LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1226 15.11.2017 Datum des Originals: 13.11.2017/Ausgegeben: 20.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 440 vom 17. Oktober 2017 der Abgeordneten Dr. Nadja Büteführ SPD Drucksache 17/984 Lässt die Landesregierung Erfolgsprojekte in benachteiligten Quartieren vor die Wand fahren? Vorbemerkung der Kleinen Anfragte Mit seinem Förderprogramm „NRW hält zusammen…für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales seit 2015 Projekte, die in benachteiligten Quartieren die Wahrung von Chancengerechtigkeit und Teilhabemöglichkeiten für alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere aber für von Armut betroffene Personengruppen, sicherstellen. Seit Projektbeginn ab dem 01.07.2016 hält der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr in Witten im Rahmen des oben genannten Programms einen niedrigschwelligen Treffpunkt für Kinder und Eltern im Quartier „Crengeldanz“ mit Angeboten in den Bereichen Bildung, Freizeitgestaltung und Beratung vor. Das Quartier ist geprägt durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und/oder einen Migrations- bzw. Fluchthintergrund haben, darunter viele Familien oder Alleinerziehende mit Kindern. Die ansässigen offenen Ganztagsschulen können dem Bedarf nach regelmäßiger Betreuung, Beschäftigung und Hausaufgabenhilfe nicht nachkommen, sodass die AWO insbesondere in diesem Bereich ein nachhaltiges und sehr gut frequentiertes Angebot geschaffen hat. Davon konnten sich auch Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bei ihrem Besuch des Projektes Mitte September 2017 überzeugen. Auf Antrag des AWO Unterbezirks Ennepe-Ruhr wurden Fördermittel bis zum 31.12.2017 bewilligt. Es ist geplant, einen weiteren Förderantrag zur Fortführung des Projektes zu stellen, jedoch könne nach Aussage des Ministeriums über diesen frühestens im April 2018 entschieden werden, da sowohl das Projekt als auch das Programm selbst auf dem Prüfstand stünden. Die somit entstehende Finanzierungslücke ist weder durch den Förderungsempfänger, noch durch die Stadt Witten zu kompensieren und bedeutet faktisch das Ende für dieses erfolgreiche Projekt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1226 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 440 mit Schreiben vom 13. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wann genau entscheidet die Landesregierung über die Fortführung des Programms? Nach der Verabschiedung des Haushalts 2018 wird über die Ver-wendung der Mittel und die Förderung der Projekte entschieden. 2. Nach welchen Kriterien entscheidet die Landesregierung über die Fortführung des Programms? Die Landesregierung hält es für richtig, Kinder, Jugendliche und ihre Familien in benachteiligten Quartieren zu unterstützen und Armut zu begegnen. Deshalb wird die Landesregierung grundsätzlich an dem Programm festhalten. 3. Nach welchen Kriterien entscheidet die Landesregierung über die Fortführung des konkreten Wittener Projektes? 4. Wird die Landesregierung bis zur endgültigen Entscheidung über die Fortführung des Projekts bzw. des Programms überbrückende Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Wittener Projekt hat eine Förderzusage bis Ende 2017 erhalten. Inwieweit darüber hinaus zukünftig eine Fördermöglichkeit für dieses Projekt durch Landesmittel zur Verfügung steht, wird geprüft (siehe auch Antwort zu Frage 1)