LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12142 15.12.2020 Datum des Originals: 15.12.2020/Ausgegeben: 21.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4675 vom 13. November 2020 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/11839 Corona ist keine Reise wert – was gilt für die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Beginn der Pandemie warnen das Auswärtige Amt, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinnenministerium zusammen mit dem Robert-Koch-Institut immer wieder vor Reisen in sogenannte Risikogebiete. Zuletzt hatte auch die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger in einer Anzeigenkampagne dazu aufgefordert, Reisen in Risikogebiete zu vermeiden. Der Reisetätigkeit des Ministerpräsidenten tat das jedoch keinen Abbruch – laut Medienberichten war er zuvor noch in Sachsen-Anhalt zu Besuch bei Ministerpräsident Haseloff, in Schleswig-Holstein bei Ministerpräsident Günther, in Sachsen bei Ministerpräsident Kretschmer und darüber hinaus mit Delegation in Griechenland, in Paris sowie zu einer Audienz beim Papst in Rom. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 4675 mit Schreiben vom 15. Dezember 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für ein so großes und wirtschaftsstarkes Land wie Nordrhein-Westfalen, das international vernetzt, wirtschaftlich global verflochten und eng in einen transnationalen Regionalraum eingebunden ist, besitzt die Pflege seiner vielfältigen internationalen Beziehungen herausragende Bedeutung. Zur Pflege der internationalen Beziehungen durch die Landesregierung zählen auch Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland. Die Landesregierung steht auch und gerade in dieser – von der Corona-Pandemie geprägten – Zeit in einer besonderen Verantwortung. Viele Reisen wurden für das Frühjahr und den Sommer geplant und mussten wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12142 2 1. Welche Dienstreisen hat der Ministerpräsident seit März 2020 unternommen (innerhalb Deutschlands und international)? Eine flächendeckende einzelfallbezogene Auskunft über Dienstreisen der Mitglieder der Landesregierung widerspricht deren berechtigten Sicherheitsinteressen, da diese Auskünfte Rückschlüsse auf ein Bewegungsprofil zulassen (vgl. Drucksache 17/6461 und Drucksache 17/6919). 2. Welche Landesbedienstete haben den Ministerpräsidenten jeweils auf diesen Reisen begleitet (bitte Funktionsbezeichnungen angeben)? Der Ministerpräsident wird in der Regel von ein bis zwei Personen begleitet. Hinzu kommen jeweils Beschäftigte des Fahrdienstes und der Sicherheit. Für die vom Fragesteller benannten inländischen Dienstreisen nach Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt wird zudem auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 4241 verwiesen. 3. Sofern es sich bei den Dienstreisen auch um Flugreisen handelte: In welcher Klasse sind der Ministerpräsident bzw. die Landesbediensteten jeweils geflogen (bitte einzeln auflisten)? 4. In welchen Klassen sollen die Bediensteten des Landes laut Richtlinien der Staatskanzlei bzw. des Landes bei der Nutzung eines Flugzeugs reisen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Buchungsverhalten bei Dienstreisen folgt den reisekostenrechtlichen Vorgaben und entspricht stets den haushaltsrechtlich gebotenen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. Drucksache 17/6778). 5. Welche Kosten sind dem Land durch die Reisen seit März 2020 entstanden? Die Kosten für die Dienstreisen des Ministerpräsidenten bewegen sich voll und ganz im Rahmen der im EP 02 veranschlagten Haushaltsmittel. Die Vorgaben des Reisekostenrechts des Landes Nordrhein-Westfalen sind hierbei eingehalten worden (vgl. Drucksache 16/1769).