LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12102 14.12.2020 Datum des Originals: 14.12.2020/Ausgegeben: 18.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4689 vom 24. November 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11965 Nachgefragt: Wie steht es um den Schutz der Beschäftigten in den Ministerien des Landes NRW vor dem Coronavirus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Viele Arbeitgeber kommen ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Prävention besonders in Zeiten der Covid-19-Pandemie mit hohem Verantwortungsbewusstsein nach. Damit übernehmen sie nicht nur Verantwortung für die Gesundheit ihrer eigenen Mitarbeiter, sondern leisten auch einen unschätzbaren Beitrag zur Eindämmung des Virus. Wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sind in diesen Zeiten Hygienekonzepte, flexible Homeoffice-Regelungen, Regelungen zur Maskenpflicht in Diensträumen sowie zu Dienstreisen und der Durchführung von Besprechungen. Viele Unternehmen , bei denen eine großzügige Homeoffice-Regelung nicht möglich ist, setzen auf Rotationspläne oder alternierendes Homeoffice. Für die in den nordrhein-westfälischen Ministerien über 5.800 Beschäftigten scheinen diese vorausblickenden Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht zuzutreffen. Ein einheitliches Vorgehen im Bereich der Pandemieprävention sowie des Beschäftigtenschutzes ist nicht erkennbar . Die Fahrpläne der Ministerien in diesen Bereichen gehen unterschiedlichen Regelegungen nach. Dabei begegnen Beschäftigte vielfach einer ausgeprägten Misstrauenskultur durch die jeweilige Ministeriumsspitze. Homeoffice wird dabei als effektives Mittel der Kontaktreduktion verhindert. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4689 mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12102 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die jeweils ressortspezifisch getroffenen Regelungen wurden und werden an die jeweilige Pandemielage angepasst. Diese Anpassungen erfolgen zum Teil niederschwellig, aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, der besonderen Anforderungen an den Präsenzbetrieb oder auch veranlasst durch Vorgaben Dritter (bspw. Vermieter). Dabei werden Änderungen oder Anpassungen nicht in jedem Einzelfall mit dem Änderungsdatum dokumentiert, sondern beispielsweise in Leitungsbesprechungen verabredet und sodann umgesetzt. Auf diese Weise werden einerseits verlässliche Regelungen geschaffen und es wird andererseits auf die dynamische Lage kurzfristig und angemessen reagiert. 1. Zu welchem genauen Zeitpunkt wurden die mit Frage 1 der Kleinen Anfrage 4654 (Drs. 17/11707) erfragten Regelungen erlassen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Datum und Ministerium) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Zu welchem genauen Zeitpunkt wurde in den nordrhein-westfälischen Ministerien das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz veranlasst? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Datum und Ministerium) Die Landesregierung hat von Beginn der Pandemie an die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygieneregeln beachtet und ihre Beschäftigten dementsprechend informiert. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist jeweils in dem Maße angeregt, empfohlen oder auch angeordnet worden, wie es der Pandemielage, den rechtlichen Vorgaben, den ressortspezifischen Erfordernissen oder Vorgaben Dritter (bspw. Vermieter) entsprach. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3 In welcher Größenordnung fanden seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie Veranstaltungen in den nordrhein-westfälischen Landesministerien statt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Ministerium, Datum, Personenanzahl sowie ob die Veranstaltungen unter Einbeziehung von Externen oder rein intern stattgefunden haben) Der Veranstaltungsbetrieb in den Landesministerien ist seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie kontinuierlich an den jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Infektionsgeschehen ausgerichtet worden. Mit Rücksicht darauf sind Ob und Wie der Durchführung von Veranstaltungen (Termin, Teilnehmerzahl, Art der Durchführung der Veranstaltungen etwa in Präsenz, digital oder hybrid) fortlaufend überprüft und gegebenenfalls sehr kurzfristig angepasst worden. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Veranstaltungen, der Menge der vor diesem Hintergrund vorgenommenen Modifikationen und der Kurzfristigkeit der oft notwendigen Umplanungen kann eine Übersicht in der gewünschten Form nicht in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit erstellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12102 3 4. Seit wann gelten welche Schutzmaßnahmen in den nordrhein-westfälischen Landesministerien für MitarbeiterInnen, die in Mehrpersonenbüros arbeiten? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Ministerium, getroffener Maßnahme sowie Datum) Die Landesregierung hat seit Beginn der Pandemie dafür Sorge getragen, dass alle Beschäftigten der Landesregierung angemessen vor einer Infektion geschützt werden. Diese Maßnahmen waren zunächst an den individuellen Erfordernissen einzelner Beschäftigten orientiert; mit Zunahme des Infektionsgeschehens verlagerten sich die Schutzmaßnahmen von individuellen (z.B. zur Verfügung stellen von Mund-Nasen-Schutzmasken oder Spuckschutzwänden), baulichen (z.B. Neuanordnung der Büroeinrichtungen, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten) oder organisatorischen Maßnahmen (z.B. Schichtbelegung) zur einer großzügigen Gewährung von Homeoffice, so dass es spezieller Regeln für die Mehrfachbelegung von Büroräumen nicht bedurfte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Zu welchem genauen Zeitpunkt wurden die Homeoffice-Regelungen für die MitarbeiterInnen in den nordrhein-westfälischen Ministerien an die Lage der Covid-19-Pandemie angepasst? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Art der Regelung, Datum und Ministerium) Die Homeoffice-Regelungen wurden und werden regelmäßig an die pandemische Lage angepasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.