LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12186 17.12.2020 Datum des Originals: 17.12.2020/Ausgegeben: 23.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4680 vom 19. November 2020 der Abgeordneten Wibke Brems, Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/11890 Hat die Landesregierung ihre Haltung zum geplanten Atommülllager in Würgassen geändert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Anfang März dieses Jahres ist öffentlich bekannt, dass am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen im Kreis Höxter ein „Logistikzentrum“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen soll, die im Endlager Schacht Konrad in Salzgitter laut aktuellen Planungen ab 2027 eingelagert werden sollen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3869 datiert vom 23.07.2020 hatte die Landesregierung eine Positionierung zum geplanten Logistikzentrum am Standort Würgassen vermieden und auf die Verantwortung des Bundesumweltministeriums verwiesen. Gleichzeitig kritisierte sie die ablehnende Positionierung der niedersächsischen Landesregierung zu einem solchen Logistikzentrum auf eigenem Gebiet im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als „nicht sachgerecht“. Mit Schreiben vom 10. November hat nun die zuständige Bezirksregierung Detmold den Widerspruch der bundeseigenen Betreibergesellschaft BGZ gegen die Festlegungen zu der in Rede stehenden Fläche im Regionalplan völlig überraschend abgewiesen. Die Festlegungen im Regionalplan stünden dem Bau des geplanten Logistikzentrums entgegen. Damit steht die Möglichkeit einer Realisierung an diesem Standort infrage, insbesondere der ambitionierte Zeitplan der BGZ zur Realisierung. Es erscheint ausgeschlossen, dass die Bezirksregierung eine solche Entscheidung von bundesweiter Tragweite ohne die Abstimmung mit der Landesregierung getroffen hat. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4680 mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12186 2 1. Inwiefern hat die Landesregierung ihre Positionierung zu den Plänen, am Standort Würgassen ein Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu realisieren, im Vergleich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3869 geändert? Die Landesregierung hält es weiterhin für nicht sachgerecht, das Verfahren der zuständigen Behörden durch eine vorsorgliche Positionierung zu begleiten. Siehe dazu auch in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3869 (LT-Drucksache 17/10321) Antwort zu Frage 3. 2. Inwiefern teilt die Landesregierung die im Schreiben vom 10. November vertretene Rechtsauffassung der Bezirksregierung Detmold bezüglich der Verfristung des Widerspruchs der BGZ? Der Bescheid ist in eigener Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold ergangen. 3. In welcher Weise hat im Vorfeld zu dieser Entscheidung eine Abstimmung zwischen der Bezirksregierung Detmold und der Landesregierung stattgefunden? Die Bezirksregierung Detmold hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie über die beabsichtigte Prüfung informiert. 4. Welche landesplanerischen Möglichkeiten wie bspw. ein Zielabweichungsverfahren sieht die Landesregierung, um die planerischen Grundlagen für eine Realisierung des geplanten Logistikzentrums am ehemaligen AKW-Standort Würgassen trotz der entgegenstehenden Festlegungen im Regionalplan zu ermöglichen? Stehen Ziele der Raumordnung einem Vorhaben entgegen, stehen grundsätzlich die landesplanerischen Instrumente einer Planänderung oder Zielabweichung zur Verfügung. Insbesondere für die Zielabweichung müssen die Tatbestandsvoraussetzungen des Raumordnungs- bzw. Landesplanungsrechts erfüllt sein. 5. Wird die Landesregierung ihre landesplanerischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Realisierung des geplanten Logistikzentrums am Standort Würgassen zu ermöglichen? Die Landesregierung nimmt keine Vorfestlegung zur zukünftigen „Ausschöpfung der landesplanerischen Möglichkeiten“ vor.