LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12162 16.12.2020 Datum des Originals: 16.12.2020/Ausgegeben: 22.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4669 vom 12. November 2020 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11822 Sexueller Missbrauch von Minderjährigen gegen Entgelt und Ausbeutung von minderjährigen Prostituierten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wer sexuelle Handlungen von Minderjährigen fördert, macht sich gemäß § 180 StGB strafbar. Wer durch die Vermittlung, das Gewähren oder das Verschaffen von Gelegenheiten sexueller Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexueller Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren Vorschub leistet, wird mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft. Ebenfalls bestraft wird, wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt oder durch die Vermittlung Vorschub leistet, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen. Wer einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt, wird gemäß § 180a StGB bestraft. Zwischen 2016 und 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 120 Fälle der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder der Ausbeutung von Prostituierten §§ 180, 180a StGB bekannt.1 Gemäß § 182 Abs. 2 StGB wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. 2016 wurde erstmalig die Lagedarstellung „Menschenhandel zum Zweck der kommerziellen sexuellen Ausbeutung Minderjähriger“ erfasst. Damals wurden fünf Opfer identifiziert.2 Seitdem steigt jährlich die Zahl der Opfer. So waren 2017 bereits 14, 2018 24 und im vergangenen Jahr waren 28 Opfer des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung minderjährig.3 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4669 mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 im Namen der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1 Vgl. PKS NRW für die Jahre 2016 bis 2019 2 Vgl. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Lagebild für NRW 2016 - LKA NRW 3 Vgl. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Lagebild für NRW 2017 - LKA NRW, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Lagebild für NRW 2018 - LKA NRW und Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4532 „Menschenhandel und Ausbeutung 2019“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12162 2 Vorbemerkung der Landesregierung Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Die Förderung sexueller Handlungen und der sexuelle Missbrauch Minderjähriger gegen Entgelt werden in der PKS seit dem 01.01.2018 separat erfasst. Eine Aussage zu den Jahren 2016 und 2017 ist daher nicht möglich. Zur Beantwortung der Fragen wurden nur Fälle berücksichtigt, in denen Opfer unter 18 Jahren erfasst wurden. 1. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Opfer der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen, der Ausbeutung minderjähriger Prostituierter und des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen Entgelt (§§ 180, 180a und 182 Abs. 2 StGB) in den Jahren 2016 bis 2019? Die angefragten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB 2018 2019 Anzahl Opfer davon: Anzahl Opfer davon: Anzahl StA Anzahl StA 15 12 deutsch 12 11 deutsch 1 kosovarisch 1 ungeklärt 1 serbisch 1 syrisch Ausbeuten von Prostituierten § 180 a StGB 2016 2017 Anzahl Opfer davon: Anzahl Opfer davon: Anzahl StA Anzahl StA 1 1 deutsch 1 1 ungarisch 2018 2019 Anzahl Opfer davon: Anzahl Opfer davon: Anzahl StA Anzahl StA 2 1 deutsch 2 1 deutsch 1 ungeklärt 1 kosovarisch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12162 3 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt § 182 Absatz 2 StGB 2018 2019 Anzahl Opfer davon: Anzahl Opfer davon: Anzahl StA Anzahl StA 44 37 deutsch 52 42 deutsch 2 afghanisch 2 bulgarisch 1 kosovarisch 2 rumänisch 1 polnisch 1 algerisch 1 rumänisch 1 angolanisch 1 syrisch 1 kosovarisch 1 ungeklärt 1 österreichisch 1 serbisch 1 ungarisch 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Alter der Opfer der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen, der Ausbeutung minderjähriger Prostituierter und des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen Entgelt (§§ 180, 180a und 182 Abs. 2 StGB) in den Jahren 2016 bis 2019? Die