LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12219 22.12.2020 Datum des Originals: 22.12.2020/Ausgegeben: 29.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4714 vom 3. Dezember 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/12022 Wann erhalten die PRIMUS-Schulen Klarheit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An fünf nordrhein-westfälischen Schulen läuft derzeit der Schulversuch PRIMUS. Im Juli 2018 präsentierte Schulministerin Gebauer dem Landtagsausschuss für Schule und Bildung den Bericht der ersten Begleitphase der wissenschaftlichen Begleitforschung des Schulversuchs1. Diese lief bis zum 30.09.2017. Der Bericht führt aus, dass die zweite Berichtsphase am 30.09.2020 enden wird. Wir wurden und werden immer wieder darauf hingewiesen, dass es für die Kommunen, in denen PRIMUS-Schulen bestehen, von großer Bedeutung ist, schnellstmöglich eine Zukunftsperspektive zu erhalten. Die örtliche Schulentwicklungsplanung hängt maßgeblich davon ab. Entsprechendes wurde bereits im Zwischenbericht vor zweieinhalb Jahren empfohlen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4714 mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wird der Bericht der zweiten Phase der Landesregierung voraussichtlich zugeleitet? 2. Für wann plant die Landesregierung eine Information des Landtags? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der Schulversuch läuft planmäßig auf der Grundlage des 6. und 10. Schulrechtsänderungsgesetzes. Das Ministerium für Schule und Bildung wird dem Landtag nach Kabinettberatung fristgemäß zum 31.07.2021 berichten. 1 Landtags-Vorlage 17/930 für die Sitzung des ASB am 04.07.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12219 2 3. Wird die Landesregierung auch in Kontakt mit den fünf Schulen und ihren Schulträgern treten? Das Ministerium für Schule und Bildung steht in regelmäßigem und engem Kontakt und Austausch mit den Schulen und den Schulträgern. 4. Soll dieser zweite Bericht Entscheidungsgrundlage darüber sein, welche Zukunft die Schulform PRIMUS hat? 5. Wann wird sich die Landesregierung voraussichtlich zur Zukunft der Schulform PRIMUS positionieren? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Der Bericht wird Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung darstellen und der Landesregierung als eine Erkenntnisquelle bei weiteren Überlegungen dienen.