LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12218 22.12.2020 Datum des Originals: 22.12.2020/Ausgegeben: 29.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4692 vom 25. November 2020 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/11968 Eigenschaften der Antigen-Schnelltests Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um Infektionen mit SARS-Cov-2 aufzuspüren, werden mittlerweile vermehrt Antigen- Schnelltests eingesetzt. Insbesondere in Altenheimen sollen diese Tests umfassend zum Einsatz kommen. Diese Schnelltests haben den Vorteil, dass ein Ergebnis deutlich schneller vorliegt als bei einem herkömmlichen PCR-Test. Allerdings besteht nach Medienberichten auch der Nachteil, dass die Schnelltests deutlich ungenauer sind und es daher öfter zu falschen Ergebnissen kommt. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4692 mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. In welchen Fällen werden Antigen-Schnelltests durch staatliche Behörden in NRW eingesetzt? Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern werden Antigen-Schnelltests im Bereich der Polizei NRW verwendet. Seit dem 03.11.2020 werden zudem in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum alle ankommenden Asylsuchenden mittels Antigen-Schnelltest getestet, um hochinfektiöse Personen sofort zu identifizieren und zu isolieren. Im Übrigen werden nicht flächendeckend Antigen-Schnelltests in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) eingesetzt. Einzelfall- bzw. anlassbezogene Testungen mittels Antigen-Tests erfolgten u.a. bei der Rückkehr von für einen längeren Zeitraum abgängigen Personen oder von Personen mit Besuchserlaubnissen, bei symptomatischen Verdachtsfällen sowie bei einem größeren Infektionsgeschehen innerhalb einer Einrichtung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12218 2 2. Welche Sensitivität weisen die bisher eingesetzten Antigen-Schnelltests zur Feststellung einer Infektion mit SARS-Cov-2 auf? 3. Welche Spezifität weisen die bisher eingesetzten Antigen-Schnelltests zur Feststellung einer Infektion mit SARS-Cov-2 auf? 4. Zu welchem Stückpreis werden die Antigen-Schnelltests durch die Landesregierung erworben? Die Fragen 2 – 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam in der anliegenden Tabelle beantwortet. Art der eingesetzten Tests (Hersteller und Artikelbezeichnung) Spezifität der Tests Sensitivität der Tests Stückpreis Medical Technology Promedt, RapiGen, Biocredit Covid-19 Ag 98% 92% 13,91 (incl. MwSt.) SD Biosensor INC. / SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test 99,68% 96,52% ca. 14,00 € (incl. MwSt.) Biocredit Covid-19 Ag (PZN 16708876) des Herstellers Weko Pharma 100% 96% 1 Packung mit 20 Stück zu 269,00 € netto NAL von Minden; Nadal Covid Ag Test 99,90% 97,60% 11,00 € (incl. MwSt.) MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn; Medicovid-AG SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest 96% 100% 12,76 € (ab 1.250 Tests) Roche, SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test 99,68% 96,52% 11,77 € (incl. MwSt.) Roche Diagnostics GmbH, St. Ingebert (Storchen-Apotheke); SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test 99,68% 96,52% 10,72 € (ab 2.500 Tests) CLEARTEST Corona Antigen Schnelltest; Diaprax GmbH, Wesel 96,50% 99,50% 8,00 € (ab 2.500 Tests) Abbott; Panbio COVID-19 Antigentest 99,80% 91,40% 6,40 € 5. Wie viele Schnelltests sollen nach Planung der Landesregierung erworben werden? Für den polizeilichen Bereich wird bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmendaten von einer zunächst ausreichend erfolgten Beschaffung an Schnelltests ausgegangen. In der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW wird der Einsatz von Antigen- Schnelltests derzeit geprüft. Eine mengenmäßige Angabe kann hier aktuell noch nicht erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12218 3 Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie prüft ebenfalls zurzeit die Anschaffung entsprechender Schnelltests. Es gibt jedoch noch keine abschließende Entscheidung und noch keine konkreteren Pläne – etwa hinsichtlich der ggf. anzuschaffenden Stückzahl. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) ist weiterhin ein bedarfsabhängiger Erwerb von Schnelltests vorgesehen. Konkrete Stückzahlen können in diesem Zusammenhang derzeit nicht genannt werden.