angefragten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB Jahr Opfer Insgesamt davon: bis unter 6 Jahren 6 bis unter 14 Jahren 14 bis unter 16 Jahren 16 bis unter 18 Jahren 2018 15 1 1 5 8 2019 12 1 2 3 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12162 4 3. Wie erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung in den Fällen des Menschenhandels zum Zweck der kommerziellen sexuellen Ausbeutung Minderjähriger typischerweise die Einschleusung nach Deutschland? Schleusungen minderjähriger Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Deutschland erfolgen sehr unterschiedlich. Schleusungsrouten und -arten sind von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig, wie zum Beispiel Herkunftsländern, Grenzüberwachungsmaßnahmen und -kontrollen. Der Transport auf dem Landweg erfolgt in der Regel zu Fuß oder mit Fahrzeugen, wobei im Rahmen des Grenzübertritts häufig sogenannte Behältnisschleusungen erfolgen. Der Transport von Personen erfolgt dabei auf eine dafür nicht vorgesehen Weise (zum Beispiel in Containern), die mit einer Gefahr für Leib oder Leben der Geschleusten einhergehen kann. Auf dem Seeweg erfolgt der Transport in der Regel mit Hilfe von Schlauchbooten. Auch die illegale Migration auf dem Luftweg gewinnt zunehmend an Bedeutung. Scheineheschließungen, der Nutzung von Falschidentitäten, dem Verkauf echter Dokumente im Internet sowie dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und der Visa-Erschleichung kommen dabei eine wichtige Bedeutung zu. Ausbeuten von Prostituierten § 180 a StGB Jahr Opfer Insgesamt davon: bis unter 6 Jahren 6 bis unter 14 Jahren 14 bis unter 16 Jahren 16 bis unter 18 Jahren 2016 1 0 0 0 1 2017 1 0 0 0 1 2018 2 0 0 0 2 2019 2 0 0 0 2 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt § 182 Abs. 2 StGB Jahr Opfer Insgesamt davon: bis unter 6 Jahren 6 bis unter 14 Jahren 14 bis unter 16 Jahren 16 bis unter 18 Jahren 2018 44 0 0 25 19 2019 52 0 0 31 21 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12162 5 Beispielhaft können zwei Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2016 bis 2018 genannt werden. In einem Fall erfolgte die Schleusung eines minderjährigen Opfers aus Uganda auf dem Luftweg nach Europa. Im zweiten Fall wurden die minderjährigen Opfer aus Nigeria zunächst per Pkw über den Niger nach Libyen verbracht. Von dort aus erfolgte die Überfahrt nach Sizilien und weiter auf dem Landweg mit verschiedenen Reisebussen in das Ruhrgebiet. In den Fällen statteten die Menschenhändler die Opfer vor der Schleusung mit einem Visum bzw. gefälschten Pässen aus. 4. In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Landesregierung Opfer der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen, der Ausbeutung minderjähriger Prostituierter und des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen Entgelt (§§ 180, 180a und 182 Abs. 2 StGB) Asylsuchende? Der Aufenthaltsstatus der Opfer wird in der PKS seit dem 01.01.2019 registriert. Seit dem 01.01.2016 wird in der Opferspezifik hilfsweise der Wert „Asylbewerber/Flüchtling“ erfasst, wenn das Opfer unerlaubt aufhältig, Asylbewerber, Asylberechtigter, Kontingentflüchtling oder geduldet ist. Im Jahr 2019 wurde ein Opfer des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen Entgelt mit dem Aufenthaltsstatus „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ erfasst. 5. Welche Therapieangebote für die Opfer werden vom Land NRW angeboten oder aber vom Land NRW finanziell unterstützt? Den minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs stehen bei Bedarf grundsätzlich die Angebote der Regelversorgung (niedergelassene Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater, Angebote der psychiatrischen Institutsambulanzen, ggf. auch Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie) zur Verfügung. Zur Information und Bündelung der landesweiten Maßnahmen und Angebote hat die Landesregierung im September 2020 das Opferschutzportal NRW (www.opferschutzportal.nrw) veröffentlicht. Dieses dient insbesondere Betroffenen und Angehörigen als Lotse, um im Akutfall über eine Umkreissuche ein passgenaues Angebot in der Nähe zu finden, z.B. auch Therapieangebote für Kinder und Jugendliche. Das Opferschutzportal stellt zudem Informationen und Materialien aller Landesbehörden zu relevanten Themen bereit.