LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12163 16.12.2020 Datum des Originals: 16.12.2020/Ausgegeben: 22.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4708 vom 30. November 2020 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/12005 Influencer Marketing in der Staatskanzlei? - Welchen Einfluss hatten die Geschäftsbeziehungen des Sohnes des NRW-Ministerpräsidenten zum Modehersteller van Laack auf die Auftragsvergabe der Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Interview mit der Rheinischen Post vom 28.11.2020 hat der Chef des Modeherstellers van Laack, Christian v. D., davon berichtet, dass ein lukrativer Auftrag durch das Land zur Beschaffung von Schutzmasken durch seine geschäftlichen Kontakte zum Sohn des NRW- Ministerpräsidenten zustande gekommen sei. Laut WAZ vom 30.11.2020 soll das Land bei van Laack nicht nur eine Millionen Masken für die NRW-Polizei bestellt, sondern auch zehn Millionen Schutzkittel in Auftrag gegeben haben. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4708 mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister des Innern und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Produkte wurden in welchem Umfang zu welchen Konditionen seit März 2020 durch die Landesregierung bei der Fa. van Laack in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln auflisten) Seit März 2020 erteilten Ministerien der Landesregierung die nachfolgenden Aufträge an das Unternehmen. van Laack: • Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 20.04.2020 über 10 Millionen Schutzkittel mit einem Gesamtauftragswert von 45.408.156,85 EUR. • Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) vom 19.10.2020 über 1.500 Alltagsmasken mit einem Gesamtauftragswert von 1.950,00 EUR. • Auftrag des MKFFI vom 28.10.2020 über weitere 200 individuell designte Alltagsmasken mit einem Gesamtauftragswert von 348,00 EUR. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12163 2 • Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) vom 26.11.2020 über 10.000 Alltagsmasken mit einem Gesamtauftragswert von 19.720,00 EUR. Darüber hinaus vergab das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) folgende Aufträge: • Auftrag vom 12.05.2020 über 1,25 Millionen Alltagsmasken mit einem Gesamtauftragswert von 1.933.750 EUR. • Auftrag vom 06.11.2020 über 1,25 Millionen Alltagsmasken mit einem Gesamtauftragswert von 1.933.750 EUR. Die Auftragswerte sind jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer dargestellt. 2. Nach welchen Vergabeverfahren wurden die jeweiligen Aufträge an die Fa. van Laack erteilt? (Bitte einzeln auflisten für jede Auftragsvergabe an das Unternehmen) 3. Welche anderen Bieter wurden im Rahmen des jeweiligen Vergabeverfahren um Angebote gebeten bzw. haben sich an den jeweiligen Vergabeverfahren beteiligt? Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Sämtliche Aufträge wurden nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums der Finanzen (FM) und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 27. März 2020 (SMBl. NRW. 20021) sowie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 LHO vergeben. Die Aufträge des MKFFI wurden nach einer umfangreichen Markterkundung sowie Preisermittlung im Rahmen eines Direktauftrages beschafft. Aufgrund des geringen Auftragswertes von insgesamt 2.298 EUR musste gemäß des o.g. Runderlasses kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Der Auftrag des MWIDE erfolgte ebenso nach einer umfangreichen Markterkundung und Preisermittlung im Rahmen eines Direktauftrages, für den nach o.g. Runderlass gleichfalls kein Vergabeverfahren durchgeführt werden musste. Im Vergabeverfahren des LZPD lagen neben dem Angebot des Unternehmens van Laack sechs weitere geeignete Angebote über wiederverwendbare Alltagsmasken vor. Das Angebot des Unternehmens van Laack erwies sich dabei als das wirtschaftlichste, zudem war das Unternehmen van Laack sofort lieferbereit, sodass dieses den Zuschlag erhielt. Der Auftrag des MAGS vom 20.04.2020 wurde unter Berücksichtigung des o.g. Runderlasses im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Dies ist in Abgrenzung zu den vorgenannten Aufträgen, die eine Beschaffung von Alltagsmasken zum Gegenstand hatten, insbesondere darin begründet, dass es hier um Persönliche Schutzausrüstung (PSA) geht. Zu Beginn der Corona-Virus Pandemie konnte auf den üblichen Vertriebswegen keine verkehrsfähige PSA in signifikanten Umfang erworben werden. Das gezielte Einholen von Angeboten für PSA war schon aus diesem Grund – anders als im Falle von Alltagsmasken – nicht sachgerecht, da nicht erfolgsversprechend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12163 3 MAGS hat wie auch Behörden des Bundes und anderer Länder in dieser Situation versucht, PSA auf dem chinesischen Markt zu erwerben. Infolgedessen wurde das MAGS mit Angeboten von Händlern überschwemmt. Angebote von heimischen Unternehmen erfolgten hingegen nur in einem sehr geringen Umfang und sehr oft ohne Nachweis über die Einhaltung entsprechender Qualitätsanforderungen bzw. in Bezug auf Alltagsmasken. 4. Welcher Zeitraum verging zwischen jenem in der Rheinischen Post erwähnten Telefonat von Ministerpräsident Laschet mit Christian v. D. und der ersten Auftragsvergabe durch die Landesregierung an van Laack? Das erwähnte Telefonat erfolgte am 29.03.2020. Unmittelbar nach dem Telefonat hat die dafür eingerichtete zentrale Stelle im MAGS Kontakt aufgenommen und das Prüfverfahren eingeleitet. Alle Angebote wurden von der zentralen Prüfstelle des MAGS auf ihre Tauglichkeit geprüft. Die Auswahl erfolgte über diese zentrale Prüfstelle. Die erste Auftragsvergabe erfolgte am 20.04.2020. 5. Hat es im Zusammenhang mit diesen Aufträgen durch das Land NRW Provisionen für Vermittlungstätigkeiten gegeben? Nein.