LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12220 22.12.2020 Datum des Originals: 22.12.2020/Ausgegeben: 29.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4710 vom 1. Dezember 2020 der Abgeordneten Angela Lück SPD Drucksache 17/12016 Unterrichtsstatistik im Corona-Jahr: Wer hilft den Schulen bei der Datenflut der wöchentlichen Corona-Abfrage? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Monaten steht NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer öffentlich wegen ihres Pandemie- Managements in der Kritik. Nachdem die Ministerin nun seit den Sommerferien immer noch kein Konzept für digitalen oder alternativen Unterricht vorlegen kann, steigen in den Schulen die Corona-Zahlen, während immer mehr Schulen zumindest in Teilen schließen müssen. Von rund 2,5 Millionen Schülern in Nordrhein-Westfalen sind nach Zahlen des Schulministeriums 5203 aktuell mit dem Coronavirus infiziert. Unter den etwa 200 000 Lehrern gebe es 721 Infektionsfälle, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) bei einer Pressekonferenz am 23.11.2020. Zum Stichtag 19. November waren 72 711 Schüler und 4231 Lehrer in Quarantäne. Es seien 13 Schulen komplett geschlossen. Aufgrund der Pandemielage waren alle Schulen vor den Sommerferien geschlossen worden, demnach wurde die Erhebung der flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik mit Detailerhebung bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 ausgesetzt. Seit Beginn des neuen Schuljahres wurde dann zusätzlich zur regulären Unterrichtsstatistik eine wöchentliche Corona-Abfrage zum Schulbetrieb eingefordert, die die jeweilige Lage an den Schulen erfasst. Dabei werden die Zahlen der Infektionsfälle und der Quarantänefälle sowie Angaben zum Infektionsschutz und zum Schulbetrieb erfragt. Diese Abfrage verursacht zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4710 mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12220 2 1. Welche zusätzlichen Mittel bzw. personellen Hilfen erhalten die Schulen zur Bewältigung dieses zusätzlichen bürokratischen Aufwands? In der außergewöhnlichen und in ihrer Entwicklung überaus dynamischen Pandemielage, die das Schulleben in Nordrhein-Westfalen seit dem Frühjahr 2020 in erheblichem Maß beeinflusst, besteht ein hoher Bedarf an aktuellen Informationen zu den in der wöchentlichen Corona-Erhebung thematisierten Fragestellungen. Nur auf Basis dieses Wissens, das in vergleichbarer Weise alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland bei ihren Schulen erheben, können fundierte Entscheidungen im Schulbereich getroffen werden. Dabei erhebt die Landesregierung mit der wöchentlichen Corona-Erhebung ausschließlich Daten, die in den Schulen ohne merklichen Rechercheaufwand vorliegen. Die Erhebung besteht darüber hinaus nur aus wenigen Fragen, so dass der bürokratische Aufwand hierfür in engen Grenzen gehalten werden kann. 2. Inwieweit werden die Schulen über die Ergebnisse der Abfragen informiert? Landesweite Ergebnisse der wöchentlichen Corona-Befragung werden anlassbezogen durch das Ministerium für Schule und Bildung bereitgestellt. Dies gibt den Schulen die Gelegenheit zur vergleichenden Einordnung ihrer eigenen Situation. 3. Plant die Landesregierung bei der Erreichung bestimmter Infektionszahlen Maßnahmen an den entsprechenden Schulen bzw. ist für diese Schulen zukünftig ein bestimmtes Unterrichtskonzept geplant? Maßnahmen an Schulen hängen nach den derzeit geltenden Vorgaben immer vom Infektionsgeschehen innerhalb der Schulen ab. Die Grundlage für dann vor Ort zu ergreifende Maßnahmen zur Unterrichtsorganisation bildet die „Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG“, mit der der Distanzunterricht auf eine rechtliche Grundlage gestellt wird.