentlichen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, erfolgt bei einem Großteil der landeseigenen Gebäude eine Eignungsprüfung bezüglich der Errichtung von Photovoltaikanlagen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12097 3 5. Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Bepreisung) werden die Kosten für fossile Energieträger absehbar steigen. Zudem werden aufgrund des Ziels der klimaneutralen Landesverwaltung ab 2030 verbleibende Emissionen der Landesliegenschaften zwangsläufig ausgeglichen werden müssen. Inwiefern werden diese Fakten bei langfristigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen neu zu errichtender Landesliegenschaften berücksichtigt? Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen technischer Anlagen von neu zu errichtenden Gebäuden oder Sanierungen werden die Auswirkungen der CO2-Bepreisung im Rahmen der später anfallenden Energie- und Betriebskosten berücksichtigt. Künftig soll bei der Erstellung von Energiekonzepten für Neubauten die Betrachtung der CO2- Bepreisung eingerechnet werden. Hintergrund ist, dass die Kosten der CO2-Bepreisung nach der Inbetriebnahme der Gebäude anfallen, somit in den Gültigkeitszeitraum des Brennstoffemissionshandelsgesetzes fallen und damit Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Neubauten bzw. Sanierungen haben. Das Land verfolgt bei immobilienwirtschaftlichen Bedarfen (beispielsweise Neubau bzw. Sanierung) im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die aktive Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. Dabei wird zukünftig die CO2-Bepreisung verstärkt einzubeziehen sein.