LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/12226 23.12.2020 Datum des Originals: 23.12.2020/Ausgegeben: 30.12.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4683 vom 20. November 2020 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/11899 Sonderprogramm nur an Schulen. Warum müssen Kitas Spenden sammeln, um die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen zu finanzieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um Sicherheit in der frühkindlichen Bildung zu gewährleisten, braucht es ein Maßnahmenpaket . Ein kleiner Baustein davon könnten Luftfilter sein. Klar ist: Mobile Luftfilter allein können die Corona-Problematik nicht lösen, stellen für viele Kitas aber eine wichtige Ergänzung zum regelmäßigen Lüften dar. Für den Schulbereich erkennt die Landesregierung den Bedarf an und hat ein eigenständiges Sonderprogramm aufgelegt. Von der Millionenförderung können allerdings nur Luftfilter in Klassenräumen und Lehrerzimmern finanziert werden. Kitas oder die Tagespflege gehen bei dem Programm leer aus. In einem Brief an die Eltern, Träger, Leitungen und das Personal von Kitas und Kindertagespflegestellen vom 6.11.2020 verweist das Ministerium auf die Möglichkeit, über das Alltagshelferprogramm eine Förderung für Raumluftfilter erhalten zu können. Das Programm richtet sich allerdings nicht an die Tagespflege und in den Kitas sind die Mittel oftmals bereits verausgabt. Durch die Deckelung auf 10 Prozent des Förderbetrags für Hygienemaßnahmen (max. 1.050 Euro) ist eine Finanzierung effektiver Luftfilteranlagen zudem unrealistisch. Aus diesem Grund müssen Kitas inzwischen Spenden sammeln, um derartige Schutzmaßnahmen in ihren Einrichtungen zu finanzieren (siehe Lippische Landeszeitung vom 20.11.2020, S. 15.) In Schulen werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme und bis zu 4.000 Euro je Gerät gefördert. Zusätzlich wird für jedes geförderte mobile Luftreinigungsgerät pauschal ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt. Selbst wenn Kitas noch Mittel aus dem Alltagshelferprogramm bleiben, die nicht für Schutzmasken oder Desinfektionsmittel verausgabt wurden, werden Schulfilter mit mehr als vier Mal so hohen Summen gefördert. Das Familienministerium hat mehrfach eine Verlängerung des Alltagshelferprogramms angekündigt. Die konkrete Ausgestaltung steht allerdings bislang nicht fest. Die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung benötigen die Anlagen jedoch zeitnah und nicht erst im kommenden Jahr. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4683 mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12226 2 1. Warum wird Kitas und der Tagespflege ein eigenständiges Sonderprogramm zur Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen verwehrt? Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine vierseitige Empfehlung zum Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen erarbeitet. Mobile Luftreinigungsgeräte sind gemäß der Empfehlung des UBA nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet und wenn organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verringerung der Personenanzahl oder größere Abstände nicht realisierbar sind. Vor dem Einsatz ist eine fachgerechte Bewertung der Leistungsdaten und Einsatzbedingungen vorzunehmen und diese Geräte bedürfen regelmäßiger fachgerechter Wartung . Das UBA spricht sich nicht für eine flächendeckende Notwendigkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten aus. 2. Wird die Anschlussfinanzierung des Alltagshelferprogramms nach dem 31.12.2020 so flexibel ausgestaltet sein, dass mit den kommenden Mitteln auch nachträglich Luftfilteranlagen gefördert werden können, die bereits im laufenden Jahr angeschafft wurden? 3. Ist auch im verlängerten Alltagshelferprogramm eine Deckelung auf 10 Prozent für Hygienemaßnahmen vorgesehen? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit den Billigkeitsleistungen für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung können Verbrauchsmaterialien wie Seife, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Einmalhandtücher, Masken u.a. finanziert werden, die bedingt durch die Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsin-frastruktur in Kindestageseinrichtungen erforderlich sind. Darüber hinaus können auch Luftreinigungsgeräte im Rahmen des Budgets angeschafft werden. Einige Einrichtungen haben Luftreinigungsgeräte oder auch CO2-Ampeln aus dem Programm angeschafft. Eine Änderung des Förderrahmens ist nicht vorgesehen. Entscheidend für die Förderung im jeweiligen Zeitraum ist die Ausgabe (Zahlung der Rechnung ). Maßnahmen zur Umsetzung von Hygiene- oder Lüftungskonzepten können auch im Rahmen der laufenden Investitionsprogramme gefördert werden. Überall dort, wo im Rahmen der Förderrichtlinie Ausstattungsmaßnahmen gefördert werden, können mobile Lüftungsgeräte oder Luftfilter bei den förderfähigen Gesamtausgaben berücksichtigt werden. Neben dem Programm „Alltageshelferinnen und -helfer in Kitas“ und der Möglichkeit über die Investitionsförderung besteht auch die Möglichkeit, entsprechende Kosten aus den allgemeinen KiBiz-Mitteln zu finanzieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/12226 3 4. Sind nach Einschätzung der Landesregierung für Kitas mobile Luftfilter von niedrigerer Qualität im Vergleich zu Schulen ausreichend? Da seitens des Landes weder der Einsatz von stationären noch von mobilen Luftfilteranlagen im Bereich der Kindertagesbetreuung empfohlen wird, ist ein Vergleich zum Bereich Schule nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie will die Landesregierung die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Tagespflegepersonen fördern, die ihre Betreuungstätigkeit oftmals im eigenen Haushalt durchführen? Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, sieht das UBA mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften und wenn organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verringerung der Personenanzahl oder größere Abstände nicht realisierbar sind. Eine Förderung über bestehende Möglichkeiten im Rahmen der Investitionsförderung ist hier derzeit nicht geplant.